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ILF:Ärztlicher Befund

6 Bytes hinzugefügt, 11:21, 6. Dez. 2018
Definition
==Definition==
{{BeginBlueBox70|Definition des Ärztlichen Befundes}}
''Ärztliche Befunde'' sind patientenzentrierte Dokumente, die primär im ambulanten Bereich des Gesundheitswesens verwendet werden und dem Patienten und allen weiteren berechtigten Behandlern zur Verfügung stehen. ''Ärztliche Befunde'' beschreiben das Ergebnis eines Behandlungsfalles, welcher sich auf einen oder eine Kette von Patientenkontakt/en bezieht. Sie werden von dem für die Behandlung (haupt-)verantwortliche Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) erstellt, inhaltlich von einem Arzt. Die Erstellung kann persönlich oder telemedizinisch erfolgen.<br> 
Das Dokument soll am Ende eines Behandlungsfalles, grundsätzlich jedoch zu jenem Zeitpunkt geschrieben werden, an dem eine für den Patienten oder für Nachbehandler relevante Information entsteht. Der konkrete Erstellungszeitpunkt des Dokuments liegt, ebenso wie der Detaillierungsgrad und die Häufigkeit der Entstehung, in der Verantwortung des GDAs.
Um die Anzahl der entstehenden Befunde klein zu halten, wird bei zusammengehörigen Dokumenten einer Behandlungskette empfohlen, diese als Befundversionen eines Befundes zu deklarieren (z.B. als Ergänzung mit neuen Messwerten).
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