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ILF:E-Impfpass

4.405 Bytes entfernt, 14:54, 21. Feb. 2019
keine Bearbeitungszusammenfassung
==Übersicht vorhandener Akteure und deren Berechtigungen==
(TODOIm Projekt e-Impfpass Pilotierung werden pilotteilnehmende Akteure in folgende Gruppen gegliedert: USE * ELGA-Teilnehmer* Impfende GDA* * Niedergelassene Ärzte* * * Fachärzte für Kinder und Jugendheilkunde* * * Ärzte für Allgemeinmedizin* * Landessanitätsdirektionen inkl. Amtsärzte* Interessensvertretung von Bürger- und Bürgerinnen-Rechten* * Bürgerinnen und Bürger, die im Z-PI erfasst sind, und dessen Vertreter, insbesondere Eltern-für-Kinder * * ELGA-Ombudsstelle* * Amtsärzte, Schulärzte, Betriebsärzte, * ELGA-CASE AKTEURE GRAFIK)Serviceline* Datenkorrigierender GDA* * Bezirksverwaltungsbehörde* Abrechnungsunterstützung im Rahmen des kostenlosen Kinderimpfprogramms * * Landeshauptmanns / der Landeshauptfrau* * Bezirksverwaltungsbehörde* Auswertungen für Durchimpfungsraten * * Landeshauptmanns / der Landeshauptfrau* * Zuständiges Bundesministerium für Gesundheit 
{| class="wikitable"
! Rolle (Code) !! Akteur/Anwendungsfall|-| in der Pilotierung || Pilotteilnehmende || Authentifizieren || Lesen !! Schreiben !! ELGA|| Speichern || Aktualisieren || Stornieren || Löschen || Zugriffsprotokoll einsehen || Impfkalender einsehen|-| || Einsicht der Daten im Krisenmanagement || Statistische Auswertungen|-| Bürgerinnen und Bürger || X || X || X || || || || || X || X || || |-Zugriff| Vertreter || X || X || X || || || || || X || X || ||
|-
| ELGA-Teilnehmer, Vertreter, OBST Impfende niedergelassene Ärzte und Ärztinnen || Ja, eigene Daten lesen X || Nein X || X || X || X || X || || || X || || Ja
|-
| Arzt Amtsärzte || || X || X || X || X || X || || || Ja, Kontakt erforderlich X || Ja, immer, Kontakt erforderlichX || Ja
|-
| Zahnarzt Weitere GDA || Nein || X || X || X || X || X || || || Nein X || || Ja
|-
| KrankenhausELGA-Ombudsstelle || Ja, Kontakt erforderlich X || Ja, immer, Kontakt erforderlich X || X || || || || || X || X || || Ja
|-
| PH || Ja, Kontakt erforderlich || || || || || || Ja, immer, Kontakt erforderlich || || || || Ja
|-
| Apotheke Landeshauptmann - Vertretung || || X || || || | Nein | | Nein | | Ja (e-Medikation)| || || || X
|-
| AmtsärzteBezirksverwaltungsbehörde || Ja, ohne Kontaktbestätigung X (?) || Ja, Kontakt erforderlich X || Nein || || x || x || || || || || X
|-
| Schulärzte || Ja, Kontakt erforderlich || || || || || || Ja, immer, Kontakt erforderlich || || || || Nein
|-
| LandessanitätsdirektionBundesministerium || Ja, ohne Kontaktbestätigung || Nein || || || || || || || || || Nein
|-
| Landeshauptmann ELGA-Widerspruchstelle || Ja, ohne Kontaktbestätigung || Nein X || || || || || || || || || Nein
|-
| Bezirksverwaltungsbehörde e-ImpfpassAnwendung || Ja, ohne Kontaktbestätigung || || || || || || X || || || || |-| Andere Akteure || || || || || || || || || || Ja bedingt, Kontakt erforderlich || Nein
|}
Bezirksverwaltungsbehörde darf existierende Dokumente ändern, wenn der Autor des Dokumentes im GDA-I inaktiv oder nicht existent ist
{| class="wikitable"
TODO: Quelle: eImpfpass Architektur
==UC 1 Aktualisierung Impfstatus==
=== Beschreibung ===
====UC 1.a Aktualisierung durch GDA ====
Eine neue Impfung oder eine impfrelevante Erkrankung wird in Form eines CDA-Dokumentes "Aktualisierung Impfstatus" an die zentrale Impfanwendung gesendet, dessen Inhalt zerlegt und in der Datenbank gespeichert wird.
Ein Nachtrag bzw. eine Korrektur/Aktualisierung einer Impfung kann nur durch einen GDA erfolgen, der den ursprünglichen Eintrag erstellt hat.
Sofern bereits vorhanden, wird der bisherige e-Impfpass sowie dessen XDS Metadaten als ungültig gekennzeichnet.
Verabreichte Impfungen müssen lückenlos im eImpfpass gespeichert werden. Eventuelle hinderliche individuelle Berechtigungen müssen außer Kraft gesetzt werden (Gesetzesgrundlage ist hier maßgebend).
 
Die Fachlogik storniert einen Datensatz entsprechend via ITI-57 Storno empfangener Anfrage. In der Datenbank ist ein stornierter Record sofort zu löschen, nicht aber das ursprüngliches CDA, welches im Status „deprecated“ aufgehoben bleibt.
 
* Kann eine Impfempfehlung enthalten
* Die erforderlichen Minimaldaten können bei „Nachtrag“ geringer sein
* Präparat, Chargennr, Impfarzt, verantwortliche Organisation etc können ggf entfallen
* Werteliste mit zwei Werten (Abrechenbar / Nicht abrechenbar)
 
 
====UC 1.b Aktualisierung durch Bezirksverwaltungsbehörde ====
Soll ein bestehender Eintrag eines anderen GDA geändert werden, ist dies nur durch die Bezirksverwaltungsbehörde
nach entsprechender Antragstellung möglich.
 
 
 
===Beteiligte Akteure ===
* Impfende Person
* Verantwortlicher GDA
* Schreibkraft
* Patient
 
===Verwendete Anwendungsfälle===
-
 
===Auslöser===
Patient möchte:
* eine neue Impfung erhalten
* eine Impfempfehlung bekommen
* einen Nachtrag einer Impfung oder Erkrankung
 
===Vorbedingungen===
* Patient und GDA sind durch das ELGA-Berechtigungssystem authorisiert
* der GDA hat eine Kontaktbestätigung
 
===Ergebnis ===
Eine neue Version der bereits im eImpfpass gespeicherten Informationen wurde gemäß dieses Leitfadens an die eImpfpass Anwendung übermittelt und ist als Originaldokument mit relevante Metadaten sowie dessen strukturierte Einzelinformationen in der Datenbank versionssicher gespeichert.
 
Informationen über den zugreifenden Akteur, die Zugriffsart und den ELGA-Teilnehmer werden applikationsintern protokolliert.
===Standardablauf===
===Alternative Ablaufschritte===
===Nummerierter Listeneintrag===
 
==UC 2 Kompletten Impfstatus abrufen==
===Beschreibung ===
Gesamten Impfpass von der zentrale Impfanwendung abrufen und als CDA On-Demand-Dokument zur Verfügung stellen
Enthält „alle Daten“ incl. Impfempfehlungen
 
Persönlicher Impfplan bzw. Impfkalender des betroffenen Patienten. Dieser Teil wird Rollenabhängig zurückgeliefert, da der Impfpaln nicht allen Rollen bekanntgegeben werden darf.
 
===Beteiligte Akteure ===
* Verantwortlicher GDA
* Landessanitätsdirektionen inkl. Amtsärzte
* Apotheker
* ELGA-Teilnehmer und dessen Vertreter, insbesondere Eltern-für-Kinder
* ELGA-Serviceline
* ELGA-Ombudsstelle
 
 
====UC 2.a Abruf durch den GDA ====
Akteure:
* Arzt
* Apotheker?
 
===UC 2.b Abruf durch den Patienten (über ELGA-Portal)===
Akteure:
* Patient
* Vertretungsbevollmächtigter
* c. Ombudsstelle / ELGA-Serviceline
 
 
===Verwendete Anwendungsfälle===
===Auslöser===
===Vorbedingungen===
===Ergebnis ===
 
Auf Grundlage des gültigen Österreichischen Impfplanes muss bei der Abfrage des e-Impfpasses eines Teilnehmers das Datum der nächste(n) fälligen Impfungen und etwaige Nachhol-Impftermine beigefügt werden. Von GDA manuell eingefügte Impftermine müssen unterstützt werden und diese dürfen von der Fachlogik nicht überschrieben werden.
 
===Standardablauf===
===Alternative Ablaufschritte===
===Nummerierter Listeneintrag===
 
==UC 3 Abrechnung==
Akteure:
 
===Verwendete Anwendungsfälle===
===Auslöser===
===Vorbedingungen===
===Ergebnis ===
===Standardablauf===
===Alternative Ablaufschritte===
===Nummerierter Listeneintrag===
 
 
==UC 4 Behördlicher lesender Zugang ==
für tagaktuelles Krisen-Management (und Durchimpfungsrate) welches per Gesetz geregelt ist (Ohne Kontaktbestätigung). Die Teilnehmer (Patienten) können diesen Zugang nicht übersteuern).
 
Die Behörden (Landessanitätsdirektionen, LSD) dürfen in folgenden Fällen auf die aufgezeichneten Impfdaten zurückgreifen
a. Durch anonymisierte Auswertungen wo kein Bezug auf die einzelne Person vorhanden ist und auch nicht hergestellt werden kann
b. Für Umgebungsuntersuchungen bei Krankheitsausbrüchen muss es möglich sein bei eindeutig identifizierten Personen die verbreichte Impfungen abzurufen.
c. Regelmäßige relevante Datenabzüge für die jeweilige LSD. Die Definition von „relavent“ ist noch ausständig
 
Zugriff auf zentrale Datenbank
Anonymisierte Daten
Festgelegte Rollen definiert in speziellem Register
Einige Daten stehen nur der Statistik oder Abrechnung oder Impflogik zur Verfügung: Gemeinde-KZ, BKZ, Abrechenbarkeit, Patientengruppe…
 
 
Akteure:
Behördlicher Zugang für tagaktuelles Disease-Management (und Durchimpfungsrate) welches per Gesetz geregelt wird. Zugang muss auch ohne Kontaktbestätigung ermöglicht werden.
 
Ein behördlicher Zugang erlaubt folgende Anwendungsfälle:
a. Zugriff auf anonymisierte analytische Auswertungen wo kein Bezug auf die einzelne Person vorhanden ist und auch nicht hergestellt werden kann
b. Für Umgebungsuntersuchungen bei Krankheitsausbrüchen, Zugriff auf die Impfdaten von eindeutig identifizierten Personen.
c. Massendatenabzug für die jeweiligen LSD relevanten Daten
 
 
 
==UC 5 Ausbruch / Kontaktierung==
 
 
 
===Dataset===
3.869
Bearbeitungen

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