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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

318 Bytes entfernt, 14:35, 30. Jul. 2019
Begriffsdefinitionen
| Die zentrale e-Impfpass Anwendung und deren Pilotierung werden entsprechend der Entschließung des Nationalrates als eHealth-Anwendung umgesetzt. Unter „eHealth Anwendung“ versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. <br/> Das sich noch in Entwurf befindliche GTelG, welches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen „ELGA-Anwendungen“ und „e-Health-Anwendungen“:
*'''„ELGA-Anwendungen“''' sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und „einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen“ verfolgen.
*'''„eHealth-Anwendungen“''' sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und „einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen“ verfolgen. Erste gesetzlich vorgesehene eHealth-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert. <br/> „eHealth-Anwendungen“ sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und verfolgen „einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen“. Erste gesetzlich vorgesehene eHealth-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert.
Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können eHealth-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für eHealth- und ELGA-Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben.
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