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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

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=Begriffsdefinitionen=
TODO Ausklappbar machen{| class="wikitable" style=Die zentrale "margin-left: 16px; margin-right: 16px;"!Begriff!!Definition|-|'''Zentrale e-Impfpass Anwendung =='''|Die zentrale e-Impfpass Anwendung umfasst die Fachlogiken für den persönlichen e-Impfpass, die persönlichen Impfempfehlungen, statistische Auswertungen und die Abrechnungsunterstützung. Ein Überblick der Komponenten der zentralen e|-Impfpass Anwendung ist in Kapitel 9 zu finden, die Funktionen werden in Kapitel 6 und 7 beschrieben.==Das zentrale |'''Zentrales Impfregister=='''|Das zentrale Impfregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Daten zum Immunisierungsstatus der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA -Implementierungsleitfaden für den e-Impfpass (7) zu entnehmen. Die Daten aus dem zentralen Impfregister können, eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorausgesetzt, für Funktionen wie zum Beispiel dem „persönlichen "persönlichen e-Impfpass“Impfpass", „Ausbruchsmanagement"Ausbruchsmanagement/Krisenmanagement“ Krisenmanagement" oder „Durchimpfungsraten“ "Durchimpfungsraten" verwendet werden.==Der |-|'''Immunisierungseintrag=='''|Im zentralen Impfregister werden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert („Impfeintrag“"Impfeintrag"), sondern auch weitere Informationen zu ImmunsierungenImmunisierungen, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch TiterbestimmungenImpftiter-Bestimmungen. Die Bezeichnung für die im Impfregister verwalteten Dateneinträge lautet daher „Immunisierungseintrag“"Immunisierungseintrag". ==Abgrenzung: Der persönliche e-Impfpass==umfasst keine passiven Immunisierungen (Verabreichungen von Immunglobulinen) und auch keine Hyposensibilisierungen ("Allergieimpfungen").|-|'''Persönlicher e-Impfpass'''|Der persönliche e-Impfpass fasst die Daten aus dem Impfregister zu einer gewissen Person zusammen. Diese Zusammenfassung enthält zumindest die Daten, die auch der Papierimpfpass Papier-Impfpass umfasst (PatientInnendaten, Datum der Impfung, Handelsname Handels- bzw. Zulassungsname des Impfstoffes, ChargenbezeichnungChargennummer, Name der impfenden Ärztin bzw. des impfenden Arztes). Eine detaillierte Übersicht der im persönlichen e|-Impfpass enthaltenen Daten ist der Beilage in Kapitel 19.2 Datenarten zu entnehmen. Die Darstellung des persönlichen e-Impfpasses beim Enduser erfolgt in übersichtlicher Weise, tabellarisch angelehnt an die Darstellung im Papierimpfpass.==Die persönlichen |'''Persönliche Impfempfehlungen (im Gesetzesentwurf GTelG als „Impfkalender“ "Impfkalender" definiert) =='''|Die zentrale e-Impfpass Anwendung soll nicht nur der elektronischen Dokumentation von Impfungen dienen, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen und dem aktuellen, österreichischen Impfplan <ref name="Impfplan">Impfplan Österreich [LINKOnline Dez. 2022] (3) https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Impfplan-%C3%96sterreich.html</ref> die nächsten empfohlenen Impfungen und Impfzeitpunkte für die jeweilige Patientin, den jeweiligen Patienten berechnen können. Diese automatischen Empfehlungen können bei Bedarf mit individuellen Impfempfehlungen eines Arztes überschrieben werden. Resultat ist ein sind übersichtlich dargestellter dargestellte und ausdruckbare persönliche Impfempfehlungen über die nächsten anstehenden Impfungen. Im Gesetzesentwurf GTelG wird diese Funktionalität als „Impfkalender“ "Impfkalender" bezeichnet, was automatisch mit einer Kalenderdarstellung assoziiiert assoziiert wird. Da sich Impfempfehlungsabstände über mehrere Jahre und Jahrzehnte erstrecken können, werden aufgrund der Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit die Impfempfehlungen nicht in Kalenderform, sondern als Listen umgesetzt.==Der nationale |-|'''Nationaler Impfplan – „Impfplan Österreich“ =="Impfplan Österreich"'''|Der „Impfplan Österreich“ "Impfplan Österreich"<ref name="Impfplan" /> wird in enger Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zuständigen Bundesministeriums und den Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums (NIG) <ref>Nationales Impfgremium [Online Jän. 2023] https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Nationales-Impfgremium.html</ref> nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert und veröffentlicht [LINK] (3). Er enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen und den damit verbunden Impfintervallen und Impfschemata, als auch die Liste an Impfungen, die ins kostenlose kostenfreie Kinderimpfprogramm<ref name="Kinderimpfkonzept fallen. ==Das Impfschema==Empfohlene Impfzeitpunkte werden in sogenannten „Impfschema“ festgelegt und stellt ein Regelwerk der Impfdosen zur Erlangung der Grundimmunisierung oder deren Auffrischung dar. Für jeden Impfstoff gibt es ein Impfschema, das angibt, wie viele Impfungen in welchem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung durchgeführt werden sollen, um den optimalen Impfschutz aufzubauen. Die Abstände zwischen den Impfungen sind immer Mindestabstände, die nur in dringenden Ausnahmefällen unterschritten werden sollten, z.B. wenn eine kurzfristige Auslandsreise ansteht ">Kostenfreies Kinderimpfprogramm [LINK] (8).==Das kostenlose Kinderimpfkonzept==Das kostenlose Kinderimpfkonzept (1) hat zum Ziel, dass allen in Österreich lebenden Kindern bis zum 15Online Apr. Lebensjahr Zugang zu den für die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen zu ermöglichen, ohne dass dafür den Erziehungsberechtigten Kosten erwachsen. Nur so kann erreicht werden, dass die Impfbeteiligung in der Bevölkerung so verbreitet ist, dass auch Personen, die aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden können (z.B. Personen mit Immunsuppression), vor einer Ansteckung geschützt sind (Herdenschutz).==Die eHealth-Anwendung vs ELGA Anwendung==Die zentrale e-Impfpass Anwendung und deren Pilotierung werden entsprechend der Entschließung des Nationalrates als eHealth-Anwendung umgesetzt. Unter „eHealth Anwendung“ versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen [LINK2022] (7).Das sich noch in Entwurf befindliche GTelG, welches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen „ELGA-Anwendungen“ und „eHealth-Anwendungen“:• „ELGA-Anwendungen“ sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und verfolgen „einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieterhttps:/innen und ELGA-Teilnehmer/innen“www.• „eHealth-Anwendungen“ sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und verfolgen „einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürgersozialministerium.at/innen und GesundheitsdiensteanbieterThemen/innen“. Erste gesetzlich vorgesehene eHealth-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert. Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können eHealth-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für eHealth- und ELGA-Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben. ==Der elektronische Impfpass als eHealth Anwendung==Mit der Umsetzung des elektronischen Impfpasses als eHealth Anwendung werden öffentliche Interessen verfolgt wie z.B. die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch Gesundheitswarnungen, Ausbruchsmanagement sowie Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten. Insofern ist eine möglichst vollständige und flächendeckende Dokumentation des Immunisierungsstatus der Bevölkerung im öffentlichen Interesse.• Umsetzung ohne Opt-Out Eine Opt-Out Option für den elektronischen Impfpass widerspricht diesem öffentlichen Interesse an einer vollständigen Dokumentation. Durch ein unvollständiges zentrales Impfregister könnte das volle Potential des e-Impfpasses nicht realisiert werden. Durchimpfungsraten könnten beispielsweise nur unvollständig bestimmt werden und eine nationale, einheitliche, digitale Abrechnungsunterstützung im Rahmen des kostenlosen Kinderimpfkonzeptes (1) wäre nicht möglich. Daher hat die AG empfohlen, den e-Impfpass ohne Opt-Out Möglichkeit zu realisieren, d.h. der e-Impfpass wird als eHealth-Anwendung umgesetzt, von der Patientinnen und Patienten sich nicht abmelden können. Ein ELGA-Opt-Out hat insofern keine Auswirkungen – die Daten werden dennoch in der eHealth-Anwendung elektronischer Impfpass gespeichert. • Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht ELGA-GDA sindWie zuvor erwähnt können ELGA-GDA und Nicht/Impfen/Kostenfreies-ELGA-GDA eHealth Anwendungen nützenKinderimpfprogramm. Betreffend e-Impfpass seien beispielshaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundkeit und Konsumentenschutz zu nennen. • Verwendung der ELGA InfrastrukturDie Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der Betriebs- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschrieben öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürgerinnen und Bürger durch das ELGA Portal ihre Gesundheitsdaten an einer Stelle einsehen und administrieren (vergleiche Kapitel 10).==Die Durchimpfungsrate==Damit Personen, die sich nicht gegen gewissen Krankheiten impfen lassen können, z.B. Säuglinge aufgrund des Alters, Menschen mit chronischen Erkrankungen, vor Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt sind, müssen genügend Personen in ihrem Umfeld geimpft sein (Herdenimmunität). Als Indikator zur Bestimmung der Herdenimmunität wird die Durchimpfungsrate bestimmt, die ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der ationalen und internationalen hoheitlichen Aufgaben darstellt. Als Ausgangsbasis dienen die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten, die für statistische Auswertungen aufbereitet werden müssen. Wie gesetzlich vorgegeben, ist der Personenbezug bis auf Geburtsmonat, Geburtsjahr und Gemeindekennziffer zu entfernen. Übliche Auswertungen sind beispielsweise über gewisse Bevölkerungsjahrgänge, Geschlecht undhtml</oder Regionen/Wohnorte. ==Das Krisenmanagement==Die Landessanitätsdirektionen stellen bei Krankheitsausbrüchen ein Krisenmanagement auf, das die Auswertungen der Durchimpfungsraten anfertigt, welche wiederum an das Bundesministerium weitergegeben werdenref> fallen. Im Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen (z.B. in Schule, Kindergarten, Ordination, Wartebereichen in Ambulanzen) der Impfstatus erhoben werden.Quelle: Schweizer CDA
==Allergie== Als Allergie wird eine überschießende Abwehrreaktion des Immunsystems auf bestimmte Stoffe (Allergene) bezeichnetMüssen einzelne Impfempfehlungen kurzfristig aktualisiert werden, die so befinden sich in typischen, oft mit entzündlichen Prozessen einhergehenden Symptomen äußertdiese unmittelbar nach dem Impfplan aufgelistet und stellen einen integralen Bestandteil des Impfplans dar.==Impfung== |-|'''Impfschema'''Die empfohlenen Impfungen gemäß Österreichischem Impfplan bieten für die individuelle |Empfohlene Impfzeitpunkte werden im sogenannten "Impfschema" festgelegt und öffentliche Gesundheit einen Basisschutzstellen ein Regelwerk der Impfdosen zur Erlangung der Grundimmunisierung oder deren Auffrischung dar. Die Ärzteschaft soll die empfohlenen Impfungen gemäß dem Österreichischen ImpfplanFür jeden Impfstoff gibt es ein Impfschema, der periodisch aktualisiert wirddas angibt, ihren Patienten empfehlen. ==Empfohlene Impfungen für Risikogruppen== Gewisse wie viele Impfungen in welchem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung durchgeführt werden für bestimmte Risikogruppen als nutzbringend eingestuftsollen, um den optimalen Impfschutz aufzubauen. Die Ärzteschaft soll diese Impfungen Abstände zwischen den Risikopatienten empfehlen, wenn sie sie mit einem vertretbaren Aufwand erreichen. Siehe auch [Impfplan][3]. Die Risikogruppen müssen unterschieden werden in erhöhtes Infektionsrisiko, ausgesetzter Exposition und Übertragungsrisiken.==Impferfolg / Immunschutz == Impfungen sind nicht immer zu 100% wirksam. In bestimmten FällenMindestabstände, die nur in dringenden Ausnahmefällen unterschritten werden sollten, wie z.B. wenn eine kurzfristige Auslandsreise ansteht.|-|'''Dosiskennung'''|Das Wort Dosiskennung beschreibt die Reihenfolgenummer in der Rötelnimpfung wird Sequenz der Impferfolg und damit der Immunschutz mittels Messung des „Impftiters“ überprüft (zImpfdosen oder die Teilimpfungen innerhalb eines Impfschemas.B. im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder bei beruflich exponierten Personen der Impferfolg und Immunschutz gegen das Hepatitis B|-Virus)|'''Kostenfreies Kinderimpfprogramm'''|Das kostenfreie Kinderimpfprogramm <ref name="Kinderimpfkonzept" /> hat zum Ziel, allen in Österreich lebenden Kindern bis zum 15. Ein Immunschutz kann auch durch bereits durchgemachte Infektionen zustande kommen und damit Lebensjahr Zugang zu den für die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen zu ermöglichen, ohne dass dafür den weiteren Impfplan und Impfempfehlungen beeinflussenErziehungsberechtigten Kosten erwachsen.==Impfempfehlung== Impfempfehlungen sind EmpfehlungenNur so kann erreicht werden, welche auf dass die Impfbeteiligung in der Grundlage des aktuellenBevölkerung so verbreitet ist, jährlichen österreichischen Impfplans und des individuellen Impfplanes für eine bestimmte Impfungdass auch Personen, einen die aus bestimmten Zeitpunkt oder einer bestimmten Situation abgegeben Gründen nicht geimpft werdenkönnen (z.==Impfreaktion ==Impfreaktionen sind in der Regel harmlose Beschwerden nach einer verabreichten Impfung im Rahmen der ImmunantwortB. Sie treten in einem zeitlichen Zusammenhang Personen mit Immunsuppression), vor einer Impfung aufAnsteckung geschützt sind (Herdenschutz).==Impfstelle== |-Die Impfstelle ist diejenige Person resp|'''e-Health-Anwendung vs. Organisation, welche eine Impfung durchgeführt hat. Hinweis: In CDA-Dokumenten wird die Impfstelle mit dem Element ELGA Anwendung''performer' deklariert. ==Individueller |Die zentrale e-Impfpass== Der individuelle Impfpass enthält die Zusammenstellung aller Impfempfehlungen aufgrund des aktuellen, jährlichen Österreichischen Impfplanes Anwendung und unter Berücksichtigung deren Pilotierung werden entsprechend der spezifischen Situation und den Präferenzen Entschließung des PatientenNationalrates als e-Health-Anwendung umgesetzt.==Österreichischer Impfplan== Die Informationen über die Unter "e-Health Anwendung" versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in Österreich empfohlenen Impfungen sind im aktuellen jährlichen Österreichischen Impfplan des BMASKG enthalten. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich durch das Nationale Impfgremium. ==Stellvertreter==Als Stellvertreter gelten Personengesundheitsbezogenen Produkten, welche ein Patientenakte für einen anderen Patienten verwalten. Z.B. Eltern bei Minderjährigen oder Kinder für ihre betagten Eltern. Stellvertreter sind in der Regel Laien.Patient Im vorliegenden Dokument werden die Begriffe Bürger Dienstleistungen und Patient synonym verwendetProzessen. <br /> Das Wort Patient impliziertGTelG, dass ein medizinisches Problem vorliegt (Krankheitwelches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-Impfpasses beinhaltet, Unfall). Das Thema Impfungen betrifft aber auch den gesunden Menschen also den Bürger. Er ist in der Regel Laie.==Unerwünschte Impfreaktionen == Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG.unterscheidet daher zwischen "ELGA-Anwendungen" und "e-Health-Anwendungen":
TODO*'''"ELGA-Anwendungen"''' sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und "einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen" verfolgen.*'''"e-Health-Anwendungen"''' sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und "einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen" verfolgen. Erste gesetzlich vorgesehene e-Health-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert. <br /> Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können e-Health-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für e-Health- und ELGA-Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben.|-|'''e-Impfpass als e-Health Anwendung'''|Mit der Umsetzung des e-Impfpasses als e-Health Anwendung werden öffentliche Interessen verfolgt, wie z.B. die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch Gesundheitswarnungen, Ausbruchsmanagement sowie Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten. Insofern ist eine möglichst vollständige und flächendeckende Dokumentation des Immunisierungsstatus der Bevölkerung im öffentlichen Interesse.<br />  *'''Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht ELGA-GDA sind''': e-Health Anwendungen können von ELGA-GDA und Nicht-ELGA-GDA genützt werden. Betreffend e-Impfpass seien beispielhaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder das für Gesundheit zuständige Bundesministerium zu nennen.<br />*'''Verwendung der ELGA Infrastruktur''': Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der Betriebs- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschriebenen öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürger:innen durch das Zugangsportal ihre Gesundheitsdaten einsehen und administrieren.<br />|-|'''Durchimpfungsrate'''|Damit Personen, die sich nicht gegen gewissen Krankheiten impfen lassen können (z.B. Säuglinge aufgrund des Alters oder Menschen mit chronischen Erkrankungen) vor Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt sind, müssen genügend Personen in ihrem Umfeld geimpft sein (Herdenimmunität). Als Indikator zur Bestimmung der Herdenimmunität wird die Durchimpfungsrate bestimmt, die ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der nationalen und internationalen hoheitlichen Aufgaben darstellt. Als Ausgangsbasis dienen die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten, die für statistische Auswertungen aufbereitet werden müssen. Wie gesetzlich vorgegeben, ist der Personenbezug bis auf Geburtsmonat, Geburtsjahr und Gemeindekennziffer zu entfernen. Übliche Auswertungen sind beispielsweise über gewisse Bevölkerungsjahrgänge, Geschlecht und/oder Regionen/Wohnorte.|-|'''Krisenmanagement'''|Die Landessanitätsdirektionen stellen bei Krankheitsausbrüchen ein Krisenmanagement auf, das die Auswertungen der Durchimpfungsraten anfertigt, welche wiederum an das Bundesministerium weitergegeben werden. Im Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen (z.B. in Schule, Kindergarten, Ordination, Wartebereichen in Ambulanzen) der Impfstatus erhoben werden.|-|'''Impfung'''|Die empfohlenen Impfungen gemäß österreichischem Impfplan bieten für die individuelle und öffentliche Gesundheit einen Basisschutz. Die Ärzteschaft soll die empfohlenen Impfungen gemäß dem österreichischen Impfplan<ref name="Impfplan" />, der periodisch aktualisiert wird, ihren Patienten empfehlen.|-|'''Empfohlene Impfungen für Indikationsgruppen'''|Gewisse Impfungen werden für bestimmte Indikationsgruppen als nutzbringend eingestuft. Die Ärzteschaft soll diese Impfungen den Betroffenen empfehlen, wenn sie sie mit einem vertretbaren Aufwand erreichen. Die Informationen dazu sind im österreichischen, nationalen Impfplan enthalten <ref name="Impfplan" />.|-|'''Impferfolg / Immunschutz'''• Abkürzungen |Impfungen sind nicht immer zu 100% wirksam. In bestimmten Fällen, wie z.B. der Rötelnimpfung wird der Impferfolg und damit der Immunschutz mittels Messung des "Impftiters" überprüft (vgl VACDOCz.B. im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder bei beruflich exponierten Personen der Impferfolg und Immunschutz gegen das Hepatitis B-Virus) . Ein Immunschutz kann auch durch bereits durchgemachte Infektionen zustande kommen und ELGA Glossardamit den weiteren Impfplan und Impfempfehlungen beeinflussen.|-|'''Non-Responder ("Impfversager")'''|Gesunde Personen, die keine Immunität durch eine Impfung erlangen.|-|'''Allergie'''|Als Allergie wird eine überschießende Abwehrreaktion des Immunsystems auf bestimmte Stoffe (Allergene) bezeichnet, die sich in typischen, oft mit entzündlichen Prozessen einhergehenden Symptomen äußert.|-|'''Impfreaktion'''|Impfreaktionen sind in der Regel harmlose Beschwerden nach einer verabreichten Impfung im Rahmen der Immunantwort. Sie treten in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auf.Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Als Impfschaden bezeichnet man stärkere Nebenwirkungen oder (dauerhafte) Gesundheitsschädigungen. Die Aufnahme von Impfreaktionen in den e-Impfpass wird derzeit nicht vom CDA Leitfaden unterstützt.|-|'''Impfstelle'''|Die Impfstelle ist diejenige Person resp. Organisation, welche eine Impfung durchgeführt hat.|-|'''Nachtrag'''|Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung, ''die ein anderer Gesundheitsdiensteanbieter'' verantwortet und dokumentiert hat. Diese Impfung liegt bereits in einer Primärdokumentation vor (z.B. Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) und wird aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachgetragen. Für das Nachtragen gelten andere Anforderungen an die bereitzustellenden Daten als bei der Dokumentation einer aktuellen Impfung: jedenfalls muss die Person erfasst werden, die für die fachliche Richtigkeit des Nachtrags verantwortlich ist ("Nachtragende Person"), aber auch der für die damalige Impfung verantwortliche Arzt, sofern eruierbar. Auch können hier "historische Impfstoffe" erfasst werden, die nicht mehr in Verwendung sind. Eine Nachtragung kann grundsätzlich nur auf Basis eines eindeutig nachvollziehbaren Impfdokuments erfolgen, z.B. über den gelben Papier-Impfpass. <br />''Abgrenzung'': Beim Nachtrag handelt es sich '''NICHT''' um das zeitlich verzögerte Dokumentieren einer ''"eigenen" Impfung'' ("Nacherfassung"), etwa wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war. Dazu muss das Impfdatum auch auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit gesetzt werden können, um eine korrekte asynchrone Erfassung der tatsächlichen Impfung durchführen zu können.|-|'''Nacherfassung'''|Das zeitlich verzögerte Dokumentieren einer ''"eigenen" Impfung'', etwa wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war.|-|'''Hersteller eines Impfstoffes'''|Unter Hersteller wird in diesem Leitfaden jenes Pharmaunternehmen verstanden, das gleichzeitig der "Zulassungsinhaber“ eines Impfstoffes ist. Wer die verschiedenen Schritte der Herstellung tatsächlich durchführt (wie Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Umfüllen einschließlich Abfüllen, Abpacken oder Kennzeichnen), wird nicht näher angegeben.|}
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