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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

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=Begriffsdefinitionen=
 {| class="wikitable sortable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"! Begriff !! Definition!!
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| '''Zentrale e-Impfpass Anwendung'''| Die zentrale e-Impfpass Anwendung umfasst die Fachlogiken für den persönlichen e-Impfpass, die persönlichen Impfempfehlungen, statistische Auswertungen und die Abrechnungsunterstützung. Ein Überblick der Komponenten der zentralen e-Impfpass Anwendung ist in Kapitel 9 zu finden, die Funktionen werden in Kapitel 6 und 7 beschrieben.
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| '''Zentrales Impfregister'''| Das zentrale Impfregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Daten zum Immunisierungsstatus der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA -Implementierungsleitfaden für den e-Impfpass (7) zu entnehmen. Die Daten aus dem zentralen Impfregister können, eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorausgesetzt, für Funktionen wie zum Beispiel dem „persönlichen "persönlichen e-Impfpass“Impfpass", „Ausbruchsmanagement"Ausbruchsmanagement/Krisenmanagement“ Krisenmanagement" oder „Durchimpfungsraten“ "Durchimpfungsraten" verwendet werden.
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| '''Immunisierungseintrag'''| Im zentralen Impfregister werden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert („Impfeintrag“"Impfeintrag"), sondern auch weitere Informationen zu ImmunsierungenImmunisierungen, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch TiterbestimmungenImpftiter-Bestimmungen. Die Bezeichnung für die im Impfregister verwalteten Dateneinträge lautet daher „Immunisierungseintrag“"Immunisierungseintrag". Abgrenzung: Der e-Impfpass umfasst keine passiven Immunisierungen (Verabreichungen von Immunglobulinen) und auch keine Hyposensibilisierungen ("Allergieimpfungen").
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| '''Persönlicher e-Impfpass'''|Der persönliche e-Impfpass fasst die Daten aus dem Impfregister zu einer gewissen Person zusammen. Diese Zusammenfassung enthält zumindest die Daten, die auch der Papierimpfpass Papier-Impfpass umfasst (PatientInnendaten, Datum der Impfung, Handelsname Handels- bzw. Zulassungsname des Impfstoffes, ChargenbezeichnungChargennummer, Name der impfenden Ärztin bzw. des impfenden Arztes). Eine detaillierte Übersicht der im persönlichen e-Impfpass enthaltenen Daten ist der Beilage in Kapitel 19.2 Datenarten zu entnehmen. Die Darstellung des persönlichen e-Impfpasses beim Enduser erfolgt in übersichtlicher Weise, tabellarisch angelehnt an die Darstellung im Papierimpfpass.
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| '''Persönliche Impfempfehlungen (im Gesetzesentwurf GTelG als „Impfkalender“ "Impfkalender" definiert)'''| Die zentrale e-Impfpass Anwendung soll nicht nur der elektronischen Dokumentation von Impfungen dienen, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen und dem aktuellen, österreichischen Impfplan<ref name="Impfplan">Impfplan Österreich [Online Dez. 2022] https://www.sozialministerium.at/siteThemen/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Oesterreichischer_Impfplan_2019 österreichischen Impfplan] (3) -%C3%96sterreich.html</ref> die nächsten empfohlenen Impfungen und Impfzeitpunkte für die jeweilige Patientin, den jeweiligen Patienten berechnen können. Diese automatischen Empfehlungen können bei Bedarf mit individuellen Impfempfehlungen eines Arztes überschrieben werden. Resultat ist ein sind übersichtlich dargestellter dargestellte und ausdruckbare persönliche Impfempfehlungen über die nächsten anstehenden Impfungen. Im Gesetzesentwurf GTelG wird diese Funktionalität als „Impfkalender“ "Impfkalender" bezeichnet, was automatisch mit einer Kalenderdarstellung assoziiiert assoziiert wird. Da sich Impfempfehlungsabstände über mehrere Jahre und Jahrzehnte erstrecken können, werden aufgrund der Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit die Impfempfehlungen nicht in Kalenderform, sondern als Listen umgesetzt.
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| '''Nationaler Impfplan – „Impfplan Österreich“"Impfplan Österreich"'''| Der [https://www.sozialministerium.at"Impfplan Österreich"<ref name="Impfplan" /site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Oesterreichischer_Impfplan_2019 „Impfplan Österreich“] > wird in enger Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zuständigen Bundesministeriums und den Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums (NIG)<ref>Nationales Impfgremium [Online Jän. 2023] https://www.sozialministerium.at/siteThemen/Gesundheit/Krankheiten_und_ImpfenImpfen/ImpfenNationales-Impfgremium.html</Expertinnen_und_Experten_des_Nationalen_Impfgremiums Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums (NIG)] ref> nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert und veröffentlicht (3). Er enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen und den damit verbunden Impfintervallen und Impfschemata, als auch die Liste an Impfungen, die ins kostenlose kostenfreie Kinderimpfprogramm<ref name="Kinderimpfkonzept ">Kostenfreies Kinderimpfprogramm [Online Apr. 2022]: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Kostenfreies-Kinderimpfprogramm.html</ref> fallen. Müssen einzelne Impfempfehlungen kurzfristig aktualisiert werden, so befinden sich diese unmittelbar nach dem Impfplan aufgelistet und stellen einen integralen Bestandteil des Impfplans dar.
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| '''Impfschema'''| Empfohlene Impfzeitpunkte werden in im sogenannten „Impfschema“ "Impfschema" festgelegt und stellt stellen ein Regelwerk der Impfdosen zur Erlangung der Grundimmunisierung oder deren Auffrischung dar. Für jeden Impfstoff gibt es ein [https://www.impfen.de/themen/1-2-3-oder-4-wie-viele-impfungen-brauche-ich-wirklich/ Impfschema], das angibt, wie viele Impfungen in welchem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung durchgeführt werden sollen, um den optimalen Impfschutz aufzubauen. Die Abstände zwischen den Impfungen sind immer Mindestabstände, die nur in dringenden Ausnahmefällen unterschritten werden sollten, z.B. wenn eine kurzfristige Auslandsreise ansteht (8).
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| '''Kostenloses KinderimpfkonzeptDosiskennung'''| Das kostenlose Kinderimpfkonzept (1) hat zum Ziel, dass allen in Österreich lebenden Kindern bis zum 15. Lebensjahr Zugang zu den für Wort Dosiskennung beschreibt die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen zu ermöglichen, ohne dass dafür den Erziehungsberechtigten Kosten erwachsen. Nur so kann erreicht werden, dass die Impfbeteiligung Reihenfolgenummer in der Bevölkerung so verbreitet ist, dass auch Personen, Sequenz der Impfdosen oder die aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden können (z.B. Personen mit Immunsuppression), vor einer Ansteckung geschützt sind (Herdenschutz)Teilimpfungen innerhalb eines Impfschemas.
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| '''eHealth-Anwendung vs ELGA AnwendungKostenfreies Kinderimpfprogramm'''| Die zentrale e-Impfpass Anwendung und deren Pilotierung werden entsprechend der Entschließung des Nationalrates als eHealth-Anwendung umgesetzt. Unter „eHealth Anwendung“ versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen [LINK] (7). Das kostenfreie Kinderimpfprogramm <brref name="Kinderimpfkonzept" /> Das sich noch hat zum Ziel, allen in Entwurf befindliche GTelG, welches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen „ELGA-Anwendungen“ und „eHealth-Anwendungen“: *'''„ELGA-Anwendungen“''' sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und verfolgen „einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen“Österreich lebenden Kindern bis zum 15. *'''„eHealth-Anwendungen“''' sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und verfolgen „einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen“. Erste gesetzlich vorgesehene eHealth-Anwendungen sind Lebensjahr Zugang zu den für die Primärversorgung und öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen zu ermöglichen, ohne dass dafür den e-Impfpass definiertErziehungsberechtigten Kosten erwachsen. <br/> „eHealth-Anwendungen“ sind jeneNur so kann erreicht werden, dass die Impfbeteiligung in der Bevölkerung so verbreitet ist, dass auch Personen, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und verfolgen „einen aus bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen“Gründen nicht geimpft werden können (z. Erste gesetzlich vorgesehene eHealth-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiertB. Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden könnenPersonen mit Immunsuppression), können eHealth-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für eHealth- und ELGA-Anwendungen vor einer Ansteckung geschützt sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben(Herdenschutz).
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| '''Elektronischer Impfpass als eHealth e-Health-Anwendung vs. ELGA Anwendung'''| Mit Die zentrale e-Impfpass Anwendung und deren Pilotierung werden entsprechend der Umsetzung Entschließung des elektronischen Impfpasses Nationalrates als eHealth e-Health-Anwendung werden öffentliche Interessen verfolgt wie zumgesetzt.B. die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch GesundheitswarnungenUnter "e-Health Anwendung" versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Ausbruchsmanagement sowie Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten. Insofern ist eine möglichst vollständige Dienstleistungen und flächendeckende Dokumentation des Immunisierungsstatus der Bevölkerung im öffentlichen InteresseProzessen. <br/> Das GTelG, welches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen "ELGA-Anwendungen" und "e-Health-Anwendungen": *'''Umsetzung ohne Opt"ELGA-OutAnwendungen"''': Eine Opt-Out Option für den elektronischen Impfpass widerspricht diesem öffentlichen Interesse an einer vollständigen Dokumentation. Durch ein unvollständiges zentrales Impfregister könnte das volle Potential des e-Impfpasses nicht realisiert werden. Durchimpfungsraten könnten beispielsweise nur unvollständig bestimmt werden und eine nationalesind jene, einheitliche, digitale Abrechnungsunterstützung im Rahmen des kostenlosen Kinderimpfkonzeptes (1) wäre nicht möglich. Daher hat die AG empfohlen, den egesetzlich aufgelistet sind und "einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Impfpass ohne OptGesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Out Möglichkeit zu realisieren, dTeilnehmer/innen" verfolgen.h. der *'''"e-Impfpass wird als eHealthHealth-Anwendung umgesetztAnwendungen"''' sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und "einen bestimmten Zweck […] von der Patientinnen ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Patienten sich nicht abmelden könnenGesundheitsdiensteanbieter/innen" verfolgen. Ein ELGAErste gesetzlich vorgesehene e-OptHealth-Out hat insofern keine Auswirkungen – Anwendungen sind für die Daten werden dennoch in der eHealthPrimärversorgung und den e-Anwendung elektronischer Impfpass gespeichertdefiniert. <br/> *'''Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht Während ELGA-GDA sind''': Wie zuvor erwähnt können Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-GDA und NichtGesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können e-ELGAHealth-GDA eHealth Anwendungen nützen. Betreffend e-Impfpass seien beispielshaft die von berechtigten ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen -Gesundheitsdiensteanbietern und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundkeit und Konsumentenschutz zu nennenweiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. <br/> *'''Verwendung der ELGA Infrastruktur''': Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der BetriebsBerechtigungen für e-Health- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschrieben öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürgerinnen und Bürger durch das ELGA Portal ihre Gesundheitsdaten an einer Stelle einsehen und administrieren (vergleiche Kapitel 10)Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben.
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| '''Durchimpfungsratee-Impfpass als e-Health Anwendung'''| Damit Personen, die sich nicht gegen gewissen Krankheiten impfen lassen könnenMit der Umsetzung des e-Impfpasses als e-Health Anwendung werden öffentliche Interessen verfolgt, wie z.B. Säuglinge aufgrund des Altersdie Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch Gesundheitswarnungen, Menschen mit chronischen Erkrankungen, vor Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt sind, müssen genügend Personen in ihrem Umfeld geimpft sein (Herdenimmunität)Ausbruchsmanagement sowie Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten. Als Indikator zur Bestimmung Insofern ist eine möglichst vollständige und flächendeckende Dokumentation des Immunisierungsstatus der Herdenimmunität wird die Durchimpfungsrate bestimmtBevölkerung im öffentlichen Interesse.<br />  *'''Gesundheitsdiensteanbieter, die ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der ationalen nicht ELGA-GDA sind''': e-Health Anwendungen können von ELGA-GDA und internationalen hoheitlichen Aufgaben darstelltNicht-ELGA-GDA genützt werden. Als Ausgangsbasis dienen Betreffend e-Impfpass seien beispielhaft die im zentralen Impfregister gespeicherten Datenvon ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, die Länder oder das für statistische Auswertungen aufbereitet werden müssenGesundheit zuständige Bundesministerium zu nennen.<br />*'''Verwendung der ELGA Infrastruktur''': Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. Wie gesetzlich vorgegeben, ist der Personenbezug bis auf Geburtsmonat, Geburtsjahr Betriebs- und Gemeindekennziffer Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschriebenen öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu entfernen. Übliche Auswertungen sind beispielsweise über gewisse Bevölkerungsjahrgängegeringeren Kosten, Geschlecht andererseits können Bürger:innen durch das Zugangsportal ihre Gesundheitsdaten einsehen undadministrieren.<br /oder Regionen/Wohnorte.>
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| '''KrisenmanagementDurchimpfungsrate'''| Die Landessanitätsdirektionen stellen bei Krankheitsausbrüchen ein Krisenmanagement aufDamit Personen, das die Auswertungen der Durchimpfungsraten anfertigt, welche wiederum an das Bundesministerium weitergegeben werden. Im Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen sich nicht gegen gewissen Krankheiten impfen lassen können (z.B. Säuglinge aufgrund des Alters oder Menschen mit chronischen Erkrankungen) vor Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt sind, müssen genügend Personen in Schuleihrem Umfeld geimpft sein (Herdenimmunität). Als Indikator zur Bestimmung der Herdenimmunität wird die Durchimpfungsrate bestimmt, Kindergartendie ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der nationalen und internationalen hoheitlichen Aufgaben darstellt. Als Ausgangsbasis dienen die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten, Ordinationdie für statistische Auswertungen aufbereitet werden müssen. Wie gesetzlich vorgegeben, Wartebereichen in Ambulanzen) ist der Impfstatus erhoben werdenPersonenbezug bis auf Geburtsmonat, Geburtsjahr und Gemeindekennziffer zu entfernen. Übliche Auswertungen sind beispielsweise über gewisse Bevölkerungsjahrgänge, Geschlecht und/oder Regionen/Wohnorte. Quelle: Schweizer CDA
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| '''AllergieKrisenmanagement'''| Als Allergie wird eine überschießende Abwehrreaktion des Immunsystems Die Landessanitätsdirektionen stellen bei Krankheitsausbrüchen ein Krisenmanagement auf bestimmte Stoffe (Allergene) bezeichnet, das die sich Auswertungen der Durchimpfungsraten anfertigt, welche wiederum an das Bundesministerium weitergegeben werden. Im Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen (z.B. in typischenSchule, oft mit entzündlichen Prozessen einhergehenden Symptomen äußertKindergarten, Ordination, Wartebereichen in Ambulanzen) der Impfstatus erhoben werden.
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| '''Impfung'''| Die empfohlenen Impfungen gemäß Österreichischem österreichischem Impfplan bieten für die individuelle und öffentliche Gesundheit einen Basisschutz. Die Ärzteschaft soll die empfohlenen Impfungen gemäß dem Österreichischen österreichischen Impfplan<ref name="Impfplan" />, der periodisch aktualisiert wird, ihren Patienten empfehlen.
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| '''Empfohlene Impfungen für RisikogruppenIndikationsgruppen'''| Gewisse Impfungen werden für bestimmte Risikogruppen Indikationsgruppen als nutzbringend eingestuft. Die Ärzteschaft soll diese Impfungen den Risikopatienten Betroffenen empfehlen, wenn sie sie mit einem vertretbaren Aufwand erreichen. Siehe auch [Impfplan][3]. Die Risikogruppen müssen unterschieden werden in erhöhtes InfektionsrisikoInformationen dazu sind im österreichischen, ausgesetzter Exposition und Übertragungsrisikennationalen Impfplan enthalten <ref name="Impfplan" />.
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| '''Impferfolg / Immunschutz'''| Impfungen sind nicht immer zu 100% wirksam. In bestimmten Fällen, wie z.B. der Rötelnimpfung wird der Impferfolg und damit der Immunschutz mittels Messung des „Impftiters“ "Impftiters" überprüft (z.B. im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder bei beruflich exponierten Personen der Impferfolg und Immunschutz gegen das Hepatitis B-Virus). Ein Immunschutz kann auch durch bereits durchgemachte Infektionen zustande kommen und damit den weiteren Impfplan und Impfempfehlungen beeinflussen.
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| '''ImpfempfehlungNon-Responder ("Impfversager")'''| Impfempfehlungen sind EmpfehlungenGesunde Personen, welche auf der Grundlage des aktuellen, jährlichen österreichischen Impfplans und des individuellen Impfplanes für die keine Immunität durch eine bestimmte Impfung, einen bestimmten Zeitpunkt oder einer bestimmten Situation abgegeben werdenerlangen.
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| '''ImpfreaktionAllergie'''| Impfreaktionen sind Als Allergie wird eine überschießende Abwehrreaktion des Immunsystems auf bestimmte Stoffe (Allergene) bezeichnet, die sich in der Regel harmlose Beschwerden nach einer verabreichten Impfung im Rahmen der Immunantwort. Sie treten in einem zeitlichen Zusammenhang typischen, oft mit einer Impfung aufentzündlichen Prozessen einhergehenden Symptomen äußert.
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| '''ImpfstelleImpfreaktion'''| Die Impfstelle ist diejenige Person respImpfreaktionen sind in der Regel harmlose Beschwerden nach einer verabreichten Impfung im Rahmen der Immunantwort. Sie treten in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auf. Organisation, welche eine Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung durchgeführt hat). Hinweis: In CDA-Dokumenten wird die Impfstelle mit dem Element 'performer' deklariertEs besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG).|-Als Impfschaden bezeichnet man stärkere Nebenwirkungen oder (dauerhafte) Gesundheitsschädigungen.| '''Individueller Impfpass'''| Der individuelle Die Aufnahme von Impfreaktionen in den e-Impfpass enthält die Zusammenstellung aller Impfempfehlungen aufgrund des aktuellen, jährlichen Österreichischen Impfplanes und unter Berücksichtigung der spezifischen Situation und den Präferenzen des Patientenwird derzeit nicht vom CDA Leitfaden unterstützt.
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| '''Österreichischer ImpfplanImpfstelle'''| Die Informationen über die in Österreich empfohlenen Impfungen sind im aktuellen jährlichen Österreichischen Impfplan des BMASKG enthaltenImpfstelle ist diejenige Person resp. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich durch das Nationale ImpfgremiumOrganisation, welche eine Impfung durchgeführt hat.
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| '''StellvertreterNachtrag'''| Als Stellvertreter gelten PersonenEine nachträgliche Eintragung einer Impfung, welche ''die ein Patientenakte für einen anderen Patienten verwaltenanderer Gesundheitsdiensteanbieter'' verantwortet und dokumentiert hat. ZDiese Impfung liegt bereits in einer Primärdokumentation vor (z.B. Eltern Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) und wird aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachgetragen. Für das Nachtragen gelten andere Anforderungen an die bereitzustellenden Daten als bei Minderjährigen oder Kinder der Dokumentation einer aktuellen Impfung: jedenfalls muss die Person erfasst werden, die für die fachliche Richtigkeit des Nachtrags verantwortlich ist ("Nachtragende Person"), aber auch der für ihre betagten Elterndie damalige Impfung verantwortliche Arzt, sofern eruierbar. Stellvertreter Auch können hier "historische Impfstoffe" erfasst werden, die nicht mehr in Verwendung sind . Eine Nachtragung kann grundsätzlich nur auf Basis eines eindeutig nachvollziehbaren Impfdokuments erfolgen, z.B. über den gelben Papier-Impfpass. <br />''Abgrenzung'': Beim Nachtrag handelt es sich '''NICHT''' um das zeitlich verzögerte Dokumentieren einer ''"eigenen" Impfung'' ("Nacherfassung"), etwa wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war. Dazu muss das Impfdatum auch auf einen Zeitpunkt in der Regel LaienVergangenheit gesetzt werden können, um eine korrekte asynchrone Erfassung der tatsächlichen Impfung durchführen zu können.
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| '''PatientNacherfassung'''| Im vorliegenden Dokument werden die Begriffe Bürger und Patient synonym verwendet. Das Wort Patient impliziertzeitlich verzögerte Dokumentieren einer ''"eigenen" Impfung'', dass ein medizinisches Problem vorliegt (Krankheit, Unfall). Das Thema Impfungen betrifft aber auch den gesunden Menschen also den Bürger. Er ist in der Regel Laieetwa wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war.
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| '''Unerwünschte ImpfreaktionenHersteller eines Impfstoffes'''| Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach Unter Hersteller wird in diesem Leitfaden jenes Pharmaunternehmen verstanden, das gleichzeitig der Impfung auftreten "Zulassungsinhaber“ eines Impfstoffes ist. Wer die verschiedenen Schritte der Herstellung tatsächlich durchführt (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfungwie Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Umfüllen einschließlich Abfüllen, Abpacken oder Kennzeichnen). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG, wird nicht näher angegeben.
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