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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

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=Begriffsdefinitionen=
 {| class="wikitable sortable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"! Begriff !! Definition!!|-|'''Zentrale e-Impfpass Anwendung'''|Die zentrale e-Impfpass Anwendung umfasst die Fachlogiken für den persönlichen e-Impfpass, die persönlichen Impfempfehlungen, statistische Auswertungen und die Abrechnungsunterstützung.
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| '''Zentrale e-Impfpass AnwendungZentrales Impfregister'''| Die Das zentrale Impfregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Daten zum Immunisierungsstatus der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA-Implementierungsleitfaden für den e-Impfpass Anwendung umfasst die Fachlogiken zu entnehmen. Die Daten aus dem zentralen Impfregister können, eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorausgesetzt, für den Funktionen wie zum Beispiel dem "persönlichen e-Impfpass", die persönlichen Impfempfehlungen, statistische Auswertungen und die Abrechnungsunterstützung"Ausbruchsmanagement/Krisenmanagement" oder "Durchimpfungsraten" verwendet werden.
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| '''Zentrales ImpfregisterImmunisierungseintrag'''| Das zentrale Im zentralen Impfregister ist eine zentrale Datenbankwerden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert ("Impfeintrag"), in der alle Daten zum Immunisierungsstatus der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für den esondern auch weitere Informationen zu Immunisierungen, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch Impftiter-Impfpass zu entnehmenBestimmungen. Die Daten aus dem zentralen Bezeichnung für die im Impfregister können, eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorausgesetzt, für Funktionen wie zum Beispiel dem „persönlichen verwalteten Dateneinträge lautet daher "Immunisierungseintrag". Abgrenzung: Der e-Impfpass“, „Ausbruchsmanagement/Krisenmanagement“ oder „Durchimpfungsraten“ verwendet werdenImpfpass umfasst keine passiven Immunisierungen (Verabreichungen von Immunglobulinen) und auch keine Hyposensibilisierungen ("Allergieimpfungen").
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| '''ImmunisierungseintragPersönlicher e-Impfpass'''| Im zentralen Der persönliche e-Impfpass fasst die Daten aus dem Impfregister werden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert gewissen Person zusammen. Diese Zusammenfassung enthält zumindest die Daten, die auch der Papier-Impfpass umfasst („Impfeintrag“)PatientInnendaten, sondern auch weitere Informationen zu ImmunsierungenDatum der Impfung, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch ImpfiterHandels-Bestimmungenbzw. Zulassungsname des Impfstoffes, Chargennummer, Name der impfenden Ärztin bzw. Die Bezeichnung für die im Impfregister verwalteten Dateneinträge lautet daher „Immunisierungseintrag“des impfenden Arztes).
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| '''Persönlicher e-ImpfpassPersönliche Impfempfehlungen (im GTelG als "Impfkalender" definiert)'''|Der persönliche Die zentrale e-Impfpass fasst Anwendung soll nicht nur der elektronischen Dokumentation von Impfungen dienen, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen und dem aktuellen, österreichischen Impfplan<ref name="Impfplan">Impfplan Österreich [Online Dez. 2022] https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Impfplan-%C3%96sterreich.html</ref> die nächsten empfohlenen Impfungen und Impfzeitpunkte für die Daten aus dem Impfregister zu einer gewissen Person zusammenjeweilige Patientin, den jeweiligen Patienten berechnen können. Diese Zusammenfassung enthält zumindest automatischen Empfehlungen können bei Bedarf mit individuellen Impfempfehlungen eines Arztes überschrieben werden. Resultat sind übersichtlich dargestellte und ausdruckbare persönliche Impfempfehlungen über die Datennächsten anstehenden Impfungen. Im GTelG wird diese Funktionalität als "Impfkalender" bezeichnet, die auch der Papierimpfpass umfasst (PatientInnendatenwas automatisch mit einer Kalenderdarstellung assoziiert wird. Da sich Impfempfehlungsabstände über mehrere Jahre und Jahrzehnte erstrecken können, Datum werden aufgrund der ImpfungBenutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit die Impfempfehlungen nicht in Kalenderform, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung, Name der impfenden Ärztin bzw. des impfenden Arztes)sondern als Listen umgesetzt.
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| '''Persönliche Impfempfehlungen (im Gesetzesentwurf als „Impfkalender“ definiert)Nationaler Impfplan – "Impfplan Österreich"'''| Die zentrale e-Impfpass Anwendung soll nicht nur der elektronischen Dokumentation von Impfungen dienen, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen Der "Impfplan Österreich"<ref name="Impfplan" /> wird in enger Zusammenarbeit des für Gesundheit zuständigen Bundesministeriums und dem aktuellen, den Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums (NIG)<ref>Nationales Impfgremium [Online Jän. 2023] https://www.sozialministerium.at/siteThemen/Gesundheit/Krankheiten_und_ImpfenImpfen/ImpfenNationales-Impfgremium.html</Oesterreichischer_Impfplan_2019 österreichischen Impfplan]ref> nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert. Er enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen und den damit verbunden Impfintervallen und Impfschemata, als auch die Liste an Impfungen, die ins kostenfreie Kinderimpfprogramm<ref name=Impfplan"Kinderimpfkonzept">Österreichischer Impfplan 2019 Kostenfreies Kinderimpfprogramm [Online Juli 2019Apr. 2022] : https://www.sozialministerium.at/cmsThemen/siteGesundheit/attachmentsImpfen/5/4/7/CH4062/CMS1546865142466/190211_impfplan_oesterreich_2019_webKostenfreies-Kinderimpfprogramm.pdfhtml</ref>fallen.die nächsten empfohlenen Impfungen und Impfzeitpunkte für die jeweilige Patientin, den jeweiligen Patienten berechnen können. Resultat sind übersichtlich dargestellte und ausdruckbare persönliche Müssen einzelne Impfempfehlungen über die nächsten anstehenden Impfungen. Im Gesetzesentwurf wird diese Funktionalität als „Impfkalender“ bezeichnetkurzfristig aktualisiert werden, was automatisch mit einer Kalenderdarstellung assoziiert wird. Da so befinden sich Impfempfehlungsabstände über mehrere Jahre diese unmittelbar nach dem Impfplan aufgelistet und Jahrzehnte erstrecken können, werden aufgrund der Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit die Impfempfehlungen nicht in Kalenderform, sondern als Listen umgesetztstellen einen integralen Bestandteil des Impfplans dar.
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| '''Nationaler Impfplan – „Impfplan Österreich“Impfschema'''| Der [https://wwwEmpfohlene Impfzeitpunkte werden im sogenannten "Impfschema" festgelegt und stellen ein Regelwerk der Impfdosen zur Erlangung der Grundimmunisierung oder deren Auffrischung dar.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Oesterreichischer_Impfplan_2019 „Impfplan Österreich“] wird Für jeden Impfstoff gibt es ein Impfschema, das angibt, wie viele Impfungen in enger Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit, Sozialeswelchem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung durchgeführt werden sollen, Gesundheit und Konsumentenschutz und um den [https://wwwoptimalen Impfschutz aufzubauen.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Expertinnen_und_Experten_des_Nationalen_Impfgremiums Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums (NIG)] nach Die Abstände zwischen den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert und veröffentlicht <ref name=Impfplan/>. Er enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen und den damit verbunden Impfintervallen und Impfschemata, als auch die Liste an Impfungensind immer Mindestabstände, die ins kostenlose Kinderimpfkonzept <ref name="Kinderimpfkonzept">Bundesministerium Arbeitnur in dringenden Ausnahmefällen unterschritten werden sollten, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz [Online Juli 2018]: https://www.sozialministeriumz.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Kostenloses_KinderimpfkonzeptB. </ref>fallenwenn eine kurzfristige Auslandsreise ansteht.
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| '''ImpfschemaDosiskennung'''| Empfohlene Impfzeitpunkte werden Das Wort Dosiskennung beschreibt die Reihenfolgenummer in sogenannten „Impfschema“ festgelegt und stellen ein Regelwerk der Sequenz der Impfdosen zur Erlangung der Grundimmunisierung oder deren Auffrischung dar. Für jeden Impfstoff gibt es ein Impfschema, das angibt, wie viele Impfungen in welchem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung durchgeführt werden sollen, um den optimalen Impfschutz aufzubauen. Die Abstände zwischen den Impfungen sind immer Mindestabstände, die nur in dringenden Ausnahmefällen unterschritten werden sollten, z.B. wenn eine kurzfristige Auslandsreise anstehtTeilimpfungen innerhalb eines Impfschemas.
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| '''Kostenloses KinderimpfkonzeptKostenfreies Kinderimpfprogramm'''| Das kostenlose Kinderimpfkonzept kostenfreie Kinderimpfprogramm <ref name="Kinderimpfkonzept" /> hat zum Ziel, allen in Österreich lebenden Kindern bis zum 15. Lebensjahr Zugang zu den für die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen zu ermöglichen, ohne dass dafür den Erziehungsberechtigten Kosten erwachsen. Nur so kann erreicht werden, dass die Impfbeteiligung in der Bevölkerung so verbreitet ist, dass auch Personen, die aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden können (z.B. Personen mit Immunsuppression), vor einer Ansteckung geschützt sind (Herdenschutz).
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| '''e-Health-Anwendung vs. ELGA Anwendung'''| Die zentrale e-Impfpass Anwendung und deren Pilotierung werden entsprechend der Entschließung des Nationalrates als e-Health-Anwendung umgesetzt. Unter „e"e-Health Anwendung“ Anwendung" versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. <br/> Das sich noch in Entwurf befindliche GTelG, welches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen „ELGA"ELGA-Anwendungen“ Anwendungen" und „e"e-Health-Anwendungen“Anwendungen": *'''„ELGA"ELGA-Anwendungen“Anwendungen"''' sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und „einen "einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen“ innen" verfolgen. *'''„e"e-Health-Anwendungen“Anwendungen"''' sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und „einen "einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen“ innen" verfolgen. Erste gesetzlich vorgesehene e-Health-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert. <br/>  
Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können e-Health-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für e-Health- und ELGA-Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben.
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| '''Elektronischer e-Impfpass als e-Health Anwendung'''| Mit der Umsetzung des elektronischen e-Impfpasses als e-Health Anwendung werden öffentliche Interessen verfolgt, wie z.B. die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch Gesundheitswarnungen, Ausbruchsmanagement sowie Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten. Insofern ist eine möglichst vollständige und flächendeckende Dokumentation des Immunisierungsstatus der Bevölkerung im öffentlichen Interesse.<br/> *'''Umsetzung ohne Opt-Out''': Eine Opt-Out Option für den elektronischen Impfpass widerspricht diesem öffentlichen Interesse an einer vollständigen Dokumentation. Durch ein unvollständiges zentrales Impfregister könnte das volle Potential des e-Impfpasses nicht realisiert werden. Durchimpfungsraten könnten beispielsweise nur unvollständig bestimmt werden und eine nationale, einheitliche, digitale Abrechnungsunterstützung im Rahmen des kostenlosen Kinderimpfkonzeptes <ref name=Kinderimpfkonzept/> wäre nicht möglich. Daher hat die AG empfohlen, den e-Impfpass ohne Opt-Out Möglichkeit zu realisieren, d.h. der e-Impfpass wird als e-Health-Anwendung umgesetzt, von der Patientinnen und Patienten sich nicht abmelden können. Ein ELGA-Opt-Out hat insofern keine Auswirkungen – die Daten werden dennoch in der e-Health-Anwendung elektronischer Impfpass gespeichert. <br/> *'''Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht ELGA-GDA sind''': e-Health Anwendungen können von ELGA-GDA und Nicht-ELGA-GDA genützt werden. Betreffend e-Impfpass seien beispielhaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder das für Gesundheit zuständige Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundkeit und Konsumentenschutz zu nennen.<br/> *'''Verwendung der ELGA Infrastruktur''': Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der Betriebs- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschrieben beschriebenen öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürgerinnen und Bürger :innen durch das ELGA Portal Zugangsportal ihre Gesundheitsdaten an einer Stelle einsehen und administrieren.<br />|-|'''Durchimpfungsrate'''|Damit Personen, die sich nicht gegen gewissen Krankheiten impfen lassen können (z.B. Säuglinge aufgrund des Alters oder Menschen mit chronischen Erkrankungen) vor Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt sind, müssen genügend Personen in ihrem Umfeld geimpft sein (Herdenimmunität). Als Indikator zur Bestimmung der Herdenimmunität wird die Durchimpfungsrate bestimmt, die ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der nationalen und internationalen hoheitlichen Aufgaben darstellt. Als Ausgangsbasis dienen die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten, die für statistische Auswertungen aufbereitet werden müssen. Wie gesetzlich vorgegeben, ist der Personenbezug bis auf Geburtsmonat, Geburtsjahr und Gemeindekennziffer zu entfernen. Übliche Auswertungen sind beispielsweise über gewisse Bevölkerungsjahrgänge, Geschlecht und/oder Regionen/Wohnorte.
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| '''DurchimpfungsrateKrisenmanagement'''| Damit PersonenDie Landessanitätsdirektionen stellen bei Krankheitsausbrüchen ein Krisenmanagement auf, das die sich nicht gegen gewissen Krankheiten impfen lassen können Auswertungen der Durchimpfungsraten anfertigt, welche wiederum an das Bundesministerium weitergegeben werden. Im Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen (z.B. Säuglinge aufgrund des Alters oder Menschen mit chronischen Erkrankungen) vor Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt sindin Schule, Kindergarten, Ordination, müssen genügend Personen Wartebereichen in ihrem Umfeld geimpft sein (HerdenimmunitätAmbulanzen). Als Indikator zur Bestimmung der Herdenimmunität wird die Durchimpfungsrate bestimmt, die ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der nationalen und internationalen hoheitlichen Aufgaben darstellt. Als Ausgangsbasis dienen die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten, die für statistische Auswertungen aufbereitet Impfstatus erhoben werden müssen. Wie gesetzlich vorgegeben, ist der Personenbezug bis auf Geburtsmonat, Geburtsjahr und Gemeindekennziffer zu entfernen. Übliche Auswertungen sind beispielsweise über gewisse Bevölkerungsjahrgänge, Geschlecht und/oder Regionen/Wohnorte.
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| '''KrisenmanagementImpfung'''| Die Landessanitätsdirektionen stellen bei Krankheitsausbrüchen ein Krisenmanagement auf, das empfohlenen Impfungen gemäß österreichischem Impfplan bieten für die Auswertungen der Durchimpfungsraten anfertigt, welche wiederum an das Bundesministerium weitergegeben werdenindividuelle und öffentliche Gesundheit einen Basisschutz. Im Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen (z.B. in SchuleDie Ärzteschaft soll die empfohlenen Impfungen gemäß dem österreichischen Impfplan<ref name="Impfplan" />, Kindergartender periodisch aktualisiert wird, Ordination, Wartebereichen in Ambulanzen) der Impfstatus erhoben werdenihren Patienten empfehlen.
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| '''AllergieEmpfohlene Impfungen für Indikationsgruppen'''| Als Allergie wird eine überschießende Abwehrreaktion des Immunsystems auf Gewisse Impfungen werden für bestimmte Stoffe (Allergene) bezeichnetIndikationsgruppen als nutzbringend eingestuft. Die Ärzteschaft soll diese Impfungen den Betroffenen empfehlen, die sich in typischenwenn sie sie mit einem vertretbaren Aufwand erreichen. Die Informationen dazu sind im österreichischen, oft mit entzündlichen Prozessen einhergehenden Symptomen äußertnationalen Impfplan enthalten <ref name="Impfplan" />.
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| '''ImpfungImpferfolg / Immunschutz'''| Die empfohlenen Impfungen gemäß Österreichischem Impfplan bieten für die individuelle und öffentliche Gesundheit einen Basisschutzsind nicht immer zu 100% wirksam. In bestimmten Fällen, wie z. Die Ärzteschaft soll die empfohlenen Impfungen gemäß dem Österreichischen Impfplan <ref name=Impfplan>Österreichischer Impfplan 2019 [Online Juli 2019] https://wwwB.sozialministeriumder Rötelnimpfung wird der Impferfolg und damit der Immunschutz mittels Messung des "Impftiters" überprüft (z.at/cms/site/attachments/5/4/7/CH4062/CMS1546865142466/190211_impfplan_oesterreich_2019_webB.pdf</ref>, im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder bei beruflich exponierten Personen der periodisch aktualisiert wird, ihren Patienten empfehlenImpferfolg und Immunschutz gegen das Hepatitis B-Virus). Ein Immunschutz kann auch durch bereits durchgemachte Infektionen zustande kommen und damit den weiteren Impfplan und Impfempfehlungen beeinflussen.
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| '''Empfohlene Impfungen für RisikogruppenNon-Responder ("Impfversager")'''| Gewisse Impfungen werden für bestimmte Risikogruppen als nutzbringend eingestuft. Die Ärzteschaft soll diese Impfungen den Risikopatienten empfehlenGesunde Personen, wenn sie sie mit einem vertretbaren Aufwand erreichen. Die Informationen dazu sind im österreichischen, nationalen Impfplan enthalten <ref name=Impfplan/>die keine Immunität durch eine Impfung erlangen.
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| '''Impferfolg / ImmunschutzAllergie'''| Impfungen sind nicht immer zu 100% wirksam. In bestimmten Fällen, wie z.B. der Rötelnimpfung Als Allergie wird der Impferfolg und damit der Immunschutz mittels Messung eine überschießende Abwehrreaktion des „Impftiters“ überprüft Immunsystems auf bestimmte Stoffe (z.B. im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder bei beruflich exponierten Personen der Impferfolg und Immunschutz gegen das Hepatitis B-VirusAllergene). Ein Immunschutz kann auch durch bereits durchgemachte Infektionen zustande kommen und damit den weiteren Impfplan und Impfempfehlungen beeinflussenbezeichnet, die sich in typischen, oft mit entzündlichen Prozessen einhergehenden Symptomen äußert.
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| '''ImpfempfehlungImpfreaktion'''| Impfempfehlungen Impfreaktionen sind Empfehlungen, welche in der Regel harmlose Beschwerden nach einer verabreichten Impfung im Rahmen der Immunantwort. Sie treten in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auf .Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Grundlage des aktuellen, jährlichen österreichischen Impfplans <ref name=Impfplan/> und des individuellen Impfplanes Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an das Bundesamt für eine bestimmte Impfung, einen bestimmten Zeitpunkt Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Als Impfschaden bezeichnet man stärkere Nebenwirkungen oder einer bestimmten Situation abgegeben werden(dauerhafte) Gesundheitsschädigungen. Die Aufnahme von Impfreaktionen in den e-Impfpass wird derzeit nicht vom CDA Leitfaden unterstützt.
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| '''ImpfreaktionImpfstelle'''| Impfreaktionen sind in der Regel harmlose Beschwerden nach einer verabreichten Impfung im Rahmen der ImmunantwortDie Impfstelle ist diejenige Person resp. Sie treten in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Organisation, welche eine Impfung aufdurchgeführt hat.
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| '''ImpfstelleNachtrag'''| Die Impfstelle Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung, ''die ein anderer Gesundheitsdiensteanbieter'' verantwortet und dokumentiert hat. Diese Impfung liegt bereits in einer Primärdokumentation vor (z.B. Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) und wird aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachgetragen. Für das Nachtragen gelten andere Anforderungen an die bereitzustellenden Daten als bei der Dokumentation einer aktuellen Impfung: jedenfalls muss die Person erfasst werden, die für die fachliche Richtigkeit des Nachtrags verantwortlich ist diejenige ("Nachtragende Person resp"), aber auch der für die damalige Impfung verantwortliche Arzt, sofern eruierbar. Auch können hier "historische Impfstoffe" erfasst werden, die nicht mehr in Verwendung sind. Eine Nachtragung kann grundsätzlich nur auf Basis eines eindeutig nachvollziehbaren Impfdokuments erfolgen, z.B. über den gelben Papier-Impfpass. <br />''Abgrenzung'': Beim Nachtrag handelt es sich '''NICHT''' um das zeitlich verzögerte Dokumentieren einer ''"eigenen" Impfung'' ("Nacherfassung"), etwa wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war. OrganisationDazu muss das Impfdatum auch auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit gesetzt werden können, welche um eine korrekte asynchrone Erfassung der tatsächlichen Impfung durchgeführt hatdurchführen zu können.
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| '''Der nationale Impfplan – „Impfplan Österreich“Nacherfassung'''| Die Informationen über die in Österreich empfohlenen Impfungen sind im aktuellen jährlichen Österreichischen Impfplan <ref name=Impfplan/>des BMASKG enthalten. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich durch Das zeitlich verzögerte Dokumentieren einer ''"eigenen" Impfung'', etwa wenn das Nationale ImpfgremiumIT-System gerade nicht verfügbar war.
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| '''Unerwünschte ImpfreaktionenHersteller eines Impfstoffes'''| Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach Unter Hersteller wird in diesem Leitfaden jenes Pharmaunternehmen verstanden, das gleichzeitig der Impfung auftreten "Zulassungsinhaber“ eines Impfstoffes ist. Wer die verschiedenen Schritte der Herstellung tatsächlich durchführt (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfungwie Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Umfüllen einschließlich Abfüllen, Abpacken oder Kennzeichnen). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG, wird nicht näher angegeben.
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