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elga-cdaep-2.06.2:Dokumentenstruktur

180 Bytes hinzugefügt, 13:52, 1. Aug. 2017
Spezielle Vorgaben für Entlassungsbriefe (Pflege)
=====Spezielle Vorgaben für Entlassungsbriefe (Pflege)=====
Da Entlassungsdokumente in ihrem code-Element nicht zwischen „vorläufigen“ oder „endgültigen“ Fassungen von Entlassungsbriefen unterscheiden, soll der Titel auch die darüberhinausgehende Zusatzinformation, wie „vorläufig“ o.ä. beinhalten. Siehe hierzu auch Kapitel „Dokumentenklasse „[[ILF:Entlassungsbrief (Pflege)#Dokumentenklasse_.28.E2.80.9Ccode.E2.80.9D.29|Dokumentenklasse (“code”)]]“. Auch „vorläufige“ Entlassungsbriefe müssen freigegeben („vidiert“) werden (siehe Kapitel[[ILF:Entlassungsbrief (Pflege)#Weitere_Beteiligte_.28.E2.80.9Eparticipants.E2.80.9C.29|Weitere Beteiligte]]).
Als Titel ist eine Formulierung zu wählen, die „Entlassungsbrief“ und „Pflege“ enthält.
* „Pflege-Entlassungsbrief“
Es gelten die Vorgaben des entsprechenden Kapitels des „[[ILF:Allgemeiner Implementierungsleitfaden#|Titel_des_Dokuments_.28.E2.80.9Etitle.E2.80.9C.29Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]“.
====Dokumentenklasse (“code”)====
Bei den in der österreichischen Praxis entstehenden Entlassungsdokumenten wird grundsätzlich zwischen endgültigen Entlassungsbriefen und vorläufigen Entlassungsbriefen unterschieden. Des Weiteren werden auch fachbezogene Entlassungsbriefe (z.B.: „Entlassungsbrief der gynäkologischen Abteilung“) ausgegeben.
Bürokraten, maintenanceshell, Prüfer, Administratoren
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