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elga-cdabgd-2.06.2:Dokumentation der Gesundheitsdienstleistung

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Das Element ist grundsätzlich gemäß den Vorgaben des entsprechenden Kapitels des „[[ILF:Allgemeiner Implementierungsleitfaden#Dokumentation_der_Gesundheitsdienstleistung|Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]“ anzugeben, '''es sind jedoch spezielle Vorgaben vorgeschrieben'''.
</div>
 
{{Auszug Implementierungsleitfaden| aus dem Allgemeinen Implementierungsleitfaden|
{{elga-cdaalf-2.06.2:Dokumentation der Gesundheitsdienstleistung}}
}}
====Spezielle Vorgaben ====
Als Zeitangabe MUSS der '''''Zeitraum des Pflege- oder Betreuungsverhältnisses''''' angegeben werden.
Der Zeitraum des Aufenthalts erstreckt sich vom <p style="padding-left:50px"> '''''Zeitpunkt der ersten Untersuchung'''' ' </p> bis zum  <p style="padding-left:50px"> '''''Zeitpunkt der letzten Untersuchung.'''''</p>
''<u>Hinweis:'' </u> Der Zeitpunkt der Untersuchung ist durch die durchführende Organisation festzulegen, sinnvollerweise ist dies jeweils der Beginn der Untersuchungen. Auch wenn nur eine Untersuchung dokumentiert wird, MUSS an dieser Stelle ein Zeitintervall angegeben werden. Das kann z.B. durch Angabe von Beginn und Ende der Untersuchung geschehen.
=====Änderung 4: performer=====
Bürokraten, maintenanceshell, Prüfer, Administratoren
5.399
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