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ILF:EMS Labor Arzt

2.196 Bytes hinzugefügt, 08:58, 22. Apr. 2020
Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards
Zu beachten ist, dass der vorliegende Leitfaden unter Verwendung der nachstehend beschriebenen Dokumente erstellt wurde. Das Urheberrecht an allen genannten Dokumenten wird im vollen Umfang respektiert.
'''Dieser Leitfaden basiert auf Inhalten des Implementierungsleitfaden für ELGA Laborbefunde Version 2.0 ([http://www.elga.gv.atELGA Homepage]) [1] und damit implizit auf dem Allgemeinen Implementierungsleitfaden für CDA Dokumente im österreichischen Gesundheitswesen. Zum einfacheren Verständnis werden CDA-Strukturbeispiele, inhaltliche Spezifikationen sowie Beschreibungen aus dem Allgemeinen Implementierungsleitfaden übernommen und in diesem Leitfaden angeführt.'''
Teile dieses Leitfadens beruhen auf der Spezifikation „HL7 "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0“0", für die das Copyright © von Health Level Seven International gilt.HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich, die offizielle nationale Gruppierung von Health Level Seven International in Österreich, bezogen werden ([http://www.hl7.atHL7 Austria]). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten
HL7-Spezifkationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
 
Der vorliegende Leitfaden in der Version 2.x umfasst sowohl die Labormeldung als auch die Arztmeldung. Er beruht auf den Definitionen des Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente<ref>[http://www.elga.gv.at ELGA GmbH, HL7 Implementation Guide for CDA® R2: Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente (OID 1.2.40.0.34.7.1)</ref> und insbesondere auf dem ELGA Implementierungsleitfaden „HL7 Implementation Guide for CDA® R2: Laborbefund“ zur Anwendung im österreichischen Gesundheitswesen<ref>[http://www.elga.gv.at ELGA GmbH, HL7 Implementation Guide for CDA® R2: Laborbefund (OID 1.2.40.0.34.7.4).] </ref>, welcher wiederum auf Basis der internationalen Definitionen der IHE (Integrating the Healthcare Enterprise) erstellt wurde [3].
Unbeschadet der Tatsache, dass eine EMS Meldung natürlich kein Befund ist, beruhen doch beide Dokumente auf der gleichen Datenbasis eines Labors und die Darstellung in CDA Dokumenten mit gleichen Strukturen und zumindest teilweisen semantischen Inhalten erleichtert die Umsetzung für die Softwarehersteller.
Es zeigt sich jedoch, dass die elektronische Meldung meldepflichtiger Krankheiten zum einen durchaus einen Bedarf an zusätzlichen Spezialdaten (z.B. geografische Informationen) aufweist und zum anderen die Anforderung an die Darstellung natürlich von denen eines Befundes abweichen.
Daher schränkt vorliegender Leitfaden die bestehenden Definitionen weiter ein bzw. erweitert diese um entsprechende Teile zur Abbildung der Spezifika der EMS Meldung. Insbesondere betrifft das die in Tabelle 1 dargestellten Daten. Die entsprechende ELGA Kompatibilität ist in den jeweiligen Kapiteln angegeben.
Der tatsächliche Inhalt und Umfang der EMS Meldung ist abhängig vom Typ der Meldung (Labor oder Arzt) und vom gemeldeten Erreger bzw. der gemeldeten Krankheit. Grundsätzlich immer verpflichtend zu übermitteln sind somit gefundene Erreger bzw. dadurch ausgelöste Krankheiten. Davon ausgehend ergeben sich unter Umständen zusätzliche verpflichtende Daten (TODO Refernez zu Kapitel erstellen). Weitere Daten können jederzeit optional im Dokument enthalten sein.
==Weitere unterstützende Materialien==
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