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Bearbeitungen
Änderungen
→Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
|- style="background:#FFFFFF"
|legalAuthenticator
| 1..1 MC
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.22legalAuthenticator.22.29|Rechtlicher Unterzeichner]], wird im speziellen Leitfaden definiert.
* Der rechtliche Unterzeichner (legalAuthenticator) MUSS im Regelfall angegeben werden (M [1..1])
* Ausnahme: Für multidisziplinäre Befunde (wenn Fachärzte mit unterschiedlicher Fachrichtung die Befunde gleichermaßen verantworten) ist die Angabe verboten (NP), aber es MÜSSEN mindestens zwei weitere Unterzeichner (authenticator) angegeben werden (M [2..*]).
|- style="background:#FFFFFF"
|authenticator
| 0..* O
|Definition im Allgemeinen Implementierungsleitfaden: [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)#Weitere_Unterzeichner_.28.22authenticator.22.29|Weitere Unterzeichner]]
Entweder ist ein rechtlicher Unterzeichner (legalAuthenticator) angegeben oder aber mindestens zwei weitere Unterzeichner (authenticator).
|- style="background:#FFFFFF"
|participant[@typeCode='REF']