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ILF:Allgemeiner Implementierungsleitfaden (Version 3)

2.706 Bytes entfernt, 18:08, 19. Mai 2020
K
Ausnahme: „entry“
Für diese Regel existieren nur die im Folgenden genannten Ausnahmen:
 
===Ausnahme: „entry“===
Die Vorschrift des „Maximums-Sets“ gilt für alle Bereiche des CDA-Dokuments ''<u>außer der Ebene der maschinenlesbaren Elemente („entry“, CDA-Level 3) von Sektionen.</u>''
{{BeginYellowBox}}
Selbst-definierte maschinenlesbare Elemente KÖNNEN bei allen Sektionen zusätzlich angewandt werden (sowohl jene, die keine Entries vorsehen, als auch jene, die bereits Entries definieren)!
 
'''Achtung:''' Für bereits in Implementierungsleitfäden definierte Entries gilt jedoch die Regelung des „Maximum-Sets“! Ihre Erweiterung oder Veränderung ist NICHT ERLAUBT.
{{EndYellowBox}}
Diese Ausnahmeregelung soll eine erweiterte Nutzung der CDA-Dokumente ermöglichen und Innovationen bei der Weiterentwicklung der Spezifikationen zu fördern.
 
Es wäre dadurch erlaubt selbst-definierte Entries zu verwenden, um einen bestimmten Prozess in der eigenen Domäne oder im eigenen Einflussbereich maschinell abwickeln zu können. Die Gültigkeit in ELGA wäre bei einem derartigen Dokument dennoch gewährleistet.
 
Beispiel:<br/>
Ein Krankenhausträger möchte eine maschinenunterstützte Terminkoordination mit seinen Pflegediensten in einem bestimmten Gebiet etablieren, benötigt jedoch für diesen Zweck zusätzliche maschinenlesbare Einträge in den CDA Pflege-Entlassungsbriefen.
 
Leser aus anderen Gebieten können diese Strukturen zwar nicht interpretieren und daher auch nicht nützen, allerdings beeinflusst dies die normale Nutzung der Dokumente nicht.
 
====Meldepflicht von selbst-definierten maschinenlesbaren Elementen====
{{BeginYellowBox}}
Werden selbst-definierte maschinenlesbare Elemente zur Anwendung gebracht, MÜSSEN die entsprechenden Spezifikationen der ELGA GmbH gemeldet werden.
{{EndYellowBox}}
Die Strukturen werden in Folge in die CDA Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung der Leitfäden eingebracht. Bei allgemeiner Akzeptanz ermöglicht dies eine spätere Integration in die Implementierungsleitfäden.
{{BeginILFBox}}
Wenn in einem Dokument selbst-definierte maschinenlesbare Elemente vorhanden sind, MUSS das bei der Registrierung in der XDS-Registry mit einem zusätzlichen Plus-Zeichen („+“) am Ende des Strings im XDS-FormatCode angezeigt werden. <br/>
Beispiel: urn:elga:lab:2011:EIS_FullSupport+<br/>
Siehe dazu die entsprechende Regelung im Leitfaden „[[ILF:XDS_Metadaten_2020#Zusatz_bei_selbst-definierten_maschinenlesbaren_Elementen_.28Dokumente_in_EIS_.E2.80.9EEnhanced.E2.80.9C_oder_.E2.80.9EFull_Support.E2.80.9C.29|ELGA XDS Metadaten (XDSDocumentEntry)“, [OID Root 1.2.40.0.34.7.6], Kapitel Zusatz bei selbst-definierten maschinenlesbaren Elementen (Dokumente in EIS „Enhanced“ oder „Full Support“]]).
{{EndILFBox}}
===Ausnahme: „templateId“===
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