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ILF:Allgemeiner Implementierungsleitfaden (Version 3)

497 Bytes hinzugefügt, 12:41, 26. Mai 2020
K
Konformitätsprüfung
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten „Geschäftsregeln“.
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wieder: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig modifizierte, generische, erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten „Validierungsschritt“ Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''„Templates“''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt, oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
Dieses Kapitel behandelt die technische Konformitätsprüfung von CDA-Dokumenten gemäß diesem Dokumentleitfaden mittels Schema und Schematron.{{BeginYellowBox}}Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können. {{EndYellowBox}}
==Schema-Prüfung==
Die Gültigkeit der „Inhalte“ wird nur in Bezug auf den erforderlichen Datentyp der Elemente geprüft. Hiermit kann beispielsweise sichergestellt werden, dass ein „id“-Element (technisch) immer eine gültige ID enthält.
Das von ELGA hier verwendete Schema basiert im Wesentlichen auf dem original publizierten CDA Rel. 2.0 Schema von CDA, weist aber einige Spezifika auf. Das angepasste Schema wird von HL7 Austria und auf der Website der ELGA GmbH bereitgestellt.
{{BeginYellowBox}}
Die Mindestvoraussetzung, damit ein CDA-Dokument als „gültig“ erachtet wird, ist die fehlerfreie Validierung mit dem CDA-Schema.Das maßgebliche CDA-Schema wird auf http[[ILF:Allgemeiner_Leitfaden_Guide|https://www.elgawiki.gvhl7.at/cda index.php?title=ILF:Allgemeiner_Leitfaden_Guide]] publiziert.
{{EndYellowBox}}
Das Absolvieren der Schematron-Prüfung ist der zweite Teil der technischen Konformitätsprüfung und stellt sicher, dass das geprüfte Dokument die in den Implementierungsleitfäden beschriebenen „Geschäftsregeln“ befolgt.
{{BeginYellowBox}}
'''ELGA Konformität:''' Damit ein CDA-Dokument als vollständig „gültig“ hinsichtlich der ELGA Implementierungsleitfäden erachtet wird, ist die fehlerfreie Konformitätsprüfung mit den entsprechenden Schematron-Prüfregeln vorausgesetzt. Eine vollständige Prüfung der Geschäftsregeln kann nur durch einen menschlichen Prüfer erfolgen (siehe Kapitel [[#Abnahmepr.C3.BCfung|Abnahmeprüfung]]). Die ELGA GmbH kann auf Anfrage an http://cda@elga.gv.at eine solche Prüfung durchführen.Die maßgeblichen Schematron-Prüfmittel werden auf http[[ILF:Allgemeiner_Leitfaden_Guide|https://wwwwiki.elga.gvhl7.at/cda index.php?title=ILF:Allgemeiner_Leitfaden_Guide]] publiziert.
{{EndYellowBox}}
'''Fehlertoleranz:''' Sollten nicht erlaubte Elemente oder Attribute in einem CDA-Dokument vorhanden sein (z.B. aufgrund von Software-Fehlern), SOLL die weiterverarbeitende Software so implementiert sein, dass dies nicht zu Fehlern in der Weiterverarbeitung der Dokumente führt.
==Abnahmeprüfungfür ELGA e-Befunde== 
Zur Sicherstellung einer möglichst hohen Qualität von Inhalt, Struktur und Format der CDA-Dokumente ist ein Abnahmeprozess implementiert, der durch die ELGA GmbH durchgeführt wird.
Vor der Prdouktivsetzung eines ELGA CDA-Befundes muss daher ein Prüf- und Freigabebericht durch Verantwortliche des CDA-Generierenden generierenden Systems bzw. des ELGA-Bereiches bei der ELGA GmbH, Postfach cda@elga.gv.at bzw. [https://jira-neu.elga.gv.at/servicedesk/customer/portal/3 online service portal], beantragt werden.
Erst nach positiver Prüfung und Freigabe durch die ELGA GmbH dürfen, sind die ELGA-CDA-Dokumente eines Dokumenterstellers in ELGA zugelassen.
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