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==Hintergrund==
Der Verfassungsgerichtshof hat 2018 erkannt, dass es Personen möglich sein muss, ein alternatives Geschlecht zu „männlich“ und „weiblich“ zu wählen. Dazu existiert ein Erlass des BMI (Geschäftszahl: BMI-VA1300/0528-III/4/b/2018): Verwaltungsangelegenheiten - Sonstige; Personenstandswesen Erkenntnis des VfGH vom 15. Juni 2018, G 77/2017-9, zu § 2 Abs. 2 Z 3 PStG 2013 - Umsetzung zu Varianten der Geschlechtsentwicklung ("3. Geschlecht"). Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 15. Juni 2018 steht intersexuellen Menschen das Recht auf eine adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister des Personenstandsgesetzes (PStG) zu. Weiters werden auch Anpassungen im MeldeG und in den Anlagen im Bereich des Meldewesens erforderlich.
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| Codesystem
| [http://terminology.hl7.org/CodeSystem/v2-0001 v2-0001administrativeSex]
| [http://terminology.hl7.org/CodeSystem/v3-AdministrativeGender v3-AdministrativeGender]
| [http://hl7.org/fhir/administrative-gender administrative-gender]