elga-cdabgd-2.06.2:Teilnehmende Parteien

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1 Teilnehmende Parteien

1.1 Elemente ohne spezielle Vorgaben

Folgende Elemente erfordern keine speziellen Vorgaben:

  • Patient („recordTarget/patientRole“)
  • Verfasser des Dokuments („author“)
  • Personen bei der Dateneingabe („dataEnterer“)
  • Verwahrer des Dokuments („custodian“)
  • Beabsichtigte Empfänger des Dokuments („informationRecipient“)2

Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden:
Die Elemente erfordern keine speziellen Vorgaben. Es gelten die Vorgaben der entsprechenden Kapitel des „Allgemeinen Implementierungsleitfadens“.

2 Der beabsichtigte Empfänger kann auch der Patient selbst sein.

1.2 Elemente mit speziellen Vorgaben

Es gelten die Vorgaben des entsprechenden Kapitels des „Allgemeinen Implementierungsleitfadensmit folgenden Änderungen:

Die Kardinalitäten/Konformitäten der Beteiligten sind wie folgt geändert:

Kard Konf Art des Beteiligten
1..1
0..0
[M]
[NP]
Rechtlicher Unterzeichner (legalAuthenticator) – MUSS im Regelfall angegeben werden
Ausnahme: Für multidisziplinäre Befunde3 ist die Angabe verboten, aber es müssen mindestens zwei weitere Unterzeichner angegeben werden
0..*
2..*
[O]
[M]
Weitere Unterzeichner (authenticator) – kann angegeben werden
Ausnahme: Bei multidisziplinären Befunden MÜSSEN mindestens zwei weitere Unterzeichner angegeben werden
1..1 [M] Fachlicher Ansprechpartner
0..1 [R2] Einweisender/Zuweisender/Überweisender Arzt
0..1 [O] Hausarzt
0..* [O] Notfall-Kontakt/Auskunftsberechtigte Person
0..* [O] Angehörige
0..1 [O] Versicherter/Versicherung
0..1 [O] Betreuende Organisation


3 Multidisziplinäre Befunde liegen vor, wenn mehrere Fachärzte mit unterschiedlicher Fachrichtung die Befunde gleichermaßen verantworten.

1.2.1 Rechtlicher Unterzeichner (legalAuthenticator)

Als rechtlicher Unterzeichner MUSS eine natürliche Person angegeben werden.

Für „multidisziplinäre Befunde“ KANN die Angabe des legalAuthenticator entfallen, wenn mindestens zwei authenticator-Elemente vorhanden sind. Multidisziplinäre Befunde liegen vor, wenn von mehreren Fachärzten mit unterschiedlicher Fachrichtung gleichermaßen an der Erstellung beteiligt sind und keiner dieser als Hauptunterzeichner eingetragen werden kann.