elga-cdaem-2.06.2:Anwendungsfälle

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Inhaltsverzeichnis

1 Anwendungsfälle

Zum besseren Verständnis des Implementierungsleitfaden „e-Medikation“ sowie dem Zusammenspiel der CDA-Dokumente werden im Folgenden die Anwendungsfälle für die e-Medikation kurz dargestellt.

Folgende Akteure werden in der ELGA-Anwendung e-Medikation (eMEDAT) definiert:

  • Akteure im niedergelassenen Bereich
    • Arzt: Kassenarzt, Hausapotheker5, Wahlarzt, Facharzt, etc.
    • ArztpraxisassistentIn
  • Krankenanstalt
    • In der e-Medikation erfolgt keine Unterscheidung in stationären und ambulanten Bereich. Die Umsetzung der Berechtigungen (z.B. darf nur ein Arzt eine Verordnung in e-Medikation speichern), obliegt der GDA-Software.
  • Akteure in der Apotheke
    • Pharmazeut/In
    • Pharmazeutisch-kaufmännisch(er/e) AssistentIn
  • Einrichtung der Pflege
    • Die Umsetzung der Berechtigungen (z.B. darf nur ein Arzt eine Verordnung in e-Medikation speichern), obliegt der GDA-Software.
    • Pflegeperson (siehe Vertreter, Vollmachtnehmer)
  • ELGA-Teilnehmer
    • Vertreter (z.B. Ombudsstelle oder Vollmachtnehmer, gesetzlicher Vertreter)

Der gegenständliche Implementierungsleitfaden „e-Medikation“ definiert die folgenden CDA-Dokumente: Rezept, Abgabe, Korrekturmeldung (Pharmazeutische Empfehlung) und Medikationsliste. Um den Medikationsprozess und die folgend beschriebenen Anwendungsfälle abbilden zu können, werden diese Dokumente mit den folgenden Status in der e-Medikation abgebildet:

  • Rezept/ Verordnung (PRESCRIPTION)
    • OFFEN, EINGELÖST, STORNIERT, ABGELAUFEN, NICHT_ABGEGEBEN
  • Abgabe (DISPENSE)
    • ABGEGEBEN, ABGESETZT, STORNIERT
  • Korrekturmeldung (Pharmazeutische Empfehlung, Pharmaceutical Advice)
    • STORNIERT (deprecated)
  • Medikationsliste
    • ERSETZT (deprecated)

5 Da im GDA-Index jeder GDA nur eine Rolle besitzt und es eine Rolle „Hausapotheker“ nicht gibt, haben Hausapotheker dieselbe Rolle wie niedergelassene Ärzte ohne Hausapotheke. Somit hat jeder Arzt auch die Funktionalitäten zur Abgabe zur Verfügung.

1.1 eMED-ID-Assertion anfordern

1.1.1 Beschreibung

Für den Zugriff auf die e-Medikationsdokuments ist neben einem Patientenkontakt im ELGA-Berechtigungssystem auch die Verwendung einer eMED-ID-Assertion zulässig. Diese ermöglicht den Zugriff auf die zugehörigen Dokumente zur eMED-ID. Eine eMED-ID-Assertion wird immer für ein Rezept (Prescription-Dokument) ausgestellt und ermöglicht den Zugriff auf alle zu diesem Prescription-Dokument zugehörigen Dokumente und das Speichern einer zugehörigen Abgabe.

1.1.2 Vorbedingung

Alle Zugriffe auf die ELGA-Applikation e-Medikation erfolgen ausschließlich durch das ELGA-Berechtigungssystem. Es müssen somit alle Vorbedingungen des ELGA-Berechtigungssystem erfüllt sein um Funktionen der e-Medikation nutzen zu können. Keiner der in den Anwendungsfällen angeführten Akteure hat eine direkte Zugriffsmöglichkeit auf die e-Medikation. Der Zugriff passiert ausschließlich über das ELGA-Berechtigungssystem. Es gelten die Vorbedingungen des ELGA-Berechtigungssystem analog e-Befunde mit Ausnahme

  • der eingeschränkten Zugriffsmöglichkeit auf ein konkretes Rezept mit seinen Verordnungen per eMED-ID und
  • den Funktionen zum Anfordern der eMED-ID (GenerateDocumentId) und Anfordern der eMED-ID-Assertion (RequestSecurityToken).

Der Zugriff per eMED-ID-Assertion ist alternativ zum Zugriff mit einem Patientenkontakt im ELGA-Berechtigungssystem zu sehen. Beim Zugriff mit eMED-ID-Assertion ermöglicht die e-Medikation nur eine eingeschränkte Sicht auf die Daten des ELGA-Teilnehmers.

Die Transaktionen haben keinen direkten Bezug zu einem ELGA-Teilnehmer und können über das ELGA-Berechtigungssystem nur mit einer gültigen Assertion aufgerufen werden.

1.1.3 Akteure

  • Arzt im niedergelassenen Bereich
  • Krankenanstalt
  • Einrichtung der Pflege
  • Apotheke

1.1.4 Ablauf

Der Akteur möchte die Rezeptdaten (Prescription Dokument) ohne vorhandener Kontakbestätigung bzw. ohne Stecken der e-card mit einer eMED-ID abrufen und eine zugehörige Abgabe speichern. Dazu muss eine eMED-ID Assertion angefordert werden. Dazu wird die eMED-ID über das ELGA-Berechtigungssystem an die e-Medikation übermittelt. Diese validiert die eMED-ID und stellt nach positiver Prüfung eine Assertion aus. Diese ermöglicht den Zugriff auf die der eMED-ID zugeordneten Rezeptdaten innerhalb einer konfigurierbaren Gültigkeitsdauer (Default: 2 Stunden).

1.2 eMED-ID (Dokumenten-ID) anfordern

1.2.1 Beschreibung

Zur Speicherung eines e-Medikations-Dokuments muss als Dokumenten-ID eine eMED-ID verwendet werden. Diese ID wird von der e-Medikation generiert. eMED-IDs können auf Vorrat angefordert werden.

1.2.2 Vorbedingung

Siehe Vorbedingung im Anwendungsfall „eMED-ID-Assertion anfordern“.

1.2.3 Akteure

  • Arzt im niedergelassenen Bereich
  • Krankenanstalt
  • Einrichtung der Pflege
  • Apotheke

1.2.4 Ablauf

Der Akteur möchte ein e-Medikations-Dokument speichern und fordert dazu eine eMED-ID an.

Die eMED-ID kann als Data-Matrix-Code im JPG-Format und als Zeichenkette zur Verfügung gestellt werden.

Der Data-Matrix-Code beinhaltet zusätzliche Daten zum Rezept und ermöglicht eine Vereinfachung des Prozesses bei der Abgabe.

Beispiele (1. mit und 2. ohne Versicherungsnummer):

  1. eMED^12^XST3KU892344^20131025^1234010170
  2. eMED^11^XST3KU892344^20131025

Die erstellten e-Medikation-Dokumente werden zu der angeforderten eMED-ID gespeichert und sind in weiterer Folge über diese abrufbar.

1.3 Verordnung(en) mit Rezept anlegen

1.3.1 Allgemein

Im Zuge der Behandlung stellt der Arzt fest, dass dem ELGA Teilnehmer ein oder mehrere Arzneimittel verordnet werden müssen. Eine Verordnung besteht immer nur aus genau einer Medikation (= ein Arzneimittel). Das Rezept kann aus mehreren Verordnungen bestehen und bildet somit die Klammer über die Verordnungen. Das Rezept mit den Verordnungen wird mit einer eindeutigen eMED-ID versehen.

Die Prüfungen der Arzneimittel z.B. auf potentielle Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Dosierungen, etc. erfolgt in der Eigenverantwortung des Arztes und ist nicht Gegenstand der e-Medikation.

Eine Speicherung von Verordnungen ohne Zuordnung eines Rezeptes ist nicht gültig. Die Verordnung wird als geprüft angesehen, wenn die zugeordnete Verordnung in e-Medikation gespeichert ist.

1.3.2 Vorbedingung

  • ELGA-Vorbedingung: GDA ist autorisiert, ELGA Teilnehmer ist identifiziert, eine gültige Kontaktbestätigung/ Berechtigung („Ticket“) wurde vom ELGA-Berechtigungssystem ausgestellt.
  • e-Medikation Vorbedingung: Anfordern einer eMED-ID (Dokumenten-ID)

1.3.3 Akteure

  • Arzt im niedergelassenen Bereich
  • Krankenanstalt
  • Einrichtung der Pflege

1.3.4 Ablauf

Die Erfassung eines Rezepts mit Verordnung stellt folgende Prozessschritte in der GDA-Software dar:

  • Arzneimittel auswählen: Der Arzt wählt eine oder mehrere Arzneimittelspezialitäten aus einem Katalog („ASP-Liste“, die Liste der humanen Arzneispezialitäten gelistet nach PZN) aus, wobei Handelsname, Pharmazentralnummer (PZN) sowie andere Daten zur Beschreibung des Arzneimittels (Stärke, Darreichungsform, Packungsgröße, Zulassungsnummer etc.) automatisch aus einem Katalog6 mit allen ELGA-relevanten Arzneimittelspezialitäten übernommen werden können.
  • eMED-ID anfordern: Die Vergabe der eindeutigen eMED-ID erfolgt zentral durch die Serverkomponente e-Medikation und kann über eine entsprechende Schnittstelle angefordert werden.
  • Arzneimittel ausnehmen: Arzneimittel können von der Speicherung in e-Medikation ausgenommen werden (funktionale Anforderung an die GDA-Software, siehe ELGA Usability-Styleguide & Situatives Opt-Out [2],[3],[4])
  • Rezept mit Verordnung in e-Medikation speichern: Prüfung der Eingabedaten
  • Rezept drucken (Anforderung an die GDA-Software, kein Teil in der e-Medikation). Die eMED-ID soll, sofern technisch möglich, sowohl als Klartext als auch als maschinenlesbarer Code (2D-Matrix-Code) auf dem Papierrezept aufgedruckt werden (§18 Abs. 4 Z. 4 GTelG 2012) um die Versorgungskontinuität (verbesserte Arbeitsabläufe) als auch die anwenderfreundliche Umsetzung der e-Medikation zu unterstützen. Wird die eMED-ID nicht aufgedruckt, ist die Usability in den Apotheken stark eingeschränkt, da immer die e-card für den Zugriff auf die e-Medikation gesteckt werden muss. Darüber hinaus ist die Prüfhoheit für Verordnungen, die bei ÄrztInnen liegt, aufgelöst, da der Apotheker die e-card stecken muss, und bei jeder Abgabe die vollständige Medikationsliste zur Prüfung vorgelegt bekommt. Folglich kann eine Abgabe nicht in der eMedikation registriert werden, falls ein Patient das Rezept nicht persönlich einlösen kann (z.B. weil er bettlägrig ist), denn die e-card darf nicht weitergegeben werden.

Der Arzt kann pro „Patientenkontakt“ (Besuch) mehrere Rezepte mit Verordnungen in e-Medikation speichern; Rezepte können jedoch nur einzeln übermittelt werden. Das Rezept mit den Verordnungen ist sofort nach Speicherung in e-Medikation gültig.

Anmerkungen zu den Datenfeldern:

Das Rezept wird durch eine Rezeptart gekennzeichnet, um die Gültigkeitsdauer prüfen zu können. In e-Medikation werden folgende Rezeptarten berücksichtigt:

  • Kassenrezept – 1 Monat gültig; eine Einlösung möglich;
  • Privatrezept - 1 Monat gültig
    • Das 1 Monat bezieht sich auf die erste Einlösung. Der Akteur kann eine erweiterte Gültigkeitsdauer mit maximal einem Jahr festlegen.
    • bis zu 365 Tage bzw. 6 Einlösungen, sofern nicht durch den Arzt eine verringerte Gültigkeitsdauer oder Einlösungsanzahl vermerkt wurde. Dabei muss das Privatrezept innerhalb des ersten Monats erstmalig eingelöst werden (§ 4 Abs. 1 RezeptpflichtG).
  • Substitutionsrezept – Angabe eines „von Datums“ und „bis Datums“

Die Gültigkeitsdauer je Rezeptart folgt den rechtlichen Vorgaben. Es wird daher der Ausstellungstag in die Berechnung der Einlösefrist nicht mit eingerechnet. Die Gültigkeiten von Rezepten und somit die Verfügbarkeit in e-Medikation ergeben sich folgendermaßen:

  • Wenn ein Rezept mit den Verordnungen in e-Medikation gespeichert ist, dann erhält das Rezept/Verordnung den Status OFFEN.
  • Ein Kassenrezept muss innerhalb von 1 Monat eingelöst werden, sonst erhält das Rezept den Status ABGELAUFEN.
  • Ein Privatrezept muss innerhalb von 1 Monat eingelöst werden, sonst erhält es den Status ABGELAUFEN.
  • Ein Substitutionsrezept ist im Status ABGELAUFEN, wenn das „bis Datum“ erreicht ist.
  • Die Anzahl der Einlösungen bei Privatrezepten, gibt an wie viele Einlösungen auf ein Rezept durchgeführt werden dürfen bis die Verordnung auf dem Rezept und das Rezept den Status=EINGELÖST erhält. Anzahl der Einlösungen bezieht sich immer auf ein Rezept. Solange die Anzahl der Einlösungen (Abgaben) nicht erreicht wurde, haben die Verordnung und Rezept den Status=OFFEN.
  • Die Rezeptart ist für die Regeln der Einlösung notwendig. Siehe dazu Use Case “Medikationsabgabe über Verordnung einlösen“ und „ILF:e-Medikation#Abgabe_mittels_eMED-ID_durchf.C3.BChren|Medikationsabgabe mit eMED-ID]]“

Es können nur Arzneimittel verordnet werden, die in der Liste der Arzneimittelspezialitäten („ASP-Liste“) vorkommen und als gültig vermerkt sind (ELGA_Gültigkeit = true). Ohne Verordnungsbezug kann nur die Abgabe jener OTC-Präparate in der e-Medikation gespeichert werden, die auch wechselwirkungsrelevant sind.


6 Der aktuelle Katalog „Liste der humanen Arzneispezialitäten gelistet nach PZN“ (ASP-Liste) wird von der AGES, der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit bereitgestellt und kann über den Terminologieserver frei bezogen werden: https://termpub.gesundheit.gv.at/.

1.3.4.1 Ergebnis im Gutfall

Die am Rezept angegebenen Verordnungen sind im Status OFFEN in e-Medikation gespeichert. Die eMED-ID wurde vergeben (und ist am Rezept aufgedruckt).

1.3.4.2 Ergebnis im Fehlerfall

Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Der Akteur erhält eine Information über den Fehler.
'Hinweis: Die Ausstellung eines Papierrezeptes darf durch eine etwaiges „Nicht-funktionieren“ der e-Medikation nicht verhindert werden.

1.4 Rezept mit Verordnung(en) abrufen

1.4.1 Beschreibung

Im Zuge der Abgabe eines Arzneimittels in einer Apotheke (nach Identifikation mittels e-card) kann der Akteur die Rezepte samt Verordnungen zu einem ELGA Teilnehmer abrufen. Alternativ zur Identifikation mit e-card kann mittels eMED-ID ein Rezept abgerufen werden

1.4.2 Vorbedingung

  • ELGA-Vorbedingung: GDA ist autorisiert, ELGA Teilnehmer ist identifiziert, eine gültige Kontaktbestätigung/Berechtigung wurde vom ELGA-Berechtigungssystem ausgestellt.

Alternativ zu einem Patientenkontakt kann dieser Anwendungsfall auch mit einer eMED-ID-Assertion erfolgen.

  • e-Medikation Vorbedingung: Verordnungen vorhanden

1.4.3 Akteure

  • Arzt im niedergelassenen Bereich
  • Krankenanstalt
  • Apotheke
  • Einrichtung der Pflege

1.4.4 Ablauf

Der Akteur kann die Verordnungen des ELGA-Teilnehmers mit den folgenden Suchfunktionen abfragen:

  • Alle Verordnungen zu einer eMED-ID
  • Alle Verordnungen in einem bestimmten Zeitraum
  • Alle Verordnungen mit dem Status „OFFEN“ und „ABGELAUFEN“

Es gibt keine Einschränkung bei der Anzeige der Datenfelder (z.B. ausstellender GDA darf angezeigt werden). Es werden über die Schnittstelle alle verfügbaren Datenfelder zu einer Verordnung/Rezept geliefert.

1.4.4.1 Ergebnis im Gutfall

Im Gutfall werden dem Akteur die angeforderten Rezepte/ Verordnungen sowie die dazugehörigen Korrekturmeldungen („Phamrmazeutischen Empfehlungen“) zurückgeliefert und stehen zur weiteren Verwendung zur Verfügung.

1.4.4.2 Ergebnis im Fehlerfall

Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Der Akteur erhält eine Information über den Fehler.

1.5 Verordnung/Rezept stornieren

1.5.1 Beschreibung

Der Akteur kann das Rezept oder die Verordnung stornieren. Es sind folgende Fälle möglich:

  • Eine einzelne Verordnung stornieren (über eine Korrekturmeldung; entspricht einer Pharmazeutischen Empfehlung). Dieser Fall ist für die Änderung des Rezeptes durch einen vom Aussteller unterschiedlichen Arzt vorgesehen. Die stornierte Verordnung kann weiterhin über die e-Medikation abgefragt, jedoch nicht mehr abgegeben werden
  • Ein ganzes Rezept stornieren (über ein Update der XDS-Metadaten oder alle Verordnungen über eine Korrekturmeldung stornieren). Dieser Fall ist für die Korrektur eines Irrtums durch den ausstellenden Arzt vorgesehen. Das stornierte Rezept ist in der e-Medikation nicht mehr verfügbar. Das Storno über ein Update der XDS-Metadaten entspricht dem Storno eines Dokumentes und ist deshalb technisch vom Storno einer Verordnung, welche ein Teil eines Rezepts (Dokuments) ist, zu unterscheiden.

1.5.2 Vorbedingung

  • ELGA-Vorbedingung: GDA ist autorisiert, ELGA Teilnehmer ist identifiziert, eine gültige Kontaktbestätigung/ Berechtigung („Ticket“) wurde vom ELGA-Berechtigungssystem ausgestellt.
  • Vorbedingung Storno Rezept: Alle Verordnungen des Rezeptes sind im Status=OFFEN und keine Verordnung wurde durch eine Korrekturmeldung (=Pharmazeutischen Empfehlung) geändert. Nur innerhalb eines beschränkten Zeitraums (Defaultwert 2 Stunden) nach Erstellung des Rezepts durch den Ersteller selbst möglich.
  • Vorbedingung Storno Verordnung: Das Storno einer Verordnung via Korrekturmeldung (=Pharmazeutischen Empfehlung) ist möglich, wenn die Verordnung im Status=OFFEN ist. Dieses Storno ist durch jeden behandelnden Arzt möglich, auch wenn dieser nicht der Ersteller der Verordnung ist.

1.5.3 Akteure

  • Arzt im niedergelassenen Bereich
  • Krankenanstalt
  • Einrichtung der Pflege

1.5.4 Ablauf

  • Einzelne Verordnung stornieren:
    • Eine Verordnung kann mittels einer Korrekturmeldung (Pharmazeutischen Empfehlung) storniert werden. Der Akteur bestimmt die Verordnung (oder mehrere), welche storniert werden soll/sollen. Die Auswahl erfolgt über die VerordnungsID. Die Verordnung erhält den Status „STORNIERT“. Eine Stornierung ist nur zulässig, falls die referenzierte Verordnung bereits in e-Medikation vorhanden ist und den Status „OFFEN“ besitzt. Bereits abgegebene Verordnungen können nicht mehr verändert bzw. storniert werden. Ein Storno via pharmazeutische Empfehlung kann von jedem Arzt (unabhängig ob er der Ersteller der Verordnung ist) vorgenommen werden.
    • Da das Storno einer Verordnung über eine pharmazeutische Empfehlung getätigt wird und diese selbst wiederum ein Dokument ist, kann die pharmazeutische Empfehlung storniert werden (nur vom Ersteller innerhalb eines definierten Zeitraums) und somit die Verordnung wieder in den Status = OFFEN gesetzt werden. Das Storno eines Dokuments (z.B. von einem Rezept) kann aber nicht rückgängig gemacht werden.
  • Ganzes Rezept stornieren:
    Ein Rezept gilt als storniert, wenn einer der folgenden beiden Methoden angewandt wird:
    • Der Akteur bestimmt alle Verordnung des Rezepts und storniert jede einzelne Verordnung des Rezepts. Das Rezept erhält den Status = STORNIERT, wenn alle zugeordneten Verordnungen den Status = STORNIERT aufweisen.
    • Der Akteur bestimmt das Rezept mit den Verordnungen (über eMED-ID). Es wird ein Update der Metadaten des Rezepts ausgeführt. Dies kann nur vom Ersteller des Rezepts, innerhalb eines beschränkten Zeitraums (Defaultwert 2 Stunden) durchgeführt werden.

Ein Storno des ganzen Rezepts (Dokuments) kann nicht mehr rückgängig gemacht werden

1.5.4.1 Ergebnis im Gutfall

Die Verordnung bzw. das Rezept erhalten den Status= STORNIERT.

1.5.4.2 Ergebnis im Fehlerfall

Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Die Verordnung bzw. das Rezept behält den Status „OFFEN“.

1.6 Verordnung/Rezept ändern

1.6.1 Beschreibung

Der Arzt ändert eine bereits in e-Medikation gespeicherte Verordnung. Die Änderung darf von jedem Arzt vorgenommen werden, unabhängig davon, ob der Arzt die Verordnung erstellt hat oder nicht.

1.6.2 Vorbedingung

  • ELGA-Vorbedingung: GDA ist autorisiert, ELGA Teilnehmer ist identifiziert, eine gültige Kontaktbestätigung/Berechtigung („Ticket“) wurde vom ELGA-Berechtigungssystem ausgestellt.
  • e-Medikation Vorbedingung: Verordnung mit dem Status=OFFEN ist vorhanden.

1.6.3 Akteure

  • Arzt im niedergelassenen Bereich
  • Krankenanstalt
  • Einrichtung der Pflege

1.6.4 Ablauf

Eine Verordnung kann mittels einer Korrekturmeldung (=Pharmazeutischen Empfehlung) geändert werden. Der Arzt kann nur die folgenden Datenfelder einer Verordnung ändern, nicht aber das verordnete Arzneimittel oder die Menge selbst:

  • Art der Anwendung
  • Zusatzinformation
  • Alternative Einnahme
  • Tagesdosierung
  • Morgen Dosierung
  • Mittags Dosierung
  • Abends Dosierung
  • Nachts Dosierung
  • Frequenz
  • Therapieart
  • Tagesangabe

Verordnungen mit dem Status ABGELAUFEN, NICHT DISPENSIERT, EINGELÖST, STORNIERT können nicht geändert werden. Die Medikation (z.B. Handelsname) einer Verordnung kann NICHT geändert werden.

Ist eine Änderung der Medikation notwendig, kann der Akteur eine neue Verordnung anlegen und eine Stornierung der zu ändernden Verordnung veranlassen (Rücksprache). Das gleiche gilt für die Angabe „Menge“, dazu muss der Arzt ein weiteres Rezept mit einer entsprechenden Verordnung ausstellen. Die Verringerung der Menge kann nicht abgebildet werden.

  • Die eMED-ID am Rezept bleibt bei einer Änderung der Verordnung gleich.

Der Aussteller des Rezepts mit der entsprechenden Verordnung bleibt gleich und wird nicht durch die Änderung der Verordnung verändert.

Der Arzt kann folgende Datenfelder von Verordnungen eines Rezepts ändern:

  • Zusatzinformation (im narrativen Teil des CDA)
  • Alternative Einnahme
  • Dosierung
  • Frequenz (Einnahmedauer)
  • Therapieart

Rezeptart und Gültigkeitsdauer können nicht geändert werden.

1.6.4.1 Ergebnis im Gutfall

Im Gutfall wird die Änderung der Datenfelder der Verordnung über eine Korrekturmeldung durchgeführt und in e-Medikation gespeichert.

1.6.4.2 Ergebnis im Fehlerfall

Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Die in e-Medikation gespeicherte Verordnung wurde nicht verändert. Der Akteur erhält eine Information über den Fehler.

1.7 Abgabe mittels eMED-ID durchführen

1.7.1 Beschreibung

Der ELGA Teilnehmer will ein Rezept einlösen und übergibt hierzu in der Apotheke das Rezept. Die Verordnungen am Rezept sind in e-Medikation gespeichert.

Um eine Vereinfachung des Prozessablaufes der Einlösung eines Rezepts in der Apotheke zu ermöglichen, kann über einen maschinenlesbaren Code (eMED-ID) das Rezept samt den zugeordneten Verordnungen ohne Übergabe der e-card abgerufen werden.

Es dürfen dem Apotheker bzw. hausapothekenführenden Arzt nur die dem Rezept zugeordneten Verordnungen angezeigt werden. Die Apotheke bzw. der hausapothekenführende Arzt kann eine Abgabe nur zu den abgerufenen Verordnungen in e-Medikation speichern.

1.7.2 Vorbedingung

  • ELGA-Vorbedingung: GDA ist autorisiert
  • e-Medikation Vorbedingung: Rezept mit aufgedruckter, lesbarer eMED-ID ist vorhanden

1.7.3 Akteure

  • Arzt im niedergelassenen Bereich
  • Krankenanstalt
  • Einrichtung der Pflege
  • Apotheke

1.7.4 Ablauf

Die Erfassung einer Abgabe stellt folgende Prozessschritte in der GDA-Software dar:

  • eMED-ID anfordern: Die Vergabe der eMED-ID erfolgt zentral durch die e-Medikation und kann über eine entsprechende Schnittstelle angefordert werden.
  • Rezept mit Verordnung über die eMED-ID abrufen
  • Abgabe mit der eMED-ID in e-Medikation speichern: Prüfung der Eingabedaten

Bei der automatischen Übernahme scannt der Apotheker bzw. hausapothekenführende Arzt den Datamatrixcode (eMED-ID) des Rezepts ein. Somit wird das Rezept identifiziert und die angeführten Verordnungen aus e-Medikation abgerufen.

Der Apotheker bzw. hausapothekenführende Arzt kann die Daten aus der Verordnung für die Speicherung der Abgabe übernehmen bzw. kann diese neu erfassen oder ändern.

Anmerkungen zur Fachlogik: Folgende Regeln werden durchgeführt:

  • Damit die Verordnung eingelöst werden kann (Verordnung zu einer Medikationsabgabe), muss die Verordnung den Status OFFEN haben.
  • Rezepte mit der Rezeptart=Privatrezepte können von mehreren Akteuren eingelöst werden, z.B. verschiedene Apotheken.
  • Rezepte mit der Rezeptart=Kassenrezept und Substitutionsrezept kann nur von einem Akteur eingelöst werden – somit müssen alle Verordnungen zu einem Rezept abgegeben werden. Verordnungen, die nicht abgegeben werden, erhalten den Status NICHT DISPENSIERT
  • Rezepte mit dem Status ABGELAUFEN können organisatorisch weiterhin eingelöst werden, zur Speicherung der Abgaben in e-Medikation ist dann jedoch die Identifikation der ELGA-TeilnehmerInnen mittels e-card erforderlich (die Einlösung über eMED-ID ist in diesem Fall nicht möglich, die Abgabe erfolgt im Sinne einer „Abgabe ohne Verordnung“).

1.7.4.1 Sonderfall

Austausch: Wird ein Arzneimittel verordnet, welches in der Apotheke nicht vorhanden ist, so kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der Apotheker bzw. hausapotheken-führender Arzt ein wirkstoffgleiches Arzneimittel bzw. nach Rücksprache mit dem Arzt ein alternatives Arzneimittel abgeben.

Jedenfalls ist das tatsächlich abgegebene Arzneimittel in e-Medikation zu speichern und trotzdem der Verordnung oder dem Rezept zuzuordnen, um die zugrunde liegende Verordnung einzulösen. Etwaige weitere nicht eingelöste Verordnungen eines Rezeptes können dann nicht mehr abgegeben werden, da sie in den Status „abgegeben“ gesetzt werden.

Die Zuordnung erfolgt durch die Übergabe der VerordnungsID in den Abgabedaten. Es wird nicht geprüft, ob das Arzneimittel in der Abgabe mit dem verordneten Arzneimittel übereinstimmt bzw. wirkungsgleich ist. Das Ergebnis der Rücksprache kann als „ergänzende Informationen zur Abgabe“ miterfasst werden.

Besorger: Der Prozess des „Besorgers“ (ein Arzneimittel ist nicht lagernd und muss bestellt werden) wird in e-Medikation abgebildet. Das Rezept wird von der Apotheke eingelöst und die Abgabe wird als „Teilabgabe“ gekennzeichnet (siehe Markierung FFP „First Fill, Part Fill“ oder RFP „Refill - Part Fill“). Es wird die Verordnung nicht in den Status „EINGELOEST“ versetzt und es können solange weitere Abgaben dispensiert werden, bis eine Abgabe mit der Markierung RFC „Refill - Complete“ gespeichert wird. Die Kennzeichnung zeigt, dass das Arzneimittel dem Patienten noch nicht ausgehändigt wurde. Die Kennzeichnung zeigt auch, ob alle Packungen einer Verordnung bzw. teilweise Packungen einer Verordnung bestellt werden. Solange eine Abgabe mit der Kennzeichnung „Besorger“ vorhanden ist, ist die Abgabe mit der eMED-ID abrufbar.

Der Prozess einer „Teilabgabe“ eines Rezeptes kann mit obiger Logik des „Besorgers“ auch abgebildet werden.

1.7.4.2 Ergebnis im Gutfall

Die Verordnung ist eingelöst und die Medikationsabgabe ist gespeichert. Die Verknüpfung von Verordnung und Abgabe ist vorhanden. Teilabgaben sind entsprechend markiert.

1.7.4.3 Ergebnis im Schlechtfall

  • Der Akteur erhält eine Fehlermeldung.

1.8 Abgabe über e-card durchführen

1.8.1 Beschreibung

Der ELGA Teilnehmer will ein Rezept einlösen und übergibt hierzu die e-card und das Rezept. Die Verordnungen am Rezept sind in e-Medikation gespeichert.

Der Apotheker bzw. hausapothekenführende Arzt ruft die offenen Verordnungen des ELGA-Teilnehmers ab. Der Apotheker wählt die entsprechende(n) Verordnung(en) und erfasst die Medikationsabgabe.

1.8.2 Vorbedingung

  • ELGA-Vorbedingung: GDA ist autorisiert, ELGA Teilnehmer wurde mittels e-card identifiziert, eine gültige Kontaktbestätigung/ Berechtigung („Ticket“) wurde vom ELGA-Berechtigungssystem ausgestellt.
  • e-Medikation Vorbedingung: Verordnungen sind in e-Medikation gespeichert

1.8.3 Akteure

  • Arzt im niedergelassenen Bereich
  • Krankenanstalt
  • Einrichtung der Pflege
  • Apotheke

1.8.4 Ablauf

Es werden 3 Prozessschritte durchlaufen: Die Erfassung einer Abgabe stellt folgende Prozessschritte in der GDA-Software dar:

  • eMED-ID anfordern: Die Vergabe der eMED-ID erfolgt durch die „e-Medikation“ und kann über eine entsprechende Schnittstelle angefordert werden.
  • Rezept mit Verordnung abrufen: Der Apotheker bzw. hausapothekenführende Arzt kann die Daten aus der Verordnung übernehmen bzw. kann er diese neu erfassen oder ändern.
  • Abgabe mit der eMED-ID in e-Medikation speichern: Prüfung der Eingabedaten. Das Übermitteln von mehreren Abgaben kann innerhalb einer Transaktion erfolgen, sofern sich alle Abgaben auf dasselbe Rezept beziehen. Bei der Abgabe eines Kassenrezeptes ist es erforderlich alle Abgaben innerhalb einer Transaktion zu speichern, wird eine Verordnung nicht abgegeben so muss als Leerabgabe übermittelt werden.

Das Einlösen eines Rezepts nach Ablauf der Gültigkeit wird durch e-Medikation nicht verhindert. Die Abgabe wird in diesem Fall ohne Verordnungsbezug in e-Medikation gespeichert.

Anmerkung zur Fachlogik: Die Abgabe mittels e-card unterliegt den folgenden Regeln:

  • Damit die Verordnung eingelöst werden kann (Verordnung zu einer Medikationsabgabe) muss die Verordnung den Status= OFFEN haben.
  • Rezepte mit der Rezeptart=Privatrezepte können von mehreren Akteuren eingelöst werden – z.B. verschiedene Apotheken
  • Rezepte mit der Rezeptart=Kassenrezept und Substitutionsrezept können nur von einem Akteur eingelöst werden – somit müssen alle Verordnungen zu einem Rezept abgegeben werden. Verordnungen, die nicht abgebgeben werden, müssen als „Nichtabgabe“ dokumentiert werden und erhalten demnach den Status=NICHT DISPENSIERT. Der Apotheker kann in einem Freitextfeld Anmerkungen zur Nichtabgabe erfassen.

1.8.4.1 Sonderfall

  • Austausch: siehe Anwendungsfall „Abgabe mittels eMED-ID durchführen
  • Besorger: siehe Anwendungsfall „Abgabe mittels eMED-ID durchführen
  • OTC:
    • Erfolgt die Abgabe eines OTC auf Basis einer Verordnung, wird die Abgabe immer in e-Medikation gespeichert, auch wenn dieses OTC nicht in der AGES Liste als wechselwirkungsrelevanten Arzneispezialitäten geführt ist.
    • Erfolgt die Abgabe eines OTC ohne Verordnung bzw. Verordnungsbezug, darf die Abgabe nur in e-Medikation gespeichert werden, wenn dieses OTC in der ASP-Liste als wechselwirkungsrelevante Arzneispezialität geführt ist

1.8.4.2 Ergebnis im Gutfall

Die Verordnung ist eingelöst und die Medikationsabgabe ist gespeichert. Die Verknüpfung von Verordnung und Abgabe ist vorhanden.

1.8.4.3 Ergebnis im Schlechtfall

Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Der Akteur erhält eine Fehlermeldung.

1.9 Abgabe ohne Verordnung durchführen

1.9.1 Beschreibung

Der Akteur speichert die abgegebenen Arzneimittel in e-Medikation, welche tatsächliche abgegeben werden. Dieser Prozess wird durchgeführt bei

  • Abgabe von nicht verordneten Arzneimitteln (Abgabe von OTC)
  • wenn ein Papierrezept vorhanden ist und keine Verordnung(en) in e-Medikation eingetragen wurde(n)
  • Abgabe eines Arztmusters
  • Nacherfassung von bereits abgegebenen Arzneimitteln

1.9.2 Vorbedingung

  • ELGA-Vorbedingung: ELGA Teilnehmer wurde mittels e-card identifiziert bzw. gültige Kontaktbestätigung von Akteur und ELGA Teilnehmer ist vorhanden.
  • e-Medikation Vorbedingung: keine

1.9.3 Akteure

  • Arzt im niedergelassenen Bereich
  • Apotheke
  • Krankenanstalt
  • Einrichtung der Pflege

1.9.4 Ablauf

Die Erfassung einer Abgabe stellt folgende Prozessschritte in der GDA-Software dar:

  • eMED-ID anfordern: Die Vergabe der eMED-ID erfolgt zentral durch die e-Medikation und kann über eine entsprechende Schnittstelle angefordert werden.
  • Abgabe mit der eMED-ID in e-Medikation speichern: Prüfung der Eingabedaten

Der Akteur erfasst die Medikationsabgabe. Wenn eine Medikationsabgabe (ohne Rezept/Verordnung) in e-Medikation gespeichert wird, dann gilt die Medikationsabgabe als vom Akteur geprüft. Wenn ein Papierrezept ohne e-Medikations-Verordnung vorhanden ist, dann obliegt es dem abgebenden Akteur diese zu prüfen.

Die Nacherfassung von bereits erfolgten Abgaben wird über „Einnahmestart“ und „Einnahmeende“ abgebildet. Einnahmestart und Einnahmeende können somit auch in der Vergangenheit liegen. Das Abgabedatum ist in diesem Fall das Erfassungsdatum. Beispiele für Nacherfassungsgründe:

  • Arzneimittel im Ausland bezogen
  • Medikationsdaten aus der GDA-Software vor Start der e-Medikation

1.9.4.1 Ergebnis im Gutfall

Die Medikationsabgabe ist in e-Medikation gespeichert.

1.9.4.2 Ergebnis im Fehlerfall

Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Der Akteur erhält eine Fehlermeldung.

1.10 Abgabe abrufen

1.10.1 Beschreibung

Im Zuge der Behandlung eines ELGA Teilnehmers kann der Akteur die Medikationsabgaben eines ELGA Teilnehmers abrufen.

1.10.2 Vorbedingung

  • ELGA-Vorbedingung: ELGA Teilnehmer wurde mittels e-card identifiziert bzw. gültige Kontaktbestätigung von Akteur und ELGA Teilnehmer ist vorhanden.
  • e-Medikation Vorbedingung: Abgaben in den letzten 365 Tagen vorhanden

1.10.3 Akteure

  • Arzt im niedergelassenen Bereich
  • Krankenanstalt
  • Apotheke
  • Einrichtung der Pflege

1.10.4 Ablauf

Der Akteur fragt die Medikationsabgabe des identifizierten ELGA-Teilnehmers ab. Folgende Filterungen/Suchfunktionen können vorgenommen werden:

  • eMED-ID
  • Zeitraum

Stornierte Abgaben können nicht abgerufen werden. Es gibt keine Einschränkung bei der Anzeige der Datenfelder (z.B. abgebender GDA darf angezeigt werden). Es werden alle Datenfelder zu einer Abgabe über die Schnittstelle zur Verfügung gestellt.

1.10.4.1 Ergebnis im Gutfall

Im Gutfall werden dem Akteur die angeforderten Medikationsabgaben als auch zugehörige Korrekturmeldungen zurückgeliefert und stehen zur weiteren Verwendung zur Verfügung.

1.10.4.2 Ergebnis im Fehlerfall

Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Der Akteur erhält eine Fehlermeldung.

1.11 Abgabe stornieren

1.11.1 Beschreibung

Der Akteur kann die Abgabe stornieren (z.B., wenn versehentlich das „falsche“ Arzneimittel eingelesen wurde oder der ELGA Teilnehmer das Arzneimittel nicht bezahlen kann und daher nicht ausgehändigt bekommt). Das Stornieren der Abgabe ist zeitlich begrenzt7 und darf nur vom Ersteller der Abgabe durchgeführt werden.


7 Die derzeitige Regelung für den Zugriff sieht eine Begrenzung auf 2 Stunden vor.

1.11.2 Vorbedingung

  • ELGA-Vorbedingung: Akteur und ELGA Teilnehmer wurden identifiziert. Ein gültiges Berechtigungsticket wurde vom ELGA-Berechtigungssystem ausgestellt
  • e-Medikation Vorbedingung: Abgabe vorhanden, Status= ABGEGEBEN

1.11.3 Akteure

  • Arzt im niedergelassenen Bereich
  • Krankenanstalt
  • Einrichtung der Pflege
  • Apotheke

1.11.4 Ablauf

Der Akteur bestimmt die Medikationsabgabe, welche storniert werden soll. Das Stornieren der Abgabe ist zeitlich begrenzt auf 2 Stunden und kann nur vom Ersteller der Abgabe vorgenommen werden. Die Abgabe erhält den Status=STORNIERT und kann nicht mehr abgerufen werden. Handelt es sich bei der Abgabe um eine Medikation mit einem Verordnungsbezug, dann wechselt der Status der Verordnung auf „OFFEN“.

Bei Kassen- und Substitutionsrezepten ist die Stornierung einzelner Abgaben nicht möglich, da diese Rezepte immer als ganzes abgegeben werden müssen. Durch Storno einer einzelnen Abgabe, wäre die entsprechende Verordnung offen und die restlichen Verordnungen des Kassen- oder Substitutionsrezeptes abgegeben. Daher müssen bei diesen beiden Rezeptarten immer alle Abgaben gemeinsam storniert werden.

Handelt es sich bei der Abgabe um eine Medikation ohne Verordnungsbezug, dann wird die Abgabe aus den Medikationsabgaben des ELGA Teilnehmers storniert (Status = STORNIERT).

1.11.4.1 Ergebnis im Gutfall

Im Gutfall wird die Stornierung der Medikationsabgabe durchgeführt. Die Abgabe erhält den Status STORNIERT, die entsprechende Verordnung den Status OFFEN.

1.11.4.2 Ergebnis im Fehlerfall

Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Der Akteur erhält eine Fehlermeldung.

1.12 Abgabe absetzen

1.12.1 Beschreibung

Im Patientengespräch erfährt der Akteur, dass eine erfolgte Medikationsabgabe vom ELGA Teilnehmer nicht eingenommen wird. In diesem Fall wurde ein Arzneimittel zwar in der Apotheke abgegeben, es wird bzw. wurde aber nicht mehr (z.B. ELGA Teilnehmer verträgt ein abgegebenes Arzneimittel nicht) eingenommen. Ein Absetzen einer Medikationsabgabe kann von jedem Akteur (außer ELGA-Teilnehmer selbst) durchgeführt werden.

1.12.2 Vorbedingung

  • ELGA-Vorbedingung: Akteur und ELGA Teilnehmer wurden identifiziert. Ein gültiges Berechtigungsticket wurde vom ELGA-Berechtigungssystem ausgestellt
  • e-Medikation Vorbedingung: Abgabe vorhanden, Status= ABGEGEBEN

1.12.3 Akteure

  • Arzt im niedergelassenen Bereich
  • Krankenanstalt
  • Apotheke
  • Einrichtung der Pflege

1.12.4 Ablauf

Eine Abgabe kann mittels einer Korrekturmeldung (=Pharmazeutischen Empfehlung) abgesetzt werden. Der Akteur bestimmt die abzusetzende Medikationsabgabe durch Übergabe der AbgabeID.

Der Akteur muss das Datum der Absetzung angeben. Da es kein Aufsummieren der Medikationsabgaben gibt, müssen etwaige dazugehörige Medikationsabgaben explizit abgesetzt werden.

Das Datum der Absetzung wird beim Abruf der Medikationsabgaben zur Verfügung gestellt.

Solange eine Medikationsabgabe abgerufen werden kann, kann die Medikationsabgabe auch abgesetzt werden. Im Zuge einer Absetzung erfolgen keine weiteren Prüfungen.

Das Absetzten kann via Metadatenupdate der entsprechenden Pharmazeutischen Empfehlung wieder rückgängig gemacht werden.

1.12.4.1 Ergebnis im Gutfall

Im Gutfall wird das Absetzen der Medikationsabgabe durchgeführt und in e-Medikation gespeichert (Status=ABGESETZT). Das Absetzdatum ist in den Abgabedatenfeldern vorhanden.

1.12.4.2 Ergebnis im Fehlerfall

Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. . Der Akteur erhält eine Fehlermeldung. Der Status der Abgabe ist „ABGEGEBEN“.

1.13 Abgabe ändern

1.13.1 Beschreibung

Der Akteur kann die Daten einer Medikationsabgabe ändern (z.B. bei Einstellungen der Dosierung eines Arzneimittels). Es dürfen nur definierte Datenfelder geändert werden.

1.13.2 Vorbedingung

  • ELGA-Vorbedingung: Akteur und ELGA Teilnehmer wurden identifiziert. Ein gültiges Berechtigungsticket wurde vom ELGA-Berechtigungssystem ausgestellt
  • e-Medikation Vorbedingung: Abgabe vorhanden, Status=ABGEGEBEN

1.13.3 Akteure

  • Arzt im niedergelassenen Bereich
  • Krankenanstalt
  • Apotheke
  • Einrichtung der Pflege

1.13.4 Ablauf

Der Akteur bestimmt die zu ändernde Medikationsabgabe durch Übergabe der AbgabeID.

Der Akteur kann nur bestimmte Datenfelder einer Medikationsabgabe ändern, nicht aber das Arzneimittel oder die Menge selbst. Folgende Datenfelder können verändert werden:

  • Art der Anwendung
  • Zusatzinformation
  • Alternative Einnahme
  • Tagesdosierung
  • Morgen Dosierung
  • Mittags Dosierung
  • Abends Dosierung
  • Nachts Dosierung
  • Tagesangabe
  • Frequenz
  • Therapieart
  • Die Medikation (z.B. Handelsname) einer Medikationsabgabe kann NICHT geändert werden. Der GDA der Medikationsabgabe bleibt der gleiche und darf nicht durch die Änderung verändert werden.

1.13.4.1 Ergebnis im Gutfall

Im Gutfall wird die Änderung der Medikationsabgabe durchgeführt und in e-Medikation gespeichert.

1.13.4.2 Ergebnis im Fehlerfall

Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden.

1.14 Medikationsliste abrufen

1.14.1 Beschreibung

Im Zuge der Behandlung eines ELGA Teilnehmers möchte der Akteur die Medikationsliste des ELGA Teilnehmers abrufen. Die Medikationsliste fasst offene Verordnungen und Abgaben zusammen.

1.14.2 Vorbedingung

  • ELGA-Vorbedingung: Akteur und ELGA Teilnehmer wurden identifiziert. Ein gültiges Berechtigungsticket wurde vom ELGA-Berechtigungssystem ausgestellt
  • e-Medikation Vorbedingung: keine

1.14.3 Akteure

  • Arzt im niedergelassenen Bereich
  • Krankenanstalt
  • Apotheke
  • Einrichtung der Pflege
  • ELGA-Teilnehmer

1.14.4 Ablauf

Der Akteur kann die gesamte, konsolidierte Medikationsliste (sortierbare Zusammenfassung über Zulassungsnummer und Abgabe bzw. Verordnungsdatum) abrufen.

Die Medikationsliste wird beim Aufruf von der e-Medikation erstellt und enthält die aktuell gültigen Abgaben bzw. Verordnungen (z.B. bei einer Änderung wird nur die geänderte Dosierung angezeigt).

1.14.4.1 Ergebnis im Gutfall

Im Gutfall wird dem Akteur die angeforderte Medikationsliste zurückgeliefert und steht zur weiteren Verwendung zur Verfügung. Sind keine relevanten Verordnungen und Abgaben vorhanden, so wird eine „leere Liste“ retourniert.

1.14.4.2 Ergebnis im Fehlerfall

Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Der Akteur erhält eine Information über den Fehler.

1.14.5 Alternativer Ablauf

Bei der Ermittlung der aktuellen Medikation eines Patienten ist die Verwendung der konsolidierten Medikationsliste optional.

Alternativ können alle verfügbaren (Quell)Daten der e-Medikation (das sind die Dokumenten-klassen Rezept (Prescription), Abgabe (Dispense), und die entsprechenden Korrektur-meldungen bzw. Pharmazeutische Empfehlungen (Pharmaceutical Advice) separat entsprechend dem im IHE Pharmacy Profil definierten Abfragen („Queries“) abgerufen und in der lokalen Software weiterverarbeitet werden.

Dies hat den Vorteil, dass man auch die Historie der Änderungen sehen kann, welche in der Implementierung der Medikationsliste bereits eingearbeitet sind.

Andererseits fehlen aber dann die Zusatzinformationen, mit denen die Arznei-Entries in der Medikationsliste ergänzt werden (z.B. die Zulassungsnummer).