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AG ENDS 2

5 Bytes entfernt, 13:52, 9. Mär. 2020
Fertigstellung der Spezifikation
*** Beschlüsse:
**** Patientenverzeichnis: Name, Vorname, Geburtsdatum und Link auf die patientenspezifische Dokumentübersicht INDEX.HTM als Tabellenspalten verpflichtend
 
**** Patienten Dokumentübersicht: Dokumentart, Datum des Dokuments, Link auf die Datei, Dateiformat als MIME Type (sofern es einen gibt), als Tabellenspalten verpflichtend
***** "Datenbankexport" als erster Tabelleneintrag
**(Systemspezifische) Codelisten sind derzeit in einem allgemeinen XDM-Ordner verspeichert
***Frage: verlangt die DSGVO, dass dem Patienten/der Patientin auch die relevanten Codelisten ausgehändigt werden? z.B. ordinations/systemspezifische Kürzel sind in der PatientInnen-Kartei vermerkt.
 
*** Beschluss: Die System / ordinationsspezifischen Codelisten können beim Datenauskunfstersuchen eines Patienten lt. GDPR und beim Arztwechsel in das [ALLGEMEIN] Verzeichnis exportiert werden. Diese Codelisten können auf die Einträge beschränkt werden, die für den jewiligen PatientIn relevant sind. Alternativ sind die Volltext-Beschreibungen der Codes in den Export zu inkludieren, damit Transparenz für PatientIn gegeben ist.
 
 
** Beschluss: Datenauskunftsersuchen lt. Art 15 DSGVO und Datenübertragbarkeit lt. Art 20 DSGVO werden im selben Exportvorgang abgebildet. Egal welcher Antrag gestellt wird, bekommen PatientInnen mit einem NDS beide Möglichkeiten.
 
**Sind die Use-Cases (siehe Tabelle) DSGVO/Arztwechsel/Systemwechsel bzw. Archivierung noch valide? Welche Kardinalität bzw. Konformanz sind für die einzelnen Datentypen notwendig?
**In welcher Bildschirmdarstellung (z.b. PDF, HTML)
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