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AG ENDS 2

79 Bytes hinzugefügt, 15:38, 9. Mär. 2020
Fertigstellung der Spezifikation
*** Vorschlag: Die System / ordinationsspezifischen Codelisten können beim Datenauskunftsersuchen eines Patienten lt. GDPR und beim Arztwechsel in ein eigenes Patientenspezifisches Verzeichnis exportiert werden. Diese Codelisten können auf die Einträge beschränkt werden, die für den jewiligen PatientIn relevant sind. Alternativ sind die Volltext-Beschreibungen der Codes in den Export zu inkludieren, damit Transparenz für PatientIn gegeben ist.
*** Alternativ-Vorschlag: Die System / ordinationsspezifischen Codelisten werden beim Datenauskunftsersuchen eines Patienten lt. GDPR und beim Arztwechsel nicht exportiert. Die Volltext-Beschreibungen der Codes werden zusätzlic zu den Codes in den Export inkludiert, damit Transparenz für PatientIn gegeben ist.
***ToDo Technikum Wien Vorschläge weiter bearbeiten, gemeinsam Lösung finden.
** Beschluss: Datenauskunftsersuchen lt. Art 15 DSGVO und Datenübertragbarkeit lt. Art 20 DSGVO werden im selben Exportvorgang abgebildet. Egal welcher Antrag gestellt wird, bekommen PatientInnen mit einem NDS beide Möglichkeiten.
**Sind die Use-Cases (siehe Tabelle) DSGVO/Arztwechsel/Systemwechsel bzw. Archivierung noch valide? Welche Kardinalität bzw. Konformanz sind für die einzelnen Datentypen notwendig?
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