Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

4 Bytes entfernt, 14:11, 2. Jul. 2019
keine Bearbeitungszusammenfassung
nützen. Betreffend e-Impfpass seien beispielshaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundkeit und Konsumentenschutz zu nennen. <br/> * Verwendung der ELGA Infrastruktur: Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der Betriebs- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschrieben öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürgerinnen und Bürger durch das ELGA Portal ihre Gesundheitsdaten an einer Stelle einsehen und administrieren (vergleiche Kapitel 10).
|-
| Die Durchimpfungsrate
| Damit Personen, die sich nicht gegen gewissen Krankheiten impfen lassen können, z.B. Säuglinge aufgrund des Alters, Menschen mit chronischen Erkrankungen, vor Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt sind, müssen genügend Personen in ihrem Umfeld geimpft sein (Herdenimmunität). Als Indikator zur Bestimmung der Herdenimmunität wird die Durchimpfungsrate bestimmt, die ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der ationalen und internationalen hoheitlichen Aufgaben darstellt. Als Ausgangsbasis dienen die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten, die für statistische Auswertungen aufbereitet werden müssen. Wie gesetzlich vorgegeben, ist der Personenbezug bis auf Geburtsmonat, Geburtsjahr und Gemeindekennziffer zu entfernen. Übliche Auswertungen sind beispielsweise über gewisse Bevölkerungsjahrgänge, Geschlecht und/oder Regionen/Wohnorte.
|-
3.869
Bearbeitungen

Navigationsmenü