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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

11 Bytes entfernt, 14:20, 2. Jul. 2019
Begriffsdefinitionen
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| Immunisierungseintrag
| Im zentralen Impfregister werden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert („Impfeintrag“), sondern auch weitere Informationen zu Immunsierungen, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch Titerbestimmungen. Die Bezeichnung für die im Impfregister verwalteten Dateneinträge lautet daher „Immunisierungseintrag“.
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| Persönlicher e-Impfpass
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| Persönliche Impfempfehlungen (im Gesetzesentwurf als „Impfkalender“ definiert)
| Die zentrale e-Impfpass Anwendung soll nicht nur der elektronischen Dokumentation von Impfungen dienen, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen und dem aktuellen, österreichischen Impfplan [LINK] (3) die nächsten empfohlenen Impfungen und Impfzeitpunkte für die jeweilige Patientin, den jeweiligen Patienten berechnen können. Resultat ist ein übersichtlich dargestellter und ausdruckbare persönliche Impfempfehlungen über die nächsten anstehenden Impfungen. Im Gesetzesentwurf wird diese Funktionalität als „Impfkalender“ bezeichnet, was automatisch mit einer Kalenderdarstellung assoziiiert wird. Da sich Impfempfehlungsabstände über mehrere Jahre und Jahrzehnte erstrecken können, werden aufgrund der Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit die Impfempfehlungen nicht in Kalenderform, sondern als Listen umgesetzt.
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| Nationaler Impfplan – „Impfplan Österreich“
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| Impfschema
| Empfohlene Impfzeitpunkte werden in sogenannten „Impfschema“ festgelegt und stellt ein Regelwerk der Impfdosen zur Erlangung der Grundimmunisierung oder deren Auffrischung dar. Für jeden Impfstoff gibt es ein Impfschema, das angibt, wie viele Impfungen in welchem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung durchgeführt werden sollen, um den optimalen Impfschutz aufzubauen. Die Abstände zwischen den Impfungen sind immer Mindestabstände, die nur in dringenden Ausnahmefällen unterschritten werden sollten, z.B. wenn eine kurzfristige Auslandsreise ansteht [LINK] (8).
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| Kostenloses Kinderimpfkonzept
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| Elektronischer Impfpass als eHealth Anwendung
| Mit der Umsetzung des elektronischen Impfpasses als eHealth Anwendung werden öffentliche Interessen verfolgt wie z.B. die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch Gesundheitswarnungen, Ausbruchsmanagement sowie Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten. Insofern ist eine möglichst vollständige und flächendeckende Dokumentation des Immunisierungsstatus der Bevölkerung im öffentlichen Interesse. <br/> * Umsetzung ohne Opt-Out: Eine Opt-Out Option für den elektronischen Impfpass widerspricht diesem öffentlichen Interesse an einer vollständigen Dokumentation. Durch ein unvollständiges zentrales Impfregister könnte das volle Potential des e-Impfpasses nicht realisiert werden. Durchimpfungsraten könnten beispielsweise nur unvollständig bestimmt werden und eine nationale, einheitliche, digitale Abrechnungsunterstützung im Rahmen des kostenlosen Kinderimpfkonzeptes (1) wäre nicht möglich. Daher hat die AG empfohlen, den e-Impfpass ohne Opt-Out Möglichkeit zu realisieren, d.h. der e-Impfpass wird als eHealth-Anwendung umgesetzt, von der Patientinnen und Patienten sich nicht abmelden können. Ein ELGA-Opt-Out hat insofern keine Auswirkungen – die Daten werden dennoch in der eHealth-Anwendung elektronischer Impfpass gespeichert. <br/> * Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht ELGA-GDA sind: Wie zuvor erwähnt können ELGA-GDA und Nicht-ELGA-GDA eHealth Anwendungen nützen. Betreffend e-Impfpass seien beispielshaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundkeit und Konsumentenschutz zu nennen. <br/> * Verwendung der ELGA Infrastruktur: Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der Betriebs- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschrieben öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürgerinnen und Bürger durch das ELGA Portal ihre Gesundheitsdaten an einer Stelle einsehen und administrieren (vergleiche Kapitel 10).
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| Durchimpfungsrate
3.869
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