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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

888 Bytes hinzugefügt, 08:31, 12. Mai 2021
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Begriffsdefinitionen
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| '''Nachtrag'''
| Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung. Nachträglich meint aus einem bereits in der Vergangenheit liegenden Kontakt mit einem beliebigen GDA, der diese Impfung bereits in einer Primärdokumentation (z.B. Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) eingetragen hat und diese aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachträglich einträgt. Für das Nachtragen gelten andere Anforderungen an die bereitzustellenden Daten als bei der Dokumentation einer aktuellen Impfung: jedenfalls muss die Person erfasst werden, die den Eintrag im e-Impfpass vornimmt, aber auch der für die damalige Impfung verantwortliche Arzt (sofern eruierbar). Auch können hier "historische Impfstoffe" erfasst werden, die nicht mehr in Verwendung sind. Für die Nachtragung benötigt es grundsätzlich ein eindeutig nachvollziehbares Impfdokument (z.B. Papier-Impfpass). <br />''Abgrenzung'': Beim Nachtrag handelt es sich ''nicht'' um das zeitlich verzögerte Erfassen einer Impfung, zum Beispiel wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war. Dazu sollte das Impfdatum auch auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit gesetzt werden können, um eine korrekte Erfassung oder asynchrone Nacherfassung der tatsächlichen Impfung durchführen zu können.
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