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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

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=Begriffsdefinitionen=
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! Begriff !! Definition
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| '''Zentrales Impfregister'''
| Das zentrale Impfregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Daten zum Immunisierungsstatus der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für den e-Impfpass zu entnehmen. Die Daten aus dem zentralen Impfregister können, eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorausgesetzt, für Funktionen wie zum Beispiel dem „persönlichen "persönlichen e-Impfpass“Impfpass", „Ausbruchsmanagement"Ausbruchsmanagement/Krisenmanagement“ Krisenmanagement" oder „Durchimpfungsraten“ "Durchimpfungsraten" verwendet werden.
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| '''Immunisierungseintrag'''
| Im zentralen Impfregister werden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert („Impfeintrag“"Impfeintrag"), sondern auch weitere Informationen zu ImmunsierungenImmunisierungen, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch ImpfiterImpftiter-Bestimmungen. Die Bezeichnung für die im Impfregister verwalteten Dateneinträge lautet daher „Immunisierungseintrag“"Immunisierungseintrag". Abgrenzung: Der e-Impfpass umfasst keine passiven Immunisierungen (Verabreichungen von Immunglobulinen) und auch keine Hyposensibilisierungen ("Allergieimpfungen")
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| '''Persönlicher e-Impfpass'''
|Der persönliche e-Impfpass fasst die Daten aus dem Impfregister zu einer gewissen Person zusammen. Diese Zusammenfassung enthält zumindest die Daten, die auch der Papierimpfpass umfasst (PatientInnendaten, Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung, Name der impfenden Ärztin bzw. des impfenden Arztes).
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| '''Persönliche Impfempfehlungen (im Gesetzesentwurf GTelG als „Impfkalender“ "Impfkalender" definiert)'''| Die zentrale e-Impfpass Anwendung soll nicht nur der elektronischen Dokumentation von Impfungen dienen, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen und dem aktuellen, [https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Oesterreichischer_Impfplan_2019 österreichischen Impfplan]<ref name=Impfplan>Österreichischer Impfplan 2019 [Online Juli 2019Sept. 2021] https://www.sozialministerium.at/cmsThemen/siteGesundheit/attachmentsImpfen/5/4/7/CH4062/CMS1546865142466/190211_impfplan_oesterreich_2019_webImpfplan-%C3%96sterreich.pdfhtml</ref>die nächsten empfohlenen Impfungen und Impfzeitpunkte für die jeweilige Patientin, den jeweiligen Patienten berechnen können. Resultat sind übersichtlich dargestellte und ausdruckbare persönliche Impfempfehlungen über die nächsten anstehenden Impfungen. Im Gesetzesentwurf GTelG wird diese Funktionalität als „Impfkalender“ "Impfkalender" bezeichnet, was automatisch mit einer Kalenderdarstellung assoziiert wird. Da sich Impfempfehlungsabstände über mehrere Jahre und Jahrzehnte erstrecken können, werden aufgrund der Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit die Impfempfehlungen nicht in Kalenderform, sondern als Listen umgesetzt.
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| '''Nationaler Impfplan – „Impfplan Österreich“"Impfplan Österreich"'''| Der [https://www.sozialministerium.at/siteThemen/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Oesterreichischer_Impfplan_2019 „Impfplan Österreich“Impfplan-%C3%96sterreich.html "Impfplan Österreich"] wird in enger Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und den [https://www.sozialministerium.at/siteThemen/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Expertinnen_und_Experten_des_Nationalen_Impfgremiums Nationales-Impfgremium.html Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums (NIG)] nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert und veröffentlicht <ref name=Impfplan/>. Er enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen und den damit verbunden Impfintervallen und Impfschemata, als auch die Liste an Impfungen, die ins kostenlose Kinderimpfkonzept <ref name="Kinderimpfkonzept">Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz [Online Juli 2018Sept. 2021]: https://www.sozialministerium.at/siteThemen/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Kostenloses_KinderimpfkonzeptKostenfreies-Kinderimpfprogramm. html</ref>fallen.
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| '''Impfschema'''
| Empfohlene Impfzeitpunkte werden in sogenannten „Impfschema“ "Impfschema" festgelegt und stellen ein Regelwerk der Impfdosen zur Erlangung der Grundimmunisierung oder deren Auffrischung dar. Für jeden Impfstoff gibt es ein Impfschema, das angibt, wie viele Impfungen in welchem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung durchgeführt werden sollen, um den optimalen Impfschutz aufzubauen. Die Abstände zwischen den Impfungen sind immer Mindestabstände, die nur in dringenden Ausnahmefällen unterschritten werden sollten, z.B. wenn eine kurzfristige Auslandsreise ansteht.|-| '''Dosiskennung (Dosis, Impfdosis)'''| Das Wort Dosiskennung beschreibt die Reihenfolgenummer in der Sequenz der Impfdosen oder die Teilimpfungen innerhalb eines Impfschemas. Im Leitfaden wird synonym auch das Wort "Impfdosis" oder auch kurz "Dosis" verwendet
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| '''Kostenloses Kinderimpfkonzept'''
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| '''e-Health-Anwendung vs. ELGA Anwendung'''
| Die zentrale e-Impfpass Anwendung und deren Pilotierung werden entsprechend der Entschließung des Nationalrates als e-Health-Anwendung umgesetzt. Unter „e"e-Health Anwendung“ Anwendung" versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. <br/> Das sich noch in Entwurf befindliche GTelG, welches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen „ELGA"ELGA-Anwendungen“ Anwendungen" und „e"e-Health-Anwendungen“Anwendungen":*'''„ELGA"ELGA-Anwendungen“Anwendungen"''' sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und „einen "einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen“ innen" verfolgen. *'''„e"e-Health-Anwendungen“Anwendungen"''' sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und „einen "einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen“ innen" verfolgen. Erste gesetzlich vorgesehene e-Health-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert. <br/>
Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können e-Health-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für e-Health- und ELGA-Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben.
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| '''Elektronischer Impfpass als e-Health Anwendung'''
| Mit der Umsetzung des elektronischen Impfpasses als e-Health Anwendung werden öffentliche Interessen verfolgt, wie z.B. die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch Gesundheitswarnungen, Ausbruchsmanagement sowie Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten. Insofern ist eine möglichst vollständige und flächendeckende Dokumentation des Immunisierungsstatus der Bevölkerung im öffentlichen Interesse.<br/>
*'''Umsetzung ohne Opt-Out''': Eine Opt-Out Option für den elektronischen Impfpass widerspricht diesem öffentlichen Interesse an einer vollständigen Dokumentation. Durch ein unvollständiges zentrales Impfregister könnte das volle Potential des e-Impfpasses nicht realisiert werden. Durchimpfungsraten könnten beispielsweise nur unvollständig bestimmt werden und eine nationale, einheitliche, digitale Abrechnungsunterstützung im Rahmen des kostenlosen Kinderimpfkonzeptes <ref name=Kinderimpfkonzept/> wäre nicht möglich. Daher hat die AG empfohlen, den e-Impfpass ohne Opt-Out Möglichkeit zu realisieren, d.h. der e-Impfpass wird als e-Health-Anwendung umgesetzt, von der Patientinnen und Patienten sich nicht abmelden können. Ein ELGA-Opt-Out hat insofern keine Auswirkungen – die Daten werden dennoch in der e-Health-Anwendung elektronischer Impfpass gespeichert. <br/> *'''Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht ELGA-GDA sind''': e-Health Anwendungen können von ELGA-GDA und Nicht-ELGA-GDA genützt werden. Betreffend e-Impfpass seien beispielhaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundkeit Gesundheit und Konsumentenschutz zu nennen.<br/> *'''Verwendung der ELGA Infrastruktur''': Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der Betriebs- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschrieben beschriebenen öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürgerinnen und Bürger durch das ELGA Portal ihre Gesundheitsdaten an einer Stelle einsehen und administrieren.<br/> *'''Opt-Out-Regelung''': Eine gesetzliche Regelung für die Teilnahme am e-Impfpass ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Leitfadens noch nicht verfügbar.
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| '''Durchimpfungsrate'''
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| '''Impfung'''
| Die empfohlenen Impfungen gemäß Österreichischem Impfplan bieten für die individuelle und öffentliche Gesundheit einen Basisschutz. Die Ärzteschaft soll die empfohlenen Impfungen gemäß dem Österreichischen Impfplan <ref name=Impfplan>Österreichischer Impfplan 2019 [Online Juli 2019] https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/5/4/7/CH4062/CMS1546865142466/190211_impfplan_oesterreich_2019_web.pdf</ref>, der periodisch aktualisiert wird, ihren Patienten empfehlen.
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| '''Empfohlene Impfungen für Risikogruppen'''
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| '''Impferfolg / Immunschutz'''
| Impfungen sind nicht immer zu 100% wirksam. In bestimmten Fällen, wie z.B. der Rötelnimpfung wird der Impferfolg und damit der Immunschutz mittels Messung des „Impftiters“ "Impftiters" überprüft (z.B. im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder bei beruflich exponierten Personen der Impferfolg und Immunschutz gegen das Hepatitis B-Virus). Ein Immunschutz kann auch durch bereits durchgemachte Infektionen zustande kommen und damit den weiteren Impfplan und Impfempfehlungen beeinflussen.|-| '''Non-Responder ("Impfversager")'''| Gesunde Personen, die keine Immunität durch eine Impfung erlangen.
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| '''Impfempfehlung'''
| '''Impfreaktion'''
| Impfreaktionen sind in der Regel harmlose Beschwerden nach einer verabreichten Impfung im Rahmen der Immunantwort. Sie treten in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auf.
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| '''Unerwünschte Impfreaktionen (Nebenwirkungen)'''
| Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG.
Als Impfschaden bezeichnet man stärkere Nebenwirkungen oder (dauerhafte) Gesundheitsschädigungen.
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| '''Impfstelle'''
| Die Impfstelle ist diejenige Person resp. Organisation, welche eine Impfung durchgeführt hat.
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| '''Der nationale Impfplan – „Impfplan Österreich“"Impfplan Österreich"'''| Die Informationen über die in Österreich empfohlenen Impfungen sind im aktuellen jährlichen Österreichischen Impfplan <ref name=Impfplan/>des BMASKG enthalten. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich durch das Nationale Impfgremium.  |-| '''Nachtrag'''| Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung, ''die ein anderer Gesundheitsdiensteanbieter'' verantwortet und dokumentiert hat. Diese Impfung liegt bereits in einer Primärdokumentation vor (z.B. Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) und wird aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachgetragen. Für das Nachtragen gelten andere Anforderungen an die bereitzustellenden Daten als bei der Dokumentation einer aktuellen Impfung: jedenfalls muss die Person erfasst werden, die für die fachliche Richtigkeit des Nachtrags verantwortlich ist ("Nachtragende Person"), aber auch der für die damalige Impfung verantwortliche Arzt, sofern eruierbar. Auch können hier "historische Impfstoffe" erfasst werden, die nicht mehr in Verwendung sind. Eine Nachtragung kann grundsätzlich nur auf Basis eines eindeutig nachvollziehbaren Impfdokuments erfolgen, z.B. über den gelben Papier-Impfpass. <br />''Abgrenzung'': Beim Nachtrag handelt es sich ''nicht'' um das zeitlich verzögerte Dokumentieren einer ''"eigenen" Impfung'', etwa wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war. Dazu muss das Impfdatum auch auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit gesetzt werden können, um eine korrekte asynchrone Erfassung der tatsächlichen Impfung durchführen zu können.
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| '''Unerwünschte ImpfreaktionenHersteller eines Impfstoffes'''| Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach Unter Hersteller wird in diesem Leitfaden jenes Pharmaunternehmen verstanden, das gleichzeitig der Impfung auftreten "Zulassungsinhaber“ eines Impfstoffes ist. Wer die verschiedenen Schritte der Herstellung tatsächlich durchführt (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfungwie Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Umfüllen einschließlich Abfüllen, Abpacken oder Kennzeichnen). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG, wird nicht näher angegeben.
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