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→Begriffsdefinitionen
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|'''Aufklärender Arzt'''
|Eine PersonEin Arzt, die der entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass und aus welchen Gründen der Patient die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.
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|'''Rechtskundige Person'''