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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

15.532 Bytes hinzugefügt, 13:16, 1. Feb. 2022
Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
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{{#customtitle:Patientenverfügung}} {{#css:@media Screen{(Version 1.orange{ border: thin black solid; background-color:#F4C789; padding: 5px 5px 5px 5px; margin-left:6px; width:70%;}0.ILFgreen{ border: thin black solid; background-color:#E0FFE0; padding: 5px 5px 5px 5px; margin-left:6px; width:70%;}.violet{ border: thin black solid; background-color:#E5D0EE; padding: 5px 5px 5px 5px; margin-left:6px; width:70%;}.toc{ width: 20%; float: right !important; margin: 10px 0px 10px 30px !important; border: 1px solid #AAA; background-color: #F9F9F9; display: table; padding: 7px !important;}}0)}}
<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
{{Infobox Dokument
|Group = ELGA CDA<br/>Implementierungsleitfäden
|Title = HL7 Implementation Guide for CDA<sup>&reg;</sup> R2:<br/>Patientenverfügung
|Subtitle = Zur Anwendung im österreichischen<br/>Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7.2326.1]
|Short = Patientenverfügung
|Namespace = ILF
|Type = Implementierungsleitfaden
|Version = 20201.0.0
|Submitted = ELGA GmbH
|Copyright = © HL7 Austria 20202021|Date = 20202021.0802.2123|Status = BallotNormatives Abstimmungsverfahren - Abstimmungsphase
|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren
|Period = n.a.
|OID = TODO1.2.40.0.34.7.26
|Realm = Austria
}}
{{ILF-TOC limit|4}}<!-- {{Underconstruction}} -->
<!-- Zusammenfassung an erster Stelle -->
{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den zusammenfassenden [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung-Guide]]<ref name="Guide">Patientenverfügung-Guide [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide]</ref> im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}}
=Zusammenfassung=
{{BeginYellowBox}}
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt das CDA-Dokument Patientenverfügung in Österreich.
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Bedingungen Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Grundlage Basis des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, CDA® Release 2.0 Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (CDAbeispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist ein nationaler Standard der HL7 Austria(beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). Alle Vorgaben entsprechen  Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes<ref name="PatVG-2018">Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassungDokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über html PatVG-Novelle 2018]</ref> wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen], Fassung vom 03.11.2020, in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundeserlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]]<ref name="CDAGrundl">CDA-Grundlagen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen]</ref>, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)<ref name="GTelG">Gesundheitstelematikgesetz 2012 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008120 (GTelG)]</ref>, zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.<ref name="PatVG">Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz]</ref>
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des Dokuments [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]<ref name="ALF"> Allgemeiner Implementierungsleitfaden [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3) https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020 Allgemeiner ImplementierungsleitfadenAllgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)]</ref>. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren, für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden hier im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]]) <ref name="ArtDecTab">Art-Decor-Tabellen verstehen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen]</ref> erläutert wird.
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#User_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")|UserStorys ("Anwendungsfälle")]] beschrieben. {{EndYellowBox}}
'''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen'''
 
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers]] (administrative Daten)
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des CDA Bodys]] (medizinische Inhalte)
Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]''' <ref name="PVDisk">Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung]</ref> werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.<!-- Seitenumbruch --> <p style="page-break-before: always"></p>
=Informationen über dieses Dokument=
''Abbildungen:'' © ELGA GmbH
''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14Erdbergweg 7, 8010 8052 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br />
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download unter über das ''Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs''<ref name="GesHP">Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs [https://www.gesundheit.gv.at https://www.gesundheit.gv.at] </ref>und der ELGA Homepage unter ''Technische ELGA-Leitfäden''<ref name="ELGACDA">Homepage der ELGA GmbH / Technische ELGA-Leitfäden: [https://www.elga.gv.at/cda https://www.elga.gv.at/cda]</ref>.
</div></div>
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;"> 
==Haftungsausschluss==
<div class="mw-collapsible-content">
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
</div></div>
{{ILF:Lizenzinformationen}}==VerbindlichkeitLizenzinformationen==Die Verbindlichkeit von HL7 Austria erarbeiteten Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.<br />HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Umsetzungsfrist Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen. <br /> Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ''ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria'' gestattet. Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, zu vervielfältigen oder zu verteilen. Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7-Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria. <br /> HL7<sup>®</sup> und CDA<sup>®</sup> sind die eingetragenen Marken von Health Level Seven International. Die vollständigen Lizenzinformationen finden sich unter https://hl7.at/nutzungsbedingungen-und-lizenzinformationen/. Die Lizenzbedingungen von HL7 International finden sich unter http://www.HL7.org/legal/ippolicy.cfm<br /><br /> Die Verwendung dieses Leitfadens sind im Gesundheitstelematikgesetz 2012für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen, BGBl.I Nrist ausdrücklich genehmigt.111<br /2012 sowie in den darauf fußenden ELGA>  ===Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")===<div style="border: thin #77c123 solid;width:100%; margin-left: 10px"> <div style="line-Verordnungen geregeltheight: 1. 25; font-size:16px; border-bottom: 1px solid #81ab1f; box-shadow: 0 4px 0 0 #a2d727;margin-bottom:4px; color:#77c123; width:100%"> <p style="padding: 10px 15px;font-size:18px;">Third Party Intellectual Property</p> </div> <div style="width:100%;"> <p style="padding: 15px;">
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf wwwNutzer dieses Dokuments (bzw.gesundheit.gv.at der Lizenznehmer) stimmt zu veröffentlichen. Der Zeitplan zur Bereitstellung und erkennt an, dass der Datenaustauschformate wird durch das Gesundheitstelematikgesetz 2012 Herausgeber nicht alle Rechte und Ansprüche in und darauf basierenden Durchführungsverordnungen durch an den zuständigen Bundesminister vorgegeben. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können („Mandatory“ (M), „Required“ (R) und „Fixed“ "Third Party Intellectual Property (F)IP), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen") dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden. <br />
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Einklang Zusammenhang mit den Gesetzen zu nutzenMaterialien oder anderweitig verantwortlich.<br />
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDAJegliche Handlungen, Ansprüche oder Klagen eines Dritten, die sich aus einer Verletzung eines Third Party IP-DokumenteRechts durch den Lizenznehmer ergeben, bleiben die Haftung des Lizenznehmers.</p> </div></div>
== Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards =={||style="vertical-align:top" |
Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International<ref name="HL7">Health Level Seven International [http://www.hl7.org www.hl7.org]</ref> gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert<ref>ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [https://www.iso.org/standard/44429.html]</ref>.
* HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1<ref name="Templates Specification"> HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=377] </ref>
Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)<refname="HL7Austria">HL7 Austria [http://www.hl7.at/ www.hl7.at]</ref>, die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden ([https://www.hl7.at www.HL7.at]). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.{{BeginILFBox}}==Verbindlichkeit==Die Patientenverfügung basiert Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.<ref name="GTelG"></ref>Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Ministerium auf den Vorgaben www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.Hauptversionen, also Aktualisierungen des '''[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeinen Implementierungsleitfadens 2020]]''', welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden. Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.{{EndILFBox}}
==Wichtige unterstützende Materialien==
{{BeginYellowBox}}
Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:
* die PDF-Version dieses Leitfadens
* Beispieldokumente
* CDA-Schema
* Schematron-Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Templatespezifikationen wurden im Art*die PDF-Decor Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--atVersion dieses Leitfadens*Beispieldokumente*CDA-pvSchema*Schematron-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor-Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort zusätzlich zu diesem Leitfaden in einer Implementierer-freundlichen Ansicht eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.
'''Fragen, Kommentare oder Anregungen ''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter [http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]. {{EndYellowBox}}<p style="page-break-before: always"></p>
==Bedienungshinweise==
===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise===
{{EndILFBox}}
''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>''
{{BeginILFGreenBox}}<pre class="ilfbox_code">'''<BEISPIEL>'''<br /><languageCode code="de-AT" />{{EndILFGreenBox}}</pre>
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
</div></div>
<!-- Seitenumbruch -->
<p style="page-break-before: always"></p>
<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
 
=Begriffsdefinitionen=
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
!Begriff!!Definition
|-
|'''ELGA-TeilnehmerIn'''
|ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012<ref name="GTelG"/>).
|-
|'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''
|Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen er/sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Patientenverfügungs-Register'''
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
|-
|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''
|Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
|-
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Andere Patientenverfügungen'''
|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Beachtliche Patientenverfügung'''
|Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019<ref name="PatVG-2018" /> nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst.
|}
=Einleitung=
==Ausgangslage und Motivation==
TODOEine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient/eine Patientin bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er/sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden '''"Verbindliche Patientenverfügungen"''' und '''"Andere Patientenverfügungen"''' unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben. Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.  Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt (PatVG § 9). Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.  Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.===Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen ===Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben: *In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).*Ein Arzt/eine Ärztin muss den Patienten/die Patientin über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen/deren Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).*Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten/die Patientin über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.*Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten/von der Patientin erneuert werden. '''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:''' *Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von PatientIn / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen*Datum der Errichtung*Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind*Bestätigung, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt Optionale Angabe: *Weitere Anmerkungen des Patienten/der Patientin*Benennung einer konkreten Vertrauensperson*Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person*Verpflichtung zur Information einer bestimmten Person.
==Zweck des Dokuments==
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Die eigentlichen Inhalte Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügungen sind Patientenverfügung ist im so genannten „Body“ "Body" enthalten.
{{BeginILFBox}}
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden „Allgemeiner [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“Dokumente (Version 3)]].{{EndILFBox}}
==Zielgruppe==
Anwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler SoftwareentwicklerInnen und BeraterBeraterInnen, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind. Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer EndbenutzerInnen der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
=Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess=
Für die Ausgestaltung der Inhalte von „CDA Implementierungsleitfäden“ "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer BenutzerInnen sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation. Für diese interdisziplinären Expertengruppen stehen nicht Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die technischensich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, sondern vor allem nicht aber für den medizinisch-inhaltliche Aspekte im Vordergrund/fachlichen Inhalt. Die technischen Inhalte werden großteils von den Redaktionsteams beigetragenEine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.
Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist Abgestimmt und harmonisiert werden aber die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation technischen Strukturvorgaben und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte „Harmonisierung“ etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen DokumentationDokument-Metadaten.Die Leitfäden werden Dies geschieht über ein reguläres Standardisierungsverfahren Abstimmungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard.
{{BeginILFBox}}
Weitere Details zum generischen Vorgehensmodell sind im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vorgehensmodell| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess - Vorgehensmodell]] zu finden.{{EndILFBox}} Dieser Implementierungsleitfaden entstand durch die Harmonisierungsarbeit der [[AG Patientenverfügung]], die im ''Zeitraum von TODO tagte.'' Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe wurden durch ihre Organisation delegiert.
''Die Arbeitsgruppe harmonisierte primär die inhaltlichen Vorgaben und soweit möglich die zu verwendenden Terminologien (Value Sets).Die Formulierung der technischen Spezifikation des CDA Implementierungsleitfadens Patientenverfügung erfolgte durch die ELGA GmbH parallel bzw. nach der inhaltlichen Festlegung.''  Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung soll wird durch eine Novellierung gesetzliche Verordnung begründet (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012, BGBl§ 28 Abs.I Nr.111/2012 begründet werden2).
==Revision der Leitfäden==
Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen.
Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
Neue Versionen, die „verpflichtende Elemente“ "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind „Hauptversionen“"Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind „Nebenversionen“"Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
== Autoren und Mitwirkende ==Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen (Mitglieder der Arbeitsgruppe) erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
<p style="page-break-before: always"></p>
===Autoren===
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
{| class="wikitable"
! Name! Organisation! Rolle
|-
| Stefan Sabutsch| ELGA GmbH, HL7 Austria| Autor, Herausgeber
|-
| Andrea Klostermann| ELGA GmbH| Autor
|-
| Nikola Tanjga|ELGA GmbH|Autor|-|Gabriel Kleinoscheg| ELGA GmbH| Autor
|}
Unter Mitwirkung von<sup>1</sup>: Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)
===Mitwirkende==='''Teilnehmer der Arbeitsgruppe Patientenverfügung'''<sup>1</sup>Unter Mitwirkung von: TODOOliver Kuttin (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)
<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben
=Technischer HintergrundUser Storys ("Anwendungsfälle")=Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen im '''zentralen Patientenverfügungsregister (zPatVR)''' werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben. Diese sind nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung. Ergänzend zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen ist denkbar, dass Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA-Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, erneuern oder widerrufen und im zPatVR verfügbar machen lassen können.  ==Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen==Frau Huber möchte die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung dokumentieren und über das zentrale Patientenverfügungsregister einsehbar machen. Ihr praktischer Arzt Dr. Medicus berät sie hinsichtlich der medizinischen Folgen und dokumentiert, dass Frau Huber diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt das Aufklärungsgespräch unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift und nimmt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann ein Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden.'' Die beiden möglichen Varianten – verbindliche und andere Patientenverfügung – werden in 6.1.1 und 6.1.2 beschrieben. ===Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===Nach der ärztlichen Aufklärung benötigt Frau Huber eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen ihrer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des Widerrufs. Ihre Rechtsberaterin Dr. Justus bestätigt dies unter Angabe ihrer Daten mit Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung, die nun formell rechtsgültig ist. ''Anmerkung: Diese Aufgabe kann ebenso von der '''Patientenanwaltschaft in einer Ombudsstelle''' übernommen werden, welche die Patientenverfügung direkt ins zPatVR einstellen kann.''====Akteure und Vorbedingung====*Frau Huber (Patient) möchte ihre verbindliche Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.*Dr. Justus ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten.====Ablauf===={{BeginILFBox}}Die Rechtsberaterin Dr. Justus speichert die digitalisierte Patientenverfügung unter Angabe folgender Metadaten in das eigene Register:*Datum der Errichtung der Patientenverfügung und Startzeitpunkt der Verbindlichkeit (effectiveTime + serviceEvent/code/effectiveTime/low)*eine eventuell von Frau Huber gewünschte verkürzte Verbindlichkeitsdauer (serviceEvent/code/effectiveTime/high)*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Justus als die für die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dr. Justus als die für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden automatisch aus dem Register der Rechtsberaterin in das zPatVR übertragen. '''Alternativ''' kann Dr. Justus das Einstellen der Patientenverfügung in das zPatVR der '''Ombudsstelle''' delegieren. In dem Fall ist die für das Einstellen verantwortliche Person (author) der Ombudsstellenmitarbeiter. ===Andere Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===Für die Errichtung und Verfügbarmachung einer '''anderen Patientenverfügung''' im zPatVR benötigt Frau Huber nach der medizinischen Aufklärung '''keine''' zusätzliche rechtliche Aufklärung. Dr. Medicus kann die Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen oder dies an die '''Ombudsstelle''' delegieren. ====Akteure und Vorbedingung====*Frau Huber (Patient) möchte ihre "andere" Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.*Dokumentersteller: ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten**Dr. Medicus (Aufklärender Arzt)**Herr Schneider (Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle) ====Ablauf====Der technische Hintergrund ''Dokumentersteller'' digitalisiert die Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem: *das Datum der Errichtung der Patientenverfügung (effectiveTime),*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Medicus als der für die Errichtung der "anderen" Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) *''Dokumentersteller'' als der für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert. Alternativ kann eine andere Patientenverfügung auch gänzlich '''ohne ärztliche oder juristische Aufklärung''' bei der '''Ombudsstelle''' errichtet und ins zPatVR eingestellt werden (mit Patient als legalAuthenicator und Ombudsstellenmitarbeiter als author).===Ergebnis===Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde im zPatVR zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet einer eventuellen Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern sie das möchte. ''Anmerkungen:*Sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht vom Patienten widerrufen werden.*Bestehende Patientenverfügungen können nicht geändert werden. Sie können aber jederzeit durch eine neue Patientenverfügung ersetzt werden. *Sofern es sich um eine "verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf der gesetzlichen Frist ihre Verbindlichkeit, wenn nicht eine kürzere Frist bestimmt wurde. Nach entsprechender ärztlicher Aufklärung kann die verbindliche Patientenverfügung erneuert (verlängert) werden, wodurch die Frist neu zu laufen beginnt.*Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.'' ==Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR erneuern (verlängern oder ändern)==Die beiden folgenden Anwendungsfälle 6.2.1 und 6.2.2 unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Dokumentation, aber nicht beim Einstellen der Patientenverfügung.===Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung===Frau Huber möchte eine '''Verlängerung''' der Verbindlichkeitsfrist ihrer Patientenverfügung im zPatVR. Dafür sucht sie Dr. Medicus auf, der ihre aktuelle Patientenverfügung aus dem zPatVR abruft und sie erneut ärztlich aufklärt. Dr. Medicus dokumentiert das Aufklärungsgespräch mit seinen Daten sowie Datum und Unterschrift auf der bereits vorhandenen ausgedruckten Patientenverfügung.===Änderung der verbindlichen Patientenverfügung===Frau Huber möchte eine '''weitere medizinische Behandlung''' ablehnen. Da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann und eine bestehende Patientenverfügung nicht geändert werden darf, benötigt Frau Huber eine neue Patientenverfügung, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche zusammenfasst. Dr. Medicus klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf und dokumentiert dies in einer neuen Patientenverfügung unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift. Da in beiden beschriebenen Fällen eine erneute optionale Rechtsberatung von Frau Huber '''nicht erforderlich''' ist, kann Dr. Medicus die verlängerte bzw. geänderte verbindliche Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen.===Akteure und Vorbedingungen===*Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine verbindliche Patientenverfügung im zPatVR *Dr. Medicus (Aufklärender Arzt) ist autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten===Ablauf===Dr. Medicus digitalisiert die verbindliche Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:*das Datum der Errichtung der erneuerten verbindlichen Patientenverfügung (effectiveTime), welcher auch als Startzeitpunkt der Verbindlichkeit aufgenommen wird (serviceEvent/code/effectiveTime/low))*die Verbindlichkeitsdauer beginnt erneut zu laufen; eine gewünschte verkürzte Verbindlichkeit wird festgehalten (serviceEvent/code/effectiveTime/high)*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Justus als die für die Errichtung der zugrundeliegenden Patientenverfügung Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dr. Medicus als der Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert. '''Alternativ''' kann die Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung nach der ärztlichen Aufklärung auch bei der '''rechtskundigen Person''' (§ 6 Abs. 1) stattfinden, welche dann als Errichter (legalAuthenticator) und Ersteller (author) in den CDA-Metadaten aufscheint. Das '''Einstellen der verlängerten/geänderten verbindlichen Patientenverfügung''' kann auch durch die '''Ombudsstelle''' erfolgen (im author-Element festgehalten).===Ergebnis===Für Frau Huber liegt eine erneuerte verbindliche Patientenverfügung im zPatVR vor. Die Verbindlichkeitsdauer beginnt ab dem [[ILFDatum der Errichtung zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werden. ==Patientenverfügung im zPatVR widerrufen==Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. ===Akteure und Vorbedingungen===*Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine Patientenverfügung im zPatVR *Alternativ:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmenDr. Medicus, Ombudsstelle oder rechtskundige Person. Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR verarbeiten.====Widerruf via Portal====Frau Huber authentifiziert sich mittels Handysignatur im zPatVR und erzeugt mittels Funktion "Patientenverfügung widerrufen" ein Widerrufsdokument, welches die bestehende Patientenverfügung für unwirksam erklärt.{{EndILFBox}}
=Allgemeine Richtlinien für ''Anmerkung: Diese Funktion benötigt die Berechtigung des Patienten, Dokumente bereitzustellen (anders als in ELGA CDA-Implementierungsleitfäden={{BeginILFBox}}). Die [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f.C3.BCr_ELGA_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|allgemeinen Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden]] sollen beachtet zentrale Anwendung muss sicherstellen, dass nur ein bestehendes Dokument ersetzt werdenkann (replace).{{EndILFBox}}Siehe auch Anwendungsfall "Löschen"''
=Funktionale Anforderungen===Widerruf bei Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person====Um ihre im zPatVR gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, sucht Frau Huber die jeweilige Stelle auf. Nach erfolgter Identitätsfeststellung wird der digitalisierte Widerruf der Patientenverfügung mit folgenden Metadaten ins zPatVR eingestellt:*das Datum der Errichtung des Widerrufs (effectiveTime),*Frau Huber als Patient (recordTarget)*Frau Huber als die für die Errichtung des Widerrufs der Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dokumentersteller (Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person) als der für die Erstellung des CDA-Dokuments Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author))Abschließend generiert das Dokumentationssystem das leitfadenkonforme CDA-Dokument "Patientenverfügung" und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten im zPatVR zur Verfügung (bzw. im Falle der rechtskundigen Person über den Zwischenschritt des jeweiligen Registers).===Ergebnis===Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen des Widerrufs der Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. Die ältere(n) Patientenverfügung(en) ist/sind über eine Historie im zPatVR abrufbar.
==Patientenverfügung aus dem zPatVR abrufen=====Abruf durch GDA===*Behandelnder Arzt: Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall nicht ansprechbar und in aussichtslosem Zustand auf der Intensivstation. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht im zPatVR des Patienten können mit Telehealth-Systemen (, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische TelemonitoringBehandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber.*Aufklärender Arzt: Dr. Medicus kann im Zuge einer Errichtung oder Erneuerung einer Patientenverfügung im zPatVR vorliegende Patientenverfügungen abrufen.===Abruf durch ELGA-Systeme) Teilnehmer===Frau Huber meldet sich in ihrem zPatVR an und kann dort ihre Selbstmesswerte Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann diese ausdrucken oder z.B. Körpergewichtkontrollieren, Blutzuckerwie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist. Im Protokoll sieht sie, Blutdruck, Herzfrequenz, Wohlbefinden, Schritte) wer wann darauf zugegriffen hat.===Abruf durch ELGA Ombudsstelle===Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken.===Akteure und zusätzlich auch Medikationsdaten, die verwendeten Medizingeräte, das Feedback aufgrund von Selbstmesswerten der GDAs Vorbedingungen===*Frau Huber (GesundheitsdiensteanbieterPatient) und weitere medizinische Daten in einer Datenzentrale speichern*Alternativ: Dr. Medicus oder Ombudsstelle. Der jeweilige Akteur ist entsprechend autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR abzurufen. Alle diese Daten gemeinsam werden als Telehealth-Daten bezeichnet===Ergebnis===Die Patientenverfügung im zPatVR wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
Ein spezieller Anwendungszweck sind Disease Management Programme (DMP)==Patientenverfügung aus zPatVR löschen==Die Auftragsverarbeiter, welche mit Telehealth-Daten unterstützt werden. GDAs interagieren die Datenspeicher und kommunizieren mit den Verweisregister betreiben, haben die im zPatVR zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod des Patienten auf eine regelmäßige, koordinierte Weise, um eine Erkrankung über eine definierte Zeitspanne automatisch zu behandelnlöschen. Bei diesen Erkrankungen  Die Löschung von Patientenverfügungen ist die Selbstpflege der Patienten für einen positiven Krankheitsverlauf unumgänglich. Ein DMP kann durch Selbstmesswert-Geräte ein automatischer Prozess und Webservices unterstützt werden, um eine aus wird hier nur der Ferne mit Telehealth-Daten unterstützte Behandlung zu ermöglichenVollständigkeit halber angeführt.
Mit einer automatischen, standardisierten Erstellung und Meldung dieses neuen Dokuments in ELGA bietet man den Ein Löschen von Patientenverfügungen durch Patienten volle Einsicht in oder durch die erhobenen Telehealth-Daten über das ELGA-Portal, Ombudsstelle (in welchem auch weitere Dokumente von verschiedensten GDAs zur Verfügung stehen. Auch anderen und zukünftig behandelnden GDAs erleichtert man damit den Zugriff auf die erhobenen Telehealth-Daten und die dazugehörigen Behandlungen. Zusätzlich haben die von den GDAs eingesetzten Informationssysteme die Möglichkeit, diese Informationen in diesem Dokument automatisiert einzulesen und abzurufenVertretung des Patienten) ist gesetzlich nicht vorgesehen.
==Voraussetzungen ''Anmerkung: Falls das Recht auf Löschen (Art. 17 DSGVO) auch für den Zugriff auf ePatientenverfügungen durchgesetzt werden soll, kann das technisch ermöglicht werden (ITI-Befunde in ELGA==Der ELGA GDA ist in ELGA angemeldet57, berechtigt und besitzt eine gültige Kontaktbestätigung für den PatientenLöschdämon).Der Patient Diese Funktion kann im Portal angeboten werden, es ist ELGA-Teilnehmer und hat keinen generellenangeraten, dennoch ein Widerspruchsdokument zu hinterlegen, partiellen oder situativen Widerspruch hinsichtlich ELGA eingelegtum Klarheit gegenüber allfälligen auf Papier existierenden Patientenverfügungen zu haben.''
==Anwendungsfälle des Dokumentenmanagements==
Die folgenden Kapiteln aus dem allgemeinen Leitfaden stellen eine Zusammenfassung der Inhalte der ELGA-Gesamtarchitektur, des Leitfadens XDS Metadaten und Usability Styleguides zum Thema e-Befunde dar. Detailinformationen sind in den entsprechenden Dokumenten nachzulesen (verfügbar auf der Homepage der [https://www.elga.gv.at/ ELGA GmbH]). Die wesentlichen Anwendungsfälle sind
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schreiben_und_Einbringen_von_Dokumenten|Schreiben und Einbringen von Dokumenten]]
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_von_Dokumenten|Versionierung von Dokumenten]]
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Stornierung_von_Dokumenten|Stornierung von Dokumenten]]
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Filtern_und_Suchen_von_Dokumenten|Filtern und Suchen von Dokumenten]]
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Lesen_von_Dokumenten|Lesen von Dokumenten]]
<div class="landscape">
 =Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens==Dokument=Technischer Hintergrund=====ELGA==={{BeginILFBox}}Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}}<br/>==Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden=={{BeginILFBox}}Das Kapitel [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f.C3.BCr_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|''Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden'']] des Allgemeinen Implementierungsleitfadens ist zu beachten.{{EndILFBox}}<br/>==Funktionale Anforderungen=====Darstellung===Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGA GitLab] verfügbar. ===Verwendung in der ELGA Infrastruktur=======Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten) Einschränkung====Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage ([https://www.elga.gv.at/technischer-hintergrund/technische-elga-leitfaeden/ www.elga.gv.at]) abrufbar.<!-- Seitenumbruch --><p style="page-break-before: always"></p>
{| class="wikitable"
! XDS-Mapping! Optio-
nalität
! CDA-ElementclinicalDocument./ClinicalDocument/! Beispiel! Erklärung
|-
| formatCode| R| .templateId/@extensionhl7at:formatCode| *<nowiki>@extension="XDSdocumentEntry.formatCode^urn:hl7-at:telemon-epipatv:2020"1.0.0+20210331</nowiki>*@isplayName= "HL7 Austria Telemonitoring Episodenbericht 2020"| Version des Implementierungsleitfaden Telemonitoring Episodenbericht mit Implementierungsleitfadens Patientenverfügung für XDSdocumentEntry.formatCode als Extension.Das templateId-Element (mit einer Extension beginnend mit "XDSdocumentEntry.formatCode^" wird ins XDS-Attribut formatCode gemappt (ohne Präfix XDSdocumentEntry.formatCode^dem Publikationsdatum dieses Leitfadens).
|-
| rowspan="2"| typeCode | rowspan="2"| R| rowspan="2"| .code| *@code="75497-8"*@displayName="Telehealth Progress note"*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"| Zur Unterscheidung des Dokumenttyps erhält das Element clinicalDocument.code des '''"Telemonitoring Zwischen-Episodenbericht"''' ein vorgegebenes "code"-Element.|-| *@code="7549842348-63"*@displayName="Telehealth Summary noteAdvance directives"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
| Zur Unterscheidung des Dokumenttyps erhält das Element clinicalDocument.code des '''"Telemonitoring Entlassungs-Episodenbericht"''' ein vorgegebenes "code"-Element.Dokumenttyp
|-
| classCode| R| .code./translation| *@code="7549642348-03"*@displayName="Telehealth noteAdvance directives"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
| Bezeichnet die „Dokumentklasse“ "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element. Einzig zulässige Wert für den telemonitoring Episodenbericht ist Telehealth note (75496-0).
|-
| rowspan="2"| title| rowspan="2"| R| rowspan="2"| .title | Bsp.: "Zwischenbericht Herz-Mobil Steiermark (23.3.2020-30.4.2020)Patientenverfügung"| Für den Telemonitoring Episodenbericht mit dem LOINC Code 75497-8 (Telehealth Progress note) muss der Titel mit Gültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung"Zwischenbericht, " beginnen. Danach soll das Telegesundheitsdienste-System angegeben werden und mit dem Zeitraum Widerruf der in dem Dokument vorhandenen Daten enden. Patientenverfügung"
|-
| Bsp.: "Entlassungsbericht Herz-Mobil Tirol (5.2020)" | Für den Telemonitoring Episodenbericht mit dem LOINC Code 75498-6 (Telehealth Summary note) muss der Titel mit "Entlassungsbericht" beginnen. Danach soll das Telegesundheitsdienste-System angegeben werden und mit dem Zeitraum der in dem Dokument vorhandenen Daten enden.|-| eventCodeList| R| .documentationOf./serviceEvent./code| *@code="719858009398295005"*@displayName="Telehealth monitoring Validity range (regime/therapyqualifier value)"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96"
*@codeSystemName="SNOMED CT"
| Code der Gesundheitsdienstleistung.Fixer Wert @code="398295005", @displayName="Validity range (qualifier value)"
|-
| serviceStartTime
|R
|.documentationOf./serviceEvent./effectiveTime./low| Zeitpunkt des Behandlungsbeginns (erster medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung)Beginn| Beginn Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der Gesundheitsdienstleistungverbindlichen Patientenverfügung.
|-
| serviceStopTime
|R
|.documentationOf./serviceEvent./effectiveTime./high| Zeitpunkt des Behandlungsendes (letzter medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung, muss sich von Behandlungsbeginn unterscheiden)Ende| Ende Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der Gesundheitsdienstleistungverbindlichen Patientenverfügung.
|}
</div>
 
<p style="page-break-before: always"></p>
=Konformitätsprüfung=
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten „Geschäftsregeln“"Geschäftsregeln".
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wiederwider: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''„Templates“"Templates"''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
{{BeginYellowBox}}
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.
{{BeginILFBox}}
Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden:
 *[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung |Schema-Prüfung]]*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung |Schematron-Prüfung]]
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Online-Validation_von_CDA-Dokumenten|Online-Validation von CDA-Dokumenten]]
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hinweise_zur_Konformit.C3.A4tspr.C3.BCfung|Hinweise zur Konformitätsprüfung]]
Im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Datentypen|Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden]] werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.
{{EndILFBox}}
 
=Anwendungsfälle zur Dokumentenerstellung und -Aktualisierung=
Die Einsatzszenarien für dieses Datenaustauschformat werden in Form von Anwendungsfälle beschrieben, um dem Leser den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
 
Es werden die drei Anwendungsfälle "'''''Start Telemonitoring'''''", "'''''Fortschritt Telemonitoring'''''" und "'''''Ende Telemonitoring'''''" aus Sicht des Dokuments, welches von einem Telemonitoring-System befüllt wird, erklärt.
 
* "'''''Start Telemonitoring'''''" geht auf den Prozess ein, welcher nur die Arbeitsschritte beinhaltet, welche notwendig sind, um ein erstes valides Dokument ohne optionale Felder zu generieren. Damit kann die noch gültige Kontaktbestätigung genutzt werden für ein erstes Registrieren des Dokumentes in der ELGA.
* "'''''Fortschritt Telemonitoring'''''" erklärt die Möglichkeiten wie ein Dokument automatisch wie auch halbautomatisch in einem bestimmten Intervall mit den neuesten Telemonitoring-Daten befüllt werden kann. Durch das erste Hochladen des Dokumentes ist ein stetiges Hochversionieren auch nach Ablauf der Kontaktbestätigung möglich.
* "'''''Ende Telemonitoring'''''" erweitert den Prozess dadurch, dass die Behandlung beendet wird und spätestens hier sollen die möglichen Sektionen des Dokumentes befüllt werden.
 
Um die Anforderungen eines Backup-Dokumentes, On-Demand Dokumentes oder maschinell erstellten Dokumentes, welches ohne Vidierung in der ELGA registriert wird, mit diesem Leitfaden zu erfüllen, wird auch ermöglicht, dieses Dokument ohne Vidierung (legalauthenticator 0..*) valide sein zu lassen.
 
Es ist zu beachten, dass in aktuellen Telemonitoring Programmen ein ambulanter oder stationärer Besuch vorausgehend ist, zu welchem höchstwahrscheinlich ein ELGA-Dokument existiert. Auch bei Abschluss der Behandlung ist es zur Zeit der Normalfall, dass der Patient persönlich einen zuständigen Arzt besucht, wo auch ein ELGA-Dokument geschrieben wird. Diese fachlich zusammenhängenden Dokumente werden jedoch nicht maschinenlesbar verknüpft, sondern sind durch das relevante Dokumentendatum als zusammenhängend erkennbar.
==Start Telemonitoring==
Dieser Anwendungsfall startet am Beginn der Behandlung. Das Anlegen des Dokuments und erstmalige Hochladen in der dem GDA zugehörigen ELGA-Domäne erfolgt nach dem Eingeben der hier aufgeschlüsselten, mindestens notwendigen Header-Felder und der Body-Sektion "Behandlungsgrund".
 
Folgenden Elemente sind für das TmE '''fixert''' und somit nicht extra zu befüllen, jedoch verpflichtend anzugeben
* Hoheitsbereich des Dokuments im ''realmCode''
* Fixe OID für alle Dokumente, die in der Governance-Gruppe "eHealth Austria" abgestimmt werden in der ''typeId''
* den drei Dokumenten-TemplateIds in jeweils einem ''templateId''
* Dokumentenklasse im ''code''
* Format welches das Dokument erfüllt im ''formatCode''
* Vertraulichkeitscode des Dokuments im ''confidentialityCode''
* Sprachcode des Dokuments im ''languageCode''
 
Es '''müssen''' folgende Header-Informationen '''einmalig für das System''' konfiguriert werden und im Dokument angegeben werden
* Terminologie-Datum mit der letzten Aktualisierung der Terminologien im ''terminologyDate''
* fachliche Zuordnung des Dokumentes im ''practiceSettingCode''
* Verwahrer des Dokuments im ''custodian''
 
Es '''müssen''' folgende Header-Informationen '''einmalig für das DokumentenSet''' im Dokument angegeben werden
* Eindeutige Id des Dokumentensets in der ''setId''
* Komponente für die Patientendaten im ''recordTarget''
 
Es '''müssen''' folgende Header-Informationen '''einmalig pro Version des Dokuments''' angegeben werden
* Dokumenten-ID in ''id''
* Dokumententyp in ''code.translation''
* Titel des Dokuments im ''title''
* StatusCode wie fortlaufend oder abgeschlossen im ''statusCode''
* Relevantes Datum des Dokuments im ''effectiveTime''
* Versionsnummer des Dokuments in ''versionNumber''
* ein bis mehrere Verfasser des Dokuments im ''author''
* Komponente für die Gesundheitsdienstleistung im ''documentationOf''
 
Alle anderen Elemente im Header und Body sind optional und können für den ersten Upload des Dokuments leer bleiben und in einer neuen Version des Dokuments optional hinzugefügt werden. Dieses Dokument wird vom behandelnden Gesundheitsdienstexperten vidiert und damit für das Hochladen in die ELGA-Domäne bereitgestellt. Dieser Schritt kann während dem Bekanntwerden der geplanten Behandlung und spätestens am ersten Behandlungstag stattfinden.
 
==Fortschritt Telemonitoring==
Während der Behandlung besteht optional die Möglichkeit, das '''Dokument''' zu '''erweitern''' und neue Daten - wie eine Zusammenfassung der bisherigen Behandlung, Messungen, Kommentare und Beilagen - hinzuzufügen und muss mit einer gültigen Vidierung, einer neuen Dokumenten-ID, einer erhöhten Versionsnummer, einer aktualisierten Zeitspanne der Behandlung und einem neuen Dokumentendatum hochgeladen werden. Dies kann automatisch ohne Vidierung oder halbautomatisch durch nochmalige Vidierung geschehen und in der ELGA registiert werden.
 
'''Automatisch generierte und ohne Vidierung''' in ELGA hochgeladene Dokumente, mit allen bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Messergebnissen wie auch weiteren freigegeben Daten, bieten auch anderen GDAs in einer fortwährenden Behandlung eine Einsicht in die Daten. Der Großteil der Daten bei einem TmE Dokument wird vom Patienten selbst generiert und kann von hohem Interesse für andere Behandlungen sein. In einem bestimmten für die Behandlung sinnvollen Intervall, wie beispielsweise wöchentlich oder täglich, wird das Dokument mit den neuen Beobachtungen automatisch aktualisiert. Dabei können vorausgewählte Kommentare und Notizen wie auch ganze Dokumente als Anhang mit hochgeladen werden. Aktualisierte Texte von "Behandlungsgrund" wie auch erste Zusammenfassungen der bisherigen Behandlungen, können für das nächste Hochladen hinzugefügt werden. Es steht den Implementierern frei, dieses als automatisches Dokument für seine Benutzer in jeglicher Form bereitzustellen.
 
Grundsätzlich ist zu beachten, dass der '''manuelle Schritt einer nochmaligen Vidierung''' durch eine natürliche Person die Qualität der Daten hebt. Dies könnte halbautomatisch passieren, indem in regelmäßigen Abständen das System den Behandler bittet die neuesten Daten freizugeben und somit zu vidieren. Es ist zu empfehlen die erste Vidierung, welche beim Start der Behandlung geschehen ist, für die folgenden, automatischen Zwischenberichte zu entfernen. Das erste Dokument mit der ersten Vidierung ist dann weiterhin als älteste Version in dem Dokumenten-Set auffindbar.
 
Die '''maximale Dokumentengröße''' für ELGA-Dokumente sind 20MB. Wenn diese Größe durch ein TmE-Dokument überschritten wird, ist es möglich durch mehrere Dokumente die vollständige Behandlung abzubilden. Dabei soll es nach der Behandlung '''immer nur einen Abschlussbericht''' für die Behandlung geben! Dieser Abschlussbericht kann auch die Daten des jüngsten Zeitraums beinhalten. Die anderen Zeiträume können in einem oder mehreren Fortschrittsberichten mit dem richtigen Setzen des Titels und "documentationOf"-Zeitraumes abgebildet werden.
 
==Ende Telemonitoring==
Spätestens am Ende der Behandlung wird eine über die ganze Behandlung berichtende Zusammenfassung verfasst, welche verpflichtend vom behandelnden Gesundheitsdienstexperten unterzeichnet werden muss. Auch weitere Sektionen können hier noch befüllt oder fertiggestellt werden. Diese aktualisierte Version des Telemonitoring-Episodenberichts (TmE Dokument) dient als Übersicht für zukünftige Behandlungen aller Gesundheitsdienstexperten mit Zugriff auf das Dokument.
 
=Dataset des Telemonitoring Episodenberichts=
Das Dataset (auch "Datenarten" oder "Konzepte") listet alle mit der Arbeitsgruppe abgestimmten Inhalte des Leitfadens auf. Es enthält Beschreibungen der Elemente mit Synonymen.
 
Dataset-Elemente können auf das CDA Datenmodell gemappt werden. In den Metadaten eines Templates sind alle assoziierten Konzepte auf einen Blick ersichtlich. Im Template-Body wird das assoziierte Konzept beim entsprechenden Datenelement angezeigt.
 
Die Live-Version des Datasets in Art-Decor kann unter folgendem [https://art-decor.org/art-decor/decor-datasets--elgatgd- Link] betrachtet werden.
<div class="landscape">
=Technische Spezifikation=
Die Struktur des CDA Austauschformats ist in den nachfolgenden Kapiteln im Detail beschrieben.
Der Header entspricht im Wesentlichen den bisherigen ELGA CDA-Leitfäden ("Allgemeiner Leitfaden"). Der Body enthält die tatsächlichen (medizinischenfachlichen) Inhalte des Dokuments. Dieses Dokument existiert ausschließlich in einer voll strukturierten Form, eine Unterscheidung der Interoperabilitätsstufen ist daher nicht notwendig.
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers==
Dieses {| class="wikitable" width="100%"|-! style="text-align:left" width="20%" |Bedeutung / Link zum Kapitel gibt einen Überblick über die Elemente ! style="text-align:left" width="20%" |CDA-Element! style="text-align:left" width="10%" |Kard/Konf<sup>2</sup>! style="text-align:left" width="50%" |Bemerkung|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.22realmCode.22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]|realmCode|1..1 M||fixer Wert: AT|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.22typeId.22.29|Kennzeichnung CDA Headers R2]]|typeId|1..1 M||fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040"|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.22templateId.22.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]|templateId|3..* M|templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"<br />templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"<br />templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13"|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.22id.22.29|Dokumenten-Id]]|id|1..1 M|||- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.22code.22.29|Klassifikation des Dokuments (fein und den Vorgaben bezüglich Kardinalität und Konformitätgrob)]]|code / <br />translation|1..1 M&nbsp;&nbsp;1..1 M|'''code (Dokumententyp)''':<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"'''translation (Dokumentenklasse):'''<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.22title.22.29|Titel des Dokuments]]|title|1..1 M||abhängig vom Dokumentinhalt: z.B. "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf"{{BeginILFBox}}Die jeweiligen Links in der letzten Spalte zeigen auf die einzelnen Header Elemente im allgemeinen Leitfaden|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.22sdtc:statusCode.22.{{EndILFBox}}29|Status des Dokuments]]|sdtc:statusCodeDer aktuelle Leitfaden ist für den ELGA Kontext entwickelt worden| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||Wird nicht verwendet, kann jedoch auch für andere Zweckeda keine Dokumentupdates möglich|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.22hl7at:terminologyDate.22.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]|hl7at:terminologyDate|1..1 M|||- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.22hl7at:formatCode.22.29|FormatCode des Dokuments]]|hl7at:formatCode|1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331</nowiki>|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.22hl7at:practiceSettingCode.22.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]|hl7at:practiceSettingCode|1..1 M||ELGA_PracticeSetting: "Rechtliche Dokumente", welche als eHealth zusammengefasst werden"F063"|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.22effectiveTime.22.29|Erstellungsdatum des Dokuments]]|effectiveTime|1..1 M||'''Rechtliches Errichtungsdatum der (eingebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, verwendet werdenan dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.(Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter author.time dokumentiert)|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.22confidentialityCode.22.29|Vertraulichkeitscode]]|confidentialityCode|1..1 M||fixer Wert: N|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.22languageCode.22.29|Sprachcode des Dokuments]]|languageCode|1..1 M||fixer Wert: de-AT|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.22setId.22_und_.22versionNumber.22.29|Versionierung des Dokuments]]|setIdversionNumber|1.. 1 M
{{1..1 M|<br />versionNumber: fixer Wert 1|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.22recordTarget.2FpatientRole.22.29|Patient]]|recordTarget|1..1 M|Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Übersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers}}Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.22author.22.29|Verfasser des Dokuments]]|author|1..1 M||'''Dokumentersteller''' - Person, die die Patientenverfügung digitalisiert und im zPatVR registriert
==Übersichtstabelle der Header-Elemente für dokumenten-relevante Zeitpunkte/Zeitspannen==
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Elemente des CDA Headers mit Zeitangaben und ihre Zusammenhänge.{{BeginILFBox}}Die jeweiligen Links in der letzten Spalte zeigen auf die einzelnen Header Elemente im allgemeinen Leitfaden.{{EndILFBox}}
Der aktuelle Leitfaden ist für den ELGA Kontext entwickelt worden, kann jedoch auch für andere Zwecke, welche als eHealth zusammengefasst werden, verwendet werden.
{{ILF:Übersicht_der_Zeitelemente_im_Header}}
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys==Dieses Kapitel gibt einen Überblick über author.time: '''Datum an dem die Elemente des CDA Bodys Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und den Vorgaben bezüglich Kardinalität und Konformitätin ELGA registriert wird.{| class="wikitable" width="100%"|-! style="text-align:left" width="20%" |Element!Kard/Konf|| style="text-align:left" width="60%" |Bedeutung / Link zum Kapitel'''
|- style="background:#FFFFFF"
|Brieftext|0..1 O||[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#BrieftextPersonen_der_Dateneingabe_.28.22dataEnterer.22.29|Brieftext, welches auch das Logo beinhaltetPersonen der Dateneingabe]]|dataEnterer| style="background:LightSalmon" |'''NP'''|
|- style="background:#FFFFFF"
|Behandlungsgrund|1..1 M||[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Behandlungsgrund_-_unkodiertInformant_Body|BehandlungsgrundInformant]]|informant| style="background:LightSalmon" |'''NP'''|
|- style="background:#FFFFFF"
|Diagnosen[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.22custodian.22.29|Verwahrer des Dokuments]]|custodian|01..1 OM||[[#Diagnosen_-_kodiert|Diagnosen]]'''Register''', dem die Patientenverfügung entstammt : * Bei Registrierung durch Notare/Rechtsanwälte: das jeweilige Register angegeben werden* Sonst: Patientenverfügungsregister (zPatVR)
|- style="background:#FFFFFF"
|Zusammenfassung der Behandlung|0..1 O|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zusammenfassung_der_Behandlung_-_unkodiertBeabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.22informationRecipient.22.29|Zusammenfassung der BehandlungBeabsichtigte Empfänger des Dokuments]]|informationRecipient| style="background:LightSalmon" |'''NP'''|
|- style="background:#FFFFFF"
|Auszüge aus erhobene Daten[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.22legalAuthenticator.22.29|Rechtlicher Unterzeichner]]|legalAuthenticator|0style="background:LightSalmon" |'''1..1 O|M'''|[[#Auszüge_aus_erhobene_Daten_'''Errichter''' -_unkodiert|Auszüge aus erhobene Daten]]Person, die die Richtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. 1, wenn diese nicht vorhanden ist alternativ der aufklärende Arzt, wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient selbst)
|- style="background:#FFFFFF"
|Erhobene Daten|0..1 O||[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erhobene_Daten_-_kodiertWeitere_Unterzeichner_.28.22authenticator.22.29|Erhobene DatenWeitere Unterzeichner]]|authenticator| style="background:LightSalmon" |'''NP'''|
|- style="background:#FFFFFF"
|Verwendete Geräte|0..1 O||[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwendete_GeräteWeitere_Beteiligte_.28.22participant.22.29|Verwendete GeräteWeitere Beteiligte]](nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)|participant| style="background:LightSalmon" |'''NP'''|
|- style="background:#FFFFFF"
|Beilagen|0..1 O||[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#BeilagenZuweisung_und_Ordermanagement|BeilagenZuweisung und Ordermanagement]]|inFulfillmentOf| style="background:LightSalmon" |'''NP'''|
|-
| rowspan="2" |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentation_der_Gesundheitsdienstleistung|Gesundheitsdienstleistungen]]| rowspan="2" |documentationOf /<br />serviceEvent| style="background:LightSalmon" |'''1..1 M'''|'''Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes''' für *Verbindlicher Patientenverfügung*Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung  '''Vorgaben:''' *code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED*'''effectiveTime.low (1..1 M)''': '''Startdatum der Verbindlichkeit,''' entspricht dem Errichtungsdatum der Patientenverfügung (Rechtsgültigkeit)*'''effectiveTime.high (0..1 R)''': '''Enddatum der Verbindlichkeit''', nur anzugeben, wenn gesetzliche Verbindlichkeitsdauer verkürzt werden soll|-| style="background:LightSalmon" |'''NP'''|wird nicht angegeben bei: *anderen Patientenverfügungen*Widerruf der Patientenverfügung|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]|relatedDocument| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung|Einverständniserklärung]]|authorization|NP|||- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]]|componentOf / <br />encompassingEncounter| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||-|}<sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br /><ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der CDA Strukturen des BodysPatientenverfügung</ref>:''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''<references group="Tabelle" /> ==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys''== Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf.
==CDA Templates==
-->
===Document Level Templates===
====Telemonitoring Episodenbericht (Zwischen- & Entlassungsbericht)=========1.2.40.0.34.6.0.11.0.10=Patientenverfügung===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.0.1013/dynamic}}
===Header Level Templates===
{{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner "Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ Dokumente" übernommen. Diese sind unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenstruktur| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur]] Version 2020 zu finden. <br />'''''Wichtiger Hinweis:''''' <br />Header-Elemente, welche '''spezifisch für die Patientenverfügung angepasst''' wurden, sind zusammenfassend in der [[ILF:Patientenverfügung#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|'''"Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers"''']] und detailliert im [[ILF:Patientenverfügung#Document_Level_Templates|'''"Document Level Template"''']] beschrieben.{{EndILFBox}}
===Weitere CDA Fragmente==={{BeginYellowBoxBeginILFBox}}''Wichtiger Hinweis:'' Header-Element welche spezifisch Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden "Allgemeiner Implementierungsleitfaden für den telemonitoring Episodenbericht angepasst wurden ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind der Spezifikation im Kapitel auch unter [[ILF:Telemonitoring-EpisodenberichtAllgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Document_Level_TemplatesSonstige_Templates_.28Fragmente.29 |Document Level TemplateAllgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu entnehmenfinden. {{EndILFBox}}
Diese angepassten Elemente umfassen====Address Compilation===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.25/dynamic}}* ClincialDocument/templateId====Address Compilation Minimal ====* ClincialDocument{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.10/codedynamic}}* ClinicalDocument/title====Assigned Entity ==== * ClinicalDocument{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.22/formatCodedynamic}}* ClinicalDocument/documentationOf/serviceEvent====Device Compilation ===={{EndYellowBox:1.2.40.0.34.6.0.11.9.18/dynamic}}
===Section Level Templates=======BrieftextOrganization Compilation with id, name ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.29.695/dynamic}}=====Übersetzung=Organization Compilation with name===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.29.89/dynamic}}====Behandlungsgrund - unkodiertOrganization Name Compilation ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.29.7927/dynamic}} =====BodySubSection - unkodiert - generisch=Person Name Compilation G1 M ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.29.9212/dynamic}} ====Diagnosen - kodiertPerson Name Compilation G2 M ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.29.9611/dynamic}}====Zusammenfassung der Behandlung - unkodiert===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.2.80</dynamic}}div><div class====Auszüge aus erhobene Daten - unkodiert===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.2.91/dynamic}}"portrait">
====Erhobene Daten - kodiert===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.2.81/dynamic}}=====Vitalparameter - kodiert====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.2.46/dynamic}}=====Messergebnisse - kodiert====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.2.95/dynamic}}=====Überwachte Medikamente - kodiert====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.2.63/dynamic}}=====Dokumentierte Einnahme - kodiert===Terminologien=={{:1.2.40.0.34.6.0.11.2Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.94/dynamic}}
====Verwendete Geräte===={{[https:1//art-decor.2.40.0.34.6.0.11.2.82org/art-decor/dynamic}}====Beilagen===decor-valuesets--elga-?id= {{:1.2.40.0.34.610.0.11.2.71/dynamic}}16&effectiveDate=2011-12-19T00:00:00&language=de-DE ELGA_AddressUse]
===Entry Level Template=======Logo Entry==== {{[https:1//art-decor.2.40.0.34.6.0.11.3.53org/art-decor/dynamic}}==decor-valuesets--at-pv-?id==Vitalparameter Gruppe Entry==== {{:1.2.40.0.34.610.0.11.3.23/dynamic}}4&effectiveDate====Vitalparameter Entry==== {{2019-07-08T00:00: 1.2.40.0.34.6.0.11.3.24/dynamic}}====Messergebnisse Gruppe Entry===00&language= {{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.70/dynamic}}de-DE ELGA_AdministrativeGender]
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id====Messergebnis Entry==== {{:1.2.40.0.34.6.0.1110.3.71/dynamic}}8&effectiveDate=2019-04-24T11:39:13&language=de-DE ELGA_EntityNamePartQualifier_VS]
====Serienmessung Vitalparameter Entry===={{[https:1.2.40.0.34.6.0.11.3.100/dynamic}}====Serienmessung Entry===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.101/dynamic}}====Serienmessungsart-Gruppe Entry===={{:1.2.40.0.34.6.0decor.11.3.102org/dynamic}}====Serienmessungsart-Werte Entry===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.103decor/dynamic}}====Serienmessungsdecor-valuesets--at-pv-Periode Entry===?id= {{:1.2.40.0.34.6.010.11.3.104/dynamic}}&effectiveDate====Medikation Verordnung Entry eMedikation==== {{:1.2.40.0.34.2013-11.8.1.3.1/dynamic}}====Medikation Abgabe Entry eMedikation==== {{-12T00:1.2.40.0.34.11.8.2.3.1/dynamic}}====Arznei Entry==== {{00:1.2.40.0.34.11.2.3.4/dynamic}}00&language====Medikationseinnahme Entry==== {{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.72/dynamic}}====Device Information Organizer==== {{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.73/dynamic}}=====Device Firmware Revision Information Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.74/dynamic}}=====Device GMDN Information Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.75/dynamic}} =====Device Hardware Revision Information Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.76/dynamic}} =====Device Manufacturer Information Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.77/dynamic}} =====Device Model Number Information Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.78/dynamic}} =====Device Part Number Information Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.79/dynamic}} =====Device Software Revison Information Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.80/dynamic}} =====Device Specification Unspecified Information Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.81/dynamic}} =====Device Serial Number Information Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.82/dynamic}} =====Device Regulation Status Information Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.83/dynamic}} =====Device PCHA Version Information Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.84/dynamic}} =====Device Time Synchronization Information Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.85/dynamic}} =====Device Protocol Information Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.86/dynamic}} =====Device Accuracy Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.87/dynamic}} =====Device Sampling Frequency Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.88/dynamic}} =====Device Resolution Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.89/dynamic}} =====Device Measurement Range Observation====={{:1.2.40.0.34.6.0.11.3.90/dynamic}} ====Eingebettetes Objekt Entry==== {{:1.2.40.0.34.11.1.3.1/dynamic}}de-DE ELGA_MaritalStatus]
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id===Weitere CDA Fragmente ==={{BeginILFBox}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen1.2.40.0. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_34.28Fragmente10.29 | Allgemeiner Leitfaden 18&effectiveDate=2013-11- Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)12T00:00:00&language=de-DE ELGA_ReligiousAffiliation]] zu finden.{{EndILFBox}}
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id====Device Product Instance Template==== {{:1.2.40.0.34.6.010.173&effectiveDate=2016-11.9.43/dynamic}}-24T00:00:00&language=de-DE ELGA_HumanLanguage]
====Time Interval Information minimal==== {{[https:1.2.40.0.34.6.0.11.9.15/dynamic}}====Performer Body==== {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.17/dynamic}}====Author Body==== {{:1.2.40.0.34art-decor.6.0.11.9.36org/dynamic}}====Informant Body==== {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.3art-decor/dynamic}}====Participant Body==== {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.13/dynamic}}====Device Compilation===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.18/dynamic}}====Address Compilation===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.25/dynamic}}====Person Name Compilation G2 M===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.11/dynamic}}====Person Name Compilation G1 M===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.12/dynamic}}====Organization Name Compilation===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.27/dynamic}}====Address Compilation Minimal===decor-valuesets--at-pv-?id={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.10/dynamic}}====Device Compilation===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.18/dynamic}}175&effectiveDate====Organization Compilation with id, name===={{2017-07-27T00:1.2.40.0.34.6.0.11.9.5/dynamic}}====Assigned Entity===={{00:1.2.40.0.34.6.0.11.9.22/dynamic}}====Organization Compilation with name===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.9/dynamic}}====Person Name Compilation G200&language===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.6/dynamic}}====Assigned Entity Body===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.16/dynamic}}====Organization Compilation with name, addr minimal===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.20/dynamic}}de-DE ELGA_LanguageAbilityMode]
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.174&effectiveDate=Terminologien=2017-02-17T00:00:00&language=Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.de-DE ELGA_ProficiencyLevelCode]
====TGD_tgdServiceEvents_VS==== Ist unter [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elgatgdat-pv-?id=1.2.40.0.34.6.0.10.266&effectiveDate=20192020-0209-28T1118T09:2523:4904&language=ende-US auffindbar.DE ELGA_AuthorSpeciality]
====TGD_Messergebnis_Codes_VS==== Ist unter [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elgatgdelga-?id=1.2.40.0.34.6.0.10.2825&effectiveDate=20192013-0609-29T0712T00:5100:1900&language=de-DE auffindbar. {{BeginYellowBox}}Falls Werte in den definierten Value-Sets fehlen, dann bitten wir um die Meldung mit einem Vorschlag an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.atELGA_URLScheme].{{EndYellowBox}}</div>
<![https://art-decor.org/art- Seitenumbruch decor/decor-valuesets-><p style-elga-?id="page1.2.40.0.34.10.36&effectiveDate=2013-break09-before12T00: always"></p><div class00:00&language="portrait">de-DE ELGA_TelecomAddressUse]
=Anhang=
==Abbildungen==
<references group="Abbildung"/>
 
==Tabellen==
<references group="Tabelle"/>
==Referenzen==
</div>
<references />
3.869
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