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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

23.089 Bytes hinzugefügt, 13:16, 1. Feb. 2022
Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
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<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
{{Infobox Dokument
|Group = ELGA CDA<br/>Implementierungsleitfäden
|Title = HL7 Implementation Guide for CDA<sup>&reg;</sup> R2:<br/>Patientenverfügung
|Subtitle = Zur Anwendung im österreichischen<br/>Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7.2326.1]
|Short = Patientenverfügung
|Namespace = ILF
|Type = Implementierungsleitfaden
|Version = 20201.0.0
|Submitted = ELGA GmbH
|Copyright = © HL7 Austria 20202021|Date = 20202021.0802.2123|Status = BallotNormatives Abstimmungsverfahren - Abstimmungsphase
|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren
|Period = n.a.
|OID = TODO1.2.40.0.34.7.26
|Realm = Austria
}}
{{ILF-TOC limit|4}}<!-- {{Underconstruction}} -->
<!-- Zusammenfassung an erster Stelle -->
{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den zusammenfassenden [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung-Guide]]<ref name="Guide">Patientenverfügung-Guide [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide]</ref> im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}}
=Zusammenfassung=
{{BeginYellowBox}}
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt das CDA-Dokument Patientenverfügung in Österreich.
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA gesetzlich verankertauf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die Rahmenbedingungen künftige Patientin/der Umsetzung festgelegt künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werdensoll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).
Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage Mit einer Novellierung des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document ArchitecturePatientenverfügungs-Gesetzes<ref name="PatVG-2018">Bundesgesetz, Release 2.0 mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (CDAPatVG-Novelle 2018) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassungDokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über html PatVG-Novelle 2018]</ref> wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen], in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundeserlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]]<ref name="CDAGrundl">CDA-Grundlagen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen]</ref>, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)<ref name="GTelG">Gesundheitstelematikgesetz 2012 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008120 (GTelG)]</ref>, zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.<ref name="PatVG">Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz]</ref>
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des Dokuments [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]<ref name="ALF"> Allgemeiner Implementierungsleitfaden [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3) https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020 Allgemeiner ImplementierungsleitfadenAllgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)]</ref>. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren, für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden hier im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]]) <ref name="ArtDecTab">Art-Decor-Tabellen verstehen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen]</ref> erläutert wird.
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#User_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")|UserStorys ("Anwendungsfälle")]] beschrieben. {{EndYellowBox}}
'''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen'''
 
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers]] (administrative Daten)
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des CDA Bodys]] (medizinische Inhalte)
Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]''' <ref name="PVDisk">Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung]</ref> werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.<!-- Seitenumbruch --> <p style="page-break-before: always"></p>
=Informationen über dieses Dokument=
''Abbildungen:'' © ELGA GmbH
''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14Erdbergweg 7, 8010 8052 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br />
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download unter über das ''Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs''<ref name="GesHP">Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs [https://www.gesundheit.gv.at https://www.gesundheit.gv.at] </ref>und der ELGA Homepage unter ''Technische ELGA-Leitfäden''<ref name="ELGACDA">Homepage der ELGA GmbH / Technische ELGA-Leitfäden: [https://www.elga.gv.at/cda https://www.elga.gv.at/cda]</ref>.
</div></div>
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;"> 
==Haftungsausschluss==
<div class="mw-collapsible-content">
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
</div></div>
{{ILF:Lizenzinformationen}}==VerbindlichkeitLizenzinformationen==Die Verbindlichkeit von HL7 Austria erarbeiteten Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.<br />HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Umsetzungsfrist Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen. <br /> Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ''ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria'' gestattet. Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, zu vervielfältigen oder zu verteilen. Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7-Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria. <br /> HL7<sup>®</sup> und CDA<sup>®</sup> sind die eingetragenen Marken von Health Level Seven International. Die vollständigen Lizenzinformationen finden sich unter https://hl7.at/nutzungsbedingungen-und-lizenzinformationen/. Die Lizenzbedingungen von HL7 International finden sich unter http://www.HL7.org/legal/ippolicy.cfm<br /><br /> Die Verwendung dieses Leitfadens sind im Gesundheitstelematikgesetz 2012für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen, BGBl.I Nrist ausdrücklich genehmigt.111<br /2012 sowie in den darauf fußenden ELGA>  ===Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")===<div style="border: thin #77c123 solid;width:100%; margin-left: 10px"> <div style="line-Verordnungen geregeltheight: 1. 25; font-size:16px; border-bottom: 1px solid #81ab1f; box-shadow: 0 4px 0 0 #a2d727;margin-bottom:4px; color:#77c123; width:100%"> <p style="padding: 10px 15px;font-size:18px;">Third Party Intellectual Property</p> </div> <div style="width:100%;"> <p style="padding: 15px;">
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf wwwNutzer dieses Dokuments (bzw.gesundheit.gv.at der Lizenznehmer) stimmt zu veröffentlichen. Der Zeitplan zur Bereitstellung und erkennt an, dass der Datenaustauschformate wird durch das Gesundheitstelematikgesetz 2012 Herausgeber nicht alle Rechte und Ansprüche in und darauf basierenden Durchführungsverordnungen durch an den zuständigen Bundesminister vorgegeben. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können („Mandatory“ (M), „Required“ (R) und „Fixed“ "Third Party Intellectual Property (F)IP), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen") dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden. <br />
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Einklang Zusammenhang mit den Gesetzen zu nutzenMaterialien oder anderweitig verantwortlich.<br />
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDAJegliche Handlungen, Ansprüche oder Klagen eines Dritten, die sich aus einer Verletzung eines Third Party IP-DokumenteRechts durch den Lizenznehmer ergeben, bleiben die Haftung des Lizenznehmers.</p> </div></div>
== Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards =={||style="vertical-align:top" |
Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International<ref name="HL7">Health Level Seven International [http://www.hl7.org www.hl7.org]</ref> gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert<ref>ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [https://www.iso.org/standard/44429.html]</ref>.
* HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1<ref name="Templates Specification"> HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=377] </ref>
Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)<refname="HL7Austria">HL7 Austria [http://www.hl7.at/ www.hl7.at]</ref>, die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden ([https://www.hl7.at www.HL7.at]). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.{{BeginILFBox}}==Verbindlichkeit==Die Patientenverfügung basiert Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.<ref name="GTelG"></ref>Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Ministerium auf den Vorgaben www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.Hauptversionen, also Aktualisierungen des '''[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeinen Implementierungsleitfadens 2020]]''', welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden. Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.{{EndILFBox}}
==Wichtige unterstützende Materialien==
{{BeginYellowBox}}
Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:
* die PDF-Version dieses Leitfadens
* Beispieldokumente
* CDA-Schema
* Schematron-Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Templatespezifikationen wurden im Art*die PDF-Decor Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--atVersion dieses Leitfadens*Beispieldokumente*CDA-pvSchema*Schematron-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor-Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort zusätzlich zu diesem Leitfaden in einer Implementierer-freundlichen Ansicht eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.
'''Fragen, Kommentare oder Anregungen ''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter [http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]. {{EndYellowBox}}<p style="page-break-before: always"></p>
==Bedienungshinweise==
===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise===
{{EndILFBox}}
''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>''
{{BeginILFGreenBox}}<pre class="ilfbox_code">'''<BEISPIEL>'''<br /><languageCode code="de-AT" />{{EndILFGreenBox}}</pre>
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
</div></div>
<!-- Seitenumbruch -->
<p style="page-break-before: always"></p>
<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
 
=Begriffsdefinitionen=
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
!Begriff!!Definition
|-
|'''ELGA-TeilnehmerIn'''
|ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012<ref name="GTelG"/>).
|-
|'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''
|Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen er/sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Patientenverfügungs-Register'''
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
|-
|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''
|Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
|-
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Andere Patientenverfügungen'''
|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Beachtliche Patientenverfügung'''
|Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019<ref name="PatVG-2018" /> nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst.
|}
=Einleitung=
==Ausgangslage und Motivation==
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient /eine Patientin bestimmte medizinische Behandlung ablehnt Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er /sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden '''"Verbindliche Patientenverfügungen"''' und '''"Andere Patientenverfügungen"''' unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben. Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.  Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt (PatVG § 9). Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.  Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.===Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen ===Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben: *In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).*Ein Arzt/eine Ärztin muss den Patienten/die Patientin über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen/deren Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).*Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten/die Patientin über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.*Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten/von der Patientin erneuert werden. '''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:''' *Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von PatientIn / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen*Datum der Errichtung*Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind*Bestätigung, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt
Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtlichen Erfordernisse erfüllt, werden "Verbindliche Patientenverfügungen" und "Andere Patientenverfügungen" unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [httpsOptionale Angabe://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben. Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden. An diese müssen sich die behandelnden ÄrztInnen halten, da ansonsten der strafrechtliche Tatbestand der „eigenmächtigen Heilbehandlung“ (Paragraph 110 StGB) vorliegt. Ausgenommen davon sind medizinische Notfallsituationen.
In der Praxis kann es für behandelnde ÄrztInnen schwierig sein, herauszufinden, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Manche *Weitere Anmerkungen des Patienten deponieren Karten in /der Geldbörse, mit Informationen, wo eine Patientenverfügung zu finden ist. Manche deponieren das Dokument auf dem Nachttisch. Vertrauenspersonen können ebenfalls über Vorliegen Patientin*Benennung einer Patientenverfügung befragt werden. Weiters gibt es verschiedenste Register (von Notaren, Rechtsanwälten, Landeskrankenanstalten, usw.), die aber aufgrund deren Vielzahl in der Praxis oft nur mangelhaft abgefragt werden können.konkreten Vertrauensperson Daher verstreicht mit der Suche nach dem Dokument oft unnötig Zeit. Die Schaffung *Ablehnung des Kontakts zu einer zentralen Abfragemöglichkeit für ganz Österreich über die Elektronische Gesundheitsakte ist daher von besonderer Bedeutung. bestimmten PersonMit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit *Verpflichtung zur Information einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werdenbestimmten Person.
==Zweck des Dokuments==
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Die eigentlichen Inhalte Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügungen sind Patientenverfügung ist im so genannten „Body“ "Body" enthalten.
{{BeginILFBox}}
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden „Allgemeiner [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“Dokumente (Version 3)]].{{EndILFBox}}
==Zielgruppe==
Anwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler SoftwareentwicklerInnen und BeraterBeraterInnen, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind. Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer EndbenutzerInnen der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
=Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess=
Für die Ausgestaltung der Inhalte von „CDA Implementierungsleitfäden“ "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer BenutzerInnen sicherzustellen. Für diese interdisziplinären Expertengruppen stehen nicht die technischen, sondern vor allem medizinischEin wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-inhaltliche Aspekte Systeme im VordergrundGesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Die technischen Inhalte werden großteils von den Redaktionsteams beigetragenDiese durch die Arbeitsgruppen erreichte "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.
Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität Im speziellen Fall der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die Einigung auf Vorgaben sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für einheitliche Dokumentation und Codierung der Informationden medizinisch/fachlichen Inhalt. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte „Harmonisierung“ etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen DokumentationEine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.Die Leitfäden Abgestimmt und harmonisiert werden aber die technischen Strukturvorgaben und die Dokument-Metadaten. Dies geschieht über ein reguläres Standardisierungsverfahren Abstimmungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard.
{{BeginILFBox}}
Weitere Details zum generischen Vorgehensmodell sind im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vorgehensmodell| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess - Vorgehensmodell]] zu finden.{{EndILFBox}}
Dieser Implementierungsleitfaden entstand durch die Harmonisierungsarbeit der [[AG Patientenverfügung]], die im ''Zeitraum von TODO tagte.'' Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe wurden durch ihre Organisation delegiert. ''Die Arbeitsgruppe harmonisierte primär die inhaltlichen Vorgaben und soweit möglich die zu verwendenden Terminologien (Value Sets).Die Formulierung der technischen Spezifikation des CDA Implementierungsleitfadens Patientenverfügung erfolgte durch die ELGA GmbH parallel bzw. nach der inhaltlichen Festlegung.''  Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung soll wird durch eine Novellierung gesetzliche Verordnung begründet (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012, BGBl§ 28 Abs.I Nr.111/2012 begründet werden2).
==Revision der Leitfäden==
Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen.
Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
Neue Versionen, die „verpflichtende Elemente“ "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind „Hauptversionen“"Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind „Nebenversionen“"Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
== Autoren und Mitwirkende ==Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen (Mitglieder der Arbeitsgruppe) erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
<p style="page-break-before: always"></p>
===Autoren===
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
{| class="wikitable"
! Name! Organisation! Rolle
|-
| Stefan Sabutsch| ELGA GmbH, HL7 Austria| Autor, Herausgeber
|-
| Andrea Klostermann| ELGA GmbH| Autor
|-
| Nikola Tanjga|ELGA GmbH|Autor|-|Gabriel Kleinoscheg| ELGA GmbH| Autor
|}
Unter Mitwirkung von<sup>1</sup>: Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)
===Mitwirkende==='''Teilnehmer der Arbeitsgruppe Patientenverfügung'''<sup>1</sup>Unter Mitwirkung von: TODOOliver Kuttin (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)
<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben
=Technischer HintergrundUser Storys ("Anwendungsfälle")===ELGA=={{BeginILFBox}}Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}} =Allgemeine Richtlinien Die Einsatzszenarien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden={{BeginILFBox}}Die [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f.C3Patientenverfügungen im '''zentralen Patientenverfügungsregister (zPatVR)''' werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben.BCr_ELGA_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|allgemeinen Richtlinien Diese sind nicht normativ und keine Vorentscheidung für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden]] sollen beachtet werdendie tatsächliche Umsetzung.{{EndILFBox}}
=Funktionale Anforderungen=TODO=Anwendungsfälle=Folgende Anwendungsfälle sind Ergänzend zu den im Zusammenhang mit Patientenverfügungen Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen ist denkbar, dass Patientinnen und deren Verfügbarmachung Patienten in speziell eingerichteten ELGA zu beachten. Ob es sich hierbei um eine "verbindliche" -Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, erneuern oder "anderen" Patienteverfügung handelt, ist für diese Abläufe unerheblichwiderrufen und im zPatVR verfügbar machen lassen können.
Diese Beschreibung ==Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen==Frau Huber möchte die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung dokumentieren und über das zentrale Patientenverfügungsregister einsehbar machen. Ihr praktischer Arzt Dr. Medicus berät sie hinsichtlich der Anwendungsfälle ist nicht normativ medizinischen Folgen und dokumentiert, dass Frau Huber diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt das Aufklärungsgespräch unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift und keine Vorentscheidung für nimmt die tatsächliche UmsetzungPatientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann ein Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden. ''
==UC Die beiden möglichen Varianten – verbindliche und andere Patientenverfügung – werden in 6.1.1 und 6.1 Patientenverfügung errichten=====Akteure=== .2 beschrieben.
===Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===Nach der ärztlichen Aufklärung benötigt Frau Huber eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen ihrer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des Widerrufs. Ihre Rechtsberaterin Dr. Justus bestätigt dies unter Angabe ihrer Daten mit Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung, die nun formell rechtsgültig ist. ''Anmerkung: Diese Aufgabe kann ebenso von der '''Patientenanwaltschaft in einer Ombudsstelle''' übernommen werden, welche die Patientenverfügung direkt ins zPatVR einstellen kann.''====Akteure und Vorbedingung====*Frau Huber (Patient) möchte ihre verbindliche Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.*Dr. Justus ist im ELGA-TeilnehmerBerechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten.====Ablauf====Die Rechtsberaterin Dr. Justus speichert die digitalisierte Patientenverfügung unter Angabe folgender Metadaten in das eigene Register:*Datum der Errichtung der Patientenverfügung und Startzeitpunkt der Verbindlichkeit (effectiveTime + serviceEvent/code/effectiveTime/low)*Aufklärender Arzteine eventuell von Frau Huber gewünschte verkürzte Verbindlichkeitsdauer (serviceEvent/code/effectiveTime/high)*ELGA OmbudsstelleFrau Huber als Patient (recordTarget) *Rechtskundige Person, wie zDr.B. Rechtsanwalt und Notar Justus als die für die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (gemäß PatVG § 6legalAuthenticator)*Dr. Justus als die für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (1)author)Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden automatisch aus dem Register der Rechtsberaterin in das zPatVR übertragen.
===Vorbedingung 1===Eine Patientin möchte eine Patientenverfügung erstellen'''Alternativ''' kann Dr. Sie lädt sich eine Vorlage einer Justus das Einstellen der Patientenverfügung von in das zPatVR der Homepage https://www'''Ombudsstelle''' delegieren.gesundheit.gv.at/ In dem Fall ist die für das Einstellen verantwortliche Person (TODOauthor) herunter, druckt diese aus und trägt persönliche Angaben, sowie welche medizinische Behandlungen sie ablehnt, einder Ombudsstellenmitarbeiter.
Anschließend macht sie einen Termin mit dem Arzt ihres Vertrauens, welcher sie in dieser Angelegenheit berät===Andere Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===Für die Errichtung und Verfügbarmachung einer '''anderen Patientenverfügung''' im zPatVR benötigt Frau Huber nach der medizinischen Aufklärung '''keine''' zusätzliche rechtliche Aufklärung. Dr. Der aufklärende Arzt dokumentiert auf dem von der Patientin mitgebrachten Patientenverfügungsformular, weshalb Medicus kann die Patientin Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen oder dies an die möglichen Folgen ihrer Erklärung zutreffend einschätzen kann'''Ombudsstelle''' delegieren. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens ====Akteure und seiner Anschrift und durch eigenhändige UnterschriftVorbedingung====*Frau Huber (Patient) möchte ihre "andere" Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.*Dokumentersteller: ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten**Dr. Weiters nimmt Medicus (Aufklärender Arzt)**Herr Schneider (Mitarbeiter der Arzt ELGA-Ombudsstelle) ====Ablauf====Der ''Dokumentersteller'' digitalisiert die Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in die Krankengeschichte des Patienten auf.seinem Dokumentationssystem:
Die Patientin macht einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin*das Datum der Errichtung der Patientenverfügung (effectiveTime), welche *Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Medicus als der für die Patientin über Errichtung der "anderen" Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) *''Dokumentersteller'' als der für die Folgen einer verbindlichen Erstellung der CDA-Patientenverfügung sowie im zPatVR Verantwortliche (author) Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in Kenntnis setztdas zPatVR gespeichert. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe des Datums, ihres Namen und ihrer Anschrift mit ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig. (TODO: prüfen)
Falls die Patientin ELGAAlternativ kann eine andere Patientenverfügung auch gänzlich '''ohne ärztliche oder juristische Aufklärung''' bei der '''Ombudsstelle''' errichtet und ins zPatVR eingestellt werden (mit Patient als legalAuthenicator und Ombudsstellenmitarbeiter als author).===Ergebnis===Das CDA-Teilnehmerin ist und dem nicht widersprochen hat, soll nun die Dokument vom Typ "Patientenverfügung in ELGA " wurde im zPatVR zur Verfügung gestellt werdenund bleibt dort ungeachtet einer eventuellen Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern sie das möchte. (TODO: muss sie dann in einem anderen Register registriert werden?)
===Vorbedingung 2===''Anmerkungen:*Sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht vom Patienten widerrufen werden.*Bestehende Patientenverfügungen können nicht geändert werden. Sie können aber jederzeit durch eine neue Patientenverfügung ersetzt werden. *Sofern es sich um eine "verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf der gesetzlichen Frist ihre Verbindlichkeit, wenn nicht eine kürzere Frist bestimmt wurde. Nach entsprechender ärztlicher Aufklärung kann die verbindliche Patientenverfügung erneuert (verlängert) werden, wodurch die Frist neu zu laufen beginnt.*Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''
*Der Mitarbeiter ==Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR erneuern (verlängern oder ändern)==Die beiden folgenden Anwendungsfälle 6.2.1 und 6.2.2 unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Dokumentation, aber nicht beim Einstellen der Patientenverfügung.===Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung===Frau Huber möchte eine '''Verlängerung''' der Verbindlichkeitsfrist ihrer Patientenverfügung im zPatVR. Dafür sucht sie Dr. Medicus auf, der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet ihre aktuelle Patientenverfügung aus dem zPatVR abruft und sie erneut ärztlich aufklärt. Dr. Medicus dokumentiert das Aufklärungsgespräch mit seinen Daten sowie Datum und Unterschrift auf der bereits vorhandenen ausgedruckten Patientenverfügung.===Änderung der verbindlichen Patientenverfügung===Frau Huber möchte eine '''weitere medizinische Behandlung''' ablehnen. Da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann und berechtigt eine bestehende Patientenverfügung nicht geändert werden darf, benötigt Frau Huber eine neue Patientenverfügung, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche zusammenfasst. Dr. Medicus klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf und dokumentiert dies in ELGA einzustellen.*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin einer neuen Patientenverfügung unter Angabe seiner Daten mit Datum und hat keinen generellen oder situativen Widerspruch hinsichtlich ELGA eingelegtUnterschrift.
Da in beiden beschriebenen Fällen eine erneute optionale Rechtsberatung von Frau Huber '''nicht erforderlich''' ist, kann Dr. Medicus die verlängerte bzw. geänderte verbindliche Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen.===Akteure und Vorbedingungen===*Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine verbindliche Patientenverfügung im zPatVR *Dr. Medicus (Aufklärender Arzt) ist autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten===Beschreibung Ablauf===Die Patientin bringt Dr. Medicus digitalisiert die rechtsgültige verbindliche Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelleund erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:*das Datum der Errichtung der erneuerten verbindlichen Patientenverfügung (effectiveTime), welcher auch als Startzeitpunkt der Verbindlichkeit aufgenommen wird (serviceEvent/code/effectiveTime/low))*die Verbindlichkeitsdauer beginnt erneut zu laufen; eine gewünschte verkürzte Verbindlichkeit wird festgehalten (serviceEvent/code/effectiveTime/high)*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Justus als die für die Errichtung der zugrundeliegenden Patientenverfügung Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dr. Medicus als der Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert.
Die dort zuständige Person identifiziert '''Alternativ''' kann die ELGA-Teilnehmerin mittels Personalausweis und scannt die Patientenverfügung. Sie erstellt das ELGA Dokument Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung und speichert diese in ELGA. Hierbei muss das Datum nach der Errichtung ärztlichen Aufklärung auch bei der Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung gestellt werden, sowie die eindeutige Kennung jener '''rechtskundigen Person''' (§ 6 Abs. 1) stattfinden, welche für die Aufnahme der Patientenverfügung dann als Errichter (legalAuthenticator) und Ersteller (author) in ELGA Verantwortlichen istden CDA-Metadaten aufscheint.
Das ''Anmerkung: Der Name 'Einstellen der Person, welche verlängerten/geänderten verbindlichen Patientenverfügung''' kann auch durch die Aufnahme der Patientenverfügung bei der ELGA-'''Ombudsstelle verlangt hat, ist zu protokollieren (entgegen § 22 Abs. 2 Z 5 GTelG 2012)'' ' erfolgen (TODO: immer Patient oder rechtskundige Person sein, die im Auftrag des Patienten handelt ?author-Element festgehalten).===Ergebnis===Für Frau Huber liegt eine erneuerte verbindliche Patientenverfügung im zPatVR vor. Die Verbindlichkeitsdauer beginnt ab dem Datum der Errichtung zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werden.
==Patientenverfügung im zPatVR widerrufen=Alternativer Ablauf 1=Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. ===Akteure und Vorbedingungen===Die *Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine Patientenverfügung im zPatVR *Alternativ: Dr. Medicus, Ombudsstelle oder rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6 (1)) stellt. Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, sofern technisch möglich Patientenverfügungen im zPatVR verarbeiten.====Widerruf via Portal====Frau Huber authentifiziert sich mittels Handysignatur im zPatVR und der Patient nicht widersprichterzeugt mittels Funktion "Patientenverfügung widerrufen" ein Widerrufsdokument, selbst welches die rechtsgültige PV in ELGA ein, allenfalls unter Einbindung der ELGA-Ombudsstellebestehende Patientenverfügung für unwirksam erklärt. ''Anmerkung: Übermittlung der PV an die Ombudsstelle via Portalverbund? wie wird hier der Patient identifiziert?''
===Alternativer Ablauf2===Die Patientin erhält bei einer eigens dafür geschaffenen Stelle ''Anmerkung: Diese Funktion benötigt die Berechtigung des Patienten, Dokumente bereitzustellen (anders als in der ELGA Ombudsstelle medizinische und rechtliche Beratung und ). Die zentrale Anwendung muss sicherstellen, dass nur ein bestehendes Dokument ersetzt werden kann direkt vor Ort die Patientenverfügung errichten und in ELGA verfügbar machen lassen(replace).Siehe auch Anwendungsfall "Löschen"''
====Widerruf bei Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person====
Um ihre im zPatVR gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, sucht Frau Huber die jeweilige Stelle auf. Nach erfolgter Identitätsfeststellung wird der digitalisierte Widerruf der Patientenverfügung mit folgenden Metadaten ins zPatVR eingestellt:
*das Datum der Errichtung des Widerrufs (effectiveTime),
*Frau Huber als Patient (recordTarget)
*Frau Huber als die für die Errichtung des Widerrufs der Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)
*Dokumentersteller (Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person) als der für die Erstellung des CDA-Dokuments Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author))
Abschließend generiert das Dokumentationssystem das leitfadenkonforme CDA-Dokument "Patientenverfügung" und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten im zPatVR zur Verfügung (bzw. im Falle der rechtskundigen Person über den Zwischenschritt des jeweiligen Registers).
===Ergebnis===
Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde errichtet und ist in ELGA verfügbar.  § 7. (1) PatVG: Die verbindliche Patientenverfügung verliert nach Ablauf von acht Jahren ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern durch Einstellen des Widerrufs der Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Sie kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung gemäß § 5 erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern", wodurch die Frist von acht Jahren oder eine vom Patienten kürzer bestimmte Frist neu zu laufen beginnt.  § 7im zPatVR widerrufen. Die ältere(5n) Eine Patientenverfügung verliert nicht ihre Verbindlichkeit, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann. ''Anmerkung: § 2. (3en) PatVG: Ein Register ist ein Verzeichnis, das der Aufnahme von Patientenverfügungen dient. Datenspeicher (§ 2 Z 7 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 [GTelG 2012], BGBl. I Nr. 111/2012) und Verweisregister (§ 2 Z 13 GTelG 2012) sind '''keine''' Register.''==UC 2 Patientenverfügung erneuern=====Akteure===  *ELGA-Teilnehmer*Aufklärender Arzt*ELGA Ombudsstelle*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6. (1)) ===Vorbedingung 1=== *Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt eine Patientenverfügung in ELGA einzustellen.*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat bereits eine Patientenverfügung in ELGA. ===Beschreibung Ablauf===Nach 4 Jahren möchte die Patientin eine weitere spezielle medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung aufnehmen. Diese neue Patientenverfügung muss somit alle ihre Behandlungswünsche kumulieren, da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann. Die Patientin geht dabei vor wie im Anwendungsfall "UC1 Patientenverfügung errichten" (Vorbedingung 1) beschrieben, mit der Ausnahme, dass über eine erneute Rechtsberatung entfallen kann. (TODO: kann sie ihre aktuelle PV aus ELGA ausdrucken und diese mit ihrem Wunsch ergänzen? Wenn sie ein neues Formular ausdruckt, fehlen ja die Informationen vom Notar!? Oder ist es möglich, dass man das alte PDF Historie im CDA belässt und einen weiteren Anhang mit den zusätzlichen Wünschen ergänzt?)===Alternativer Ablauf 1===Die Patientin geht zu ihrer Rechtsberaterin und möchte ihre Patientenverfügung erneuern. Siehe Abläufe wie UC 1 "Patientenverfügung errichten". ===Alternativer Ablauf 2===Die Patientin geht direkt zu der in der ELGA Ombudsstelle und erhält bei einer eigens dafür geschaffenen Stelle medizinische Beratung und kann direkt vor Ort die Patientenverfügung erneuern und in ELGA verfügbar machen lassenzPatVR abrufbar.
==Patientenverfügung aus dem zPatVR abrufen==
===Abruf durch GDA===
*Behandelnder Arzt: Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall nicht ansprechbar und in aussichtslosem Zustand auf der Intensivstation. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht im zPatVR des Patienten, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber.
*Aufklärender Arzt: Dr. Medicus kann im Zuge einer Errichtung oder Erneuerung einer Patientenverfügung im zPatVR vorliegende Patientenverfügungen abrufen.
===Abruf durch ELGA-Teilnehmer===
Frau Huber meldet sich in ihrem zPatVR an und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann diese ausdrucken oder z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist. Im Protokoll sieht sie, wer wann darauf zugegriffen hat.
===Abruf durch ELGA Ombudsstelle===
Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken.
===Akteure und Vorbedingungen===
*Frau Huber (Patient)
*Alternativ: Dr. Medicus oder Ombudsstelle. Der jeweilige Akteur ist entsprechend autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR abzurufen.
===Ergebnis===
Die Patientenverfügung im zPatVR wurde erneuert und ist in ELGA verfügbarabgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
Sofern ==Patientenverfügung aus zPatVR löschen==Die Auftragsverarbeiter, die Gültigkeitsdauer von der Patientin nicht verkürzt wurdeDatenspeicher und Verweisregister betreiben, beginnt haben die 8-Jahresfrist (§ 7im zPatVR zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod des Patienten automatisch zu löschen. (1) PatVG) ab Erstellungsdatum erneut zu laufen Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess und wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.
==UC 3 Patientenverfügung widerrufen=====Akteure=== Ein Löschen von Patientenverfügungen durch Patienten oder durch die Ombudsstelle (in Vertretung des Patienten) ist gesetzlich nicht vorgesehen.
*ELGA''Anmerkung: Falls das Recht auf Löschen (Art. 17 DSGVO) auch für Patientenverfügungen durchgesetzt werden soll, kann das technisch ermöglicht werden (ITI-Teilnehmer*ELGA Ombudsstelle*Rechtskundige Person57, wie zLöschdämon).B. Rechtsanwalt und Notar (nach PatVG § 6Diese Funktion kann im Portal angeboten werden, es ist angeraten, dennoch ein Widerspruchsdokument zu hinterlegen, um Klarheit gegenüber allfälligen auf Papier existierenden Patientenverfügungen zu haben. (1))''
===Vorbedingungen===
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügung oder deren Widerruf in ELGA einzustellen.*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.<div class="landscape">
=Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens===Technischer Hintergrund=====Beschreibung AblaufELGA===Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun keine Patientenverfügung mehr{{BeginILFBox}}Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen. Sie vereinbart einen Termin bei der {{EndILFBox}}<br/>==Allgemeine Richtlinien für ELGA OmbudsstelleCDA-Implementierungsleitfäden=={{BeginILFBox}}Das Kapitel [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f. Die dort zuständige Person identifiziert die C3.BCr_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|''Allgemeine Richtlinien für ELGACDA-Teilnehmerin und speichert ein neues Dokument Widerspruch Implementierungsleitfäden'']] des Allgemeinen Implementierungsleitfadens ist zu beachten.{{EndILFBox}}<br/>==Funktionale Anforderungen=====Darstellung===Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGAGitLab] verfügbar. (TODO: klären, ob sie alternativ die PV löschen können soll: Der Patient hat ja ein Recht auf Löschen seiner Gesundheitsdaten und kann dies nicht selbst über das Portal selbst durchführen)
''Anmerkung: Es gelten hier keine individuellen Zugriffsberechtigungen (gesetzlich ausgeschlossen nach § 14c. (2) PatVG "Hinsichtlich Patientenverfügungen finden die Rechte gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 lit. a GTelG2012 sowie § 21 Abs. 3 Z 1 GTelG 2012 keine Anwendung". '' ===Alternativer Ablauf===Die Patientin sucht ihre Rechtsanwältin auf, welche, sofern technisch möglich, den Widerruf Verwendung in der ELGA einstellt. (TODO: die PV löscht? Kann bei ELGA eBefunden nur vom Ersteller durchgeführt werden) ==Infrastruktur=Ergebnis===Die Patientenverfügung wurde in ELGA widerrfufen.  ==UC 4 Patientenverfügung abrufen==TODO: Vom Patienten über Portal, von berechtigten GDAs; Rechtsberater? Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten)==UC 5 Patientenverfügung löschen==TODO Nach Ablauf Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der gesetzlichen Frist .XDS-Metadaten dargestellt.. ==Anwendungsfälle des Dokumentenmanagements==Die folgenden Kapiteln aus dem allgemeinen Leitfaden stellen eine Zusammenfassung allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der Inhalte der ELGAXDS-Gesamtarchitektur, des Leitfadens Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten und Usability Styleguides zum Thema e-Befunde dar. Detailinformationen sind " (in den entsprechenden Dokumenten nachzulesen (verfügbar der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage der ([https://www.elga.gv.at/ ELGA GmbHtechnischer-hintergrund/technische-elga-leitfaeden/ www.elga.gv.at])abrufbar. Die wesentlichen Anwendungsfälle sind *[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schreiben_und_Einbringen_von_Dokumenten|Schreiben und Einbringen von Dokumenten]]*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_von_Dokumenten|Versionierung von Dokumenten]]*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Stornierung_von_Dokumenten|Stornierung von Dokumenten]]*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Filtern_und_Suchen_von_Dokumenten|Filtern und Suchen von Dokumenten]]*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Lesen_von_Dokumenten|Lesen von Dokumenten]]<!-- Seitenumbruch --><div classp style="landscapepage-break-before: always">===Dokument-Metadaten (XDS-Metadaten) Einschränkung===</p>
{| class="wikitable"
!XDS-Mapping
nalität
!CDA-Element
clinicalDocument./ClinicalDocument/
!Beispiel
!Erklärung
|formatCode
|R
|.templateId/@extensionhl7at:formatCode|*<nowiki>@extension="XDSdocumentEntry.formatCode ^urn:hl7-at:TODOpatv:2020"1.0.0+20210331</nowiki>*@isplayName= "TODO"|Version des Implementierungsleitfaden Implementierungsleitfadens Patientenverfügung mit für XDSdocumentEntry.formatCode als Extension.Das templateId-Element mit einer Extension beginnend (mit "XDSdocumentEntry.formatCode^" wird ins XDS-Attribut formatCode gemappt (ohne Präfix XDSdocumentEntry.formatCode^dem Publikationsdatum dieses Leitfadens).
|-
|typeCode
|R
|.code
|
*@code="TODO42348-3"*@displayName="TODOAdvance directives"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
|Dokumenttyp
|classCode
|R
|.code./translation
|
*@code="TODO42348-3"*@displayName="TODOAdvance directives"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
|Bezeichnet die „Dokumentklasse“ "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element.
|-
|title
|R
|.title|TODO"Patientenverfügung"|TODOGültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf der Patientenverfügung"
|-
|eventCodeList
|R
|.documentationOf./serviceEvent./code
|
*@code="TODO398295005"*@displayName="TODOValidity range (qualifier value)"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96"
*@codeSystemName="SNOMED CT"
|Code der Gesundheitsdienstleistung.Fixer Wert @code="398295005", @displayName="Validity range (qualifier value)"
|-
|serviceStartTime
|R
|.documentationOf./serviceEvent./effectiveTime./low|Zeitpunkt des Behandlungsbeginns (erster medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung)Beginn|Beginn Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der Gesundheitsdienstleistungverbindlichen Patientenverfügung.
|-
|serviceStopTime
|R
|.documentationOf./serviceEvent./effectiveTime./high|Zeitpunkt des Behandlungsendes (letzter medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung, muss sich von Behandlungsbeginn unterscheiden)Ende|Ende Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der Gesundheitsdienstleistungverbindlichen Patientenverfügung.
|}
 
 
<p style="page-break-before: always"></p>
=Konformitätsprüfung=
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten „Geschäftsregeln“"Geschäftsregeln".
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wiederwider: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''„Templates“"Templates"''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
{{BeginYellowBox}}
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.
{{BeginILFBox}}
Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden:
 
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]
Im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Datentypen|Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden]] werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.
{{EndILFBox}}
 
=Dataset der Patientenverfügung=
TODO: entfernen?
Das Dataset (auch "Datenarten" oder "Konzepte") listet alle mit der Arbeitsgruppe abgestimmten Inhalte des Leitfadens auf. Es enthält Beschreibungen der Elemente mit Synonymen.
 
Dataset-Elemente können auf das CDA Datenmodell gemappt werden. In den Metadaten eines Templates sind alle assoziierten Konzepte auf einen Blick ersichtlich. Im Template-Body wird das assoziierte Konzept beim entsprechenden Datenelement angezeigt.
 
Die Live-Version des Datasets in Art-Decor kann unter folgendem [https://art-decor.org/art-decor/decor-datasets--at-pv- Link] betrachtet werden.
<div class="landscape">
=Technische Spezifikation=
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers==
Dieses {| class="wikitable" width="100%"|-! style="text-align:left" width="20%" |Bedeutung / Link zum Kapitel gibt einen Überblick über die Elemente ! style="text-align:left" width="20%" |CDA-Element! style="text-align:left" width="10%" |Kard/Konf<sup>2</sup>! style="text-align:left" width="50%" |Bemerkung|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.22realmCode.22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]|realmCode|1..1 M||fixer Wert: AT|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.22typeId.22.29|Kennzeichnung CDA Headers R2]]|typeId|1..1 M||fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040"|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.22templateId.22.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]|templateId|3..* M|templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"<br />templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"<br />templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13"|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.22id.22.29|Dokumenten-Id]]|id|1..1 M|||- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.22code.22.29|Klassifikation des Dokuments (fein und den Vorgaben bezüglich Kardinalität und Konformitätgrob)]]|code / <br />translation|1..1 M&nbsp;&nbsp;1..1 M|'''code (Dokumententyp)''':<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"'''translation (Dokumentenklasse):'''<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.22title.22.29|Titel des Dokuments]]|title|1..1 M||abhängig vom Dokumentinhalt: z.B. "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf"|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.22sdtc:statusCode.22.29|Status des Dokuments]]|sdtc:statusCode| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.22hl7at:terminologyDate.22.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]|hl7at:terminologyDate|1..1 M|||- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.22hl7at:formatCode.22.29|FormatCode des Dokuments]]|hl7at:formatCode|1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:patv:1.0.0+20210331</nowiki>|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.22hl7at:practiceSettingCode.22.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]|hl7at:practiceSettingCode|1..1 M||ELGA_PracticeSetting: "Rechtliche Dokumente", "F063"|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.22effectiveTime.22. 29|Erstellungsdatum des Dokuments]]{{BeginILFBox}}Die jeweiligen Links in |effectiveTime|1..1 M||'''Rechtliches Errichtungsdatum der (eingebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der letzten Spalte zeigen auf die einzelnen Header Elemente im allgemeinen Leitfadenrechtskundigen Person.(Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter author.time dokumentiert)|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.22confidentialityCode.22.29|Vertraulichkeitscode]]|confidentialityCode|1..1 M||fixer Wert: N|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.22languageCode.22.29|Sprachcode des Dokuments]]|languageCode|1..1 M||fixer Wert: de-AT|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.22setId.22_und_.{{EndILFBox}}22versionNumber.22.29|Versionierung des Dokuments]]|setIdversionNumber|1..1 M
{{1..1 M|<br />versionNumber: fixer Wert 1|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.22recordTarget.2FpatientRole.22.29|Patient]]|recordTarget|1..1 M|Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Übersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers}}Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.22author.22.29|Verfasser des Dokuments]]|author|1..1 M||'''Dokumentersteller''' - Person, die die Patientenverfügung digitalisiert und im zPatVR registriert
==Übersichtstabelle der Header-Elemente für dokumenten-relevante Zeitpunkte/Zeitspannen==
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Elemente des CDA Headers mit Zeitangaben und ihre Zusammenhänge.{{BeginILFBox}}Die jeweiligen Links in der letzten Spalte zeigen auf die einzelnen Header Elemente im allgemeinen Leitfaden.{{EndILFBox}}
{{ILF:Übersicht_der_Zeitelemente_im_Header}}
author.time: '''Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.'''|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.22dataEnterer.22.29|Personen der Dateneingabe]]|dataEnterer| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informant_Body|Informant]]|informant| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.22custodian.22.29|Verwahrer des Dokuments]]|custodian|1..1 M||'''Register''', dem die Patientenverfügung entstammt : * Bei Registrierung durch Notare/Rechtsanwälte: das jeweilige Register angegeben werden* Sonst: Patientenverfügungsregister (zPatVR)|- style=Übersichtstabelle der CDA Strukturen "background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.22informationRecipient.22.29|Beabsichtigte Empfänger des BodysDokuments]]|informationRecipient| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.22legalAuthenticator.22.29|Rechtlicher Unterzeichner]]|legalAuthenticator| style="background:LightSalmon" |'''1..1 M'''Dieses Kapitel gibt einen Überblick über |'''Errichter''' - Person, die die Elemente des CDA Bodys Richtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. 1, wenn diese nicht vorhanden ist alternativ der aufklärende Arzt, wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient selbst)|- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.22authenticator.22.29|Weitere Unterzeichner]]|authenticator| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.22participant.22.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)|participant| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und den Vorgaben bezüglich Kardinalität und Konformität.Ordermanagement]]|inFulfillmentOf| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||-| rowspan="2" |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentation_der_Gesundheitsdienstleistung|Gesundheitsdienstleistungen]]{| classrowspan="wikitable2" width|documentationOf /<br />serviceEvent| style="100%background:LightSalmon"|'''1..1 M'''|'''Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes''' für *Verbindlicher Patientenverfügung*Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung  '''Vorgaben:''' *code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED*'''effectiveTime.low (1..1 M)''': '''Startdatum der Verbindlichkeit,''' entspricht dem Errichtungsdatum der Patientenverfügung (Rechtsgültigkeit)*'''effectiveTime.high (0..1 R)''': '''Enddatum der Verbindlichkeit''', nur anzugeben, wenn gesetzliche Verbindlichkeitsdauer verkürzt werden soll
|-
! | style="text-alignbackground:left" width="20%LightSalmon" |Element'''NP'''!Kard/Konf|| style="text-alignwird nicht angegeben bei:left" width="60%" |Bedeutung / Link zum Kapitel *anderen Patientenverfügungen*Widerruf der Patientenverfügung
|- style="background:#FFFFFF"
|Beilagen[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]|relatedDocument| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||- style="background:#FFFFFF"|0[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.1 OA4rung|Einverständniserklärung]]|authorization|NP|||- style="background:#FFFFFF"|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#BeilagenInformationen_zum_Patientenkontakt|BeilagenPatientenkontakt (Aufenthalt)]]|componentOf / <br />encompassingEncounter| style="background:LightSalmon" |'''NP'''|
|-
|}<sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br /><ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der CDA Strukturen des BodysPatientenverfügung</ref>:''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''<references group="Tabelle" /> ==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys''== Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerruf.
==CDA Templates==
===Header Level Templates===
{{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner "Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ Dokumente" übernommen. Diese sind unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenstruktur| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur]] Version 2020 zu finden. <br />'''''Wichtiger Hinweis:''''' <br />Header-Elemente, welche '''spezifisch für die Patientenverfügung angepasst''' wurden, sind zusammenfassend in der [[ILF:Patientenverfügung#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|'''"Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers"''']] und detailliert im [[ILF:Patientenverfügung#Document_Level_Templates|'''"Document Level Template"''']] beschrieben. {{EndILFBox}} ===Weitere CDA Fragmente==={{BeginILFBox}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden "Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_.28Fragmente.29 | Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu finden.{{EndILFBox}} ====Address Compilation===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.25/dynamic}}====Address Compilation Minimal ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.10/dynamic}}====Assigned Entity ==== {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.22/dynamic}}====Device Compilation ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.18/dynamic}} ====Organization Compilation with id, name ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.5/dynamic}}====Organization Compilation with name==== {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.9/dynamic}}====Organization Name Compilation ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.27/dynamic}}====Person Name Compilation G1 M ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.12/dynamic}}====Person Name Compilation G2 M ==== {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.11/dynamic}}</div><div class="portrait">
{{BeginYellowBox}}==Terminologien==''Wichtiger Hinweis:'' Header-Elemente, welche spezifisch für die Patientenverfügung angepasst wurden, Die erforderlichen Terminologien sind der Spezifikation im Kapitel Folgenden aufgelistet. [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.16&effectiveDate=2011-12-19T00:00:00&language=de-DE ELGA_AddressUse] [ILFhttps://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.4&effectiveDate=2019-07-08T00:00:00&language=de-DE ELGA_AdministrativeGender] [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.6.0.10.8&effectiveDate=2019-04-24T11:Patientenverfügung#Document_Level_Templates|Document Level Template39:13&language=de-DE ELGA_EntityNamePartQualifier_VS[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.11&effectiveDate=2013-11-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_MaritalStatus] zu entnehmen [https://art-decor. org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.18&effectiveDate=2013-11-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_ReligiousAffiliation]
TODO[https:Diese angepassten Elemente umfassen:* ClincialDocument/templateId* ClincialDocument/code* ClinicalDocumentart-decor.org/title* ClinicalDocumentart-decor/formatCode* ClinicalDocument/documentationOf/serviceEvent{{EndYellowBox}}decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.173&effectiveDate=2016-11-24T00:00:00&language=de-DE ELGA_HumanLanguage]
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id===Section Level Templates=======Beilagen==== {{:1.2.40.0.34.610.0.11.2.71/dynamic}}175&effectiveDate=2017-07-27T00:00:00&language=de-DE ELGA_LanguageAbilityMode]
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.174&effectiveDate=2017-02-17T00:00:00&language=Entry Level Template===TODOde-DE ELGA_ProficiencyLevelCode]
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id===Weitere CDA Fragmente ==={{BeginILFBox}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen1.2.40.0. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_34.28Fragmente10.29 | Allgemeiner Leitfaden 6&effectiveDate=2020-09- Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)18T09:23:04&language=de-DE ELGA_AuthorSpeciality]] zu finden.{{EndILFBox}}TODO
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.25&effectiveDate=Terminologien=2013-09-12T00:00:00&language=Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.TODOde-DE ELGA_URLScheme]
<![https://art-decor.org/art- Seitenumbruch decor/decor-valuesets-><p style-elga-?id="page1.2.40.0.34.10.36&effectiveDate=2013-break09-before12T00: always"></p><div class00:00&language="portrait">de-DE ELGA_TelecomAddressUse]
=Anhang=
==Abbildungen==
<references group="Abbildung"/>
 
==Tabellen==
<references group="Tabelle"/>
==Referenzen==
</div>
<references />
3.869
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