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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

11.070 Bytes hinzugefügt, 13:16, 1. Feb. 2022
Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
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<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
{{Infobox Dokument
|Group = ELGA CDA<br/>Implementierungsleitfäden
|Title = HL7 Implementation Guide for CDA<sup>&reg;</sup> R2:<br/>Patientenverfügung
|Subtitle = Zur Anwendung im österreichischen<br/>Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7.2326.1]
|Short = Patientenverfügung
|Namespace = ILF
|Type = Implementierungsleitfaden
|Version = 20201.0.0
|Submitted = ELGA GmbH
|Copyright = © HL7 Austria 20202021|Date = 20202021.0802.2123|Status = BallotNormatives Abstimmungsverfahren - Abstimmungsphase
|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren
|Period = n.a.
|OID = TODO1.2.40.0.34.7.26
|Realm = Austria
}}
{{ILF-TOC limit|4}}<!-- {{Underconstruction}} -->
<!-- Zusammenfassung an erster Stelle -->
{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den zusammenfassenden [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung-Guide]]<ref name="Guide">Patientenverfügung-Guide [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide]</ref> im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}}
=Zusammenfassung=
{{BeginYellowBox}}
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt das CDA-Dokument Patientenverfügung in Österreich.
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA gesetzlich verankertauf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die Rahmenbedingungen künftige Patientin/der Umsetzung festgelegt künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werdensoll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).
Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage Mit einer Novellierung des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document ArchitecturePatientenverfügungs-Gesetzes<ref name="PatVG-2018">Bundesgesetz, Release 2.0 mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (CDAPatVG-Novelle 2018) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassungDokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über html PatVG-Novelle 2018]</ref> wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen], in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundeserlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]]<ref name="CDAGrundl">CDA-Grundlagen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen]</ref>, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)<ref name="GTelG">Gesundheitstelematikgesetz 2012 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008120 (GTelG)]</ref>, zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.<ref name="PatVG">Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz]</ref>
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des Dokuments [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]<ref name="ALF"> Allgemeiner Implementierungsleitfaden [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3) https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020 Allgemeiner ImplementierungsleitfadenAllgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)]</ref>. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren, für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden hier im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]]) <ref name="ArtDecTab">Art-Decor-Tabellen verstehen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen]</ref> erläutert wird.
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:PatientenverfügungPatientenverf%C3%BCgung#AnwendungsfUser_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")]] beschrieben. {{EndYellowBox}}
'''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen'''
 
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers]] (administrative Daten)
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des CDA Bodys]] (medizinische Inhalte)
Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]''' <ref name="PVDisk">Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung]</ref> werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.<!-- Seitenumbruch --> <p style="page-break-before: always"></p>
=Informationen über dieses Dokument=
''Abbildungen:'' © ELGA GmbH
''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14Erdbergweg 7, 8010 8052 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br />
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download unter über das ''Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs''<ref name="GesHP">Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs [https://www.gesundheit.gv.at https://www.gesundheit.gv.at] </ref>und der ELGA Homepage unter ''Technische ELGA-Leitfäden''<ref name="ELGACDA">Homepage der ELGA GmbH / Technische ELGA-Leitfäden: [https://www.elga.gv.at/cda https://www.elga.gv.at/cda]</ref>.
</div></div>
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;"> 
==Haftungsausschluss==
<div class="mw-collapsible-content">
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
</div></div>
{{ILF:Lizenzinformationen}}==VerbindlichkeitLizenzinformationen==Die Verbindlichkeit von HL7 Austria erarbeiteten Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.<br />HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Umsetzungsfrist Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen. <br /> Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ''ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria'' gestattet. Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, zu vervielfältigen oder zu verteilen. Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7-Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria. <br /> HL7<sup>®</sup> und CDA<sup>®</sup> sind die eingetragenen Marken von Health Level Seven International. Die vollständigen Lizenzinformationen finden sich unter https://hl7.at/nutzungsbedingungen-und-lizenzinformationen/. Die Lizenzbedingungen von HL7 International finden sich unter http://www.HL7.org/legal/ippolicy.cfm<br /><br /> Die Verwendung dieses Leitfadens sind im Gesundheitstelematikgesetz 2012für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen, BGBl.I Nrist ausdrücklich genehmigt.111<br /2012 sowie in den darauf fußenden ELGA>  ===Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")===<div style="border: thin #77c123 solid;width:100%; margin-left: 10px"> <div style="line-Verordnungen geregeltheight: 1. 25; font-size:16px; border-bottom: 1px solid #81ab1f; box-shadow: 0 4px 0 0 #a2d727;margin-bottom:4px; color:#77c123; width:100%"> <p style="padding: 10px 15px;font-size:18px;">Third Party Intellectual Property</p> </div> <div style="width:100%;"> <p style="padding: 15px;">
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf wwwNutzer dieses Dokuments (bzw.gesundheit.gv.at der Lizenznehmer) stimmt zu veröffentlichen. Der Zeitplan zur Bereitstellung und erkennt an, dass der Datenaustauschformate wird durch das Gesundheitstelematikgesetz 2012 Herausgeber nicht alle Rechte und Ansprüche in und darauf basierenden Durchführungsverordnungen durch an den zuständigen Bundesminister vorgegeben. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können („Mandatory“ (M), „Required“ (R) und „Fixed“ "Third Party Intellectual Property (F)IP), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen") dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden. <br />
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Einklang Zusammenhang mit den Gesetzen zu nutzenMaterialien oder anderweitig verantwortlich.<br />
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDAJegliche Handlungen, Ansprüche oder Klagen eines Dritten, die sich aus einer Verletzung eines Third Party IP-DokumenteRechts durch den Lizenznehmer ergeben, bleiben die Haftung des Lizenznehmers.</p> </div></div>
== Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards =={||style="vertical-align:top" |
Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International<ref name="HL7">Health Level Seven International [http://www.hl7.org www.hl7.org]</ref> gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert<ref>ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [https://www.iso.org/standard/44429.html]</ref>.
* HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1<ref name="Templates Specification"> HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=377] </ref>
Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)<refname="HL7Austria">HL7 Austria [http://www.hl7.at/ www.hl7.at]</ref>, die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden ([https://www.hl7.at www.HL7.at]). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.{{BeginILFBox}}==Verbindlichkeit==Die Patientenverfügung basiert Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.<ref name="GTelG"></ref>Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Ministerium auf den Vorgaben www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.Hauptversionen, also Aktualisierungen des '''[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeinen Implementierungsleitfadens 2020]]''', welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden. Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.{{EndILFBox}}
==Wichtige unterstützende Materialien==
{{BeginYellowBox}}
Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:
* die PDF-Version dieses Leitfadens
* Beispieldokumente
* CDA-Schema
* Schematron-Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Templatespezifikationen wurden im Art*die PDF-Decor Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--atVersion dieses Leitfadens*Beispieldokumente*CDA-pvSchema*Schematron-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor-Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort zusätzlich zu diesem Leitfaden in einer Implementierer-freundlichen Ansicht eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.
'''Fragen, Kommentare oder Anregungen ''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter [http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]. {{EndYellowBox}}<p style="page-break-before: always"></p>
==Bedienungshinweise==
===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise===
{{EndILFBox}}
''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>''
{{BeginILFGreenBox}}<pre class="ilfbox_code">'''<BEISPIEL>'''<br /><languageCode code="de-AT" />{{EndILFGreenBox}}</pre>
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
</div></div>
<!-- Seitenumbruch -->
<p style="page-break-before: always"></p>
<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
 
=Begriffsdefinitionen=
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
!Begriff!!Definition
|-
|'''ELGA-TeilnehmerIn'''
|ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012<ref name="GTelG"/>).
|-
|'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''
|Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen er/sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Patientenverfügungs-Register'''
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
|-
|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''
|Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
|-
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Andere Patientenverfügungen'''
|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Beachtliche Patientenverfügung'''
|Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019<ref name="PatVG-2018" /> nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst.
|}
=Einleitung=
==Ausgangslage und Motivation==
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient /eine Patientin bestimmte medizinische Behandlung ablehnt Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er /sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden '''"Verbindliche Patientenverfügungen"''' und '''"Andere Patientenverfügungen"''' unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben. Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.  Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt (PatVG § 9). Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.  Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.===Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen ===Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben:
Abhängig davon*In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtlichen Erfordernisse erfülltabgelehnt werden, werden "Verbindliche Patientenverfügungen" und "Andere Patientenverfügungen" unterschiedenbeschrieben sein oder daraus hervorgehen. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sindEs muss auch hervorgehen, wird im [https:dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).*Ein Arzt/eine Ärztin muss den Patienten/die Patientin über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen/wwwderen Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5.risPatVG).bka*Eine rechtskundige Person (§ 6.gv.at(1) PatVG) muss den Patienten/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz die Patientin über Patientenverfügungen] festgeschriebendie rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten. Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls *Sie wird nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden. An diese müssen sich unverbindlich (sofern der Patient/die behandelnden ÄrztInnen haltenPatientin entscheidungsfähig ist), da ansonsten kann jederzeit vom Patienten/von der strafrechtliche Tatbestand der „eigenmächtigen Heilbehandlung“ (Paragraph 110 StGB) vorliegt. Ausgenommen davon sind medizinische NotfallsituationenPatientin erneuert werden.
In der Praxis kann es für behandelnde ÄrztInnen schwierig sein'''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:''' *Name, herauszufindenAnschrift, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Manche Patienten deponieren Karten in eigenhändige Unterschrift von PatientIn / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen*Datum der GeldbörseErrichtung*Medizinische Behandlungen, mit Informationen, wo eine Patientenverfügung zu finden ist. Manche deponieren das Dokument auf dem Nachttisch. Vertrauenspersonen können ebenfalls über Vorliegen einer Patientenverfügung befragt werden. Weiters gibt es verschiedenste Register (von Notaren, Rechtsanwälten, Landeskrankenanstalten, usw.)die Gegenstand der Ablehnung sind*Bestätigung, dass der Patient/die Patientin die aber aufgrund deren Vielzahl in Folgen der Praxis oft nur mangelhaft abgefragt werden können.Patientenverfügung richtig einschätzt Optionale Angabe: Daher verstreicht mit *Weitere Anmerkungen des Patienten/der Suche nach dem Dokument oft unnötig Zeit. Die Schaffung Patientin*Benennung einer zentralen Abfragemöglichkeit für ganz Österreich über die Elektronische Gesundheitsakte ist daher von besonderer Bedeutung. konkreten Vertrauensperson*Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten PersonMit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit *Verpflichtung zur Information einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werdenbestimmten Person.
==Zweck des Dokuments==
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Die eigentlichen Inhalte Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügungen sind Patientenverfügung ist im so genannten „Body“ "Body" enthalten.
{{BeginILFBox}}
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden „Allgemeiner [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“Dokumente (Version 3)]].{{EndILFBox}}
==Zielgruppe==
Anwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler SoftwareentwicklerInnen und BeraterBeraterInnen, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind. Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer EndbenutzerInnen der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
=Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess=
Für die Ausgestaltung der Inhalte von „CDA Implementierungsleitfäden“ "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer BenutzerInnen sicherzustellen. Für diese interdisziplinären Expertengruppen stehen nicht die technischen, sondern vor allem medizinischEin wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-inhaltliche Aspekte Systeme im VordergrundGesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Die technischen Inhalte werden großteils von den Redaktionsteams beigetragenDiese durch die Arbeitsgruppen erreichte "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.
Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität Im speziellen Fall der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die Einigung auf Vorgaben sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für einheitliche Dokumentation und Codierung der Informationden medizinisch/fachlichen Inhalt. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte „Harmonisierung“ etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen DokumentationEine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.Die Leitfäden Abgestimmt und harmonisiert werden aber die technischen Strukturvorgaben und die Dokument-Metadaten. Dies geschieht über ein reguläres Standardisierungsverfahren Abstimmungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard.
{{BeginILFBox}}
Weitere Details zum generischen Vorgehensmodell sind im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vorgehensmodell| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess - Vorgehensmodell]] zu finden.{{EndILFBox}}
Dieser Implementierungsleitfaden entstand durch die Harmonisierungsarbeit der [[AG Patientenverfügung]], die im ''Zeitraum von TODO tagte.'' Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe wurden durch ihre Organisation delegiert. ''Die Arbeitsgruppe harmonisierte primär die inhaltlichen Vorgaben und soweit möglich die zu verwendenden Terminologien (Value Sets).Die Formulierung der technischen Spezifikation des CDA Implementierungsleitfadens Patientenverfügung erfolgte durch die ELGA GmbH parallel bzw. nach der inhaltlichen Festlegung.''  Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung soll wird durch eine Novellierung gesetzliche Verordnung begründet (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012, BGBl§ 28 Abs.I Nr.111/2012 begründet werden2).
==Revision der Leitfäden==
Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen.
Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
Neue Versionen, die „verpflichtende Elemente“ "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind „Hauptversionen“"Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind „Nebenversionen“"Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
== Autoren und Mitwirkende ==Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen (Mitglieder der Arbeitsgruppe) erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
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===Autoren===
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
{| class="wikitable"
! Name! Organisation! Rolle
|-
| Stefan Sabutsch| ELGA GmbH, HL7 Austria| Autor, Herausgeber
|-
| Andrea Klostermann| ELGA GmbH| Autor
|-
| Nikola Tanjga|ELGA GmbH|Autor|-|Gabriel Kleinoscheg| ELGA GmbH| Autor
|}
Unter Mitwirkung von<sup>1</sup>: Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)
===Mitwirkende==='''Teilnehmer der Arbeitsgruppe Patientenverfügung'''<sup>1</sup>Unter Mitwirkung von: TODOOliver Kuttin (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)
<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben
=Technischer HintergrundUser Storys ("Anwendungsfälle")===ELGA=={{BeginILFBox}}Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmenDie Einsatzszenarien für Patientenverfügungen im '''zentralen Patientenverfügungsregister (zPatVR)''' werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben. Diese sind nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.{{EndILFBox}}
=Allgemeine Richtlinien für Ergänzend zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen ist denkbar, dass Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA CDA-Implementierungsleitfäden={{BeginILFBox}}Die [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_fOmbudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, erneuern oder widerrufen und im zPatVR verfügbar machen lassen können.C3.BCr_ELGA_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|allgemeinen Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden]] sollen beachtet werden.{{EndILFBox}}
=Funktionale Anforderungen=TODOPatientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen=Anwendungsfälle=Frau Huber möchte die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung dokumentieren und über das zentrale Patientenverfügungsregister einsehbar machen. Ihr praktischer Arzt Dr. Medicus berät sie hinsichtlich der medizinischen Folgen und dokumentiert, dass Frau Huber diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt das Aufklärungsgespräch unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift und nimmt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann ein Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden.''
Folgende Anwendungsfälle sind im Zusammenhang mit Patientenverfügungen Die beiden möglichen Varianten – verbindliche und deren Verfügbarmachung andere Patientenverfügung – werden in ELGA zu beachten6.1.1 und 6.1.2 beschrieben.
In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen===Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===Nach der ärztlichen Aufklärung benötigt Frau Huber eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen ihrer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des Widerrufs. Ihre Rechtsberaterin Dr. Justus bestätigt dies unter Angabe ihrer Daten mit Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung, dass nur berechtigte Mitarbeiter die nun formell rechtsgültig ist. ''Anmerkung: Diese Aufgabe kann ebenso von der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen '''Patientenanwaltschaft in ELGA einer Ombudsstelle''' übernommen werden, welche die Patientenverfügung direkt ins zPatVR einstellen kann.''====Akteure und Vorbedingung====*Frau Huber (Patient) möchte ihre verbindliche Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben. Rechtskundige Personen gem*Dr. PatVG § 6Justus ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten. ====Ablauf====Die Rechtsberaterin Dr. Justus speichert die digitalisierte Patientenverfügung unter Angabe folgender Metadaten in das eigene Register:*Datum der Errichtung der Patientenverfügung und Startzeitpunkt der Verbindlichkeit (1effectiveTime + serviceEvent/code/effectiveTime/low), welche zur Einstellung *eine eventuell von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet sind, können dies durch Übermittlung des Dokuments an Frau Huber gewünschte verkürzte Verbindlichkeitsdauer (serviceEvent/code/effectiveTime/high)*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Justus als die für die ELGA Ombudsstelle delegierenErrichtung der verbindlichen Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dr. Dies erfolgt außerhalb von ELGA Justus als die für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtetdie erforderlichen Dokument-Metadaten werden automatisch aus dem Register der Rechtsberaterin in das zPatVR übertragen.
Sofern die technischen Möglichkeiten bestehen und eine entsprechende Verordnung dies erlässt, sollen auch rechtskundige Personen (gem'''Alternativ''' kann Dr. PatVG § 6Justus das Einstellen der Patientenverfügung in das zPatVR der '''Ombudsstelle''' delegieren. In dem Fall ist die für das Einstellen verantwortliche Person (1author)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten. Die Anwendungsfälle werden in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasstder Ombudsstellenmitarbeiter.
Alternativ zu den ===Andere Patientenverfügung im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patienten in zPatVR zur Verfügung stellen===Für die Errichtung und Verfügbarmachung einer eigens dafür geschaffenen Stelle in '''anderen Patientenverfügung''' im zPatVR benötigt Frau Huber nach der ELGA Ombudsstelle medizinische und medizinischen Aufklärung '''keine''' zusätzliche rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Aufklärung. Dr. Medicus kann die Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern selbst im zPatVR zur Verfügung stellen oder erneuern dies an die '''Ombudsstelle''' delegieren. ====Akteure und in Vorbedingung====*Frau Huber (Patient) möchte ihre "andere" Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.*Dokumentersteller: ist im ELGA verfügbar machen lassen können-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten**Dr. Medicus (Aufklärender Arzt)**Herr Schneider (Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle) ====Ablauf====Der ''Dokumentersteller'' digitalisiert die Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:
Die Abläufe gelten *das Datum der Errichtung der Patientenverfügung (effectiveTime),*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Medicus als der für die Errichtung der "verbindliche Patientenverfügungenanderen" und Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) *''Dokumentersteller'' als der für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "andere PatientenverfügungenPatientenverfügung" (gem. § 8 PatVG) gleichermaßenund die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert.
Diese Beschreibung Alternativ kann eine andere Patientenverfügung auch gänzlich '''ohne ärztliche oder juristische Aufklärung''' bei der Anwendungsfälle ist nicht normativ '''Ombudsstelle''' errichtet und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzungins zPatVR eingestellt werden (mit Patient als legalAuthenicator und Ombudsstellenmitarbeiter als author).===Ergebnis===Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde im zPatVR zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet einer eventuellen Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern sie das möchte.
==UC 1 ''Anmerkungen:*Sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht vom Patienten widerrufen werden.*Bestehende Patientenverfügungen können nicht geändert werden. Sie können aber jederzeit durch eine neue Patientenverfügung ersetzt werden. *Sofern es sich um eine "verbindliche Patientenverfügung in ELGA verfügbar machen==" handelt, verliert diese nach Ablauf der gesetzlichen Frist ihre Verbindlichkeit, wenn nicht eine kürzere Frist bestimmt wurde. Nach entsprechender ärztlicher Aufklärung kann die verbindliche Patientenverfügung erneuert (verlängert) werden, wodurch die Frist neu zu laufen beginnt.===UC 1 Beschreibung===*Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''
# Eine Patientin ==Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR erneuern (verlängern oder ändern)==Die beiden folgenden Anwendungsfälle 6.2.1 und 6.2.2 unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Dokumentation, aber nicht beim Einstellen der Patientenverfügung.===Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung===Frau Huber möchte eine verbindliche '''Verlängerung''' der Verbindlichkeitsfrist ihrer Patientenverfügung erstellenim zPatVR. Sie vereinbart einen Termin mit einem Arzt, welcher Dafür sucht sie in dieser Angelegenheit berätDr. Der Arzt klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer Medicus auf, der ihre aktuelle Patientenverfügung auf aus dem zPatVR abruft und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kannerneut ärztlich aufklärt. Dr. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift Medicus dokumentiert das Aufklärungsgespräch mit seinen Daten sowie Datum und durch eigenhändige Unterschriftauf der bereits vorhandenen ausgedruckten Patientenverfügung. Weiters nimmt ===Änderung der Arzt die verbindlichen Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf===Frau Huber möchte eine '''weitere medizinische Behandlung''' ablehnen. Optional Da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann ein von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungsformular verwendet und eine bestehende Patientenverfügung nicht geändert werden. # Die Patientin vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterindarf, benötigt Frau Huber eine neue Patientenverfügung, welche die Patientin ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche zusammenfasst. Dr. Medicus klärt Frau Huber über die rechtlichen medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf und dokumentiert dies in einer verbindlichen neuen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Namen, Anschrift, seiner Daten mit Datum und ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig. # Da die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist und dem nicht widersprochen hat, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden.
Da in beiden beschriebenen Fällen eine erneute optionale Rechtsberatung von Frau Huber '''nicht erforderlich'Anmerkung: Patientenverfügungen'' ist, kann Dr. Medicus die nicht alle Voraussetzungen für "verlängerte bzw. geänderte verbindliche Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen.===Akteure und Vorbedingungen===*Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine verbindliche Patientenverfügung im zPatVR *Dr. Medicus (Aufklärender Arzt) ist autorisiert Patientenverfügungen" im zPatVR zu verarbeiten===Ablauf===Dr. Medicus digitalisiert die verbindliche Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:*das Datum der Errichtung der erneuerten verbindlichen Patientenverfügung (gem. PatVGeffectiveTime) erfüllen, sind auf Verlangen des Patienten ebenfalls in welcher auch als Startzeitpunkt der Verbindlichkeit aufgenommen wird (serviceEvent/code/effectiveTime/low))*die Verbindlichkeitsdauer beginnt erneut zu laufen; eine gewünschte verkürzte Verbindlichkeit wird festgehalten (serviceEvent/code/effectiveTime/high)*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Justus als die für die ELGA aufzunehmenErrichtung der zugrundeliegenden Patientenverfügung Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dr. Der Dokumenttyp wird Medicus als der Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in ELGA nicht unterschiedendas zPatVR gespeichert.''
===UC '''Alternativ''' kann die Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung nach der ärztlichen Aufklärung auch bei der '''rechtskundigen Person''' (§ 6 Abs. 1 Akteure===) stattfinden, welche dann als Errichter (legalAuthenticator) und Ersteller (author) in den CDA-Metadaten aufscheint.
*ELGADas '''Einstellen der verlängerten/geänderten verbindlichen Patientenverfügung''' kann auch durch die '''Ombudsstelle''' erfolgen (im author-TeilnehmerElement festgehalten).*Aufklärender Arzt===Ergebnis===*Rechtskundige Person, wie zFür Frau Huber liegt eine erneuerte verbindliche Patientenverfügung im zPatVR vor.BDie Verbindlichkeitsdauer beginnt ab dem Datum der Errichtung zu laufen. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werden. (1))*ELGA Ombudsstelle
==Patientenverfügung im zPatVR widerrufen=UC 1 Vorbedingung=Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. ===Akteure und Vorbedingungen===*Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine Patientenverfügung im zPatVR *Alternativ: Dr. Medicus, Ombudsstelle oder rechtskundige Person. Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR verarbeiten.====Widerruf via Portal====Frau Huber authentifiziert sich mittels Handysignatur im zPatVR und erzeugt mittels Funktion "Patientenverfügung widerrufen" ein Widerrufsdokument, welches die bestehende Patientenverfügung für unwirksam erklärt.
* Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung ''Anmerkung: Diese Funktion benötigt die Berechtigung des Patienten, Dokumente bereitzustellen (anders als in ELGA verfügbar haben). Die zentrale Anwendung muss sicherstellen, dass nur ein bestehendes Dokument ersetzt werden kann (replace). * Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben. Siehe auch Anwendungsfall "Löschen"''
===UC 1 Ablauf=Widerruf bei Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person====Die Patientin bringt die rechtsgültige Um ihre im zPatVR gespeicherte Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweiszu widerrufen, Reisepass) und digitalisiert sucht Frau Huber die Patientenverfügungjeweilige Stelle auf. Dabei Nach erfolgter Identitätsfeststellung wird erhoben, ob die verbindliche der digitalisierte Widerruf der Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder eine kürzere Frist gewünscht wird. Dies und mit folgenden Metadaten ins zPatVR eingestellt:*das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Name der Persondes Widerrufs (effectiveTime), *Frau Huber als Patient (recordTarget)*Frau Huber als die für die Aufnahme Errichtung des Widerrufs der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat(eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dokumentersteller (Ombudsstelle, sowie GDA oder rechtskundiger Person) als der für die eindeutige Kennung Erstellung des verantwortlichen OmbudsstellenCDA-Mitarbeiters werden erfasst Dokuments Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author))Abschließend generiert das Dokumentationssystem das leitfadenkonforme CDA-Dokument "Patientenverfügung" und beim Speichern stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten im zPatVR zur Verfügung (bzw. im Falle der rechtskundigen Person über den Zwischenschritt des jeweiligen Registers).===Ergebnis===Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen des '''CDA Dokuments „Patientenverfügung“''' in die Dokumentmetadaten übernommenWiderrufs der Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. Die ältere(n) Patientenverfügung(en) ist/sind über eine Historie im zPatVR abrufbar.
==Patientenverfügung aus dem zPatVR abrufen===UC 1 Ergebnis==Abruf durch GDA===Das CDA*Behandelnder Arzt: Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall nicht ansprechbar und in aussichtslosem Zustand auf der Intensivstation. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht im zPatVR des Patienten, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber.*Aufklärender Arzt: Dr. Medicus kann im Zuge einer Errichtung oder Erneuerung einer Patientenverfügung im zPatVR vorliegende Patientenverfügungen abrufen.===Abruf durch ELGA-Dokument vom Typ „Patientenverfügung“ wurde Teilnehmer===Frau Huber meldet sich in ihrem zPatVR an und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann diese ausdrucken oder z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist. Im Protokoll sieht sie, wer wann darauf zugegriffen hat.===Abruf durch ELGA Ombudsstelle===Frau Huber geht zur Verfügung gestellt Ombudsstelle und bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin verfügbarlässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken.===Akteure und Vorbedingungen===*Frau Huber (Patient)*Alternativ: Dr. Medicus oder Ombudsstelle. Der jeweilige Akteur ist entsprechend autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR abzurufen.===Ergebnis===Die Patientenverfügung im zPatVR wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
''Anmerkung: Sofern es sich um eine verbindliche ==Patientenverfügung handeltaus zPatVR löschen==Die Auftragsverarbeiter, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeitdie Datenspeicher und Verweisregister betreiben, wenn haben die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die verbindliche im zPatVR zur Verfügung gestellte Patientenverfügung kann zehn Jahre nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu dem Tod des Patienten automatisch zu laufen beginntlöschen. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie  Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess und wird hier nur der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kannVollständigkeit halber angeführt.''
==UC 2 Patientenverfügung Ein Löschen von Patientenverfügungen durch Patienten oder durch die Ombudsstelle (in ELGA erneuern==Vertretung des Patienten) ist gesetzlich nicht vorgesehen.
*UC 2 Akteure*ELGA-Teilnehmer*Aufklärender Arzt*ELGA Ombudsstelle*Rechtskundige Person ''Anmerkung: Falls das Recht auf Löschen (gemäß PatVG § 6Art. 17 DSGVO) auch für Patientenverfügungen durchgesetzt werden soll, kann das technisch ermöglicht werden (1)ITI-57, Löschdämon). Diese Funktion kann im Portal angeboten werden, es ist angeraten, dennoch ein Widerspruchsdokument zu hinterlegen, um Klarheit gegenüber allfälligen auf Papier existierenden Patientenverfügungen zu haben.''
===UC 2 Vorbedingung===
* Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA. * Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.<br /div class="landscape">
=Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens== UC 2a Patientenverfügung erneuern =Technischer Hintergrund=====ELGA==={{BeginILFBox}}Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}}<br/>==Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden=={{BeginILFBox}}Das Kapitel [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f.C3.BCr_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|''Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA- ohne Änderungen Implementierungsleitfäden'']] des Allgemeinen Implementierungsleitfadens ist zu beachten.{{EndILFBox}}<br/>==Funktionale Anforderungen=====Darstellung===Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGA GitLab] verfügbar.
==== UC 2a Beschreibung ====Die Patientin möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung Verwendung in der ELGA unverändert erneuern (Dazu kann ein Formular verwendet werden: „Erneuerung einer Patientenverfügung“). Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt.  Infrastruktur==== UC 2a Ablauf ==== # Da die Patientin keine Änderungen an der Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert der Arzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument „Erneuerung der Patientenverfügung“ (siehe UC1). Eine erneute Rechtsberatung ist optional. # Die Patientin bringt die Erneuerung ihrer Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „Erneuerung der Patientenverfügung“''' in die Dokumentmetadaten übernommen.  ==== UC 2a Ergebnis ====Neben der verbindlichen Patientenverfügung liegt auch das Dokument zur (unveränderten) Erneuerung der Patientenverfügung (eigener Dokumenttyp) in ELGA vor. Die Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erstellungsdatum der Erneuerung erneut Vorgaben zu laufen.  === UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern Dokumenten- mit Änderungen === ==== UC 2b Beschreibung ====Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte die Patientin eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen. Sie benötigt daher eine neue Patientenverfügung, welche alle ihre Behandlungswünsche kumuliert. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät.  ==== UC 2b Ablauf ==== # Der Arzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA der Patientin ab Metadaten (UC 4). Er klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift. # Eine erneute Rechtsberatung ist optional möglich (wie UC1). # Die Patientin bringt die neue Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGAXDS-Teilnehmerin und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, scannt er das mitgebrachte Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument „Patientenverfügung“''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).  ==== UC 2b Ergebnis ====Es liegt nun eine neue verbindliche Patientenverfügung in ELGA vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die alte Patientenverfügung soll über eine Historie in ELGA weiterhin abrufbar sein, da diese jedenfalls Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Informationen des Rechtsberaters enthält.  Sofern die Gültigkeitsdauer Generierung der Verbindlichkeit der Patientenverfügung von der Patientin nicht verkürzt wurde, beginnt die 8XDS-Jahresfrist ab Erstellungsdatum erneut zu laufenMetadaten dargestellt. Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar.  ''Anmerkung: '''Jede''' vom Patienten nachträglich gewünschte '''Änderung''' seiner Patientenverfügung resultiert in diesem Usecase: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden.''  == UC 3 Patientenverfügung widerrufen == === UC 3 Beschreibung ===Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun allgemein gültigen Regeln für die Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit Erstellung der ELGA Ombudsstelle.  === UC 3 Akteure === * ELGAXDS-Teilnehmer* ELGA Ombudsstelle  === UC 3 Vorbedingung === * Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist. * Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben  === UC 3 Ablauf ===Der zuständige Mitarbeiter in der ELGA Ombudsstelle identifiziert die ELGA-Teilnehmerin, lässt sie das Widerspruchsdokument unterschreiben und digitalisiert dieses.  Das Datum der Errichtung des Widerspruchs, der Name der Person, die die Aufnahme des Widerspruchs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA''' '''Dokuments „Widerspruch der Patientenverfügung“''' in ELGA in die Dokumentmetadaten übernommen.  === UC 3 Ergebnis ===Die Patientenverfügung wurde durch Einstellen des neuen Dokuments „Widerspruch der Patientenverfügung“ in ELGA widerrufen. Der Name der Patientin, als Auftraggeberin des Widerspruchs, ist im Protokoll ersichtlich.  Alte Patientenverfügungen Metadaten sind in einer '''Historie''' abrufbar.  == UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen ==„Lesen“, d.h. Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen über ELGA.  === UC 4 Beschreibung === ==== Abruf durch ELGA-GDA ==== * '''Behandelnder Arzt:''' Die Patienten wird auf der Intensivstation aufgenommen und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, scheint sich aber von Tag zu Tag zu verschlechtern. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass diese vor drei Jahren eine Patientenverfügung errichtet hat. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend den Wünschen der Patientin anpassen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin. * '''Aufklärender Arzt:''' Der aufklärende Arzt ruft im Zuge von UC 1 und UC 2 die ELGA seiner Patientin auf.  ==== Abruf durch ELGA-Teilnehmer ====Die Patientin loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung und evtl. vorhandene Erneuerungen bzw. den Widerruf einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange diese noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat.  ==== Abruf durch ELGA Ombudsstelle ====Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken.  === UC 4 Akteure === * ELGA-Teilnehmer * ELGA Ombudsstelle "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in Vertretung des ELGA-Teilnehmersder jeweils gültigen Version) * ELGA GDA  === UC 4 Vorbedingungen ===Der Akteur ist zum Zugriff auf betreffende Daten in ELGA berechtigt  === UC 4 Ergebnis ===Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.  == UC 5 Patientenverfügung löschen == === UC 5 Beschreibung ===Die Patientin verstirbt, 10 Jahre danach muss die Patientenverfügung gelöscht werden.  === UC 5 Akteure ===Auftragsverarbeiter, der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreibt  === UC 5 Vorbedingungen ===Der Tod der Patientin ist vor 10 Jahren eingetreten. Die Patientin hatte eine Patientenverfügung in ELGA.  === UC 5 Beschreibung ===Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod der ELGA-Teilnehmerin automatisch zu löschen.   === UC 6 Ergebnis ===Die Patientenverfügung wurde aus dem Patientenverfügungsregister gelöscht.  ==Anwendungsfälle des Dokumentenmanagements ==Die folgenden Kapiteln aus dem allgemeinen Leitfaden stellen eine Zusammenfassung der Inhalte der ELGA-Gesamtarchitektur, des Leitfadens XDS Metadaten und Usability Styleguides zum Thema e-Befunde dar. Detailinformationen sind in den entsprechenden Dokumenten nachzulesen Homepage (verfügbar auf der Homepage der [https://www.elga.gv.at/ ELGA GmbHtechnischer-hintergrund/technische-elga-leitfaeden/ www.elga.gv.at])abrufbar. Die wesentlichen Anwendungsfälle sind *[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schreiben_und_Einbringen_von_Dokumenten|Schreiben und Einbringen von Dokumenten]]*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_von_Dokumenten|Versionierung von Dokumenten]]*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Stornierung_von_Dokumenten|Stornierung von Dokumenten]]*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Filtern_und_Suchen_von_Dokumenten|Filtern und Suchen von Dokumenten]]*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Lesen_von_Dokumenten|Lesen von Dokumenten]]<!-- Seitenumbruch --><div classp style="landscapepage-break-before: always">===Dokument-Metadaten (XDS-Metadaten) Einschränkung===</p>
{| class="wikitable"
!XDS-Mapping
nalität
!CDA-Element
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!Beispiel
!Erklärung
|formatCode
|R
|.templateId/@extensionhl7at:formatCode|*<nowiki>@extension="XDSdocumentEntry.formatCode ^urn:hl7-at:TODOpatv:2020"1.0.0+20210331</nowiki>*@isplayName= "TODO"|Version des Implementierungsleitfaden Implementierungsleitfadens Patientenverfügung mit für XDSdocumentEntry.formatCode als Extension.Das templateId-Element mit einer Extension beginnend (mit "XDSdocumentEntry.formatCode^" wird ins XDS-Attribut formatCode gemappt (ohne Präfix XDSdocumentEntry.formatCode^dem Publikationsdatum dieses Leitfadens).
|-
|typeCode
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|.code
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*@code="TODO42348-3"*@displayName="TODOAdvance directives"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
|Dokumenttyp
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|
*@code="TODO42348-3"*@displayName="TODOAdvance directives"
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|Bezeichnet die „Dokumentklasse“ "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element.
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|R
|.title|TODO"Patientenverfügung"|TODOGültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf der Patientenverfügung"
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|.documentationOf./serviceEvent./code
|
*@code="TODO398295005"*@displayName="TODOValidity range (qualifier value)"
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*@codeSystemName="SNOMED CT"
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|.documentationOf./serviceEvent./effectiveTime./low|Zeitpunkt des Behandlungsbeginns (erster medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung)Beginn|Beginn Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der Gesundheitsdienstleistungverbindlichen Patientenverfügung.
|-
|serviceStopTime
|R
|.documentationOf./serviceEvent./effectiveTime./high|Zeitpunkt des Behandlungsendes (letzter medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung, muss sich von Behandlungsbeginn unterscheiden)Ende|Ende Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der Gesundheitsdienstleistungverbindlichen Patientenverfügung.
|}
 
 
<p style="page-break-before: always"></p>
=Konformitätsprüfung=
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten „Geschäftsregeln“"Geschäftsregeln".
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wiederwider: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''„Templates“"Templates"''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
{{BeginYellowBox}}
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.
{{BeginILFBox}}
Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden:
 
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]
Im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Datentypen|Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden]] werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.
{{EndILFBox}}
 
=Dataset der Patientenverfügung=
TODO: entfernen?
Das Dataset (auch "Datenarten" oder "Konzepte") listet alle mit der Arbeitsgruppe abgestimmten Inhalte des Leitfadens auf. Es enthält Beschreibungen der Elemente mit Synonymen.
 
Dataset-Elemente können auf das CDA Datenmodell gemappt werden. In den Metadaten eines Templates sind alle assoziierten Konzepte auf einen Blick ersichtlich. Im Template-Body wird das assoziierte Konzept beim entsprechenden Datenelement angezeigt.
 
Die Live-Version des Datasets in Art-Decor kann unter folgendem [https://art-decor.org/art-decor/decor-datasets--at-pv- Link] betrachtet werden.
<div class="landscape">
=Technische Spezifikation=
{| class="wikitable" width="100%"
|-
!style="text-align:left" width="20%" |Bedeutung / Link zum Kapitel
! style="text-align:left" width="20%" |CDA-Element
!style="text-align:left" width="10%" |Kard/Konf Vergleich Allgem. Leitfaden|'''Kard<sup>2</Konf''''''Patienten-verfügung'''sup>! style="text-align:left" width="6050%" |Bedeutung / Link zum KapitelBemerkung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.E222realmCode.80.9ErealmCode.E2.80.9C22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
|realmCode
|1..1 M|1..1 M||fixer Wert: AT
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.E222typeId.80.9EtypeId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung CDA R2]]
|typeId
|1..1 M||fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1 M||.3" @extension="POCD_HD000040"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.E222templateId.80.9EtemplateId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]
|templateId
|3..* M
|templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"<br />templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"<br />templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.* M|13"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.E222id.80.9Eid.E2.80.9D22.29|Dokumenten-Id]]
|id
|1..1 M
|1..1 M||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.E222code.80.9Ecode.E2.80.9C22.29|Klassifikation des Dokuments (fein und grob)]]|code&nbsp;&nbsp;/ <br />translation
|1..1 M
&nbsp;&nbsp;1..1 M
|1..1 M&nbsp;&nbsp;1..1 M|'''code: Dokumententypen(Dokumententyp)''' zur Auswahl:- <br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives" - Erneuerung der Patientenverfügung code:TODO - Widerruf der Patientenverfügung code:TODO '''translation: (Dokumentenklasse):''' <br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.E222title.80.9Etitle.E2.80.9C22.29|Titel des Dokuments]]
|title
|1..1 M|1..1 M||abhängig von Dokumenttypvom Dokumentinhalt: - z.B. "Patientenverfügung" - , "Erneuerung der Erneuerte verbindliche Patientenverfügung" - , "Widerruf der Patientenverfügung"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.E2.80.9Esdtc22sdtc:statusCode.E2.80.9C22.29|Status des Dokuments]]
|sdtc:statusCode
|0..1 Cstyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''||Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:terminologyDate.E2.80.9C22.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]
|hl7at:terminologyDate
|1..1 M|1..1 M||TODO
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:formatCode.E2.80.9C22.29|FormatCode des Dokuments]]
|hl7at:formatCode
|1..1 M|1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:pat-verfpatv:20201.0.0+20210331</nowiki>
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:practiceSettingCode.E2.80.9C22.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]
|hl7at:practiceSettingCode
|1..1 M
|1..1 M||ELGA_PracticeSetting:
"Rechtliche Dokumente", "F063"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.E222effectiveTime.80.9EeffectiveTime.E2.80.9C22.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] (medizinisch relevantes Datum)
|effectiveTime
|1..1 M|1..1 M||'''Rechtliches Errichtungsdatum der (eigebetteteneingebetteten) Patientenverfügung ''' / der Erneuerung / des Widerspruchs Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.(nicht das Das Erstellungsdatum des CDA-Dokumentswird unter author.time dokumentiert)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.E222confidentialityCode.80.9EconfidentialityCode.E2.80.9C22.29|Vertraulichkeitscode]]
|confidentialityCode
|1..1 M|1..1 M||fixer Wert: N
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.E222languageCode.80.9ElanguageCode.E2.80.9C22.29|Sprachcode des Dokuments]]
|languageCode
|1..1 M|1..1 M||fixer Wert: de-AT
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.E222setId.8022_und_.9EsetId22versionNumber.E2.80.9C_und_.E2.80.9EversionNumber.E2.80.9C22.29|Versionierung des Dokuments]]
|setId
versionNumber
1..1 M
|1..1 M 1..1 M|<br />versionNumber: fixer Wert 1
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.E2.80.9ErecordTarget22recordTarget.2FpatientRole.E2.80.9C22.29|Patient]]
|recordTarget
|1..1 M
|Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs.5 Z 1 GTelG 2012).Das bPK-GH wird direkt in id[1 M|] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.E222author.80.9Eauthor.E2.80.9C22.29|Verfasser des Dokuments]]
|author
|1..* M|1..1 M||Veranwortliche '''Dokumentersteller''' - Person , die die Patientenverfügung digitalisiert und im zPatVR registriert   author.time: '''Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (u. Organisationdigitalisiert), die CDA-PV und in ELGA einstelltregistriert wird.authorTime: Erstellungsdatum des CDA-Dokuments'''
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.E222dataEnterer.80.9EdataEnterer.E2.80.9C22.29|Personen der Dateneingabe]]
|dataEnterer
|0..1 Ostyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#InformantInformant_Body|Informant]]
|informant
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.E222custodian.80.9Ecustodian.E2.80.9C22.29|Verwahrer des Dokuments]]
|custodian
|1..1 M|1..1 M||'''Register''', dem die Patientenverfügung-Anwendung entstammt : * Bei Registrierung durch Notare/Rechtsanwälte: das jeweilige Register angegeben werden* Sonst: Patientenverfügungsregister (RegisterzPatVR)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.E222informationRecipient.80.9EinformationRecipient.E2.80.9C22.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
|informationRecipient
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.E222legalAuthenticator.80.9ElegalAuthenticator.E2.80.9C22.29|Rechtlicher Unterzeichner]], wird im speziellen Leitfaden definiert.
|legalAuthenticator
|0style="background:LightSalmon" |'''1..* C1 M'''|0'''Errichter''' - Person, die die Richtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem.§ 6 Abs.0 NP||1, wenn diese nicht vorhanden ist alternativ der aufklärende Arzt, wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient selbst)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.E222authenticator.80.9Eauthenticator.E2.80.9C22.29|Weitere Unterzeichner]]
|authenticator
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.E222participant.80.9Eparticipant.E2.80.9C22.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
|participant
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]]
|inFulfillmentOf
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |0..* O'''NP'''
|
|-
| rowspan="32" |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentation_der_Gesundheitsdienstleistung|Gesundheitsdienstleistungen]]| rowspan="2" |documentationOf/<br />serviceEvent| rowspanstyle="2background:LightSalmon" |0..* O|'''1..1 M '''|bei:- Verbindlicher Patientenverfügung'''Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes''' für
- *Verbindlicher Patientenverfügung*Erneuerung der verbindlichen PV|-|0..0 NP|bei:- anderen PatientenverfügungenPatientenverfügung
- Dokumenttyp Widerspruch
|- style="background:#FFFFFF"
|&nbsp;&nbsp;serviceEvent
|&nbsp;&nbsp;1..1 M
|&nbsp;&nbsp;1..1 M
|bei '''verbindlicher PV + Erneuerung:'''
- serviceStartTime: Errichtungsdatum der PV  (Rechtsgültigkeit)
- serviceStopTime'''Vorgaben: Fixer Wert: 8 Jahre (gesetzliche Frist), außer der Patient möchte die Verbindlichkeit der PV individuell verkürzen. '''
- *code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED*'''effectiveTime.low (1..1 M)''': '''Startdatum der Verbindlichkeit,''' entspricht dem Errichtungsdatum der Patientenverfügung (Rechtsgültigkeit)*'''effectiveTime.high (0..1 R)''': '''Enddatum der Verbindlichkeit''', nur anzugeben, wenn gesetzliche Verbindlichkeitsdauer verkürzt werden soll|-| style="background:LightSalmon" |'''NP'''|wird nicht angegeben bei: *anderen Patientenverfügungen*Widerruf der Patientenverfügung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]
|relatedDocument
|0..1 Ostyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung|Einverständniserklärung]]
|authorization
|0..0 NP|0..0 NP||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]]
|componentOf&nbsp;&nbsp;/ <br />encompassingEncounter|0..1 O&nbsp;&nbsp;1..1 Mstyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''
|
|-
|}<sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br /><ref group="Tabelle">Übersicht Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''<references group="Tabelle" />
==Übersichtstabelle der Header-Elemente für dokumenten-relevante Zeitpunkte/ZeitspannenCDA Strukturen des Bodys==Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Elemente des CDA Headers mit Zeitangaben und ihre Zusammenhänge.{{BeginILFBox}}Die jeweiligen Links in der letzten Spalte zeigen auf die einzelnen Header Elemente im allgemeinen Leitfaden.{{EndILFBox}}{{ILF:Übersicht_der_Zeitelemente_im_Header}}
==Übersichtstabelle der Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA Strukturen des Bodys==Dieses Kapitel gibt einen Überblick über -Bodies die Elemente des CDA Bodys und in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Vorgaben bezüglich Kardinalität und KonformitätWiderruf.{| class="wikitable" width="100%"|-! style="text-align:left" width="20%" |Element!Kard/Konf|| style="text-align:left" width="60%" |Bedeutung / Link zum Kapitel|- style="background:#FFFFFF"|Beilagen|0..1 O||[[#Beilagen|Beilagen]]|-|}<ref group="Tabelle">Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys</ref>:''Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys''
==CDA Templates==
===Header Level Templates===
{{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner "Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ Dokumente" übernommen. Diese sind unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenstruktur| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur]] Version 2020 zu finden. <br />'''''Wichtiger Hinweis:''''' <br />Header-Elemente, welche '''spezifisch für die Patientenverfügung angepasst''' wurden, sind zusammenfassend in der [[ILF:Patientenverfügung#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|'''"Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers"''']] und detailliert im [[ILF:Patientenverfügung#Document_Level_Templates|'''"Document Level Template"''']] beschrieben.{{EndILFBox}}
===Weitere CDA Fragmente==={{BeginYellowBoxBeginILFBox}}''Wichtiger Hinweis:'' Header-ElementeDie weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, welche spezifisch wurden aus dem bestehenden "Allgemeiner Implementierungsleitfaden für die Patientenverfügung angepasst wurden, ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind der Spezifikation im Kapitel auch unter [[ILF:PatientenverfügungAllgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Document_Level_TemplatesSonstige_Templates_.28Fragmente.29 |Document Level TemplateAllgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu entnehmenfinden.{{EndILFBox}} ====Address Compilation===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.25/dynamic}}====Address Compilation Minimal ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.10/dynamic}}====Assigned Entity ==== {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.22/dynamic}}====Device Compilation ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.18/dynamic}} ====Organization Compilation with id, name ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.5/dynamic}}====Organization Compilation with name==== {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.9/dynamic}}====Organization Name Compilation ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.27/dynamic}}====Person Name Compilation G1 M ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.12/dynamic}}====Person Name Compilation G2 M ==== {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.11/dynamic}}</div><div class="portrait"> ==Terminologien==Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet. [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10. 16&effectiveDate=2011-12-19T00:00:00&language=de-DE ELGA_AddressUse] [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.4&effectiveDate=2019-07-08T00:00:00&language=de-DE ELGA_AdministrativeGender] [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.6.0.10.8&effectiveDate=2019-04-24T11:39:13&language=de-DE ELGA_EntityNamePartQualifier_VS] [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.11&effectiveDate=2013-11-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_MaritalStatus] [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.18&effectiveDate=2013-11-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_ReligiousAffiliation]
TODO[https:Diese angepassten Elemente umfassen:* ClincialDocument/templateId* ClincialDocument/code* ClinicalDocumentart-decor.org/title* ClinicalDocumentart-decor/formatCode* ClinicalDocument/documentationOf/serviceEvent{{EndYellowBox}}decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.173&effectiveDate=2016-11-24T00:00:00&language=de-DE ELGA_HumanLanguage]
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id===Section Level Templates=======Beilagen==== {{:1.2.40.0.34.610.0.11.2.71/dynamic}}175&effectiveDate=2017-07-27T00:00:00&language=de-DE ELGA_LanguageAbilityMode]
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.174&effectiveDate=2017-02-17T00:00:00&language=Entry Level Template===TODOde-DE ELGA_ProficiencyLevelCode]
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id===Weitere CDA Fragmente ==={{BeginILFBox}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen1.2.40.0. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_34.28Fragmente10.29 | Allgemeiner Leitfaden 6&effectiveDate=2020-09- Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)18T09:23:04&language=de-DE ELGA_AuthorSpeciality]] zu finden.{{EndILFBox}}TODO
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.25&effectiveDate=Terminologien=2013-09-12T00:00:00&language=Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.TODOde-DE ELGA_URLScheme]
<![https://art-decor.org/art- Seitenumbruch decor/decor-valuesets-><p style-elga-?id="page1.2.40.0.34.10.36&effectiveDate=2013-break09-before12T00: always"></p><div class00:00&language="portrait">de-DE ELGA_TelecomAddressUse]
=Anhang=
==Abbildungen==
<references group="Abbildung"/>
 
==Tabellen==
<references group="Tabelle"/>
==Referenzen==
</div>
<references />
3.869
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