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→Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
}}
{{#customtitle:Patientenverfügung}} {{#css:@media Screen{(Version 1.orange{ border: thin black solid; background-color:#F4C789; padding: 5px 5px 5px 5px; margin-left:6px; width:70%;}0.ILFgreen{ border: thin black solid; background-color:#E0FFE0; padding: 5px 5px 5px 5px; margin-left:6px; width:70%;}.violet{ border: thin black solid; background-color:#E5D0EE; padding: 5px 5px 5px 5px; margin-left:6px; width:70%;}.toc{ width: 20%; float: right !important; margin: 10px 0px 10px 30px !important; border: 1px solid #AAA; background-color: #F9F9F9; display: table; padding: 7px !important;}}0)}}
<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
{{Infobox Dokument
|Group = ELGA CDA<br/>Implementierungsleitfäden
|Title = HL7 Implementation Guide for CDA<sup>®</sup> R2:<br/>Patientenverfügung
|Subtitle = Zur Anwendung im österreichischen<br/>Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7.2326.1]
|Short = Patientenverfügung
|Namespace = ILF
|Type = Implementierungsleitfaden
|Version = 20201.0.0
|Submitted = ELGA GmbH
|Copyright = © HL7 Austria 20202021|Date = 20202021.0802.2123|Status = BallotNormatives Abstimmungsverfahren - Abstimmungsphase
|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren
|Period = n.a.
|OID = TODO1.2.40.0.34.7.26
|Realm = Austria
}}
{{ILF-TOC limit|4}}<!-- {{Underconstruction}} -->
<!-- Zusammenfassung an erster Stelle -->
{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den zusammenfassenden [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung-Guide]]<ref name="Guide">Patientenverfügung-Guide [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide]</ref> im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}}
=Zusammenfassung=
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]]<ref name="CDAGrundl">CDA-Grundlagen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen]</ref>, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)<ref name="GTelG">Gesundheitstelematikgesetz 2012 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008120 (GTelG)]</ref>, zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.<ref name="PatVG">Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz]</ref>
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des Dokuments [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]<ref name="ALF"> Allgemeiner Implementierungsleitfaden [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3) https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020 Allgemeiner ImplementierungsleitfadenAllgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)]</ref>. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren, für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden hier im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]]) <ref name="ArtDecTab">Art-Decor-Tabellen verstehen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen]</ref> erläutert wird.
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:PatientenverfügungPatientenverf%C3%BCgung#AnwendungsfUser_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")]] beschrieben. {{EndYellowBox}}
'''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen'''
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers]] (administrative Daten)
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des CDA Bodys]] (medizinische Inhalte)
Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]''' <ref name="PVDisk">Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung]</ref> werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.<!-- Seitenumbruch --> <p style="page-break-before: always"></p>
=Informationen über dieses Dokument=
''Abbildungen:'' © ELGA GmbH
''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14Erdbergweg 7, 8010 8052 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br />
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download unter über das ''Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs''<ref name="GesHP">Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs [https://www.gesundheit.gv.at https://www.gesundheit.gv.at] </ref>und der ELGA Homepage unter ''Technische ELGA-Leitfäden''<ref name="ELGACDA">Homepage der ELGA GmbH / Technische ELGA-Leitfäden: [https://www.elga.gv.at/cda https://www.elga.gv.at/cda]</ref>.
</div></div>
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
==Haftungsausschluss==
<div class="mw-collapsible-content">
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
</div></div>
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf wwwNutzer dieses Dokuments (bzw.gesundheit.gv.at der Lizenznehmer) stimmt zu veröffentlichen. Der Zeitplan zur Bereitstellung und erkennt an, dass der Datenaustauschformate wird durch das Gesundheitstelematikgesetz 2012 Herausgeber nicht alle Rechte und Ansprüche in und darauf basierenden Durchführungsverordnungen durch an den zuständigen Bundesminister vorgegeben. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können („Mandatory“ (M), „Required“ (R) und „Fixed“ "Third Party Intellectual Property (F)IP), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen") dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden. <br />
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Einklang Zusammenhang mit den Gesetzen zu nutzenMaterialien oder anderweitig verantwortlich.<br />
==Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards==
Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International<ref name="HL7">Health Level Seven International [http://www.hl7.org www.hl7.org]</ref> gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert<ref>ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [https://www.iso.org/standard/44429.html]</ref>.
CDA definiert die Struktur und Semantik von "medizinischen Dokumenten" zum Austausch zwischen Gesundheitsdiensteanbietern und Patienten. Es enthält alle Metadaten zur Weiterverarbeitung und einen lesbaren textuellen Inhalt und kann diese Informationen auch maschinenlesbar tragen. Das Datenmodell von CDA und seine Abbildung in XML<ref>World Wide Web Consortium. Extensible Markup Language, 1.0, 5th Edition. [http://www.w3.org/TR/REC-xml]</ref> folgen dem Basisstandard HL7 Version 3<ref>HL7 Version 3 Product Suite [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=186]</ref> mit seinem Referenz-Informationsmodell (RIM). Dieser Leitfaden verwendet das HL7-Template-Austauschformat zur Definition der "Bausteine" (Templates) und ART-DECOR® <ref>ART-DECOR® [https://art-decor.org www.art-decor.org]</ref> als Spezifikationsplattform.
*HL7 Clinical Document Architecture (CDA) <ref name="CDA"> HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=7]</ref>*HL7 Referenz-Informationsmodell (RIM)<ref name="RIM">HL7 Version 3: Reference Information Model (RIM) [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=77]</ref>*HL7 V3 Datentypen <ref name="HL7 Version 3 Standard: Data Types">HL7 Version 3 Standard: Data Types – Abstract Specification, Release 2[http://www.hl7.org/documentcenter/private/standards/v3/edition_web/infrastructure/datatypes_r2/datatypes_r2.html]</ref>*HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1<ref name="Templates Specification"> HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=377] </ref>
Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)<refname="HL7Austria">HL7 Austria [http://www.hl7.at/ www.hl7.at]</ref>, die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden ([https://www.hl7.at www.HL7.at]). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.{{BeginILFBox}}==Verbindlichkeit==Die ELGA Patientenverfügung basiert Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.<ref name="GTelG"></ref>Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Ministerium auf den Vorgaben www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.Hauptversionen, also Aktualisierungen des '''[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeinen Implementierungsleitfadens 2020]]''', welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden. Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.{{EndILFBox}}
==Wichtige unterstützende Materialien==
{{BeginYellowBox}}
Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|ELGA Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:
*die PDF-Version dieses Leitfadens
*Schematron-Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Templatespezifikationen Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor -Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort zusätzlich zu diesem Leitfaden in einer Implementierer-freundlichen Ansicht eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt. Fragen, Kommentare oder Anregungen für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter [http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]. {{EndYellowBox}}
'''Fragen, Kommentare oder Anregungen''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden.{{EndYellowBox}}
<p style="page-break-before: always"></p>
==Bedienungshinweise==
===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise===
{{EndILFBox}}
''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>''
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
</div></div>
<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
=Begriffsdefinitionen=
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
!Begriff!!Definition
|-
|'''ELGA-TeilnehmerIn'''
|ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012<ref name="GTelG"/>).
|-
|'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''
|Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen er/sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Patientenverfügungs-Register'''
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
|-
|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''
|Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
|-
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Andere Patientenverfügungen'''
|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Beachtliche Patientenverfügung'''
|Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019<ref name="PatVG-2018" /> nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst.
|}
=Einleitung=
==Ausgangslage und Motivation==
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient /eine Patientin bestimmte medizinische Behandlung ablehnt Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er /sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden '''"Verbindliche Patientenverfügungen"''' und '''"Andere Patientenverfügungen"''' unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben. Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden. Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt (PatVG § 9). Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.
*In der Praxis kann es für behandelnde ÄrztInnen schwierig einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben seinoder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, herauszufinden, ob eine dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung vorliegtrichtig einschätzt (§ 4. PatVG). Manche *Ein Arzt/eine Ärztin muss den Patienten deponieren Karten in /die Patientin über die medizinischen Folgen der Geldbörse, mit Informationen, wo eine Patientenverfügung zu finden istaufklären und dessen/deren Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG). Manche deponieren das Dokument auf dem Nachttisch*Eine rechtskundige Person (§ 6. Vertrauenspersonen können ebenfalls (1) PatVG) muss den Patienten/die Patientin über Vorliegen einer Patientenverfügung befragt werdendie rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten. Weiters gibt es verschiedenste Register *Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (von Notaren, Rechtsanwälten, Landeskrankenanstalten, usw.sofern der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist), die aber aufgrund deren Vielzahl in kann jederzeit vom Patienten/von der Praxis oft nur mangelhaft abgefragt Patientin erneuert werden können. Daher verstreicht mit '''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:''' *Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von PatientIn / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen*Datum der Suche nach dem Dokument oft unnötig Zeit. Die Schaffung einer zentralen Abfragemöglichkeit für ganz Österreich über Errichtung*Medizinische Behandlungen, die Elektronische Gesundheitsakte ist daher von besonderer Bedeutung. Gegenstand der Ablehnung sindMit *Bestätigung, dass der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde Patient/die Patientin die Möglichkeit Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt Optionale Angabe: *Weitere Anmerkungen des Patienten/der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit Patientin*Benennung einer noch konkreten Vertrauensperson*Ablehnung des Kontakts zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werdeneiner bestimmten Person*Verpflichtung zur Information einer bestimmten Person.
==Zweck des Dokuments==
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten „Body“ "Body" enthalten.
{{BeginILFBox}}
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden „Allgemeiner [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“Dokumente (Version 3)]].{{EndILFBox}}
==Zielgruppe==
Anwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler SoftwareentwicklerInnen und BeraterBeraterInnen, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind. Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer EndbenutzerInnen der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
=Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess=
Für die Ausgestaltung der Inhalte von „CDA Implementierungsleitfäden“ "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer BenutzerInnen sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation. Für diese interdisziplinären Expertengruppen stehen nicht Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die technischensich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, sondern vor allem nicht aber für den medizinisch-inhaltliche Aspekte im Vordergrund/fachlichen Inhalt. Die technischen Inhalte werden großteils von den Redaktionsteams beigetragenEine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.
{{BeginILFBox}}
Weitere Details zum generischen Vorgehensmodell sind im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vorgehensmodell| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess - Vorgehensmodell]] zu finden.{{EndILFBox}} Dieser Implementierungsleitfaden entstand durch die Harmonisierungsarbeit der AG Patientenverfügung [TODO:anpassen], im Zeitraum von TODO. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe wurden durch ihre Organisation delegiert.
==Revision der Leitfäden==
Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen.
Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
Neue Versionen, die „verpflichtende Elemente“ "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind „Hauptversionen“"Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind „Nebenversionen“"Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
==Autoren und Mitwirkende==
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen (Mitglieder der Arbeitsgruppe) erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
<p style="page-break-before: always"></p>
===Autoren===
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
|-
|Nikola Tanjga
|ELGA GmbH
|Autor
|-
|Gabriel Kleinoscheg
|ELGA GmbH
|Autor
|}
<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben
=Begriffsdefinitionen={| class=User Storys ("wikitableAnwendungsfälle" style)="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"!Begriff!!Definition|-|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''|Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken Einsatzszenarien für Patientenverfügungen.|-|im '''Patientenverfügungs-Registerzentralen Patientenverfügungsregister (zPatVR)'''|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, werden in der alle Patientenverfügungen der Patientinnen Form von User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben. Diese sind nicht normativ und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden keine Vorentscheidung für Patientenverfügungen zu entnehmendie tatsächliche Umsetzung.|-|'''Verbindliche Patientenverfügung'''|Es gelten hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung und Errichtung und Erneuerung verbindlicher Patientenverfügungen besondere Vorgaben:
==Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen==
Frau Huber möchte die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung dokumentieren und über das zentrale Patientenverfügungsregister einsehbar machen. Ihr praktischer Arzt Dr. Medicus berät sie hinsichtlich der medizinischen Folgen und dokumentiert, dass Frau Huber diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt das Aufklärungsgespräch unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift und nimmt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann ein Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden.''
*das Datum der Errichtung der Patientenverfügung (effectiveTime),
*Frau Huber als Patient (recordTarget)
*Dr. Medicus als der für die Errichtung der "anderen" Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)
*''Dokumentersteller'' als der für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)
Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert.
Alternativ kann eine andere Patientenverfügung auch gänzlich '''ohne ärztliche oder juristische Aufklärung''' bei der '''Ombudsstelle''' errichtet und ins zPatVR eingestellt werden (mit Patient als legalAuthenicator und Ombudsstellenmitarbeiter als author).=Technischer Hintergrund==Ergebnis=ELGA=={{BeginILFBox}}Der technische Hintergrund ist Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde im zPatVR zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet einer eventuellen Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmenTod von Frau Huber verfügbar, sofern sie das möchte.{{EndILFBox}}
=Funktionale Anforderungen=Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR erneuern (verlängern oder ändern)==TODODie beiden folgenden Anwendungsfälle 6.2.1 und 6.2.2 unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Dokumentation, aber nicht beim Einstellen der Patientenverfügung.=Anwendungsfälle==Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung===Frau Huber möchte eine '''Verlängerung''' der Verbindlichkeitsfrist ihrer Patientenverfügung im zPatVR. Dafür sucht sie Dr. Medicus auf, der ihre aktuelle Patientenverfügung aus dem zPatVR abruft und sie erneut ärztlich aufklärt. Dr. Medicus dokumentiert das Aufklärungsgespräch mit seinen Daten sowie Datum und Unterschrift auf der bereits vorhandenen ausgedruckten Patientenverfügung.===Änderung der verbindlichen Patientenverfügung===Frau Huber möchte eine '''weitere medizinische Behandlung''' ablehnen. Da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann und eine bestehende Patientenverfügung nicht geändert werden darf, benötigt Frau Huber eine neue Patientenverfügung, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche zusammenfasst. Dr. Medicus klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf und dokumentiert dies in einer neuen Patientenverfügung unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift.
''Anmerkung: Diese Funktion benötigt die Berechtigung des Patienten, Dokumente bereitzustellen (anders als in ELGA). Die Abläufe gelten für "verbindliche Patientenverfügungen" und "andere Patientenverfügungen" zentrale Anwendung muss sicherstellen, dass nur ein bestehendes Dokument ersetzt werden kann (gem. § 8 PatVGreplace) gleichermaßen. Siehe auch Anwendungsfall "Löschen"''
==UC 1 Patientenverfügung aus dem zPatVR abrufen=====Abruf durch GDA===*Behandelnder Arzt: Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall nicht ansprechbar und in aussichtslosem Zustand auf der Intensivstation. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht im zPatVR des Patienten, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber.*Aufklärender Arzt: Dr. Medicus kann im Zuge einer Errichtung oder Erneuerung einer Patientenverfügung im zPatVR vorliegende Patientenverfügungen abrufen.===Abruf durch ELGA verfügbar machen-Teilnehmer===Frau Huber meldet sich in ihrem zPatVR an und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann diese ausdrucken oder z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist. Im Protokoll sieht sie, wer wann darauf zugegriffen hat.===Abruf durch ELGA Ombudsstelle===Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken.===Akteure und Vorbedingungen===UC 1 Beschreibung*Frau Huber (Patient)*Alternativ: Dr. Medicus oder Ombudsstelle. Der jeweilige Akteur ist entsprechend autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR abzurufen.===Ergebnis===Die Patientenverfügung im zPatVR wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
<div class===UC 1 Ablauf===Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder eine kürzere Frist gewünscht wird. Dies und das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „ELGA Patientenverfügung“''' in die Dokumentmetadaten übernommen. "landscape">
=Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens===Technischer Hintergrund=====UC 1 ErgebnisELGA==={{BeginILFBox}}Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}}<br/>==Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden=={{BeginILFBox}}Das Kapitel [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f.C3.BCr_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|''Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Dokument vom Typ „ELGA Patientenverfügung“ wurde Implementierungsleitfäden'']] des Allgemeinen Implementierungsleitfadens ist zu beachten.{{EndILFBox}}<br/>==Funktionale Anforderungen=====Darstellung===Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin GitLab] verfügbar.
{| class="wikitable"
!XDS-Mapping
nalität
!CDA-Element
!Beispiel
!Erklärung
|formatCode
|R
|.templateId/@extensionhl7at:formatCode|*<nowiki>@extension="XDSdocumentEntry.formatCode ^urn:hl7-at:TODOpatv:2020"1.0.0+20210331</nowiki>*@isplayName= "TODO"|Version des Implementierungsleitfaden Implementierungsleitfadens Patientenverfügung mit für XDSdocumentEntry.formatCode als Extension.Das templateId-Element mit einer Extension beginnend (mit "XDSdocumentEntry.formatCode^" wird ins XDS-Attribut formatCode gemappt (ohne Präfix XDSdocumentEntry.formatCode^dem Publikationsdatum dieses Leitfadens).
|-
|typeCode
|R
|.code
|
*@code="TODO42348-3"*@displayName="TODOAdvance directives"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
|Dokumenttyp
|classCode
|R
|.code./translation
|
*@code="TODO42348-3"*@displayName="TODOAdvance directives"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
|Bezeichnet die „Dokumentklasse“ "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element.
|-
|title
|R
|.title|TODO"Patientenverfügung"|TODOGültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf der Patientenverfügung"
|-
|eventCodeList
|R
|.documentationOf./serviceEvent./code
|
*@code="TODO398295005"*@displayName="TODOValidity range (qualifier value)"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96"
*@codeSystemName="SNOMED CT"
|Code der Gesundheitsdienstleistung.Fixer Wert @code="398295005", @displayName="Validity range (qualifier value)"
|-
|serviceStartTime
|R
|.documentationOf./serviceEvent./effectiveTime./low|Zeitpunkt des Behandlungsbeginns (erster medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung)Beginn|Beginn Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der Gesundheitsdienstleistungverbindlichen Patientenverfügung.
|-
|serviceStopTime
|R
|.documentationOf./serviceEvent./effectiveTime./high|Zeitpunkt des Behandlungsendes (letzter medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung, muss sich von Behandlungsbeginn unterscheiden)Ende|Ende Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der Gesundheitsdienstleistungverbindlichen Patientenverfügung.
|}
=Konformitätsprüfung=
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten „Geschäftsregeln“"Geschäftsregeln".
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wiederwider: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''„Templates“"Templates"''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
{{BeginYellowBox}}
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.
Im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Datentypen|Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden]] werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.
{{EndILFBox}}
=Technische Spezifikation=
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers==
{| class="wikitable" width="100%"
|-
!style="text-align:left" width="20%" |Bedeutung / Link zum Kapitel
! style="text-align:left" width="20%" |CDA-Element
!style="text-align:left" width="10%" |Kard/Konf Vergleich Allgem. Leitfaden|'''Kard<sup>2</Konf''''''Patienten-verfügung'''sup>! style="text-align:left" width="6050%" |Bedeutung / Link zum KapitelBemerkung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.E222realmCode.80.9ErealmCode.E2.80.9C22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
|realmCode
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.E222typeId.80.9EtypeId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung CDA R2]]
|typeId
|1..1 M||fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1 M||.3" @extension="POCD_HD000040"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.E222templateId.80.9EtemplateId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]
|templateId
|3..* M
|templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"<br />templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"<br />templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.* M|13"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.E222id.80.9Eid.E2.80.9D22.29|Dokumenten-Id]]
|id
|1..1 M||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.E222code.80.9Ecode.E2.80.9C22.29|Klassifikation des Dokuments (fein und grob)]]|code / <br />translation|1..1 M 1..1 M
|1..1 M
1..1 M
|'''code: Dokumententypen(Dokumententyp)''' zur Auswahl:- <br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives" - Erneuerung der Patientenverfügung code:TODO - Widerruf der Patientenverfügung code:TODO '''translation: (Dokumentenklasse):''' <br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.E222title.80.9Etitle.E2.80.9C22.29|Titel des Dokuments]]
|title
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.E2.80.9Esdtc22sdtc:statusCode.E2.80.9C22.29|Status des Dokuments]]
|sdtc:statusCode
|0..1 Cstyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''||Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:terminologyDate.E2.80.9C22.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]
|hl7at:terminologyDate
|1..1 M|1..1 M||TODO
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:formatCode.E2.80.9C22.29|FormatCode des Dokuments]]
|hl7at:formatCode
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:practiceSettingCode.E2.80.9C22.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]
|hl7at:practiceSettingCode
|1..1 M||ELGA_PracticeSetting:
"Rechtliche Dokumente", "F063"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.E222effectiveTime.80.9EeffectiveTime.E2.80.9C22.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] (medizinisch relevantes Datum)
|effectiveTime
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.E222confidentialityCode.80.9EconfidentialityCode.E2.80.9C22.29|Vertraulichkeitscode]]
|confidentialityCode
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.E222languageCode.80.9ElanguageCode.E2.80.9C22.29|Sprachcode des Dokuments]]
|languageCode
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.E222setId.8022_und_.9EsetId22versionNumber.E2.80.9C_und_.E2.80.9EversionNumber.E2.80.9C22.29|Versionierung des Dokuments]]
|setId
versionNumber
1..1 M
|1..1 M 1..1 M|<br />versionNumber: fixer Wert 1
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.E2.80.9ErecordTarget22recordTarget.2FpatientRole.E2.80.9C22.29|Patient]]
|recordTarget
|1..1 M
|Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs.5 Z 1 GTelG 2012).Das bPK-GH wird direkt in id[1 M|] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.E222author.80.9Eauthor.E2.80.9C22.29|Verfasser des Dokuments]]
|author
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.E222dataEnterer.80.9EdataEnterer.E2.80.9C22.29|Personen der Dateneingabe]]
|dataEnterer
|0..1 Ostyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#InformantInformant_Body|Informant]]
|informant
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.E222custodian.80.9Ecustodian.E2.80.9C22.29|Verwahrer des Dokuments]]
|custodian
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.E222informationRecipient.80.9EinformationRecipient.E2.80.9C22.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
|informationRecipient
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.E222legalAuthenticator.80.9ElegalAuthenticator.E2.80.9C22.29|Rechtlicher Unterzeichner]], wird im speziellen Leitfaden definiert.
|legalAuthenticator
|0style="background:LightSalmon" |'''1..* C1 M'''|0'''Errichter''' - Person, die die Richtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem.§ 6 Abs.0 NP||1, wenn diese nicht vorhanden ist alternativ der aufklärende Arzt, wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient selbst)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.E222authenticator.80.9Eauthenticator.E2.80.9C22.29|Weitere Unterzeichner]]
|authenticator
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.E222participant.80.9Eparticipant.E2.80.9C22.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
|participant
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]]
|inFulfillmentOf
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |0..* O'''NP'''
|
|-
| rowspan="32" |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentation_der_Gesundheitsdienstleistung|Gesundheitsdienstleistungen]]| rowspan="2" |documentationOf/<br />serviceEvent| rowspanstyle="2background:LightSalmon" |0..* O|'''1..1 M'''|bei:'''Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes''' für - *Verbindlicher Patientenverfügung*Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]
|relatedDocument
|0..1 Ostyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung|Einverständniserklärung]]
|authorization
|0..0 NP|0..0 NP||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]]
|componentOf / <br />encompassingEncounter|0..1 O 1..1 Mstyle="background:LightSalmon" |0..0 '''NP'''
|
|-
|}<sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br /><ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung'' <references group==Übersichtstabelle der Header-Elemente für dokumenten-relevante Zeitpunkte"Tabelle" /Zeitspannen==Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Elemente des CDA Headers mit Zeitangaben und ihre Zusammenhänge.{{BeginILFBox}}Die jeweiligen Links in der letzten Spalte zeigen auf die einzelnen Header Elemente im allgemeinen Leitfaden.{{EndILFBox}}{{ILF:Übersicht_der_Zeitelemente_im_Header}}>
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys==
==CDA Templates==
===Header Level Templates===
{{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner "Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ Dokumente" übernommen. Diese sind unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenstruktur| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur]] Version 2020 zu finden. <br />'''''Wichtiger Hinweis:''''' <br />Header-Elemente, welche '''spezifisch für die Patientenverfügung angepasst''' wurden, sind zusammenfassend in der [[ILF:Patientenverfügung#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|'''"Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers"''']] und detailliert im [[ILF:Patientenverfügung#Document_Level_Templates|'''"Document Level Template"''']] beschrieben.{{EndILFBox}} ===Weitere CDA Fragmente==={{BeginILFBox}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden "Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_.28Fragmente.29 | Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu finden.{{EndILFBox}} ====Address Compilation===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.25/dynamic}}====Address Compilation Minimal ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.10/dynamic}}====Assigned Entity ==== {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.22/dynamic}}====Device Compilation ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.18/dynamic}} ====Organization Compilation with id, name ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.5/dynamic}}====Organization Compilation with name==== {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.9/dynamic}}====Organization Name Compilation ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.27/dynamic}}====Person Name Compilation G1 M ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.12/dynamic}}====Person Name Compilation G2 M ==== {{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.11/dynamic}}</div><div class="portrait"> ==Terminologien==Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet. [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.16&effectiveDate=2011-12-19T00:00:00&language=de-DE ELGA_AddressUse] [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.4&effectiveDate=2019-07-08T00:00:00&language=de-DE ELGA_AdministrativeGender]
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id===Section Level Templates=======Beilagen==== {{:1.2.40.0.34.610.0.11.2.71/dynamic}}175&effectiveDate=2017-07-27T00:00:00&language=de-DE ELGA_LanguageAbilityMode]
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.174&effectiveDate=2017-02-17T00:00:00&language=Entry Level Template===TODOde-DE ELGA_ProficiencyLevelCode]
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id===Weitere CDA Fragmente==={{BeginILFBox}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen1.2.40.0. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_34.28Fragmente10.29 | Allgemeiner Leitfaden 6&effectiveDate=2020-09- Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)18T09:23:04&language=de-DE ELGA_AuthorSpeciality]] zu finden.{{EndILFBox}}TODO
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.25&effectiveDate=Terminologien=2013-09-12T00:00:00&language=Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.TODOde-DE ELGA_URLScheme]
=Anhang=
==Tabellen==
<references group="Tabelle" />
==Referenzen==
</div>
<references />