Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

ILF:Patientenverfügung (Version 1)

11.348 Bytes hinzugefügt, 13:16, 1. Feb. 2022
Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
}}
 {{#customtitle:Patientenverfügung(Version 1.0.0)}} 
<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
{{Infobox Dokument
|Group = ELGA CDA<br/>Implementierungsleitfäden
|Title = HL7 Implementation Guide for CDA<sup>&reg;</sup> R2:<br/>Patientenverfügung
|Subtitle = Zur Anwendung im österreichischen<br/>Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7.2326.1]
|Short = Patientenverfügung
|Namespace = ILF
|Type = Implementierungsleitfaden
|Version = 20201.0.0
|Submitted = ELGA GmbH
|Copyright = © HL7 Austria 20202021|Date = 20202021.0802.2123|Status = BallotNormatives Abstimmungsverfahren - Abstimmungsphase
|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren
|Period = n.a.
|OID = TODO1.2.40.0.34.7.26
|Realm = Austria
}}
 {{ILF-TOC limit|4}} <!-- {{Underconstruction}} -->
<!-- Zusammenfassung an erster Stelle -->
{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den zusammenfassenden [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung-Guide]]<ref name="Guide">Patientenverfügung-Guide [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide]</ref> im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}}
=Zusammenfassung=
{{BeginYellowBox}}
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt das CDA-Dokument "ELGA Patientenverfügung" in Österreich.
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für den Einsatz in der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA gesetzlich verankertauf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die Rahmenbedingungen künftige Patientin/der Umsetzung festgelegt künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werdensoll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).
Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage Mit einer Novellierung des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document ArchitecturePatientenverfügungs-Gesetzes<ref name="PatVG-2018">Bundesgesetz, Release 2.0 mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (CDAPatVG-Novelle 2018) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassungDokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über html PatVG-Novelle 2018]</ref> wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen], in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundeserlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]]<ref name="CDAGrundl">CDA-Grundlagen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen]</ref>, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)<ref name="GTelG">Gesundheitstelematikgesetz 2012 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008120 (GTelG)]</ref>, zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.<ref name="PatVG">Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz]</ref>
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des Dokuments [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]<ref name="ALF"> Allgemeiner Implementierungsleitfaden [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3) https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020 Allgemeiner ImplementierungsleitfadenAllgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)]</ref>. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren, für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden hier im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]]) <ref name="ArtDecTab">Art-Decor-Tabellen verstehen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen]</ref> erläutert wird.
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:PatientenverfügungPatientenverf%C3%BCgung#AnwendungsfUser_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")]] beschrieben. {{EndYellowBox}}
'''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen'''
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys]] (medizinische Inhalte)
Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]''' <ref name="PVDisk">Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung]</ref> werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.<!-- Seitenumbruch --> <p style="page-break-before: always"></p>
=Informationen über dieses Dokument=
''Abbildungen:'' © ELGA GmbH
''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14Erdbergweg 7, 8010 8052 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br />
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download unter über das ''Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs''<ref name="GesHP">Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs [https://www.gesundheit.gv.at https://www.gesundheit.gv.at] </ref>und der ELGA Homepage unter ''Technische ELGA-Leitfäden''<ref name="ELGACDA">Homepage der ELGA GmbH / Technische ELGA-Leitfäden: [https://www.elga.gv.at/cda https://www.elga.gv.at/cda]</ref>.
</div></div>
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
 
==Haftungsausschluss==
<div class="mw-collapsible-content">
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
</div></div>
{{ILF:==Lizenzinformationen}}==Die von HL7 Austria erarbeiteten Standards und die Bearbeitungen der Standards von HL7 International stellen Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes dar und unterliegen daher urheberrechtlichem Schutz.<br />HL7 Austria genehmigt die Verwendung dieser Standards für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen. <br />{{BeginILFBox}}Die ELGA Patientenverfügung basiert auf den Vorgaben des vollständige oder teilweise Veröffentlichung der Standards (zum Beispiel in Spezifikationen, Publikationen oder Schulungsunterlagen) ist nur mit einer ''ausdrücklichen Genehmigung der HL7 Austria''[[ILFgestattet. Mitglieder von HL7 Austria sind berechtigt, die Standards vollständig oder in Auszügen ausschließlich organisationsintern zu publizieren, zu vervielfältigen oder zu verteilen. Die Veröffentlichung eigener Anpassungen der HL7-Spezifikationen (im Sinne von Lokalisierungen) oder eigener Leitfäden erfordert eine formale Vereinbarung mit der HL7 Austria. <br /> HL7<sup>®</sup> und CDA<sup>®</sup> sind die eingetragenen Marken von Health Level Seven International. Die vollständigen Lizenzinformationen finden sich unter https://hl7.at/nutzungsbedingungen-und-lizenzinformationen/. Die Lizenzbedingungen von HL7 International finden sich unter http:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeinen Implementierungsleitfadens 2020]]'''//www.HL7.org/legal/ippolicy.cfm<br /><br /> Die Verwendung dieses Leitfadens für die Zwecke der Erstellung, des Verkaufs und des Betriebs von Computerprogrammen, sofern nicht anders angegeben oder sich die Standards auf andere urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützte Werke beziehen, ist ausdrücklich genehmigt.<br />  ===Urheber- und Nutzungsrechte von anderen Quellen ("Third Party IP")==={{EndILFBox}}<div style="border: thin #77c123 solid;width:100%; margin-left: 10px"> <div style="line-height: 1.25; font-size:16px; border-bottom: 1px solid #81ab1f; box-shadow: 0 4px 0 0 #a2d727;margin-bottom:4px; color:#77c123; width:100%"> <p style=Verbindlichkeit"padding: 10px 15px;font-size:18px;">Third Party Intellectual Property</p> </div> <div style="width:100%;"> <p style="padding: 15px;">  Der Nutzer dieses Dokuments (bzw. der Lizenznehmer) stimmt zu und erkennt an, dass der Herausgeber nicht alle Rechte und Ansprüche in und an den Materialien besitzt und dass die Materialien geistiges Eigentum von Dritten enthalten und / oder darauf verweisen können ("Third Party Intellectual Property (IP)").<br />  Die Verbindlichkeit Anerkennung dieser Lizenzbestimmungen gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte in Bezug auf Third Party IP. Der Lizenznehmer allein ist für die Identifizierung und den Erhalt von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Third Party IP im Zusammenhang mit den Materialien oder anderweitig verantwortlich. <br /> Jegliche Handlungen, Ansprüche oder Klagen eines Dritten, die Umsetzungsfrist sich aus einer Verletzung eines Third Party IP-Rechts durch den Lizenznehmer ergeben, bleiben die Haftung des Lizenznehmers.</p> </div></div> ==Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards==Grundlage dieses Leitfadens sind im Gesundheitstelematikgesetz 2012Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International<ref name="HL7">Health Level Seven International [http://www.hl7.org www.hl7.org]</ref> gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert<ref>ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, BGBlRelease 2 [https://www.iso.I Nrorg/standard/44429.111html]</2012 sowie ref>. CDA definiert die Struktur und Semantik von "medizinischen Dokumenten" zum Austausch zwischen Gesundheitsdiensteanbietern und Patienten. Es enthält alle Metadaten zur Weiterverarbeitung und einen lesbaren textuellen Inhalt und kann diese Informationen auch maschinenlesbar tragen. Das Datenmodell von CDA und seine Abbildung in den darauf fußenden ELGAXML<ref>World Wide Web Consortium. Extensible Markup Language, 1.0, 5th Edition. [http://www.w3.org/TR/REC-xml]</ref> folgen dem Basisstandard HL7 Version 3<ref>HL7 Version 3 Product Suite [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=186]</ref> mit seinem Referenz-Informationsmodell (RIM). Dieser Leitfaden verwendet das HL7-Template-Austauschformat zur Definition der "Bausteine" (Templates) und ART-DECOR® <ref>ART-DECOR® [https://art-decor.org www.art-Verordnungen geregeltdecor.org]</ref> als Spezifikationsplattform.
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf * HL7 Clinical Document Architecture (CDA) <ref name="CDA"> HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [http://www.gesundheithl7.gvorg/implement/standards/product_brief.at zu veröffentlichen. Der Zeitplan zur Bereitstellung der Datenaustauschformate wird durch das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und darauf basierenden Durchführungsverordnungen durch den zuständigen Bundesminister vorgegeben. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten cfm?product_id=7]</ref> * HL7 Referenz-Informationsmodell („Mandatory“ (MRIM), „Required“ <ref name="RIM">HL7 Version 3: Reference Information Model (R) und „Fixed“ (F)RIM)[http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=77]</ref>* HL7 V3 Datentypen <ref name="HL7 Version 3 Standard: Data Types">HL7 Version 3 Standard: Data Types – Abstract Specification, sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachenRelease 2[http://www.hl7.org/documentcenter/private/standards/v3/edition_web/infrastructure/datatypes_r2/datatypes_r2. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter html]</ref> * HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1<ref name="Templates Specification"> HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [http://www.gesundheit.gvhl7.at veröffentlicht werdenorg/implement/standards/product_brief. cfm?product_id=377] </ref>
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (zHL7 Austria)<ref name="HL7Austria">HL7 Austria [http://www.Bhl7. Ärztegesetz 1998at/ www.hl7.at]</ref>, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstaltendie offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden ([https://www.hl7.at www.HL7.at]). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7- und Kuranstaltengesetz, GesundheitsSpezifikationen können ohne Lizenz- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzenNutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
==Verbindlichkeit==
Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.<ref name="GTelG"></ref>
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Ministerium auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
==Wichtige unterstützende Materialien==
{{BeginYellowBox}}
Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|ELGA Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:
*die PDF-Version dieses Leitfadens
*Schematron-Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Templatespezifikationen Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor -Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort zusätzlich zu diesem Leitfaden in einer Implementierer-freundlichen Ansicht eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.  Fragen, Kommentare oder Anregungen für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter [http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]. {{EndYellowBox}}
'''Fragen, Kommentare oder Anregungen''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden.{{EndYellowBox}}
<p style="page-break-before: always"></p>
==Bedienungshinweise==
===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise===
{{EndILFBox}}
''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>''
{{BeginILFGreenBox}}<pre class="ilfbox_code">'''<BEISPIEL>'''<br /><languageCode code="de-AT" />{{EndILFGreenBox}}</pre>
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
</div></div>
<!-- Seitenumbruch -->
<p style="page-break-before: always"></p>
<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
 
=Begriffsdefinitionen=
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
!Begriff!!Definition
|-
|'''ELGA-TeilnehmerIn'''
|ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012<ref name="GTelG"/>).
|-
|'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''
|Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen er/sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Patientenverfügungs-Register'''
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
|-
|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''
|Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
|-
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Andere Patientenverfügungen'''
|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Beachtliche Patientenverfügung'''
|Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019<ref name="PatVG-2018" /> nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst.
|}
=Einleitung=
==Ausgangslage und Motivation==
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient /eine Patientin bestimmte medizinische Behandlung ablehnt Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er /sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden '''"Verbindliche Patientenverfügungen" ''' und '''"Andere Patientenverfügungen" ''' unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben (siehe auch Begriffsdefintionen). Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden. An diese müssen sich die behandelnden ÄrztInnen halten, da ansonsten der strafrechtliche Tatbestand der „eigenmächtigen Heilbehandlung“ (Paragraph 110 StGB) vorliegt. Ausgenommen davon sind medizinische Notfallsituationen.
TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#Sprachliche_Gleichbehandlung]] bin ich mir nicht sicherÄrzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, ob wir "ÄrztInnen" schreiben sollten oder nur "Ärzte"je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt (PatVG § 9). Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.
In der Praxis kann es für behandelnde ÄrztInnen schwierig sein, herauszufindenDie Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt. Manche Patienten deponieren Karten in der Geldbörse, mit Informationenmuss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, wo idealerweise über eine Patientenverfügung zu finden ist. Manche deponieren das Dokument auf dem Nachttisch. Vertrauenspersonen können ebenfalls über Vorliegen einer Patientenverfügung befragt werden. Weiters gibt es verschiedenste Register (von Notaren, Rechtsanwälten, Landeskrankenanstalten, usw.), die aber aufgrund deren Vielzahl in der Praxis oft nur mangelhaft abgefragt werden können. Daher verstreicht mit der Suche nach dem Dokument oft unnötig Zeit. Die Schaffung einer zentralen zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich über die Elektronische Gesundheitsakte ist daher von besonderer Bedeutung. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.===Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen ===Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben: *In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).*Ein Arzt/eine Ärztin muss den Patienten/die Patientin über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen/deren Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).*Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten/die Patientin über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.*Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten/von der Patientin erneuert werden. '''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:''' *Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von PatientIn / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen*Datum der Errichtung*Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind*Bestätigung, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt Optionale Angabe: *Weitere Anmerkungen des Patienten/der Patientin*Benennung einer konkreten Vertrauensperson*Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person*Verpflichtung zur Information einer bestimmten Person.
==Zweck des Dokuments==
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten „Body“ "Body" enthalten.
{{BeginILFBox}}
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden [[ILF:Allgemeiner_Leitfaden_GuideAllgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente(Version 3)]].{{EndILFBox}} TODO [GKL]: Link zeigt momentan auf die Guide-Seite des ALF. Ggf. direkt auf den Leitfaden verlinken?
==Zielgruppe==
Anwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler SoftwareentwicklerInnen und BeraterBeraterInnen, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind. Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer EndbenutzerInnen der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
=Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess=
Für die Ausgestaltung der Inhalte von „CDA Implementierungsleitfäden“ "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer BenutzerInnen sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte „Harmonisierung“ "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.
Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts ist wurde daher nicht möglichdurchgeführt.
Abgestimmt und harmonisiert werden aber die technischen Strukturvorgaben und die Dokument-Metadaten. Dies geschieht über ein reguläres Abstimmungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard.
{{BeginILFBox}}
Weitere Details zum generischen Vorgehensmodell sind im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vorgehensmodell| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess - Vorgehensmodell]] zu finden.{{EndILFBox}}
Dieser Implementierungsleitfaden entstand durch die Harmonisierungsarbeit der AG Patientenverfügung [TODO:anpassen], im Zeitraum von TODO. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe wurden durch ihre Organisation delegiert. ''Die Arbeitsgruppe harmonisierte primär die inhaltlichen Vorgaben und soweit möglich die zu verwendenden Terminologien (Value Sets).''Die Formulierung der technischen Spezifikation des CDA Implementierungsleitfadens Patientenverfügung erfolgte durch die ELGA GmbH parallel bzw. nach der inhaltlichen Festlegung. Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung soll wird durch eine Novellierung gesetzliche Verordnung begründet (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012, BGBl§ 28 Abs.I Nr.111/2012 begründet werden2).
==Revision der Leitfäden==
Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen.
Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
Neue Versionen, die „verpflichtende Elemente“ "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind „Hauptversionen“"Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind „Nebenversionen“"Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
==Autoren und Mitwirkende==
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen (Mitglieder der Arbeitsgruppe) erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
<p style="page-break-before: always"></p>
===Autoren===
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
|-
|Nikola Tanjga
|ELGA GmbH
|Autor
|-
|Gabriel Kleinoscheg
|ELGA GmbH
|Autor
|}
Unter Mitwirkung von<sup>1</sup>: Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)
===Mitwirkende==='''Teilnehmer der Arbeitsgruppe Unter Mitwirkung von: Oliver Kuttin (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA Patientenverfügung'''<sup>1</sup>: TODOGmbH)
<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben
=BegriffsdefinitionenUser Storys ("Anwendungsfälle")={| class=Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen im '''zentralen Patientenverfügungsregister (zPatVR)''' werden in Form von User Storys ("wikitableAnwendungsfälle" style) beschrieben. Diese sind nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung. Ergänzend zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen ist denkbar, dass Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA-Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, erneuern oder widerrufen und im zPatVR verfügbar machen lassen können.  ==Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen="margin=Frau Huber möchte die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung dokumentieren und über das zentrale Patientenverfügungsregister einsehbar machen. Ihr praktischer Arzt Dr. Medicus berät sie hinsichtlich der medizinischen Folgen und dokumentiert, dass Frau Huber diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt das Aufklärungsgespräch unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift und nimmt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann ein Patientenverfügungs-leftFormular zur Dokumentation genutzt werden.'' Die beiden möglichen Varianten – verbindliche und andere Patientenverfügung – werden in 6.1.1 und 6.1.2 beschrieben. ===Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===Nach der ärztlichen Aufklärung benötigt Frau Huber eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen ihrer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des Widerrufs. Ihre Rechtsberaterin Dr. Justus bestätigt dies unter Angabe ihrer Daten mit Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung, die nun formell rechtsgültig ist. ''Anmerkung: 16px; marginDiese Aufgabe kann ebenso von der '''Patientenanwaltschaft in einer Ombudsstelle''' übernommen werden, welche die Patientenverfügung direkt ins zPatVR einstellen kann.''====Akteure und Vorbedingung====*Frau Huber (Patient) möchte ihre verbindliche Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.*Dr. Justus ist im ELGA-rightBerechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten.====Ablauf====Die Rechtsberaterin Dr. Justus speichert die digitalisierte Patientenverfügung unter Angabe folgender Metadaten in das eigene Register: 16px;*Datum der Errichtung der Patientenverfügung und Startzeitpunkt der Verbindlichkeit (effectiveTime + serviceEvent/code/effectiveTime/low)*eine eventuell von Frau Huber gewünschte verkürzte Verbindlichkeitsdauer (serviceEvent/code/effectiveTime/high)*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Justus als die für die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dr. Justus als die für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung"und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden automatisch aus dem Register der Rechtsberaterin in das zPatVR übertragen.!Begriff!!Definition|-'''Alternativ''' kann Dr. Justus das Einstellen der Patientenverfügung in das zPatVR der '''Ombudsstelle''' delegieren. In dem Fall ist die für das Einstellen verantwortliche Person (author) der Ombudsstellenmitarbeiter. ===Andere Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===|Für die Errichtung und Verfügbarmachung einer '''anderen Patientenverfügung''' im zPatVR benötigt Frau Huber nach der medizinischen Aufklärung '''keine'Patientenverfügungs-Anwendung'' zusätzliche rechtliche Aufklärung. Dr. Medicus kann die Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen oder dies an die '''Ombudsstelle'''delegieren. ====Akteure und Vorbedingung====*Frau Huber (Patient) möchte ihre "andere" Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.|Die zentrale Patientenverfügungs*Dokumentersteller: ist im ELGA-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungenim zPatVR zu verarbeiten**Dr.Medicus (Aufklärender Arzt)|**Herr Schneider (Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle) ====Ablauf====Der ''Dokumentersteller'' digitalisiert die Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem: *das Datum der Errichtung der Patientenverfügung (effectiveTime),*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Medicus als der für die Errichtung der "anderen" Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) |*''Dokumentersteller''Patientenverfügungsals der für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-RegisterMetadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert. Alternativ kann eine andere Patientenverfügung auch gänzlich '''ohne ärztliche oder juristische Aufklärung''' bei der '''Ombudsstelle'''errichtet und ins zPatVR eingestellt werden (mit Patient als legalAuthenicator und Ombudsstellenmitarbeiter als author).===Ergebnis===|Das zentrale Patientenverfügungsregister CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde im zPatVR zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet einer eventuellen Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern sie das möchte. ''Anmerkungen:*Sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht vom Patienten widerrufen werden.*Bestehende Patientenverfügungen können nicht geändert werden. Sie können aber jederzeit durch eine neue Patientenverfügung ersetzt werden. *Sofern es sich um eine "verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf der gesetzlichen Frist ihre Verbindlichkeit, wenn nicht eine kürzere Frist bestimmt wurde. Nach entsprechender ärztlicher Aufklärung kann die verbindliche Patientenverfügung erneuert (verlängert) werden, wodurch die Frist neu zu laufen beginnt.*Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.'' ==Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR erneuern (verlängern oder ändern)==Die beiden folgenden Anwendungsfälle 6.2.1 und 6.2.2 unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Dokumentation, aber nicht beim Einstellen der Patientenverfügung.===Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung===Frau Huber möchte eine '''Verlängerung''' der Verbindlichkeitsfrist ihrer Patientenverfügung im zPatVR. Dafür sucht sie Dr. Medicus auf, der ihre aktuelle Patientenverfügung aus dem zPatVR abruft und sie erneut ärztlich aufklärt. Dr. Medicus dokumentiert das Aufklärungsgespräch mit seinen Daten sowie Datum und Unterschrift auf der bereits vorhandenen ausgedruckten Patientenverfügung.===Änderung der verbindlichen Patientenverfügung===Frau Huber möchte eine '''weitere medizinische Behandlung''' ablehnen. Da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann und eine bestehende Patientenverfügung nicht geändert werden darf, benötigt Frau Huber eine neue Patientenverfügung, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche zusammenfasst. Dr. Medicus klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf und dokumentiert dies in einer neuen Patientenverfügung unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift. Da in beiden beschriebenen Fällen eine erneute optionale Rechtsberatung von Frau Huber '''nicht erforderlich''' ist , kann Dr. Medicus die verlängerte bzw. geänderte verbindliche Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen.===Akteure und Vorbedingungen===*Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine zentrale Datenbankverbindliche Patientenverfügung im zPatVR *Dr. Medicus (Aufklärender Arzt) ist autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten===Ablauf===Dr. Medicus digitalisiert die verbindliche Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:*das Datum der Errichtung der erneuerten verbindlichen Patientenverfügung (effectiveTime), welcher auch als Startzeitpunkt der Verbindlichkeit aufgenommen wird (serviceEvent/code/effectiveTime/low))*die Verbindlichkeitsdauer beginnt erneut zu laufen; eine gewünschte verkürzte Verbindlichkeit wird festgehalten (serviceEvent/code/effectiveTime/high)*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Justus als die für die Errichtung der zugrundeliegenden Patientenverfügung Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dr. Medicus als der Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert. '''Alternativ''' kann die Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung nach der alle Patientenverfügungen ärztlichen Aufklärung auch bei der Patientinnen '''rechtskundigen Person''' (§ 6 Abs. 1) stattfinden, welche dann als Errichter (legalAuthenticator) und Patienten gespeichert Ersteller (author) in den CDA-Metadaten aufscheint. Das '''Einstellen der verlängerten/geänderten verbindlichen Patientenverfügung''' kann auch durch die '''Ombudsstelle''' erfolgen (im author-Element festgehalten).===Ergebnis===Für Frau Huber liegt eine erneuerte verbindliche Patientenverfügung im zPatVR vor. Die Verbindlichkeitsdauer beginnt ab dem Datum der Errichtung zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten  ==Patientenverfügung im zPatVR widerrufen==Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. ===Akteure und Vorbedingungen===*Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine Patientenverfügung im zPatVR *Alternativ: Dr. Medicus, Ombudsstelle oder rechtskundige Person. Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR verarbeiten.====Widerruf via Portal====Frau Huber authentifiziert sich mittels Handysignatur im zPatVR und erzeugt mittels Funktion "Patientenverfügung widerrufen" ein Widerrufsdokument, welches die bestehende Patientenverfügung für Patientenverfügungen zu entnehmenunwirksam erklärt. ''Anmerkung: Diese Funktion benötigt die Berechtigung des Patienten, Dokumente bereitzustellen (anders als in ELGA). Die zentrale Anwendung muss sicherstellen, dass nur ein bestehendes Dokument ersetzt werden kann (replace).Siehe auch Anwendungsfall "Löschen"''
TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#Sprachliche_Gleichbehandlung]] bin ich mir nicht sicher====Widerruf bei Ombudsstelle, ob wir "Patientinnen und Patienten" schreiben wollen GDA oder nur "Patienten"rechtskundiger Person====Um ihre im zPatVR gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, sucht Frau Huber die jeweilige Stelle auf.Nach erfolgter Identitätsfeststellung wird der digitalisierte Widerruf der Patientenverfügung mit folgenden Metadaten ins zPatVR eingestellt:*das Datum der Errichtung des Widerrufs (effectiveTime),|-*Frau Huber als Patient (recordTarget)|'''Verbindliche *Frau Huber als die für die Errichtung des Widerrufs der Patientenverfügung'''(eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)|Hinsichtlich Inhalt*Dokumentersteller (Ombudsstelle, ärztlicher Aufklärung, Errichtung GDA oder rechtskundiger Person) als der für die Erstellung des CDA-Dokuments Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author))Abschließend generiert das Dokumentationssystem das leitfadenkonforme CDA-Dokument "Patientenverfügung" und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten im zPatVR zur Verfügung (gemäß [https://wwwbzw.risim Falle der rechtskundigen Person über den Zwischenschritt des jeweiligen Registers).bka===Ergebnis===Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen des Widerrufs der Patientenverfügung im zPatVR widerrufen.gv.atDie ältere(n) Patientenverfügung(en) ist/GeltendeFassungsind über eine Historie im zPatVR abrufbar.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben:
==Patientenverfügung aus dem zPatVR abrufen=====Abruf durch GDA===*In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehenBehandelnder Arzt: Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall nicht ansprechbar und in aussichtslosem Zustand auf der Intensivstation. Der behandelnde Arzt Dr. Es muss auch hervorgehenKlink sieht im zPatVR des Patienten, dass der Patient eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die Folgen medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG)in der Krankengeschichte von Frau Huber.*Ein Aufklärender Arzt muss den Patienten über die medizinischen Folgen der : Dr. Medicus kann im Zuge einer Errichtung oder Erneuerung einer Patientenverfügung aufklären im zPatVR vorliegende Patientenverfügungen abrufen.===Abruf durch ELGA-Teilnehmer===Frau Huber meldet sich in ihrem zPatVR an und dessen Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren kann dort ihre Patientenverfügung (§ 5bzw. PatVGErneuerung oder den Widerruf)einsehen. Sie kann diese ausdrucken oder z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist. Im Protokoll sieht sie, wer wann darauf zugegriffen hat.*Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten über die rechtlichen Folgen ===Abruf durch ELGA Ombudsstelle===Frau Huber geht zur Ombudsstelle und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und diese errichtenausdrucken.===Akteure und Vorbedingungen===*Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich Frau Huber (sofern der Patient entscheidungsfähig )*Alternativ: Dr. Medicus oder Ombudsstelle. Der jeweilige Akteur ist)entsprechend autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR abzurufen.===Ergebnis===Die Patientenverfügung im zPatVR wurde abgerufen, kann jederzeit vom Patienten erneuert werdendie abrufende Person wurde protokolliert.
==Patientenverfügung aus zPatVR löschen==
Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die im zPatVR zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod des Patienten automatisch zu löschen. Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess und wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.
'''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:'''Ein Löschen von Patientenverfügungen durch Patienten oder durch die Ombudsstelle (in Vertretung des Patienten) ist gesetzlich nicht vorgesehen.
*Name''Anmerkung: Falls das Recht auf Löschen (Art. 17 DSGVO) auch für Patientenverfügungen durchgesetzt werden soll, Anschriftkann das technisch ermöglicht werden (ITI-57, eigenhändige Unterschrift von Patient / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen*Datum der Errichtung*Medizinische BehandlungenLöschdämon). Diese Funktion kann im Portal angeboten werden, die Gegenstand der Ablehnung sind*Bestätigunges ist angeraten, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätztdennoch ein Widerspruchsdokument zu hinterlegen, um Klarheit gegenüber allfälligen auf Papier existierenden Patientenverfügungen zu haben.''
Optionale Angabe:
*Weitere Anmerkungen des Patienten*Benennung einer konkreten Vertrauensperson*Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person*Verpflichtung zur Information einer bestimmten Person.|-|'''Andere Patientenverfügungen'''|<div class="Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der landscape"Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG).|}>
=Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens===Technischer Hintergrund=====ELGA===
{{BeginILFBox}}
Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}}
<br/>==Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden==
{{BeginILFBox}}
Die Das Kapitel [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f.C3.BCr_ELGA_CDABCr_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|allgemeinen ''Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden'']] sollen beachtet werdendes Allgemeinen Implementierungsleitfadens ist zu beachten.
{{EndILFBox}}
<br/>==Funktionale Anforderungen=====Darstellung===
Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGA GitLab] verfügbar.
===Verwendung in der ELGA Infrastruktur=======Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten) (TODO: alle Infos: siehe Übersichtstabelle Header)====
Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage ([https://www.elga.gv.at/technischer-hintergrund/technische-elga-leitfaeden/ www.elga.gv.at]) abrufbar.
<!-- Seitenumbruch --><div classp style="landscapepage-break-before: always"></p>
{| class="wikitable"
!XDS-Mapping
nalität
!CDA-Element
clinicalDocument./ClinicalDocument/
!Beispiel
!Erklärung
|formatCode
|R
|.templateId/@extensionhl7at:formatCode|*<nowiki>@extension="XDSdocumentEntry.formatCode ^urn:hl7-at:TODOpatv:2020"1.0.0+20210331</nowiki>*@displayName= "TODO"|Version des Implementierungsleitfaden Implementierungsleitfadens Patientenverfügung mit für XDSdocumentEntry.formatCode als Extension.Das templateId-Element mit einer Extension beginnend (mit "XDSdocumentEntry.formatCode^" wird ins XDS-Attribut formatCode gemappt (ohne Präfix XDSdocumentEntry.formatCode^dem Publikationsdatum dieses Leitfadens).
|-
|typeCode
|R
|.code
|
*@code="TODO42348-3"*@displayName="TODOAdvance directives"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
|Dokumenttyp
|classCode
|R
|.code./translation
|
*@code="TODO42348-3"*@displayName="TODOAdvance directives"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
|Bezeichnet die „Dokumentklasse“ "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element.
|-
|title
|R
|.title|TODO"Patientenverfügung"|TODOGültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf der Patientenverfügung"
|-
|eventCodeList
|R
|.documentationOf./serviceEvent./code
|
*@code="TODO398295005"*@displayName="TODOValidity range (qualifier value)"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96"
*@codeSystemName="SNOMED CT"
|Code der Gesundheitsdienstleistung.Fixer Wert @code="398295005", @displayName="Validity range (qualifier value)"
|-
|serviceStartTime
|R
|.documentationOf./serviceEvent./effectiveTime./low|Zeitpunkt des Behandlungsbeginns (erster medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung)Beginn|Beginn Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der Gesundheitsdienstleistungverbindlichen Patientenverfügung.
|-
|serviceStopTime
|R
|.documentationOf./serviceEvent./effectiveTime./high|Zeitpunkt des Behandlungsendes (letzter medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung, muss sich von Behandlungsbeginn unterscheiden)Ende|Ende Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der Gesundheitsdienstleistungverbindlichen Patientenverfügung.
|}
<p style="page-break-before: always"></p>
 
=Anwendungsfälle=
 
Folgende Anwendungsfälle sind im Zusammenhang mit Patientenverfügungen und deren Verfügbarmachung in ELGA zu beachten.
 
In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte Mitarbeiter der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6. (1), welche zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet sind, können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet.
 
Sofern die technischen Möglichkeiten bestehen und eine entsprechende Verordnung dies erlässt, sollen auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6. (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten. Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst.
 
Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patienten in einer eigens dafür geschaffenen Stelle in der ELGA Ombudsstelle medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern oder erneuern und in ELGA verfügbar machen lassen können.
 
Die Abläufe gelten für "verbindliche Patientenverfügungen" und "andere Patientenverfügungen" (gem. § 8 PatVG) gleichermaßen.
 
Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
 
==UC 1 Patientenverfügung in ELGA verfügbar machen==
===UC 1 Beschreibung===
 
#Eine Patientin möchte eine verbindliche Patientenverfügung erstellen. Sie vereinbart einen Termin mit einem Arzt, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der Arzt klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer Patientenverfügung auf und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt der Arzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. Optional kann ein von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungsformular verwendet werden.
#Die Patientin vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche die Patientin über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Namen, Anschrift, Datum und ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig.
#Da die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist und dem nicht widersprochen hat, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden.
 
''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden.''
 
===UC 1 Akteure===
*ELGA-Teilnehmer
*Aufklärender Arzt
*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6. (1))
*ELGA Ombudsstelle
 
===UC 1 Vorbedingung===
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben.
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.
 
===UC 1 Ablauf===
Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder eine kürzere Frist gewünscht wird. Dies und das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „ELGA Patientenverfügung“''' in die Dokumentmetadaten übernommen.
 
===UC 1 Ergebnis===
Das CDA-Dokument vom Typ „ELGA Patientenverfügung“ wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin verfügbar.
 
TODO [GKL]: Dh. die Patientenverfügung ist grundsätzlich max. 8 Jahre lang ''verbindlich'', bleibt aber nach dem Tod der Patientin 10 Jahre lang in ELGA verfügbar?
 
''Anmerkung: Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''
 
==UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern==
Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden.
 
Verbindliche Patientenverfügungen werden nach 8 Jahren unverbindlich (wenn vom Patienten nicht eine kürzere Zeit angegeben wurde). Verbindliche Patientenverfügungen können unverändert verlängert werden (UC 2a), unverbindliche Patientenverfügungen bleiben dauerhaft (oder bis zu einem Widerspruch) bestehen.
 
Jede vom Patienten nachträglich gewünschte Änderung seiner (verbindlichen oder unverbindlichen) Patientenverfügung resultiert in Anwendungsfall UC 2b: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden (allerdings gelten hier etwas andere Vorgaben als bei UC1).
===UC 2 Akteure===
*ELGA-Teilnehmer
*Aufklärender Arzt
*ELGA Ombudsstelle
*Rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6. (1))
 
===UC 2 Vorbedingung===
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.<br />
 
===UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)===
 
====UC 2a Beschreibung====
Die Patientin möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern (dazu kann ein Formular verwendet werden: „Erneuerung einer Patientenverfügung“). Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt.
 
====UC 2a Ablauf====
 
#Da die Patientin keine Änderungen an der Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert der Arzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument „Erneuerung der Patientenverfügung“ (siehe UC1). Eine erneute Rechtsberatung ist optional.
#Die Patientin bringt die Erneuerung ihrer Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „Erneuerung der verbindlichen ELGA Patientenverfügung“''' in die Dokumentmetadaten übernommen.
 
====UC 2a Ergebnis====
Neben der verbindlichen Patientenverfügung liegt auch das Dokument zur (unveränderten) Erneuerung der Patientenverfügung (eigener Dokumenttyp) in ELGA vor. Die Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erstellungsdatum der Erneuerung erneut zu laufen.
 
===UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern - mit Änderungen===
====UC 2b Beschreibung====
Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte die Patientin eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen. Sie benötigt daher eine neue Patientenverfügung, welche alle ihre Behandlungswünsche kumuliert. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät.
 
====UC 2b Ablauf====
 
#Der Arzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA der Patientin ab (UC 4). Er klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.
#Eine erneute Rechtsberatung ist optional möglich (wie UC1).
#Die Patientin bringt die neue Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, scannt er das mitgebrachte Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument „ELGA Patientenverfügung“''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).
 
====UC 2b Ergebnis====
Es liegt nun eine neue verbindliche ELGA Patientenverfügung vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die alte ELGA Patientenverfügung soll über eine Historie in ELGA weiterhin abrufbar sein, da diese jedenfalls die Informationen des Rechtsberaters enthält.
 
Sofern die Gültigkeitsdauer der Verbindlichkeit der Patientenverfügung von der Patientin nicht verkürzt wurde, beginnt die 8-Jahresfrist ab Erstellungsdatum erneut zu laufen. Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar.
 
''Anmerkung: '''Jede''' vom Patienten nachträglich gewünschte '''Änderung''' seiner Patientenverfügung resultiert in diesem Usecase: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden.''
 
TODO [GKL]: Trifft dieser Use Case auch zu, wenn eine ''verbindliche'' Patientenverfügung nach 8 Jahren zu einer ''anderen'' Patientenverfügung wird und einige Zeit später die Patienten diese wieder ''verbindlich'' machen will, ohne inhaltlich etwas zu ändern?
 
==UC 3 Patientenverfügung widerrufen==
===UC 3 Beschreibung===
Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstelle.
 
===UC 3 Akteure===
*ELGA-Teilnehmer
*ELGA Ombudsstelle
 
===UC 3 Vorbedingung===
 
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben
 
===UC 3 Ablauf===
Der zuständige Mitarbeiter in der ELGA Ombudsstelle identifiziert die ELGA-Teilnehmerin, lässt sie das Widerspruchsdokument unterschreiben und digitalisiert dieses.
 
Das Datum der Errichtung des Widerspruchs, der Name der Person, die die Aufnahme des Widerspruchs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA''' '''Dokuments „Widerspruch der ELGA Patientenverfügung“''' in ELGA in die Dokumentmetadaten übernommen.
 
===UC 3 Ergebnis===
Die Patientenverfügung wurde durch Einstellen des neuen Dokuments „Widerspruch der ELGA Patientenverfügung“ in ELGA widerrufen. Der Name der Patientin, als Auftraggeberin des Widerspruchs, ist im Protokoll ersichtlich.
 
Alte Patientenverfügungen sind in einer '''Historie''' abrufbar.
 
==UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen==
„Lesen“, d.h. Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen über ELGA.
 
===UC 4 Beschreibung===
 
====Abruf durch ELGA-GDA====
 
*'''Behandelnder Arzt:''' Die Patienten wird auf der Intensivstation aufgenommen und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, scheint sich aber von Tag zu Tag zu verschlechtern. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass diese vor drei Jahren eine Patientenverfügung errichtet hat. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend den Wünschen der Patientin anpassen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin.
*'''Aufklärender Arzt:''' Der aufklärende Arzt ruft im Zuge von UC 1 und UC 2 die ELGA seiner Patientin auf.
 
====Abruf durch ELGA-Teilnehmer====
Die Patientin loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung und evtl. vorhandene Erneuerungen bzw. den Widerruf einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange diese noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat.
 
====Abruf durch ELGA Ombudsstelle====
Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken.
 
===UC 4 Akteure===
 
*ELGA-Teilnehmer
*ELGA Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers)
*ELGA GDA
 
===UC 4 Vorbedingungen===
Der Akteur ist zum Zugriff auf betreffende Daten in ELGA berechtigt
 
===UC 4 Ergebnis===
Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
 
==UC 5 ELGA Patientenverfügung löschen==
 
===UC 5 Beschreibung===
Die Patientin verstirbt, 10 Jahre danach muss die ELGA Patientenverfügung gelöscht werden.
 
===UC 5 Akteure===
Auftragsverarbeiter, der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreibt
 
===UC 5 Vorbedingungen===
Der Tod der Patientin ist vor 10 Jahren eingetreten. Die Patientin hatte eine Patientenverfügung in ELGA.
 
===UC 5 Beschreibung===
Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod der ELGA-Teilnehmerin automatisch zu löschen. 
 
===UC 6 Ergebnis===
Die ELGA Patientenverfügung wurde aus dem Patientenverfügungsregister gelöscht.
=Konformitätsprüfung=
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten „Geschäftsregeln“"Geschäftsregeln".
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wiederwider: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''„Templates“"Templates"''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
{{BeginYellowBox}}
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.
Im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Datentypen|Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden]] werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.
{{EndILFBox}}
 
=Dataset der Patientenverfügung=
TODO: entfernen?
Das Dataset (auch "Datenarten" oder "Konzepte") listet alle mit der Arbeitsgruppe abgestimmten Inhalte des Leitfadens auf. Es enthält Beschreibungen der Elemente mit Synonymen.
 
Dataset-Elemente können auf das CDA Datenmodell gemappt werden. In den Metadaten eines Templates sind alle assoziierten Konzepte auf einen Blick ersichtlich. Im Template-Body wird das assoziierte Konzept beim entsprechenden Datenelement angezeigt.
 
Die Live-Version des Datasets in Art-Decor kann unter folgendem [https://art-decor.org/art-decor/decor-datasets--at-pv- Link] betrachtet werden.
<div class="landscape">
=Technische Spezifikation=
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers==
TODO: evtl. Spalte allgemeiner Leitfaden entfernen? oder PV farblich hervorheben
 
{| class="wikitable" width="100%"
|-
!style="text-align:left" width="20%" |Bedeutung / Link zum Kapitel
! style="text-align:left" width="20%" |CDA-Element
!style="text-align:left" width="10%" |Kard/Konf Vergleich Allgem. Leitfaden|'''Kard<sup>2</Konf''''''Patienten-verfügung'''sup>! style="text-align:left" width="6050%" |Bedeutung / Link zum KapitelBemerkung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.E222realmCode.80.9ErealmCode.E2.80.9C22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
|realmCode
|1..1 M|1..1 M||fixer Wert: AT
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.E222typeId.80.9EtypeId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung CDA R2]]
|typeId
|1..1 M||fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1 M||.3" @extension="POCD_HD000040"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.E222templateId.80.9EtemplateId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]
|templateId
|3..* M
|templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"<br />templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"<br />templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.* M|13"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.E222id.80.9Eid.E2.80.9D22.29|Dokumenten-Id]]
|id
|1..1 M
|1..1 M||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.E222code.80.9Ecode.E2.80.9C22.29|Klassifikation des Dokuments (fein und grob)]]|code&nbsp;&nbsp;/ <br />translation|1..1 M&nbsp;&nbsp;1..1 M
|1..1 M
&nbsp;&nbsp;1..1 M
|'''code: Dokumententypen(Dokumententyp)''' zur Auswahl:- <br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives" - Erneuerung der Patientenverfügung code:TODO - Widerruf der Patientenverfügung code:TODO '''translation: (Dokumentenklasse):''' <br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.E222title.80.9Etitle.E2.80.9C22.29|Titel des Dokuments]]
|title
|1..1 M|1..1 M||abhängig von Dokumenttypvom Dokumentinhalt: - z.B. "Patientenverfügung" - , "Erneuerung der Erneuerte verbindliche Patientenverfügung" - , "Widerruf der Patientenverfügung"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.E2.80.9Esdtc22sdtc:statusCode.E2.80.9C22.29|Status des Dokuments]]
|sdtc:statusCode
|0..1 Cstyle="background:LightSalmon" |'''NP'''||Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:terminologyDate.E2.80.9C22.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]
|hl7at:terminologyDate
|1..1 M|1..1 M||TODO
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:formatCode.E2.80.9C22.29|FormatCode des Dokuments]]
|hl7at:formatCode
|1..1 M|1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:pat-verfpatv:20201.0.0+20210331</nowiki>
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:practiceSettingCode.E2.80.9C22.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]
|hl7at:practiceSettingCode
|1..1 M
|1..1 M||ELGA_PracticeSetting:
"Rechtliche Dokumente", "F063"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.E222effectiveTime.80.9EeffectiveTime.E2.80.9C22.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] (medizinisch relevantes Datum)
|effectiveTime
|1..1 M|1..1 M||'''Rechtliches Errichtungsdatum der (eigebetteteneingebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerspruchs Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.(nicht das Das Erstellungsdatum des CDA-Dokumentswird unter author.time dokumentiert)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.E222confidentialityCode.80.9EconfidentialityCode.E2.80.9C22.29|Vertraulichkeitscode]]
|confidentialityCode
|1..1 M|1..1 M||fixer Wert: N
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.E222languageCode.80.9ElanguageCode.E2.80.9C22.29|Sprachcode des Dokuments]]
|languageCode
|1..1 M|1..1 M||fixer Wert: de-AT
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.E222setId.8022_und_.9EsetId22versionNumber.E2.80.9C_und_.E2.80.9EversionNumber.E2.80.9C22.29|Versionierung des Dokuments]]
|setId
versionNumber
1..1 M
|1..1 M 1..1 M|<br />versionNumber: fixer Wert 1
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.E2.80.9ErecordTarget22recordTarget.2FpatientRole.E2.80.9C22.29|Patient]]
|recordTarget
|1..1 M
|Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs.5 Z 1 GTelG 2012).Das bPK-GH wird direkt in id[1 M|] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.E222author.80.9Eauthor.E2.80.9C22.29|Verfasser des Dokuments]]
|author
|1..* M|1..1 M||Veranwortliche '''Dokumentersteller''' - Person (u. Organisation), die CDA-PV in ELGA einstelltdie Patientenverfügung digitalisiert und im zPatVR registriert   author.authorTimetime: '''Erstellungsdatum des CDA-DokumentsDatum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.'''
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.E222dataEnterer.80.9EdataEnterer.E2.80.9C22.29|Personen der Dateneingabe]]
|dataEnterer
|0..1 Ostyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#InformantInformant_Body|Informant]]
|informant
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.E222custodian.80.9Ecustodian.E2.80.9C22.29|Verwahrer des Dokuments]]
|custodian
|1..1 M|1..1 M||'''Register''', dem die Patientenverfügung-Anwendung entstammt : * Bei Registrierung durch Notare/Rechtsanwälte: das jeweilige Register angegeben werden* Sonst: Patientenverfügungsregister (RegisterzPatVR)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.E222informationRecipient.80.9EinformationRecipient.E2.80.9C22.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
|informationRecipient
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.E222legalAuthenticator.80.9ElegalAuthenticator.E2.80.9C22.29|Rechtlicher Unterzeichner]], wird im speziellen Leitfaden definiert.
|legalAuthenticator
|0style="background:LightSalmon" |'''1..* C1 M'''|NP||'''Errichter''' - Person, die die Richtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. 1, wenn diese nicht vorhanden ist alternativ der aufklärende Arzt, wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient selbst)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.E222authenticator.80.9Eauthenticator.E2.80.9C22.29|Weitere Unterzeichner]]
|authenticator
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.E222participant.80.9Eparticipant.E2.80.9C22.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
|participant
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]]
|inFulfillmentOf
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|-
| rowspan="32" |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentation_der_Gesundheitsdienstleistung|Gesundheitsdienstleistungen]]| rowspan="2" |documentationOf/<br />serviceEvent| rowspanstyle="2background:LightSalmon" |0..* O|'''1..1 M'''|bei:'''Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes''' für - *Verbindlicher Patientenverfügung*Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung
- Erneuerung der verbindlichen PV
|-
|NP
|bei:
- anderen Patientenverfügungen
- Dokumenttyp Widerspruch|- style="background:#FFFFFF"|&nbsp;&nbsp;serviceEvent|&nbsp;&nbsp;1..1 M|&nbsp;&nbsp;1..1 M|bei '''verbindlicher PV + ErneuerungVorgaben:'''- serviceStartTime: Errichtungsdatum der PV  (Rechtsgültigkeit)
- serviceStopTime*code: Fixer Wert: 8 Jahre "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED*'''effectiveTime.low (gesetzliche Frist1..1 M), außer ''': '''Startdatum der Patient möchte die Verbindlichkeit ,''' entspricht dem Errichtungsdatum der PV individuell verkürzenPatientenverfügung (Rechtsgültigkeit)*'''effectiveTime.high (0.. 1 R)''': '''Enddatum der Verbindlichkeit''', nur anzugeben, wenn gesetzliche Verbindlichkeitsdauer verkürzt werden soll|-| style="background:LightSalmon" |'''NP'''|wird nicht angegeben bei:
- code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED*anderen Patientenverfügungen*Widerruf der Patientenverfügung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]
|relatedDocument
|0..1 Ostyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung|Einverständniserklärung]]
|authorization
|NP
|NP||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]]
|componentOf&nbsp;&nbsp;/ <br />encompassingEncounter|0..1 O&nbsp;&nbsp;1..1 Mstyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|-
|}<sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br /><ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''<references group="Tabelle" />
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys==
Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den WiderspruchWiderruf.
==CDA Templates==
===Header Level Templates===
{{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner "Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ Dokumente" übernommen. Diese sind unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenstruktur| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur]] Version 2020 zu finden. <br />'''''Wichtiger Hinweis:''''' <br />Header-Elemente, welche '''spezifisch für die Patientenverfügung angepasst''' wurden, sind zusammenfassend in der [[ILF:Patientenverfügung#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|'''"Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers"''']] und detailliert im [[ILF:Patientenverfügung#Document_Level_Templates|'''"Document Level Template"''']] beschrieben.{{EndILFBox}}
===Weitere CDA Fragmente==={{BeginYellowBoxBeginILFBox}}''Wichtiger Hinweis:'' Header-ElementeDie weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, welche spezifisch wurden aus dem bestehenden "Allgemeiner Implementierungsleitfaden für die Patientenverfügung angepasst wurden, ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind der Spezifikation im Kapitel auch unter [[ILF:PatientenverfügungAllgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Document_Level_TemplatesSonstige_Templates_.28Fragmente.29 |Document Level TemplateAllgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu entnehmenfinden. {{EndILFBox}}
TODO====Address Compilation===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.25/dynamic}}====Address Compilation Minimal ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.10/dynamic}}====Assigned Entity ==== {{: evtl noch ergänzen1.2.40.0.34.6.0.11.9.22/dynamic}}====Device Compilation ====Diese angepassten Elemente umfassen{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.18/dynamic}}
*ClincialDocument====Organization Compilation with id, name ===={{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.5/templateIddynamic}}*ClincialDocument/code====Organization Compilation with name==== *ClinicalDocument{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.9/titledynamic}}*ClinicalDocument/formatCode====Organization Name Compilation ====*ClinicalDocument{{:1.2.40.0.34.6.0.11.9.27/documentationOf/serviceEventdynamic}}===Weitere CDA Fragmente=Person Name Compilation G1 M ===={{BeginILFBox:1.2.40.0.34.6.0.11.9.12/dynamic}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch ====Person Name Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommenG2 M ==== {{:1.2.40.0.34.6. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_0.28Fragmente11.29 | Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu finden9.{{EndILFBox11/dynamic}}TODO</div><div class="portrait">
==Terminologien==
Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.
TODO
<![https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets- Seitenumbruch -elga->?id=1.2.40.0.34.10.16&effectiveDate=2011-12-19T00:00:00&language=de-DE ELGA_AddressUse]<p style[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id="page1.2.40.0.34.10.4&effectiveDate=2019-break07-before08T00: always"><00:00&language=de-DE ELGA_AdministrativeGender] [https://art-decor.org/art-decor/p>decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.6.0.10.8&effectiveDate=2019-04-24T11:39:13&language=de-DE ELGA_EntityNamePartQualifier_VS]<div class[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.11&effectiveDate=2013-11-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_MaritalStatus] [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.18&effectiveDate=2013-11-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_ReligiousAffiliation] [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id="portrait">1.2.40.0.34.10.173&effectiveDate=2016-11-24T00:00:00&language=de-DE ELGA_HumanLanguage] [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.175&effectiveDate=2017-07-27T00:00:00&language=de-DE ELGA_LanguageAbilityMode] [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.174&effectiveDate=2017-02-17T00:00:00&language=de-DE ELGA_ProficiencyLevelCode] [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--at-pv-?id=1.2.40.0.34.10.6&effectiveDate=2020-09-18T09:23:04&language=de-DE ELGA_AuthorSpeciality] [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.25&effectiveDate=2013-09-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_URLScheme] [https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.36&effectiveDate=2013-09-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_TelecomAddressUse]
=Anhang=
==Abbildungen==
<references group="Abbildung" />
 
==Tabellen==
<references group="Tabelle" />
==Referenzen==
</div>
|}
<references />
3.869
Bearbeitungen

Navigationsmenü