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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

2.031 Bytes entfernt, 13:16, 1. Feb. 2022
Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
}}
{{#customtitle:Patientenverfügung(Version 1.0.0)}}
<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
{{Infobox Dokument
|Namespace = ILF
|Type = Implementierungsleitfaden
|Version = 2020 (Ballot-Version)1.0.0
|Submitted = ELGA GmbH
|Copyright = © HL7 Austria 20202021|Date = 20202021.1202.1123
|Status = Normatives Abstimmungsverfahren - Abstimmungsphase
|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren
{{ILF-TOC limit|4}} <!-- {{Underconstruction}} -->
<!-- Zusammenfassung an erster Stelle -->
{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den zusammenfassenden [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung-Guide]]<ref name="Guide">Patientenverfügung-Guide [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide '''zusammenfassenden Patientenverfügung-Guide'''https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide] </ref> im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}}
=Zusammenfassung=
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).
Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.<ref name="PatVG-2018">Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.html PatVG-Novelle 2018]</ref>wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]]<ref name="CDAGrundl">CDA-Grundlagen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen]</ref>, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.
Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)<ref name="GTelG">Gesundheitstelematikgesetz 2012 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008120 (GTelG)]</ref>, zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.<ref name="PatVG">Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz]</ref>
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]<ref name="ALF"> Allgemeiner Implementierungsleitfaden [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020 Allgemeinen ImplementierungsleitfadensAllgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3) https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)]</ref>. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]]) <ref name="ArtDecTab">Art-Decor-Tabellen verstehen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen]</ref> erläutert wird.
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#User_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")]] beschrieben.
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys]] (medizinische Inhalte)
Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]''' <ref name="PVDisk">Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung]</ref> werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.<!-- Seitenumbruch --> <p style="page-break-before: always"></p>
=Informationen über dieses Dokument=
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download unter über das ''Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs''<ref name="GesHP">Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs [https://www.gesundheit.gv.at https://www.gesundheit.gv.at] </ref>und der ELGA Homepage unter ''Technische ELGA-Leitfäden''<ref name="ELGACDA">Homepage der ELGA GmbH / Technische ELGA-Leitfäden: [https://www.elga.gv.at/cda https://www.elga.gv.at/cda]</ref>.
</div></div>
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
 
==Haftungsausschluss==
<div class="mw-collapsible-content">
* HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1<ref name="Templates Specification"> HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=377] </ref>
Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)<refname="HL7Austria">HL7 Austria [http://www.hl7.at/ www.hl7.at]</ref>, die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden ([https://www.hl7.at www.HL7.at]). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
==Verbindlichkeit==
'''Fragen, Kommentare oder Anregungen''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden.{{EndYellowBox}}
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==Bedienungshinweise==
</div></div>
<!-- Seitenumbruch -->
<p style="page-break-before: always"></p>
<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
 
=Begriffsdefinitionen=
|-
|'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''
|Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen der Patienter/die Patientin sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|-
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Außerdem Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Andere Patientenverfügungen'''
|Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019<ref name="PatVG-2018" /> nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst.
|}
 
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=Einleitung=
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten "Body" enthalten.
{{BeginILFBox}}
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente 2020(Version 3)]].{{EndILFBox}}
==Zielgruppe==
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
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===Autoren===
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben
 
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=User Storys ("Anwendungsfälle")=
Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen in ELGA im '''zentralen Patientenverfügungsregister (zPatVR)''' werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") knapp beschrieben, um Lesern den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist sind nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung. In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte MitarbeiterInnen der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6 (1) können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet. Sofern die technischen Möglichkeiten durch entsprechende Verordnung näher ausgestaltet sind und zur Verfügung stehen, können auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6 (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten und auch zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet werden. Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst. Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern, erneuern oder widerrufen und in ELGA verfügbar machen lassen können. Die beschriebenen Abläufe beziehen sich auf jegliche Patientenverfügungen, ungeachtet davon, ob die Formvorschriften und Anforderungen an verbindliche Patientenverfügungen erfüllt sind oder nicht (siehe auch § 8 PatVG).==UC 1 Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung stellen=====UC 1 Beschreibung===#Frau Huber möchte ihren Willen hinsichtlich der Ablehnung mehrerer medizinischer Behandlungen in Form einer verbindlichen Patientenverfügung dokumentieren und über ELGA einsehbar machen. Sie vereinbart dazu einen Termin mit ihrem praktischen Arzt Dr. Hausarzt für das notwendige Aufklärungsgespräch. Dr. Hausarzt informiert und berät Frau Huber über Bedeutung und mögliche medizinische Folgen der Patientenverfügung und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Dr. Hausarzt bestätigt das vorgenommene Aufklärungsgespräch unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt Dr. Hausarzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann auch ein vom Patienten/von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden''.#Frau Huber vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin Dr. Jus, um die verbindliche Patientenverfügung rechtsgültig zu errichten. Dabei klärt Dr. Jus Frau Huber über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs auf. Dr. Jus bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Name, Anschrift, Datum und Unterschrift. Formell ist die verbindliche Patientenverfügung nun rechtsgültig.# Da Frau Huber ELGA-Teilnehmerin ist und keinen Widerspruch gegen die Speicherung in ELGA äußert, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden (siehe ''UC 1 Ablauf''). ''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "Verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen der Patientin/des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden. Eine generelle Aufklärung über ELGA durch die rechtskundige Person ist nicht vorgesehen.'' ===UC 1 Akteure===*Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)*Dr. Hausarzt (Aufklärender Arzt)*Dr. Jus (Rechtskundige Person, gemäß PatVG § 6 (1))*Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle) ===UC 1 Vorbedingung===*Frau Huber und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben.*Herr Schneider ist als Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten. ===UC 1 Ablauf===Frau Huber bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter Herr Schneider identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder von Frau Huber eine kürzere Frist gewünscht wird. Die gewählte Frist für die Verbindlichkeit, das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, Frau Hubers Name (als Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat), sowie die eindeutige Kennung von Herrn Schneider (als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiter) werden von Herrn Schneider im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst. Abschließend generiert das Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle das CDA Dokument "Patientenverfügung", das konform zu den Vorgaben dieses CDA Implementierungsleitfaden ist, und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten in ELGA zur Verfügung. ===UC 1 Ergebnis===Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern zuvor kein ELGA Opt-Out durchgeführt wurde.
''Anmerkungen: *''Alle Patientenverfügungen sind Ergänzend zu beachtenden im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen ist denkbar, solange sie nicht von der Patientin/vom dass Patientinnen und Patienten widerrufen werden.*''Sofern es sich um eine "Verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn der/die in speziell eingerichteten ELGA-TeilnehmerIn nicht eine kürzere Frist bestimmt hat.''*''Die verbindliche Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt.'' *''Eine Patientenverfügung bleibt verbindlicherhalten und diese direkt vor Ort errichten, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kannoder widerrufen und im zPatVR verfügbar machen lassen können.''
==UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern oder ändernim zPatVR zur Verfügung stellen==Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Frau Huber möchte die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung aktualisiert werdendokumentieren und über das zentrale Patientenverfügungsregister einsehbar machen. Ihr praktischer Arzt Dr. Eine neue Patientenverfügung ergibt sich entweder durch inhaltliche ÄnderungenMedicus berät sie hinsichtlich der medizinischen Folgen und dokumentiert, wobei ein neues CDA Dokument "Patientenverfügung" (dass Frau Huber diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt das Aufklärungsgespräch unter Angabe seiner Daten mit neuer eingebetteter PDF-Patientenverfügung) erstellt werden muss (siehe ''UC 2b Datum und Unterschrift und nimmt die Patientenverfügung mit Änderungen in ELGA erneuernseine lokale Patientenakte auf. '') oder bei ausschließlicher Änderung der Verbindlichkeitsdauer (Verlängerung), hier wird die bestehende eingebettete PDFAnmerkung: Optional kann ein Patientenverfügungs-Patientenverfügung mit aktualisierten Gültigkeitsfristen in ein neues CDA Dokument "Patientenverfügung" gespeichert (siehe Formular zur Dokumentation genutzt werden.''UC 2a Patientenverfügung ohne Änderung erneuern'').
===UC 2 Akteure===*Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)*DrDie beiden möglichen Varianten – verbindliche und andere Patientenverfügung – werden in 6. Hausarzt (Aufklärender Arzt)*Dr1. Jus (Rechtskundige Person, gemäß PatVG § 1 und 6 (.1))*Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle).2 beschrieben.
===UC 2 Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===Nach der ärztlichen Aufklärung benötigt Frau Huber eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen ihrer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des Widerrufs. Ihre Rechtsberaterin Dr. Justus bestätigt dies unter Angabe ihrer Daten mit Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung, die nun formell rechtsgültig ist. ''Anmerkung: Diese Aufgabe kann ebenso von der '''Patientenanwaltschaft in einer Ombudsstelle''' übernommen werden, welche die Patientenverfügung direkt ins zPatVR einstellen kann.''====Akteure und Vorbedingung====*Frau Huber besitzt bereits eine (Patient) möchte ihre verbindliche Patientenverfügung in ELGAim zPatVR verfügbar haben.*Herr Schneider Dr. Justus ist als Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert , Patientenverfügungen in ELGA im zPatVR zu verarbeiten.====Ablauf====Die Rechtsberaterin Dr. Justus speichert die digitalisierte Patientenverfügung unter Angabe folgender Metadaten in das eigene Register:*Datum der Errichtung der Patientenverfügung und Startzeitpunkt der Verbindlichkeit (effectiveTime + serviceEvent/code/effectiveTime/low)*eine eventuell von Frau Huber gewünschte verkürzte Verbindlichkeitsdauer (serviceEvent/code/effectiveTime/high)*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Justus als die für die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dr. Justus als die für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden automatisch aus dem Register der Rechtsberaterin in das zPatVR übertragen.
===UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)=======UC 2a Beschreibung====Frau Huber möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern. Sie vereinbart einen Termin bei '''Alternativ''' kann Dr. Hausarzt, Justus das Einstellen der sie Patientenverfügung in dieser Angelegenheit umfassend über das zPatVR der '''Ombudsstelle''' delegieren. In dem Fall ist die Folgen aufklärt. Das Ergebnis des Gesprächs wird dokumentiert für das Einstellen verantwortliche Person (z.B. in einem Formular: "Erneuerung einer Patientenverfügung"author)der Ombudsstellenmitarbeiter.
====UC 2a Ablauf=Andere Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===#Da Für die Errichtung und Verfügbarmachung einer '''anderen Patientenverfügung''' im zPatVR benötigt Frau Huber nach der medizinischen Aufklärung '''keine Änderungen an ihrer bestehenden Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert ''' zusätzliche rechtliche Aufklärung. Dr. Hausarzt Medicus kann die Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen oder dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument "Erneuerung der Patientenverfügung"an die '''Ombudsstelle''' delegieren. ====Akteure und Vorbedingung====#Eine erneute optionale Rechtsberatung bei Dr. Jus wird von *Frau Huber nicht in Anspruch genommen(Patient) möchte ihre "andere" Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.#Frau Huber übermittelt das Dokument zur Erneuerung der Patientenverfügung der *Dokumentersteller: ist im ELGA Ombudsstelle-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten**Dr. Der zuständige Mitarbeiter, Medicus (Aufklärender Arzt)**Herr Schneider, identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder PassMitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle) und archiviert das übermittelte Dokument. Er ruft ====Ablauf====Der ''Dokumentersteller'' digitalisiert die ursprüngliche Patientenverfügung aus ELGA ab. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name von Frau Huber, als Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie seine eigene eindeutige Kennung als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiter werden und erfasst und als neue folgende Metadaten mit dem PDF-Inhalt der ursprünglichen Patientenverfügung in ein neues CDA Dokument übernommen.seinem Dokumentationssystem:
====UC 2a Ergebnis====*das Datum der Errichtung der Patientenverfügung (effectiveTime),Für *Frau Huber liegt eine neue verbindlichen Patientenverfügung in ELGA vorals Patient (recordTarget) *Dr. Die neue Gültigkeitsdauer entspricht Medicus als der für die Errichtung der zugrundeliegenden "anderen" Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erneuerungsdatum (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) *''Dokumentersteller'' als der Bestätigung für die Erstellung der erfolgten ärztlichen Aufklärung zu laufen. Die ältere CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung kann " und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in einer Historie abgerufen werdendas zPatVR gespeichert.
===UC 2b Alternativ kann eine andere Patientenverfügung in ELGA erneuern - auch gänzlich '''ohne ärztliche oder juristische Aufklärung''' bei der '''Ombudsstelle''' errichtet und ins zPatVR eingestellt werden (mit Änderungen===Patient als legalAuthenicator und Ombudsstellenmitarbeiter als author).====UC 2b Beschreibung=Ergebnis===Einige Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde im zPatVR zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet einer eventuellen Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte Frau Huber eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen lassen. Da es nur '''eine''' gültige Patientenverfügung geben kann, benötigt dem Tod von Frau Huber eine neue Patientenverfügungverfügbar, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche kumuliert*. Sie vereinbart einen Termin bei Dr. Hausarzt, der sofern sie in dieser Angelegenheit umfassend berät.''*Anmerkung: PatVG § 14adas möchte.(5) hält fest, dass ein ELGA-GDA die jeweils aktuelle Version der Patientenverfügung zu erheben hat.''
====UC 2b Ablauf====''Anmerkungen:#Dr. Hausarzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA von Frau Huber ab (UC 4). Er klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf*Sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen sind zu beachten, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschriftsolange sie nicht vom Patienten widerrufen werden.#Eine erneute optionale Rechtsberatung bei Dr*Bestehende Patientenverfügungen können nicht geändert werden. Jus wird von Frau Huber nicht in Anspruch genommenSie können aber jederzeit durch eine neue Patientenverfügung ersetzt werden.#Frau Huber übermittelt die neue *Sofern es sich um eine "verbindliche Patientenverfügung " handelt, verliert diese nach Ablauf der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter Herr Schneider identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und prüftgesetzlichen Frist ihre Verbindlichkeit, ob bereits wenn nicht eine kürzere Frist bestimmt wurde. Nach entsprechender ärztlicher Aufklärung kann die verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert erneuert (denn nur dannverlängert) werden, darf wodurch die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen)Frist neu zu laufen beginnt. Da dies *Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Fall ist, digitalisiert er das neue Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument "Patientenverfügung"Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).
==Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR erneuern (verlängern oder ändern)==UC 2b ErgebnisDie beiden folgenden Anwendungsfälle 6.2.1 und 6.2.2 unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Dokumentation, aber nicht beim Einstellen der Patientenverfügung.===Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung===Für Frau Huber liegt möchte eine '''Verlängerung''' der Verbindlichkeitsfrist ihrer Patientenverfügung im zPatVR. Dafür sucht sie Dr. Medicus auf, der ihre aktuelle Patientenverfügung aus dem zPatVR abruft und sie erneut ärztlich aufklärt. Dr. Medicus dokumentiert das Aufklärungsgespräch mit seinen Daten sowie Datum und Unterschrift auf der bereits vorhandenen ausgedruckten Patientenverfügung.===Änderung der verbindlichen Patientenverfügung===Frau Huber möchte eine '''weitere medizinische Behandlung''' ablehnen. Da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann und eine bestehende Patientenverfügung nicht geändert werden darf, benötigt Frau Huber eine neue verbindliche Patientenverfügung in ELGA vor, welche alle ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche der Patientin kumuliertzusammenfasst. Dr. Die ältere ELGA Medicus klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung bleibt auf und dokumentiert dies in einer Historie in ELGA abrufbarneuen Patientenverfügung unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift.
Die neue Gültigkeitsdauer der verbindlichen Patientenverfügung beginnt ab Erneuerungsdatum und nach 8 Jahren, da keine frühere Frist Da in beiden beschriebenen Fällen eine erneute optionale Rechtsberatung von Frau Huber gesetzt wurde'''nicht erforderlich''' ist, kann Dr. Medicus die verlängerte bzw. Die geänderte verbindliche Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod von selbst im zPatVR zur Verfügung stellen.===Akteure und Vorbedingungen===*Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine verbindliche Patientenverfügung im zPatVR *Dr. Medicus (Aufklärender Arzt) ist autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten===Ablauf===Dr. Medicus digitalisiert die verbindliche Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in ELGA verfügbarseinem Dokumentationssystem:*das Datum der Errichtung der erneuerten verbindlichen Patientenverfügung (effectiveTime), sofern zuvor kein ELGA Optwelcher auch als Startzeitpunkt der Verbindlichkeit aufgenommen wird (serviceEvent/code/effectiveTime/low))*die Verbindlichkeitsdauer beginnt erneut zu laufen; eine gewünschte verkürzte Verbindlichkeit wird festgehalten (serviceEvent/code/effectiveTime/high)*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Justus als die für die Errichtung der zugrundeliegenden Patientenverfügung Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dr. Medicus als der Erstellung der CDA-Out durchgeführt wurdePatientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert.
''Anmerkung: 'Alternativ''Jede'kann die Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung nach der ärztlichen Aufklärung auch bei der '' von einer Patienten/einem Patienten nachträglich gewünschte 'rechtskundigen Person''Änderung oder Ergänzung''' ihrer/seiner Patientenverfügung resultiert (§ 6 Abs. 1) stattfinden, welche dann als Errichter (legalAuthenticator) und Ersteller (author) in dieser User Story: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werdenden CDA-Metadaten aufscheint.''
==UC 3 Das '''Einstellen der verlängerten/geänderten verbindlichen Patientenverfügung widerrufen==''' kann auch durch die '''Ombudsstelle''' erfolgen (im author-Element festgehalten).===UC 3 BeschreibungErgebnis===Für Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die liegt eine erneuerte verbindliche Patientenverfügung widerrufenim zPatVR vor. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung Die Verbindlichkeitsdauer beginnt ab dem Datum der Errichtung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstellelaufen. ''Anmerkung: Der Widerruf Die ältere Patientenverfügung kann grundsätzlich bei jeder rechtskundigen Person eingelegt in einer Historie abgerufen werden, wobei noch zu definieren ist, in welcher Weise eine Zurverfügungstellung in ELGA erfolgen kann, allenfalls unter Einbindung der ELGA-Ombudsstelle.''
==Patientenverfügung im zPatVR widerrufen==Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. ===UC 3 Akteureund Vorbedingungen===*Frau Huber (ELGA-TeilnehmerinPatient)besitzt bereits eine Patientenverfügung im zPatVR *Herr Schneider (Alternativ: Dr. Medicus, Ombudsstelle oder rechtskundige Person. Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA Ombudsstelle)-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR verarbeiten.====Widerruf via Portal====Frau Huber authentifiziert sich mittels Handysignatur im zPatVR und erzeugt mittels Funktion "Patientenverfügung widerrufen" ein Widerrufsdokument, welches die bestehende Patientenverfügung für unwirksam erklärt.
===UC 3 Vorbedingung===*Frau Huber besitzt bereits eine Patientenverfügung ''Anmerkung: Diese Funktion benötigt die Berechtigung des Patienten, Dokumente bereitzustellen (anders als in ELGA). Die zentrale Anwendung muss sicherstellen, dass nur ein bestehendes Dokument ersetzt werden kann (replace).*Herr Schneider ist als Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.Siehe auch Anwendungsfall "Löschen"''
===UC 3 Ablauf=Widerruf bei Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person====Herr Schneider identifiziert Um ihre im zPatVR gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, sucht Frau Huber die jeweilige Stelle auf. Nach erfolgter Identitätsfeststellung wird der digitalisierte Widerruf der Patientenverfügung mit folgenden Metadaten ins zPatVR eingestellt:*das Datum der Errichtung des Widerrufs (effectiveTime),*Frau Huber als zuständiger Mitarbeiter Patient (recordTarget)*Frau Huber als die für die Errichtung des Widerrufs der ELGA Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dokumentersteller (Ombudsstelle Frau Huber, lässt sie ein Widerrufsdokument unterschreiben GDA oder rechtskundiger Person) als der für die Erstellung des CDA-Dokuments Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author))Abschließend generiert das Dokumentationssystem das leitfadenkonforme CDA-Dokument "Patientenverfügung" und digitalisiert stellt diesesgemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten im zPatVR zur Verfügung (bzw. im Falle der rechtskundigen Person über den Zwischenschritt des jeweiligen Registers).===Ergebnis===Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen des Widerrufs der Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. Die ältere(n) Patientenverfügung(en) ist/sind über eine Historie im zPatVR abrufbar.
Das Datum ==Patientenverfügung aus dem zPatVR abrufen=====Abruf durch GDA===*Behandelnder Arzt: Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall nicht ansprechbar und in aussichtslosem Zustand auf der Errichtung Intensivstation. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht im zPatVR des WiderrufsPatienten, der Name dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber als Person, die die Aufnahme des Widerrufs vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung der Krankengeschichte von Herrn Schneider (als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiter) werden von Herrn Schneider Frau Huber.*Aufklärender Arzt: Dr. Medicus kann im Zuge einer Errichtung oder Erneuerung einer Patientenverfügung im Dokumentationssystem der zPatVR vorliegende Patientenverfügungen abrufen.===Abruf durch ELGA-Ombudsstelle erfasst Teilnehmer===Frau Huber meldet sich in ihrem zPatVR an und beim Speichern des CDA Dokuments "kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf der ) einsehen. Sie kann diese ausdrucken oder z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung" in noch verbindlich ist. Im Protokoll sieht sie, wer wann darauf zugegriffen hat.===Abruf durch ELGA in Ombudsstelle===Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken.===Akteure und Vorbedingungen===*Frau Huber (Patient)*Alternativ: Dr. Medicus oder Ombudsstelle. Der jeweilige Akteur ist entsprechend autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR abzurufen.===Ergebnis===Die Patientenverfügung im zPatVR wurde abgerufen, die Dokumentmetadaten übernommenabrufende Person wurde protokolliert.
===UC 3 Ergebnis=Patientenverfügung aus zPatVR löschen==Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die im zPatVR zur Verfügung gestellte Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen zehn Jahre nach dem Tod des CDA Dokuments "Widerruf der Patientenverfügung" in ELGA widerrufenPatienten automatisch zu löschen. Der Name  Die Löschung von Frau Huber, als Auftraggeberin des Widerrufs, Patientenverfügungen ist im Protokoll ersichtlich. Die ältere ELGA Patientenverfügung ist über eine Historie in ELGA abrufbarein automatischer Prozess und wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.
==UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen==Unter "Lesen" ist das Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen in ELGA zu verstehen. Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentationen ("Krankengeschichte" oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, dies sonst aber an keiner anderen Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht. Ein behandelnder Arzt ist nicht zur "interpretatorischen Zusammenschau" mehrerer Dokumente verpflichtet, nur die jeweils aktuelle Version muss erhoben, d.h. eingesehen werden. Er darf davon ausgehen, dass die jeweils letzte Patientenverfügung gemäß ihrem Errichtungsdatum alle relevanten Informationen enthält. Dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung handelt. ===UC 4 Beschreibung=======Abruf durch ELGA-GDA====*'''Behandelnder Arzt:''' Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall wochenlang auf der Intensivstation und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand verschlechtert sich täglich. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht in der ELGA der Patientin, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber.*'''Aufklärender Arzt:''' Dr. Hausarzt kann im Zuge Löschen von UC 1 und UC 2 in ELGA vorliegende Patientenverfügungen abrufen.====Abruf durch ELGA-Teilnehmer====Frau Huber loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung Patienten oder den Widerruf) einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat. ====Abruf durch ELGA Ombudsstelle====Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken. ===UC 4 Akteure===*Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)*ELGA die Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-TeilnehmersPatienten)*ELGA GDA===UC 4 Vorbedingungen===* Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen in ELGA abzurufengesetzlich nicht vorgesehen.
===UC 4 Ergebnis===Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen''Anmerkung: Falls das Recht auf Löschen (Art. 17 DSGVO) auch für Patientenverfügungen durchgesetzt werden soll, kann das technisch ermöglicht werden (ITI-57, Löschdämon). Diese Funktion kann im Portal angeboten werden, es ist angeraten, dennoch ein Widerspruchsdokument zu hinterlegen, die abrufende Person wurde protokolliertum Klarheit gegenüber allfälligen auf Papier existierenden Patientenverfügungen zu haben.''
==UC 5 ELGA Patientenverfügung löschen==
Ein Löschen von Patientenverfügungen durch ELGA-Teilnehmer oder durch die Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers) ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber automatisch zu löschen. Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess, wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.
===UC 5 Beschreibung===
Frau Huber ist vor 10 Jahren verstorben, ihre Patientenverfügung muss gelöscht werden.
===UC 5 Akteure===
Auftragsverarbeiter, der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreibt.
===UC 5 Vorbedingungen===
Der Tod von Frau Huber ist vor 10 Jahren eingetreten. Sie hatte eine Patientenverfügung in ELGA.
===UC 5 Ergebnis===
Die Patientenverfügung wurde aus dem ELGA Patientenverfügungsregister gelöscht.
<div class="landscape">
=Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens===Technischer Hintergrund=====ELGA===
{{BeginILFBox}}
Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}}
<br/>==Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden==
{{BeginILFBox}}
Das Kapitel [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f.C3.BCr_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|''Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden'']] des Allgemeinen Implementierungsleitfadens ist zu beachten.
{{EndILFBox}}
<br/>==Funktionale Anforderungen=====Darstellung===
Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGA GitLab] verfügbar.
===Verwendung in der ELGA Infrastruktur=======Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten)====
Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage ([https://www.elga.gv.at/technischer-hintergrund/technische-elga-leitfaeden/ www.elga.gv.at]) abrufbar.
<!-- Seitenumbruch -->
|R
|hl7at:formatCode
|<nowiki>urn:hl7-at:patv:1.0.0+yyyymmdd20210331</nowiki>
|Version des Implementierungsleitfadens Patientenverfügung für XDSdocumentEntry.formatCode (mit dem Publikationsdatum dieses Leitfadens)
|-
! style="text-align:left" width="50%" |Bemerkung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.E222realmCode.80.9ErealmCode.E2.80.9C22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
|realmCode
| 1..1 M||fixer Wert: AT
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.E222typeId.80.9EtypeId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung CDA R2]]
|typeId
|1..1 M||fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.E222templateId.80.9EtemplateId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]
|templateId
|3..* M
|templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"<br />templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"<br />templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.E222id.80.9Eid.E2.80.9D22.29|Dokumenten-Id]]
|id
|1..1 M||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.E222code.80.9Ecode.E2.80.9C22.29|Klassifikation des Dokuments (fein und grob)]]
|code / <br />translation
|1..1 M
'''translation (Dokumentenklasse):'''<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.E222title.80.9Etitle.E2.80.9C22.29|Titel des Dokuments]]
|title
|1..1 M||abhängig vom Dokumentinhalt: * z.B. "Patientenverfügung"*, "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung"*, "Widerruf"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.E2.80.9Esdtc22sdtc:statusCode.E2.80.9C22.29|Status des Dokuments]]
|sdtc:statusCode
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:terminologyDate.E2.80.9C22.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]
|hl7at:terminologyDate
|1..1 M||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:formatCode.E2.80.9C22.29|FormatCode des Dokuments]]
|hl7at:formatCode
|1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:patv:20201.0.0+20210331</nowiki>
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:practiceSettingCode.E2.80.9C22.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]
|hl7at:practiceSettingCode
|1..1 M||ELGA_PracticeSetting:
"Rechtliche Dokumente", "F063"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.E222effectiveTime.80.9EeffectiveTime.E2.80.9C22.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] (medizinisch relevantes Datum)
|effectiveTime
|1..1 M||'''Rechtliches Errichtungsdatum der (eingebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.
(Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter author.time dokumentiert)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.E222confidentialityCode.80.9EconfidentialityCode.E2.80.9C22.29|Vertraulichkeitscode]]
|confidentialityCode
|1..1 M||fixer Wert: N
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.E222languageCode.80.9ElanguageCode.E2.80.9C22.29|Sprachcode des Dokuments]]
|languageCode
|1..1 M||fixer Wert: de-AT
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.E222setId.8022_und_.9EsetId22versionNumber.E2.80.9C_und_.E2.80.9EversionNumber.E2.80.9C22.29|Versionierung des Dokuments]]
|setId
versionNumber
|<br />versionNumber: fixer Wert 1
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.E2.80.9ErecordTarget22recordTarget.2FpatientRole.E2.80.9C22.29|Patient]]
|recordTarget
|1..1 M
| Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.E222author.80.9Eauthor.E2.80.9C22.29|Verfasser des Dokuments]]
|author
|1..1 M||Verantwortliche '''Dokumentersteller''' - Person (u. Organisation), die CDA die Patientenverfügung in ELGA einstellt. (z.B. ELGA Ombudsstelle)digitalisiert und im zPatVR registriert   
author.time: '''Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.'''
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.E222dataEnterer.80.9EdataEnterer.E2.80.9C22.29|Personen der Dateneingabe]]
|dataEnterer
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#InformantInformant_Body|Informant]]
|informant
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.E222custodian.80.9Ecustodian.E2.80.9C22.29|Verwahrer des Dokuments]]
|custodian
|1..1 M||'''Register''', dem die Patientenverfügung-Anwendung entstammt : * Bei Registrierung durch Notare/Rechtsanwälte: das jeweilige Register angegeben werden* Sonst: Patientenverfügungsregister (RegisterzPatVR)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.E222informationRecipient.80.9EinformationRecipient.E2.80.9C22.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
|informationRecipient
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.E222legalAuthenticator.80.9ElegalAuthenticator.E2.80.9C22.29|Rechtlicher Unterzeichner]], wird im speziellen Leitfaden definiert.
|legalAuthenticator
|style="background:LightSalmon" |'''1..1 M'''| '''Natürliche Errichter''' - Person, die die Aufnahme tatsächlich verlangt''' hatRichtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. Das 1, wenn diese nicht vorhanden ist im Regelfall die rechtskundige Personalternativ der aufklärende Arzt, kann unter Umständen wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient/die Patientin selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (z.B. keine verbindliche Patientenverfügung, Erneuerung).
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.E222authenticator.80.9Eauthenticator.E2.80.9C22.29|Weitere Unterzeichner]]
|authenticator
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.E222participant.80.9Eparticipant.E2.80.9C22.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
|participant
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]]
|inFulfillmentOf
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|-
| rowspan="2" |documentationOf /<br />serviceEvent
| style="background:LightSalmon" |'''1..1 M'''
|'''Angabe Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes. Verpflichtend''' anzugeben (1..1 M) bei: <br />für * Verbindlicher Patientenverfügung<br >* Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung<br />  '''mit folgenden Vorgaben:''' * code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED* '''effectiveTime.low(1..1 M)''': '''Startdatum der Verbindlichkeit,''' entspricht dem Errichtungsdatum der PV  Patientenverfügung (Rechtsgültigkeit)* '''effectiveTime.high(0..1 R)''': Ende '''Enddatum der Gültigkeitsfrist (maximal 8 JahreVerbindlichkeit''', nur anzugeben, sofern nicht individuell wenn gesetzliche Verbindlichkeitsdauer verkürzt)werden soll
|-
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|wird nicht angegeben bei:
 * anderen Patientenverfügungen* Widerruf der Patientenverfügung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]]
|componentOf / <br />encompassingEncounter
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|-
<sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br />
<ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''
<references group="Tabelle" />
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys==
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.36&effectiveDate=2013-09-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_TelecomAddressUse]
 
<!-- Seitenumbruch -->
<p style="page-break-before: always"></p>
=Anhang=
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