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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

3.079 Bytes entfernt, 13:16, 1. Feb. 2022
Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
}}
{{#customtitle:Patientenverfügung(Version 1.0.0)}}
<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
{{Infobox Dokument
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download über das ''Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs ([https://www.gesundheit.gv.at/ www.gesundheit.gv.at])''<ref name="GesHP">Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs [https://www.gesundheit.gv.at https://www.gesundheit.gv.at]</ref>und der ELGA Homepage/unter ''Technische ELGA-Leitfäden ([https://www.elga.gv.at/cda www.elga.gv.at/cda]) ''<ref name="ELGACDA">Homepage der ELGA GmbH / Technische ELGA-Leitfäden : [https://www.elga.gv.at/cda https://www.elga.gv.at/cda]</ref>.
</div></div>
<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
 
=Begriffsdefinitionen=
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
|-
|'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''
|Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen der Patienter/die Patientin sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|-
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Außerdem Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Andere Patientenverfügungen'''
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten "Body" enthalten.
{{BeginILFBox}}
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente 2020(Version 3)]].{{EndILFBox}}
==Zielgruppe==
=User Storys ("Anwendungsfälle")=
Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen in ELGA im '''zentralen Patientenverfügungsregister (zPatVR)''' werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") knapp beschrieben, um Lesern den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist sind nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
In Ergänzend zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangenist denkbar, dass nur berechtigte MitarbeiterInnen der Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA -Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6 (1) können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA medizinische und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet. Sofern die technischen Möglichkeiten durch entsprechende Verordnung näher ausgestaltet sind rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und zur Verfügung stehendiese direkt vor Ort errichten, erneuern oder widerrufen und im zPatVR verfügbar machen lassen können auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6 (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten und auch zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet werden. Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst.
Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern, erneuern oder widerrufen und in ELGA verfügbar machen lassen können. Die beschriebenen Abläufe beziehen sich auf jegliche Patientenverfügungen, ungeachtet davon, ob die Formvorschriften und Anforderungen an verbindliche Patientenverfügungen erfüllt sind oder nicht (siehe auch § 8 PatVG).==UC 1 Patientenverfügung in ELGA im zPatVR zur Verfügung stellen=====UC 1 Beschreibung===#Frau Huber möchte ihren Willen hinsichtlich der die Ablehnung mehrerer medizinischer Behandlungen einer bestimmten medizinischen Behandlung in Form einer verbindlichen Patientenverfügung dokumentieren und über ELGA das zentrale Patientenverfügungsregister einsehbar machen. Sie vereinbart dazu einen Termin mit ihrem praktischen Ihr praktischer Arzt Dr. Hausarzt für das notwendige Aufklärungsgespräch. Dr. Hausarzt informiert und Medicus berät Frau Huber über Bedeutung und mögliche medizinische sie hinsichtlich der medizinischen Folgen der Patientenverfügung und dokumentiert, weshalb sie dass Frau Huber diese zutreffend einschätzen kann. Dr. Hausarzt Er bestätigt das vorgenommene Aufklärungsgespräch unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift Daten mit Datum und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters und nimmt Dr. Hausarzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann auch ein vom Patienten/von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden''.#Frau Huber vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin Dr. Jus, um die verbindliche Patientenverfügung rechtsgültig zu errichten. Dabei klärt Dr. Jus Frau Huber über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs auf. Dr. Jus bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Name, Anschrift, Datum und Unterschrift. Formell ist die verbindliche Patientenverfügung nun rechtsgültig.# Da Frau Huber ELGA-Teilnehmerin ist und keinen Widerspruch gegen die Speicherung in ELGA äußert, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden (siehe ''UC 1 Ablauf''). ''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "Verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen der Patientin/des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden. Eine generelle Aufklärung über ELGA durch die rechtskundige Person ist nicht vorgesehen.''
===UC Die beiden möglichen Varianten – verbindliche und andere Patientenverfügung – werden in 6.1 Akteure===*Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)*Dr. Hausarzt (Aufklärender Arzt)*Dr1 und 6. Jus (Rechtskundige Person, gemäß PatVG § 6 (1))*Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle).2 beschrieben.
===UC 1 Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===Nach der ärztlichen Aufklärung benötigt Frau Huber eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen ihrer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des Widerrufs. Ihre Rechtsberaterin Dr. Justus bestätigt dies unter Angabe ihrer Daten mit Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung, die nun formell rechtsgültig ist. ''Anmerkung: Diese Aufgabe kann ebenso von der '''Patientenanwaltschaft in einer Ombudsstelle''' übernommen werden, welche die Patientenverfügung direkt ins zPatVR einstellen kann.''====Akteure und Vorbedingung====*Frau Huber und (Patient) möchte ihre rechtsgültige verbindliche Patientenverfügung in ELGA im zPatVR verfügbar haben.*Herr Schneider Dr. Justus ist als Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert , Patientenverfügungen in ELGA im zPatVR zu verarbeiten.====Ablauf====Die Rechtsberaterin Dr. Justus speichert die digitalisierte Patientenverfügung unter Angabe folgender Metadaten in das eigene Register:*Datum der Errichtung der Patientenverfügung und Startzeitpunkt der Verbindlichkeit (effectiveTime + serviceEvent/code/effectiveTime/low)*eine eventuell von Frau Huber gewünschte verkürzte Verbindlichkeitsdauer (serviceEvent/code/effectiveTime/high)*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Justus als die für die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dr. Justus als die für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden automatisch aus dem Register der Rechtsberaterin in das zPatVR übertragen.
===UC 1 Ablauf===Frau Huber bringt die rechtsgültige '''Alternativ''' kann Dr. Justus das Einstellen der Patientenverfügung zur ELGA in das zPatVR der '''Ombudsstelle''' delegieren. Der zuständige Mitarbeiter Herr Schneider identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und digitalisiert In dem Fall ist die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder von Frau Huber eine kürzere Frist gewünscht wird. Die gewählte Frist für die Verbindlichkeit, das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, Frau Hubers Name (als Einstellen verantwortliche Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat), sowie die eindeutige Kennung von Herrn Schneider (als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiterauthor) werden von Herrn Schneider im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst. Abschließend generiert das Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle das CDA Dokument "Patientenverfügung", das konform zu den Vorgaben dieses CDA Implementierungsleitfaden ist, und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten in ELGA zur VerfügungOmbudsstellenmitarbeiter.
===UC 1 ErgebnisAndere Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===Das CDA-Dokument vom Typ "Für die Errichtung und Verfügbarmachung einer '''anderen Patientenverfügung''' im zPatVR benötigt Frau Huber nach der medizinischen Aufklärung '''keine''' zusätzliche rechtliche Aufklärung. Dr. Medicus kann die Patientenverfügung" wurde in ELGA selbst im zPatVR zur Verfügung gestellt stellen oder dies an die '''Ombudsstelle''' delegieren. ====Akteure und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Vorbedingung====*Frau Huber (Patient) möchte ihre "andere" Patientenverfügung im zPatVR verfügbar, sofern zuvor kein haben.*Dokumentersteller: ist im ELGA Opt-Out durchgeführt wurdeBerechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten**Dr. Medicus (Aufklärender Arzt)**Herr Schneider (Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle) ====Ablauf====Der ''Dokumentersteller'' digitalisiert die Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:
''Anmerkungen: *das Datum der Errichtung der Patientenverfügung (effectiveTime),*Frau Huber als Patient (recordTarget) *''Alle Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht von Dr. Medicus als der für die Errichtung der Patientin/vom Patienten widerrufen werden."anderen" Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) *''Sofern es sich um eine "Verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn Dokumentersteller'' als der/für die ELGAErstellung der CDA-TeilnehmerIn nicht eine kürzere Frist bestimmt hat.''*''Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden im zPatVR Verantwortliche (siehe UC author) Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung erneuern"), wodurch und die 8erforderlichen Dokument-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt.'' *''Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kannMetadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert.''
==UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern oder ändern==Der Patientenwille Alternativ kann jederzeit durch eine neue andere Patientenverfügung aktualisiert werden. Eine neue Patientenverfügung ergibt sich entweder durch inhaltliche Änderungen, wobei ein neues CDA Dokument "Patientenverfügung" (mit neuer eingebetteter PDF-Patientenverfügung) erstellt werden muss (siehe auch gänzlich '''ohne ärztliche oder juristische Aufklärung'UC 2b Patientenverfügung mit Änderungen in ELGA erneuern'') oder bei ausschließlicher Änderung der Verbindlichkeitsdauer '''Ombudsstelle''' errichtet und ins zPatVR eingestellt werden (Verlängerungmit Patient als legalAuthenicator und Ombudsstellenmitarbeiter als author), hier wird die bestehende eingebettete PDF.===Ergebnis===Das CDA-Patientenverfügung mit aktualisierten Gültigkeitsfristen in ein neues CDA Dokument vom Typ "Patientenverfügung" gespeichert (siehe ''UC 2a Patientenverfügung ohne Änderung erneuern'')wurde im zPatVR zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet einer eventuellen Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern sie das möchte.
===UC 2 Akteure===''Anmerkungen:*Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)Sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht vom Patienten widerrufen werden.*DrBestehende Patientenverfügungen können nicht geändert werden. Sie können aber jederzeit durch eine neue Patientenverfügung ersetzt werden. Hausarzt (Aufklärender Arzt)*DrSofern es sich um eine "verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf der gesetzlichen Frist ihre Verbindlichkeit, wenn nicht eine kürzere Frist bestimmt wurde. Jus Nach entsprechender ärztlicher Aufklärung kann die verbindliche Patientenverfügung erneuert (Rechtskundige Personverlängert) werden, gemäß PatVG § 6 (1))wodurch die Frist neu zu laufen beginnt.*Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle)Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''
==Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR erneuern (verlängern oder ändern)==UC Die beiden folgenden Anwendungsfälle 6.2.1 und 6.2.2 Vorbedingungunterscheiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Dokumentation, aber nicht beim Einstellen der Patientenverfügung.===Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung===*Frau Huber besitzt möchte eine '''Verlängerung''' der Verbindlichkeitsfrist ihrer Patientenverfügung im zPatVR. Dafür sucht sie Dr. Medicus auf, der ihre aktuelle Patientenverfügung aus dem zPatVR abruft und sie erneut ärztlich aufklärt. Dr. Medicus dokumentiert das Aufklärungsgespräch mit seinen Daten sowie Datum und Unterschrift auf der bereits eine vorhandenen ausgedruckten Patientenverfügung in ELGA.*Herr Schneider ist als Mitarbeiter ===Änderung der ELGA-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen verbindlichen Patientenverfügung===Frau Huber möchte eine '''weitere medizinische Behandlung''' ablehnen. Da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann und eine bestehende Patientenverfügung nicht geändert werden darf, benötigt Frau Huber eine neue Patientenverfügung, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche zusammenfasst. Dr. Medicus klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf und dokumentiert dies in ELGA zu verarbeiteneiner neuen Patientenverfügung unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift.
Da in beiden beschriebenen Fällen eine erneute optionale Rechtsberatung von Frau Huber '''nicht erforderlich''' ist, kann Dr. Medicus die verlängerte bzw. geänderte verbindliche Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen.===UC 2a Akteure und Vorbedingungen===*Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine verbindliche Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen im zPatVR *Dr. Medicus (Verbindliche Patientenverfügung verlängernAufklärender Arzt)===ist autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten====UC 2a Beschreibung=Ablauf===Frau Huber möchte, dass ihre Dr. Medicus digitalisiert die verbindliche Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:*das Datum der Errichtung der erneuerten verbindlichen Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern. Sie vereinbart einen Termin bei Dr. Hausarzt(effectiveTime), welcher auch als Startzeitpunkt der sie in dieser Angelegenheit umfassend über Verbindlichkeit aufgenommen wird (serviceEvent/code/effectiveTime/low))*die Folgen aufklärt. Das Ergebnis des Gesprächs Verbindlichkeitsdauer beginnt erneut zu laufen; eine gewünschte verkürzte Verbindlichkeit wird dokumentiert festgehalten (zserviceEvent/code/effectiveTime/high)*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr.BJustus als die für die Errichtung der zugrundeliegenden Patientenverfügung Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dr. in einem Formular: Medicus als der Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Erneuerung einer Patientenverfügung")und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert.
====UC 2a Ablauf====#Da Frau Huber keine Änderungen an ihrer bestehenden Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert Dr. Hausarzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument "'''Alternativ''' kann die Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung". #Eine erneute optionale Rechtsberatung nach der ärztlichen Aufklärung auch bei Dr. Jus wird von Frau Huber nicht in Anspruch genommen.#Frau Huber übermittelt das Dokument zur Erneuerung der Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle'''rechtskundigen Person''' (§ 6 Abs. Der zuständige Mitarbeiter1) stattfinden, Herr Schneider, identifiziert Frau Huber welche dann als Errichter (z.B. mittels Personalausweis oder PasslegalAuthenticator) und archiviert das übermittelte Dokument. Er ruft die ursprüngliche Patientenverfügung aus ELGA ab. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name von Frau Huber, als Person, die die Aufnahme dieser Ersteller (author) in ELGA verlangt hat, sowie seine eigene eindeutige Kennung als verantwortlicher Ombudsstellenden CDA-Mitarbeiter werden erfasst und als neue Metadaten mit dem PDF-Inhalt der ursprünglichen Patientenverfügung in ein neues CDA Dokument übernommenaufscheint.
Das '''Einstellen der verlängerten/geänderten verbindlichen Patientenverfügung''' kann auch durch die '''Ombudsstelle''' erfolgen (im author-Element festgehalten).====UC 2a Ergebnis====Für Frau Huber liegt eine neue verbindlichen erneuerte verbindliche Patientenverfügung in ELGA im zPatVR vor. Die neue Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, Verbindlichkeitsdauer beginnt aber ab dem Erneuerungsdatum der Bestätigung Datum der erfolgten ärztlichen Aufklärung Errichtung zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werden.
===UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern - mit Änderungen=im zPatVR widerrufen==Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. ====UC 2b Beschreibung=Akteure und Vorbedingungen===Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte *Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen lassenim zPatVR *Alternativ: Dr. Da es nur '''eine''' gültige Patientenverfügung geben kann, benötigt Frau Huber eine neue PatientenverfügungMedicus, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche kumuliert*Ombudsstelle oder rechtskundige Person. Sie vereinbart einen Termin bei Dr. HausarztDer jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berätPatientenverfügungen im zPatVR verarbeiten.''*Anmerkung: PatVG § 14a.(5) hält fest====Widerruf via Portal====Frau Huber authentifiziert sich mittels Handysignatur im zPatVR und erzeugt mittels Funktion "Patientenverfügung widerrufen" ein Widerrufsdokument, dass ein ELGA-GDA welches die jeweils aktuelle Version der bestehende Patientenverfügung zu erheben hatfür unwirksam erklärt.''
====UC 2b Ablauf====#Dr. Hausarzt ruft ''Anmerkung: Diese Funktion benötigt die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA von Frau Huber ab (UC 4). Er klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung aufBerechtigung des Patienten, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.#Eine erneute optionale Rechtsberatung bei Dr. Jus wird von Frau Huber nicht in Anspruch genommen.#Frau Huber übermittelt die neue Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter Herr Schneider identifiziert Frau Huber Dokumente bereitzustellen (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung anders als in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall istDie zentrale Anwendung muss sicherstellen, digitalisiert er das neue Dokument und erstellt dass nur ein neues '''CDA bestehendes Dokument ersetzt werden kann (replace).Siehe auch Anwendungsfall "PatientenverfügungLöschen"''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).
====UC 2b ErgebnisWiderruf bei Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person====Für Um ihre im zPatVR gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, sucht Frau Huber liegt eine neue verbindliche die jeweilige Stelle auf. Nach erfolgter Identitätsfeststellung wird der digitalisierte Widerruf der Patientenverfügung mit folgenden Metadaten ins zPatVR eingestellt:*das Datum der Errichtung des Widerrufs (effectiveTime),*Frau Huber als Patient (recordTarget)*Frau Huber als die für die Errichtung des Widerrufs der Patientenverfügung in ELGA vor(eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dokumentersteller (Ombudsstelle, welche alle Behandlungswünsche GDA oder rechtskundiger Person) als der für die Erstellung des CDA-Dokuments Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author))Abschließend generiert das Dokumentationssystem das leitfadenkonforme CDA-Dokument "Patientenverfügung" und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten im zPatVR zur Verfügung (bzw. im Falle der Patientin kumuliertrechtskundigen Person über den Zwischenschritt des jeweiligen Registers).===Ergebnis===Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen des Widerrufs der Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. Die ältere ELGA (n) Patientenverfügung bleibt in einer (en) ist/sind über eine Historie in ELGA im zPatVR abrufbar.
Die neue Gültigkeitsdauer der verbindlichen ==Patientenverfügung beginnt ab Erneuerungsdatum aus dem zPatVR abrufen=====Abruf durch GDA===*Behandelnder Arzt: Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall nicht ansprechbar und nach 8 Jahrenin aussichtslosem Zustand auf der Intensivstation. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht im zPatVR des Patienten, da keine frühere Frist dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber gesetzt wurdevornehmen. Dr. Die Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod in der Krankengeschichte von Frau Huber .*Aufklärender Arzt: Dr. Medicus kann im Zuge einer Errichtung oder Erneuerung einer Patientenverfügung im zPatVR vorliegende Patientenverfügungen abrufen.===Abruf durch ELGA-Teilnehmer===Frau Huber meldet sich in ihrem zPatVR an und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann diese ausdrucken oder z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist. Im Protokoll sieht sie, wer wann darauf zugegriffen hat.===Abruf durch ELGA verfügbarOmbudsstelle===Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken.===Akteure und Vorbedingungen===*Frau Huber (Patient)*Alternativ: Dr. Medicus oder Ombudsstelle. Der jeweilige Akteur ist entsprechend autorisiert, sofern zuvor kein ELGA Opt-Out durchgeführt Patientenverfügungen im zPatVR abzurufen.===Ergebnis===Die Patientenverfügung im zPatVR wurde abgerufen, die abrufende Person wurdeprotokolliert.
''Anmerkung: '''Jede''' von einer Patienten/einem Patienten nachträglich gewünschte '''Änderung oder Ergänzung''' ihrer/seiner ==Patientenverfügung resultiert in dieser User Story: Es muss immer eine neue aus zPatVR löschen==Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die im zPatVR zur Verfügung gestellte Patientenverfügung erstellt werdenzehn Jahre nach dem Tod des Patienten automatisch zu löschen. Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess und wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.''
==UC 3 Patientenverfügung widerrufen=====UC 3 Beschreibung===Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun Ein Löschen von Patientenverfügungen durch Patienten oder durch die Patientenverfügung widerrufen. Um ihre Ombudsstelle (in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstelle. ''Anmerkung: Der Widerruf kann grundsätzlich bei jeder rechtskundigen Person eingelegt werden, wobei noch zu definieren Vertretung des Patienten) ist, in welcher Weise eine Zurverfügungstellung in ELGA erfolgen kann, allenfalls unter Einbindung der ELGA-Ombudsstellegesetzlich nicht vorgesehen.''
===UC 3 Akteure===*Frau Huber ''Anmerkung: Falls das Recht auf Löschen (ELGA-TeilnehmerinArt. 17 DSGVO)*Herr Schneider auch für Patientenverfügungen durchgesetzt werden soll, kann das technisch ermöglicht werden (ELGA OmbudsstelleITI-57, Löschdämon). Diese Funktion kann im Portal angeboten werden, es ist angeraten, dennoch ein Widerspruchsdokument zu hinterlegen, um Klarheit gegenüber allfälligen auf Papier existierenden Patientenverfügungen zu haben.''
===UC 3 Vorbedingung===
*Frau Huber besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
*Herr Schneider ist als Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.
<div class===UC 3 Ablauf===Herr Schneider identifiziert als zuständiger Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle Frau Huber, lässt sie ein Widerrufsdokument unterschreiben und digitalisiert dieses.  Das Datum der Errichtung des Widerrufs, der Name von Frau Huber als Person, die die Aufnahme des Widerrufs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung von Herrn Schneider (als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiter) werden von Herrn Schneider im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst und beim Speichern des CDA Dokuments "Widerruf der Patientenverfügung" in ELGA in die Dokumentmetadaten übernommen. ===UC 3 Ergebnis===Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen des CDA Dokuments "Widerruf der Patientenverfügunglandscape" in ELGA widerrufen. Der Name von Frau Huber, als Auftraggeberin des Widerrufs, ist im Protokoll ersichtlich. Die ältere ELGA Patientenverfügung ist über eine Historie in ELGA abrufbar.>
==UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen==
Unter "Lesen" ist das Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen in ELGA zu verstehen. Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentationen ("Krankengeschichte" oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, dies sonst aber an keiner anderen Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht. Ein behandelnder Arzt ist nicht zur "interpretatorischen Zusammenschau" mehrerer Dokumente verpflichtet, nur die jeweils aktuelle Version muss erhoben, d.h. eingesehen werden. Er darf davon ausgehen, dass die jeweils letzte Patientenverfügung gemäß ihrem Errichtungsdatum alle relevanten Informationen enthält. Dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung handelt.
===UC 4 Beschreibung===
====Abruf durch ELGA-GDA====
*'''Behandelnder Arzt:''' Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall wochenlang auf der Intensivstation und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand verschlechtert sich täglich. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht in der ELGA der Patientin, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber.
*'''Aufklärender Arzt:''' Dr. Hausarzt kann im Zuge von UC 1 und UC 2 in ELGA vorliegende Patientenverfügungen abrufen.
====Abruf durch ELGA-Teilnehmer====
Frau Huber loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat.
====Abruf durch ELGA Ombudsstelle====
Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken.
===UC 4 Akteure===
*Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)
*ELGA Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers)
*ELGA GDA
===UC 4 Vorbedingungen===
* Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen in ELGA abzurufen.
 
===UC 4 Ergebnis===
Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
 
==UC 5 ELGA Patientenverfügung löschen==
Ein Löschen von Patientenverfügungen durch ELGA-Teilnehmer oder durch die Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers) ist gesetzlich nicht vorgesehen.
 
Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber automatisch zu löschen. Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess, wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.
===UC 5 Beschreibung===
Frau Huber ist vor 10 Jahren verstorben, ihre Patientenverfügung muss gelöscht werden.
===UC 5 Akteure===
Auftragsverarbeiter, der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreibt.
===UC 5 Vorbedingungen===
Der Tod von Frau Huber ist vor 10 Jahren eingetreten. Sie hatte eine Patientenverfügung in ELGA.
===UC 5 Ergebnis===
Die Patientenverfügung wurde aus dem ELGA Patientenverfügungsregister gelöscht.
<div class="landscape">
=Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens=
==Technischer Hintergrund==
|R
|hl7at:formatCode
|<nowiki>urn:hl7-at:patv:1.0.0+yyyymmdd20210331</nowiki>
|Version des Implementierungsleitfadens Patientenverfügung für XDSdocumentEntry.formatCode (mit dem Publikationsdatum dieses Leitfadens)
|-
! style="text-align:left" width="50%" |Bemerkung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.E222realmCode.80.9ErealmCode.E2.80.9C22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
|realmCode
| 1..1 M||fixer Wert: AT
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.E222typeId.80.9EtypeId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung CDA R2]]
|typeId
|1..1 M||fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.E222templateId.80.9EtemplateId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]
|templateId
|3..* M
|templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"<br />templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"<br />templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.E222id.80.9Eid.E2.80.9D22.29|Dokumenten-Id]]
|id
|1..1 M||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.E222code.80.9Ecode.E2.80.9C22.29|Klassifikation des Dokuments (fein und grob)]]
|code / <br />translation
|1..1 M
'''translation (Dokumentenklasse):'''<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.E222title.80.9Etitle.E2.80.9C22.29|Titel des Dokuments]]
|title
|1..1 M||abhängig vom Dokumentinhalt: * z.B. "Patientenverfügung"*, "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung"*, "Widerruf"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.E2.80.9Esdtc22sdtc:statusCode.E2.80.9C22.29|Status des Dokuments]]
|sdtc:statusCode
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:terminologyDate.E2.80.9C22.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]
|hl7at:terminologyDate
|1..1 M||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:formatCode.E2.80.9C22.29|FormatCode des Dokuments]]
|hl7at:formatCode
|1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:patv:20201.0.0+20210331</nowiki>
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:practiceSettingCode.E2.80.9C22.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]
|hl7at:practiceSettingCode
|1..1 M||ELGA_PracticeSetting:
"Rechtliche Dokumente", "F063"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.E222effectiveTime.80.9EeffectiveTime.E2.80.9C22.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] (medizinisch relevantes Datum)
|effectiveTime
|1..1 M||'''Rechtliches Errichtungsdatum der (eingebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.
(Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter author.time dokumentiert)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.E222confidentialityCode.80.9EconfidentialityCode.E2.80.9C22.29|Vertraulichkeitscode]]
|confidentialityCode
|1..1 M||fixer Wert: N
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.E222languageCode.80.9ElanguageCode.E2.80.9C22.29|Sprachcode des Dokuments]]
|languageCode
|1..1 M||fixer Wert: de-AT
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.E222setId.8022_und_.9EsetId22versionNumber.E2.80.9C_und_.E2.80.9EversionNumber.E2.80.9C22.29|Versionierung des Dokuments]]
|setId
versionNumber
|<br />versionNumber: fixer Wert 1
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.E2.80.9ErecordTarget22recordTarget.2FpatientRole.E2.80.9C22.29|Patient]]
|recordTarget
|1..1 M
| Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.E222author.80.9Eauthor.E2.80.9C22.29|Verfasser des Dokuments]]
|author
|1..1 M||Verantwortliche '''Dokumentersteller''' - Person (u. Organisation), die CDA die Patientenverfügung in ELGA einstellt. (z.B. ELGA Ombudsstelle)digitalisiert und im zPatVR registriert   
author.time: '''Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.'''
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.E222dataEnterer.80.9EdataEnterer.E2.80.9C22.29|Personen der Dateneingabe]]
|dataEnterer
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#InformantInformant_Body|Informant]]
|informant
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.E222custodian.80.9Ecustodian.E2.80.9C22.29|Verwahrer des Dokuments]]
|custodian
|1..1 M||'''Register''', dem die Patientenverfügung-Anwendung entstammt : * Bei Registrierung durch Notare/Rechtsanwälte: das jeweilige Register angegeben werden* Sonst: Patientenverfügungsregister (RegisterzPatVR)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.E222informationRecipient.80.9EinformationRecipient.E2.80.9C22.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
|informationRecipient
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.E222legalAuthenticator.80.9ElegalAuthenticator.E2.80.9C22.29|Rechtlicher Unterzeichner]], wird im speziellen Leitfaden definiert.
|legalAuthenticator
|style="background:LightSalmon" |'''1..1 M'''| '''Natürliche Errichter''' - Person, die die Aufnahme tatsächlich verlangt''' hatRichtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. Das 1, wenn diese nicht vorhanden ist im Regelfall die rechtskundige Personalternativ der aufklärende Arzt, kann unter Umständen wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient/die Patientin selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (z.B. keine verbindliche Patientenverfügung, Erneuerung).
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.E222authenticator.80.9Eauthenticator.E2.80.9C22.29|Weitere Unterzeichner]]
|authenticator
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.E222participant.80.9Eparticipant.E2.80.9C22.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
|participant
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]]
|inFulfillmentOf
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|-
| rowspan="2" |documentationOf /<br />serviceEvent
| style="background:LightSalmon" |'''1..1 M'''
|'''Angabe Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes. Verpflichtend''' anzugeben (1..1 M) bei: <br />für * Verbindlicher Patientenverfügung<br >* Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung<br />  '''mit folgenden Vorgaben:''' * code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED* '''effectiveTime.low(1..1 M)''': '''Startdatum der Verbindlichkeit,''' entspricht dem Errichtungsdatum der PV  Patientenverfügung (Rechtsgültigkeit)* '''effectiveTime.high(0..1 R)''': Ende '''Enddatum der Gültigkeitsfrist (maximal 8 JahreVerbindlichkeit''', nur anzugeben, sofern nicht individuell wenn gesetzliche Verbindlichkeitsdauer verkürzt)werden soll
|-
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|wird nicht angegeben bei:
 * anderen Patientenverfügungen* Widerruf der Patientenverfügung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]]
|componentOf / <br />encompassingEncounter
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|-
<sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br />
<ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''
<references group="Tabelle" />
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys==
3.869
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