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→Begriffsdefinitionen
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|'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''
|Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen der Patienter/die Patientin sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.<ref name="PatVG-2018" />
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|'''Rechtskundige Person'''