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Bearbeitungen
Änderungen
K
→Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen
*Schematron-Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Templatespezifikationen Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor -Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.
'''Fragen, Kommentare oder Anregungen ''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter [http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]. {{EndYellowBox}}
==Bedienungshinweise==
*Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.
*Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten erneuert werden.
'''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:'''