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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

486 Bytes entfernt, 18:24, 10. Dez. 2020
K
User Storys ("Anwendungsfälle")
Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen in ELGA werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") knapp beschrieben, um dem Leser den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte Mitarbeiter der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6. (1), welche zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet sind, können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet.  Sofern die technischen Möglichkeiten durch entsprechende Verordnung näher ausgestaltet sind und zur Verfügung stehen, sollen können auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6. (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhaltenund auch zur zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet werden. Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst.  Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patienten in einer eigens dafür geschaffenen Stelle in der ELGA Ombudsstelle medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern oder erneuern und in ELGA verfügbar machen lassen können.  Die Abläufe gelten für "verbindliche Patientenverfügungen" und "andere Patientenverfügungen" (gem. § 8 PatVG) gleichermaßen.
Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patienten in speziell eingerichteten ELGA Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern, erneuern oder widerrufen und in ELGA verfügbar machen lassen können.
Die beschriebenen Abläufe beziehen sich auf jegliche Patientenverfügungen, ungeachtet davon ob die Formvorschriften und Anforderungen an verbindliche Patientenverfügungen erfüllt sind oder nicht (siehe auch § 8 PatVG).
==UC 1 Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung stellen==
===UC 1 Beschreibung===
 #Eine Patientin möchte eine verbindliche ihren Willen hinsichtlich der Ablehnung einer oder mehrerer medizinischer Behandlungen in Form einer verbindlichen Patientenverfügung erstellendokumentieren und über ELGA einsehbar machen. Sie vereinbart dazu einen Termin mit einem Arzt, welcher sie in dieser Angelegenheit berätfür das notwendige Aufklärungsgespräch. Der aufklärende Arzt klärt informiert und berät die Patientin über die hinsichtlich der Bedeutung und medizinischen Folgen ihrer Patientenverfügung auf ihre weitere medizinische Behandlung und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Er Der aufklärende Arzt bestätigt dies das vorgenommene Aufklärungsgespräch unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt der Arzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. Optional kann auch ein von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungsformular verwendet Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden.#Die Patientin vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche um die verbindliche Patientenverfügung rechtsgültig zu errichten. Dabei klärt die Rechtsberaterin die Patientin über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setztauf. Sie Die Rechtsberaterin bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Namen, Anschrift, Datum und ihrer Unterschrift. Formell ist die verbindliche Patientenverfügung nun rechtsgültig.#Da die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist , keinen Widerspruch gegen die Speicherung in ELGA äußert und dem nicht widersprochen hatkein generelles Opt-Out in ELGA besteht, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden.#Beim einem Widerspruch zur Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA muss die Patienten über die Bedeutung und Folgen des Widerspruches aufgeklärt werden; Übrigens ist eine generelle Aufklärung über ELGA durch die rechtskundige Person ist nicht vorgesehen.
''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden.''
*ELGA-Teilnehmer
*Aufklärender Arzt
*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6. (1))
*ELGA Ombudsstelle
===UC 1 Vorbedingung===
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben.
*Der Mitarbeiter der ELGA - Ombudsstelle ist in im ELGA angemeldet und berechtigt -Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreibenverarbeiten.
===UC 1 Ablauf===
Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder eine kürzere Frist gewünscht wird. Dies und Die gewählte Frist für die Verbindlichkeit, das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden vom Ombudsstellen-Mitarbeiter im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst . Abschließend generiert das Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle das CDA Dokument „Patientenverfügung“, das konform zu den Vorgaben dieses CDA Implementierungsleitfaden ist, und beim Speichern des '''CDA Dokuments „ELGA Patientenverfügung“''' stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten in die Dokumentmetadaten übernommenELGA zur Verfügung.  
===UC 1 Ergebnis===
Das CDA-Dokument vom Typ „ELGA Patientenverfügung“ wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod der Patientin verfügbar.
''Anmerkung: Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''
==UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuernoder ändern==Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden. Eine neue Patientenverfügung ergibt sich entweder durch inhaltliche Änderungen, wobei ein neues CDA Dokument „Patientenverfügung“ generiert wird oder bei ausschließlicher Verlängerung der Verbindlichkeit, hier kann das bestehende Dokument mit aktualisierten Gültigkeitsfristen gespeichert werden.
Verbindliche Patientenverfügungen werden verlieren nach einer Frist von 8 Jahren unverbindlich (wenn nach dem Errichtungsdatum ihre Verbindlichkeit - oder nach einer vom Patienten nicht eine kürzere Zeit angegeben wurde)kürzer gewählten Frist. Verbindliche Patientenverfügungen können unverändert verlängert werden (UC 2a), unverbindliche Patientenverfügungen bleiben dauerhaft (oder bis zu einem Widerruf) bestehen.
Jede vom Patienten nachträglich gewünschte Änderung seiner (verbindlichen einer Patientenverfügung, sei es eine inhaltliche Änderung oder unverbindlichen) Patientenverfügung Verlängerung, resultiert in Anwendungsfall UC 2b: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden (allerdings gelten hier etwas andere Vorgaben als bei UC1)der zur Verfügungstellung eines neuen CDA Dokuments „Patientenverfügung“.
===UC 2 Akteure===
*ELGA-Teilnehmer
*ELGA Ombudsstelle
*Rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6. (1))
 
===UC 2 Vorbedingung===
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
*Der Mitarbeiter der ELGA - Ombudsstelle ist in im ELGA angemeldet und berechtigt -Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreibenverarbeiten.<br /> 
===UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)===
 
====UC 2a Beschreibung====
Die Patientin möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern (dazu kann ein Formular verwendet werden: „Erneuerung einer Patientenverfügung“). Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt. Das Ergebnis des Gesprächs wird dokumentiert (z.B. in einem Formular: „Erneuerung einer Patientenverfügung“)
====UC 2a Ablauf====
 #Da die Patientin keine Änderungen an der Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert der Arzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument „Erneuerung der Patientenverfügung“ (siehe UC1). #Eine erneute Rechtsberatung ist optional.#Die Patientin bringt die übermittelt das Dokument zur Erneuerung ihrer der Patientenverfügung zur der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert archiviert das zugesendete Dokument. Er holt die ursprüngliche die Patientenverfügungaus ELGA. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „Erneuerung als neue Metadaten mit dem PDF-Inhalt der verbindlichen ELGA Patientenverfügung“''' ursprünglichen Patientenverfügung in die Dokumentmetadaten ein neues CDA Dokument übernommen.
====UC 2a Ergebnis====
Neben der verbindlichen Patientenverfügung Es liegt auch das ein weiteres Dokument zur (unveränderten) Erneuerung der einer verbindlichen Patientenverfügung (eigener Dokumenttyp) in ELGA vor. Die neue Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erstellungsdatum der Erneuerung erneut zu laufen.
===UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern - mit Änderungen===
====UC 2b Beschreibung====
Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte die Patientin eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen. Sie benötigt daher eine neue Patientenverfügung, welche alle ihre Behandlungswünsche kumuliert. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät.
 
====UC 2b Ablauf====
 
#Der Arzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA der Patientin ab (UC 4). Er klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.
#Eine erneute Rechtsberatung ist optional möglich (wie UC1).#Die Patientin bringt übermittelt die neue Patientenverfügung zur der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, scannt digitalisiert er das mitgebrachte neue Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument „ELGA Patientenverfügung“''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).
====UC 2b Ergebnis====
Es liegt nun eine neue verbindliche ELGA Patientenverfügung vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die alte ELGA Patientenverfügung soll ist über eine Historie in ELGA weiterhin abrufbar sein, da diese jedenfalls die Informationen des Rechtsberaters enthält.
Sofern die Gültigkeitsdauer der Verbindlichkeit der Patientenverfügung von der Patientin nicht verkürzt wurde, beginnt die 8-Jahresfrist ab Erstellungsdatum erneut zu laufen. Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar.
''Anmerkung: '''Jede''' vom Patienten nachträglich gewünschte '''Änderung''' seiner Patientenverfügung resultiert in diesem Usecasedieser User Story: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden.'' TODO [GKL]: Trifft dieser Use Case auch zu, wenn eine ''verbindliche'' Patientenverfügung nach 8 Jahren zu einer ''anderen'' Patientenverfügung wird und einige Zeit später die Patienten diese wieder ''verbindlich'' machen will, ohne inhaltlich etwas zu ändern?TODO [SSA]: Ich lese das nun noch besser über die Erläuterungen:Zu § 7 – „Erneuerung“ Abs. 3 ist festzuhalten, dass die Begriffe „Erneuerung“, „Änderung“ und „Ergänzung“ im ELGA-technischen Sinne immer als Änderung zu verstehen sind. -- Zu § 14a – „Verarbeitung in ELGA": In Abs. 5 wird die Erhebungspflicht von ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern näher determiniert. Die Verarbeitung der Formulierung „jeweils aktuelle Version“ stellt klar, dass nur die jeweils aktuelle in ELGA oder der gemäß § 14 Abs. 1 geführten Dokumentation gespeicherte Patientenverfügung erhoben, d.h. eingesehen werden muss. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sind somit nicht zur „interpretatorischen Zusammenschau“ von verschiedenen Versionen von in ELGA oder der gemäß § 14 Abs. 1 geführten Dokumentation zur Verfügung gestellten Patientenverfügungen verpflichtet. Dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung handelt. --- Daher: Eine Erneuerung ist das Erneute Hochladen der unveränderten PatV 
==UC 3 Patientenverfügung widerrufen==
===UC 3 Beschreibung===
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.
*Der Mitarbeiter der ELGA -Ombudsstelle ist in entsprechendem dem ELGA angemeldet und berechtigt -Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreibenverarbeiten.
===UC 3 Ablauf===
Der zuständige Mitarbeiter in der ELGA Ombudsstelle identifiziert die ELGA-Teilnehmerin, lässt sie das Widerrufsdokument unterschreiben und digitalisiert dieses.
Das Datum der Errichtung des Widerrufs, der Name der Person, die die Aufnahme des Widerrufs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA''' '''Dokuments „Widerruf der ELGA Patientenverfügung“''' „Widerruf“-Dokumentes in ELGA in die Dokumentmetadaten übernommen.
===UC 3 Ergebnis===
Die Patientenverfügung wurde durch Einstellen des neuen Dokuments „Widerruf der ELGA Patientenverfügung“ „Widerruf“-Dokumentes in ELGA widerrufen. Der Name der Patientin, als Auftraggeberin des Widerrufs, ist im Protokoll ersichtlich.
Alte Patientenverfügungen sind bleiben in einer '''Historie''' abrufbar.
==UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen==
Unter „Lesen“, d.h. ist das Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen über in ELGAzu verstehen.
Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentation ("Krankengeschichte" oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, aber sonst an keiner anderen Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht.
 
Ein behandelnder Arzt ist nicht zur „interpretatorischen Zusammenschau“ mehrerer Dokumente verpflichtet, nur die jeweils aktuelle Version muss erhoben, d.h. eingesehen werden. Er darf davon ausgehen, dass die jeweils letzte Patientenverfügung gemäß ihrem Errichtungsdatum alle relevanten Informationen enthält. Dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung handelt.
===UC 4 Beschreibung===
====Abruf durch ELGA-GDA====
 *'''Behandelnder Arzt:''' Die Patienten wird auf der Intensivstation aufgenommen und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, scheint verschlechtert sich aber von Tag zu Tag zu verschlechternbis die Patienten nicht mehr bei Bewusstsein ist. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass diese vor drei Jahren eine Patientenverfügung errichtet hatvorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend den Wünschen dem Willen der Patientin anpassenvornehmen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin.*'''Aufklärender Arzt:''' Der aufklärende Arzt ruft im Zuge von UC 1 und UC 2 die in ELGA vorliegende Patientenverfügungen seiner Patientin auf. TODO [NTA]: Was macht der Aufklärende Arzt in diesem Use-Case? Um die Verwirrung zu schmälern würde ich empfehlen diesen hier ganz zu entfernen. AKL: Soll verdeutlichen, dass der Zugriff auf die ELGA-PV nicht nur bei der Behandlung des Patienten von Bedeutung istab. Der aufklärende Arzt sieht, ob schon eine verbindlich PV besteht + was drin steht und kann sein Aufklärungsgespräch entsprechend gestalten.
====Abruf durch ELGA-Teilnehmer====
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