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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

1.870 Bytes entfernt, 15:27, 31. Jan. 2022
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|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
}}
{{#customtitle:Patientenverfügung(Version 1.0.0)}}
<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
{{Infobox Dokument
|Namespace = ILF
|Type = Implementierungsleitfaden
|Version = 2020 (Ballot-Version)1.0.0
|Submitted = ELGA GmbH
|Copyright = © HL7 Austria 20202021|Date = 20202021.1202.1123
|Status = Normatives Abstimmungsverfahren - Abstimmungsphase
|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren
{{ILF-TOC limit|4}} <!-- {{Underconstruction}} -->
<!-- Zusammenfassung an erster Stelle -->
{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den zusammenfassenden [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung-Guide]]<ref name="Guide">Patientenverfügung-Guide [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide '''zusammenfassenden Patientenverfügung-Guide'''https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide] </ref> im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}}
=Zusammenfassung=
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).
Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.<ref name="PatVG-2018">Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.html PatVG-Novelle 2018]</ref>wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]]<ref name="CDAGrundl">CDA-Grundlagen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen]</ref>, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.
Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)<ref name="GTelG">Gesundheitstelematikgesetz 2012 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008120 (GTelG)]</ref>, zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.<ref name="PatVG">Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz]</ref>
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]<ref name="ALF"> Allgemeiner Implementierungsleitfaden [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020 Allgemeinen ImplementierungsleitfadensAllgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3) https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)]</ref>. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]]) <ref name="ArtDecTab">Art-Decor-Tabellen verstehen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen]</ref> erläutert wird.
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#User_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")]] beschrieben.
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys]] (medizinische Inhalte)
Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]''' <ref name="PVDisk">Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung]</ref> werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.<!-- Seitenumbruch --> <p style="page-break-before: always"></p>
=Informationen über dieses Dokument=
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download unter über das ''Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs''<ref name="GesHP">Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs [https://www.gesundheit.gv.at https://www.gesundheit.gv.at] </ref>und der ELGA Homepage unter ''Technische ELGA-Leitfäden''<ref name="ELGACDA">Homepage der ELGA GmbH / Technische ELGA-Leitfäden: [https://www.elga.gv.at/cda https://www.elga.gv.at/cda]</ref>.
</div></div>
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
 
==Haftungsausschluss==
<div class="mw-collapsible-content">
* HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1<ref name="Templates Specification"> HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=377] </ref>
Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)<refname="HL7Austria">HL7 Austria [http://www.hl7.at/ www.hl7.at]</ref>, die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden ([https://www.hl7.at www.HL7.at]). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
==Verbindlichkeit==
Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt. <ref name="GTelG"></ref>
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Ministerium auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.
'''Fragen, Kommentare oder Anregungen''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden.{{EndYellowBox}}
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==Bedienungshinweise==
===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise===
</div></div>
<!-- Seitenumbruch -->
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<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
 
=Begriffsdefinitionen=
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
!Begriff!!Definition
|-
|'''ELGA-TeilnehmerIn'''
|ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012<ref name="GTelG"/>).
|-
|'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''
|Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen er/sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Patientenverfügungs-Register'''
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
|-
|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''
|Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
|-
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Andere Patientenverfügungen'''
|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Beachtliche Patientenverfügung'''
|Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019<ref name="PatVG-2018" /> nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst.
|}
=Einleitung=
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten "Body" enthalten.
{{BeginILFBox}}
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente 2020(Version 3)]].{{EndILFBox}}
==Zielgruppe==
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
<p style="page-break-before: always"></p>
===Autoren===
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben
<p style=User Storys ("pageAnwendungsfälle")=Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen im '''zentralen Patientenverfügungsregister (zPatVR)''' werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben. Diese sind nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung. Ergänzend zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen ist denkbar, dass Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA-breakOmbudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, erneuern oder widerrufen und im zPatVR verfügbar machen lassen können.  ==Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen==Frau Huber möchte die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung dokumentieren und über das zentrale Patientenverfügungsregister einsehbar machen. Ihr praktischer Arzt Dr. Medicus berät sie hinsichtlich der medizinischen Folgen und dokumentiert, dass Frau Huber diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt das Aufklärungsgespräch unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift und nimmt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann ein Patientenverfügungs-before: always"></p>Formular zur Dokumentation genutzt werden.''
=Begriffsdefinitionen={| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"!Begriff!!Definition|-|'''ELGA-TeilnehmerIn'''|ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird Die beiden möglichen Varianten – verbindliche und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition andere Patientenverfügung – werden in § 2 Z 12 GTelG 2012).|-|'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''|Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass und aus welchen Gründen der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.|-|'''Rechtskundige Person'''|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.|-|'''Patientenverfügungs-Register'''|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.|-|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''|Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.|-|'''Verbindliche Patientenverfügung'''| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt 1 und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist)6. In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Außerdem muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt1. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2).|-|'''Andere Patientenverfügungen'''|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG)beschrieben.|}
<p style="page==Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===Nach der ärztlichen Aufklärung benötigt Frau Huber eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen ihrer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des Widerrufs. Ihre Rechtsberaterin Dr. Justus bestätigt dies unter Angabe ihrer Daten mit Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung, die nun formell rechtsgültig ist. ''Anmerkung: Diese Aufgabe kann ebenso von der '''Patientenanwaltschaft in einer Ombudsstelle''' übernommen werden, welche die Patientenverfügung direkt ins zPatVR einstellen kann.''====Akteure und Vorbedingung====*Frau Huber (Patient) möchte ihre verbindliche Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.*Dr. Justus ist im ELGA-breakBerechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten.====Ablauf====Die Rechtsberaterin Dr. Justus speichert die digitalisierte Patientenverfügung unter Angabe folgender Metadaten in das eigene Register:*Datum der Errichtung der Patientenverfügung und Startzeitpunkt der Verbindlichkeit (effectiveTime + serviceEvent/code/effectiveTime/low)*eine eventuell von Frau Huber gewünschte verkürzte Verbindlichkeitsdauer (serviceEvent/code/effectiveTime/high)*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Justus als die für die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dr. Justus als die für die Erstellung der CDA-before: alwaysPatientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung"></p>und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden automatisch aus dem Register der Rechtsberaterin in das zPatVR übertragen.
=User Storys ("Anwendungsfälle")=Die Einsatzszenarien '''Alternativ''' kann Dr. Justus das Einstellen der Patientenverfügung in das zPatVR der '''Ombudsstelle''' delegieren. In dem Fall ist die für Patientenverfügungen in ELGA werden in Form von User Storys das Einstellen verantwortliche Person ("Anwendungsfälle"author) knapp beschrieben, um Lesern den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche UmsetzungOmbudsstellenmitarbeiter.
In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte MitarbeiterInnen ===Andere Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===Für die Errichtung und Verfügbarmachung einer '''anderen Patientenverfügung''' im zPatVR benötigt Frau Huber nach der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA habenmedizinischen Aufklärung '''keine''' zusätzliche rechtliche Aufklärung. Rechtskundige Personen gemDr. PatVG § 6 (1) können Medicus kann die Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen oder dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA '''Ombudsstelle ''' delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA ====Akteure und wird Vorbedingung====*Frau Huber (Patient) möchte ihre "andere" Patientenverfügung im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtetzPatVR verfügbar haben. Sofern die technischen Möglichkeiten durch entsprechende Verordnung näher ausgestaltet sind und zur Verfügung stehen, können auch rechtskundige Personen (gem*Dokumentersteller: ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten**Dr. PatVG § 6 Medicus (1Aufklärender Arzt)**Herr Schneider (Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten ====Ablauf====Der ''Dokumentersteller'' digitalisiert die Patientenverfügung und auch zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet werden. Der Leitfaden wird in diesem Fall erfasst folgende Metadaten in einer neuen Version entsprechend angepasst.seinem Dokumentationssystem:
Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer *das Datum der Errichtung der Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten(effectiveTime), ändern, erneuern oder widerrufen und in ELGA verfügbar machen lassen können. Die beschriebenen Abläufe beziehen sich auf jegliche Patientenverfügungen, ungeachtet davon, ob die Formvorschriften und Anforderungen an verbindliche Patientenverfügungen erfüllt sind oder nicht *Frau Huber als Patient (siehe auch § 8 PatVGrecordTarget). ==UC 1 Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung stellen=====UC 1 Beschreibung===#Frau Huber möchte ihren Willen hinsichtlich der Ablehnung mehrerer medizinischer Behandlungen in Form einer verbindlichen Patientenverfügung dokumentieren und über ELGA einsehbar machen. Sie vereinbart dazu einen Termin mit ihrem praktischen Arzt *Dr. Hausarzt Medicus als der für das notwendige Aufklärungsgespräch. Dr. Hausarzt informiert und berät Frau Huber über Bedeutung und mögliche medizinische Folgen die Errichtung der "anderen" Patientenverfügung und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Dr. Hausarzt bestätigt das vorgenommene Aufklärungsgespräch unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt Dr. Hausarzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) *''Anmerkung: Optional kann auch ein vom Patienten/von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werdenDokumentersteller''.#Frau Huber vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin Dr. Jus, um als der für die verbindliche Patientenverfügung rechtsgültig zu errichten. Dabei klärt Dr. Jus Frau Huber über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs auf. Dr. Jus bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Name, Anschrift, Datum und Unterschrift. Formell ist die verbindliche Patientenverfügung nun rechtsgültig.# Da Frau Huber ELGAErstellung der CDA-Teilnehmerin ist und keinen Widerspruch gegen die Speicherung in ELGA äußert, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden im zPatVR Verantwortliche (siehe ''UC 1 Ablauf''author). ''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Verbindliche PatientenverfügungenPatientenverfügung" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen der Patientin/des Patienten ebenfalls in und die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in ELGA nicht unterschieden. Eine generelle Aufklärung über ELGA durch die rechtskundige Person ist nicht vorgesehendas zPatVR gespeichert.''
Alternativ kann eine andere Patientenverfügung auch gänzlich '''ohne ärztliche oder juristische Aufklärung''' bei der '''Ombudsstelle''' errichtet und ins zPatVR eingestellt werden (mit Patient als legalAuthenicator und Ombudsstellenmitarbeiter als author).===UC 1 AkteureErgebnis===*Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde im zPatVR zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet einer eventuellen Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)*Dr. Hausarzt (Aufklärender Arzt)*Drverfügbar, sofern sie das möchte. Jus (Rechtskundige Person, gemäß PatVG § 6 (1))*Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle)
===UC 1 Vorbedingung===''Anmerkungen:*Frau Huber und möchte Sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht vom Patienten widerrufen werden.*Bestehende Patientenverfügungen können nicht geändert werden. Sie können aber jederzeit durch eine neue Patientenverfügung ersetzt werden. *Sofern es sich um eine "verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf der gesetzlichen Frist ihre rechtsgültige Verbindlichkeit, wenn nicht eine kürzere Frist bestimmt wurde. Nach entsprechender ärztlicher Aufklärung kann die verbindliche Patientenverfügung in ELGA verfügbar habenerneuert (verlängert) werden, wodurch die Frist neu zu laufen beginnt.*Herr Schneider ist als Mitarbeiter Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der ELGA-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeitenPatient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''
==Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR erneuern (verlängern oder ändern)==Die beiden folgenden Anwendungsfälle a) und b) unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Dokumentation, aber nicht beim Einstellen der Patientenverfügung.=UC 1 Ablauf==Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung===Frau Huber bringt die rechtsgültige möchte eine Verlängerung der Verbindlichkeitsfrist ihrer Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelleim zPatVR. Dafür sucht sie Dr. Der zuständige Mitarbeiter Herr Schneider identifiziert Frau Huber (zMedicus auf, der ihre aktuelle Patientenverfügung aus dem zPatVR abruft und sie erneut ärztlich aufklärt.BDr. mittels Personalausweis oder Pass) Medicus dokumentiert das Aufklärungsgespräch mit seinen Daten sowie Datum und digitalisiert die Unterschrift auf der bereits vorhandenen ausgedruckten Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche ===Änderung der verbindlichen Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder von ===Frau Huber möchte eine kürzere Frist gewünscht wirdweitere medizinische Behandlung ablehnen. Die gewählte Frist für die VerbindlichkeitDa es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann und eine bestehende Patientenverfügung nicht geändert werden darf, das Datum der Errichtung der benötigt Frau Huber eine neue Patientenverfügung, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche zusammenfasst. Dr. Medicus klärt Frau Hubers Name (als Person, Huber über die die Aufnahme der medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf und dokumentiert dies in ELGA verlangt hat), sowie die eindeutige Kennung von Herrn Schneider (als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiter) werden von Herrn Schneider im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst. Abschließend generiert das Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle das CDA Dokument "einer neuen Patientenverfügung", das konform zu den Vorgaben dieses CDA Implementierungsleitfaden ist, unter Angabe seiner Daten mit Datum und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten in ELGA zur VerfügungUnterschrift.
===UC 1 Ergebnis===Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde Da in ELGA zur Verfügung gestellt beiden Fällen a) und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod b) eine erneute optionale Rechtsberatung von Frau Huber verfügbarnicht erforderlich ist, sofern zuvor kein ELGA Opt-Out durchgeführt wurdekann Dr. Medicus die verlängerte bzw. geänderte verbindliche Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen.
''Anmerkungen: Akteure und Vorbedingungen*''Alle Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht von der Patientin/vom Patienten widerrufen werden.*''Sofern es sich um Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine "Verbindliche verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn der/die ELGA-TeilnehmerIn nicht eine kürzere Frist bestimmt hatim zPatVR Dr.''*''Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden Medicus (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"Aufklärender Arzt), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu ist autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu laufen beginntverarbeitenAblaufDr.'' *''Eine Medicus digitalisiert die verbindliche Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:
==UC 2 das Datum der Errichtung der erneuerten verbindlichen Patientenverfügung in ELGA erneuern oder ändern==(effectiveTime), welcher auch als Startzeitpunkt der Verbindlichkeit aufgenommen wird (serviceEvent/code/effectiveTime/low))Der Patientenwille kann jederzeit durch die Verbindlichkeitsdauer beginnt erneut zu laufen; eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden. Eine neue Patientenverfügung ergibt sich entweder durch inhaltliche Änderungen, wobei ein neues CDA Dokument "Patientenverfügung" gewünschte verkürzte Verbindlichkeit wird festgehalten (mit neuer eingebetteter PDF-PatientenverfügungserviceEvent/code/effectiveTime/high) erstellt werden muss Frau Huber als Patient (siehe ''UC 2b Patientenverfügung mit Änderungen in ELGA erneuern''recordTarget) oder bei ausschließlicher Änderung Dr. Justus als die für die Errichtung der Verbindlichkeitsdauer zugrundeliegenden Patientenverfügung Verantwortliche (VerlängerunglegalAuthenticator), hier wird die bestehende eingebettete PDFDr. Medicus als der Erstellung der CDA-Patientenverfügung mit aktualisierten Gültigkeitsfristen in ein neues im zPatVR Verantwortliche (author)Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert (siehe ''UC 2a Patientenverfügung ohne Änderung erneuern'').
===UC 2 Akteure===*Frau Huber Alternativ kann die Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung nach der ärztlichen Aufklärung auch bei der rechtskundigen Person (ELGA-Teilnehmerin)*Dr§ 6 Abs. Hausarzt (Aufklärender Arzt1)*Dr. Jus (Rechtskundige Personstattfinden, gemäß PatVG § 6 welche dann als Errichter (1)legalAuthenticator)*Herr Schneider und Ersteller (ELGA Ombudsstelleauthor)in den CDA-Metadaten aufscheint.
===UC 2 Vorbedingung===*Frau Huber besitzt bereits eine Das Einstellen der verlängerten/geänderten verbindlichen Patientenverfügung in ELGA.*Herr Schneider ist als Mitarbeiter der ELGA-kann auch durch die Ombudsstelle erfolgen (im ELGAauthor-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeitenElement festgehalten).
===UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)=======UC 2a Beschreibung====ErgebnisFür Frau Huber möchte, dass ihre liegt eine erneuerte verbindliche Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuernim zPatVR vor. Sie vereinbart einen Termin bei Dr. Hausarzt, Die Verbindlichkeitsdauer beginnt ab dem Datum der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt. Das Ergebnis des Gesprächs wird dokumentiert (z.BErrichtung zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einem Formular: "Erneuerung einer Patientenverfügung")Historie abgerufen werden.
====UC 2a Ablauf====#Da Frau Huber keine Änderungen an ihrer bestehenden Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert Dr. Hausarzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument "Erneuerung der Patientenverfügung". im zPatVR widerrufen#Eine erneute optionale Rechtsberatung bei Dr. Jus wird von Frau Huber nicht in Anspruch genommen.#Frau Huber übermittelt das Dokument zur Erneuerung der Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter, Herr Schneider, identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) hat ihre Meinung geändert und archiviert das übermittelte Dokument. Er ruft die ursprüngliche Patientenverfügung aus ELGA ab. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name von Frau Huber, als Person, möchte nun die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie seine eigene eindeutige Kennung als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiter werden erfasst und als neue Metadaten mit dem PDF-Inhalt der ursprünglichen Patientenverfügung in ein neues CDA Dokument übernommenim zPatVR widerrufen.
====UC 2a Ergebnis====Akteure und VorbedingungenFür Frau Huber liegt (Patient) besitzt bereits eine neue verbindlichen Patientenverfügung in im zPatVR Alternativ: Dr. Medicus, Ombudsstelle, rechtskundige PersonDer jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA vor. Die neue Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden -Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR verarbeitena) Widerruf via PortalFrau Huber authentifiziert sich mittels Handysignatur im zPatVR und erzeugt mittels Funktion "Patientenverfügungwiderrufen" ein Widerrufsdokument, beginnt aber ab dem Erneuerungsdatum der Bestätigung der erfolgten ärztlichen Aufklärung zu laufen. Die ältere welches die bestehende Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werdenfür unwirksam erklärt.
===UC 2b Patientenverfügung Diese Funktion benötigt die Berechtigung des Patienten, Dokumente bereitzustellen (anders als in ELGA erneuern - mit Änderungen=======UC 2b Beschreibung====Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte Frau Huber eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen lassen). Da es Die zentrale Anwendung muss sicherstellen, dass nur '''eine''' gültige Patientenverfügung geben ein bestehendes Dokument ersetzt werden kann, benötigt Frau Huber eine neue Patientenverfügung, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche kumuliert*. Sie vereinbart einen Termin bei Dr. Hausarzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät.''*Anmerkung: PatVG § 14a.(5replace) hält fest, dass ein ELGA-GDA die jeweils aktuelle Version der Patientenverfügung zu erheben hat.''
====UC 2b Ablauf====#Dr. Hausarzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA von Frau Huber ab (UC 4). Er klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.#Eine erneute optionale Rechtsberatung bei Dr. Jus wird von Frau Huber nicht in Anspruch genommen.#Frau Huber übermittelt die neue Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter Herr Schneider identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, digitalisiert er das neue Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument Siehe auch Anwendungsfall "PatientenverfügungLöschen"''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).
====UC 2b Ergebnis====
Für Frau Huber liegt eine neue verbindliche Patientenverfügung in ELGA vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die ältere ELGA Patientenverfügung bleibt in einer Historie in ELGA abrufbar.
Die neue Gültigkeitsdauer der verbindlichen Patientenverfügung beginnt ab Erneuerungsdatum und nach 8 Jahren, da keine frühere Frist von Frau Huber gesetzt wurde. Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber in ELGA verfügbar, sofern zuvor kein ELGA Opt-Out durchgeführt wurde.
''Anmerkung: '''Jede''' von einer Patienten/einem Patienten nachträglich gewünschte '''Änderung b) Widerruf bei Ombudsstelle, GDA oder Ergänzung''' ihrer/seiner rechtskundiger PersonUm ihre im zPatVR gespeicherte Patientenverfügung resultiert in dieser User Storyzu widerrufen, sucht Frau Huber die jeweilige Stelle auf. Nach erfolgter Identitätsfeststellung wird der digitalisierte Widerruf der Patientenverfügung mit folgenden Metadaten ins zPatVR eingestellt: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden.''
==UC 3 Patientenverfügung widerrufen==das Datum der Errichtung des Widerrufs (effectiveTime),===UC 3 Beschreibung===Frau Huber als Patient (recordTarget)Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun als die für die Errichtung des Widerrufs der Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)Dokumentersteller (Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person) als der für die Erstellung des CDA-Dokuments Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte im zPatVR Verantwortliche (author))Abschließend generiert das Dokumentationssystem das leitfadenkonforme CDA-Dokument "Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin " und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten im zPatVR zur Verfügung (bzw. im Falle der ELGA Ombudsstelle. ''Anmerkung: Der Widerruf kann grundsätzlich bei jeder rechtskundigen Person eingelegt werden, wobei noch zu definieren ist, in welcher Weise eine Zurverfügungstellung in ELGA erfolgen kann, allenfalls unter Einbindung der ELGA-Ombudsstelleüber den Zwischenschritt des jeweiligen Registers).''
===UC 3 Akteure===Ergebnis*Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen des Widerrufs der Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. Die ältere(ELGA-Teilnehmerinn)*Herr Schneider Patientenverfügung(ELGA Ombudsstelleen)ist/sind über eine Historie im zPatVR abrufbar.
===UC 3 Vorbedingung===Patientenverfügung aus dem zPatVR abrufen*a) Abruf durch GDABehandelnder Arzt: Frau Huber besitzt bereits liegt nach einem schweren Unfall nicht ansprechbar und in aussichtslosem Zustand auf der Intensivstation. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht im zPatVR des Patienten, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in ELGAder Krankengeschichte von Frau Huber.*Herr Schneider ist als Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle Aufklärender Arzt: Dr. Medicus kann im Zuge einer Errichtung oder Erneuerung einer Patientenverfügung im zPatVR vorliegende Patientenverfügungen abrufen.b) Abruf durch ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen TeilnehmerFrau Huber meldet sich in ELGA zu verarbeitenihrem zPatVR an und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann diese ausdrucken oder z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist. Im Protokoll sieht sie, wer wann darauf zugegriffen hat.
===UC 3 Ablauf===Herr Schneider identifiziert als zuständiger Mitarbeiter der c) Abruf durch ELGA Ombudsstelle Frau Huber, geht zur Ombudsstelle und lässt sie ein Widerrufsdokument unterschreiben dort ihre Patientenverfügung abrufen und digitalisiert diesesausdrucken.
Das Datum der Errichtung des Widerrufs, der Name von Akteure und VorbedingungenFrau Huber als Person, die die Aufnahme des Widerrufs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung von Herrn Schneider (als verantwortlicher Ombudsstellen-MitarbeiterPatient) werden von Herrn Schneider Alternativ: Dr. Medicus oder OmbudsstelleDer jeweilige Akteur ist entsprechend autorisiert, Patientenverfügungen im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst und beim Speichern des CDA Dokuments "Widerruf der zPatVR abzurufen.ErgebnisDie Patientenverfügung" in ELGA in im zPatVR wurde abgerufen, die Dokumentmetadaten übernommenabrufende Person wurde protokolliert.
===UC 3 Ergebnis===Patientenverfügung aus zPatVR löschenDie Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die im zPatVR zur Verfügung gestellte Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen zehn Jahre nach dem Tod des CDA Dokuments "Widerruf der Patientenverfügung" in ELGA widerrufenPatienten automatisch zu löschen. Der Name  Die Löschung von Frau Huber, als Auftraggeberin des Widerrufs, Patientenverfügungen ist im Protokoll ersichtlich. Die ältere ELGA Patientenverfügung ist über eine Historie in ELGA abrufbarein automatischer Prozess und wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.
==UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen==Unter "Lesen" ist das Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen in ELGA zu verstehen. Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentationen ("Krankengeschichte" oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, dies sonst aber an keiner anderen Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht. Ein behandelnder Arzt ist nicht zur "interpretatorischen Zusammenschau" mehrerer Dokumente verpflichtet, nur die jeweils aktuelle Version muss erhoben, d.h. eingesehen werden. Er darf davon ausgehen, dass die jeweils letzte Patientenverfügung gemäß ihrem Errichtungsdatum alle relevanten Informationen enthält. Dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung handelt. ===UC 4 Beschreibung=======Abruf durch ELGA-GDA====*'''Behandelnder Arzt:''' Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall wochenlang auf der Intensivstation und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand verschlechtert sich täglich. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht in der ELGA der Patientin, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber.*'''Aufklärender Arzt:''' Dr. Hausarzt kann im Zuge Löschen von UC 1 und UC 2 in ELGA vorliegende Patientenverfügungen abrufen.====Abruf durch ELGA-Teilnehmer====Frau Huber loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung Patienten oder den Widerruf) einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat. ====Abruf durch ELGA Ombudsstelle====Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken. ===UC 4 Akteure===*Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)*ELGA die Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-TeilnehmersPatienten)*ELGA GDA===UC 4 Vorbedingungen===* Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen in ELGA abzurufengesetzlich nicht vorgesehen.
===UC 4 Ergebnis===Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufenFalls das Recht auf Löschen (Art. 17 DSGVO) auch für Patientenverfügungen durchgesetzt werden soll, die abrufende Person wurde protokolliertkann das technisch ermöglicht werden (ITI-57, Löschdämon). Diese Funktion kann im Portal angeboten werden, es ist angeraten, dennoch ein Widerspruchsdokument zu hinterlegen, um Klarheit gegenüber allfälligen auf Papier existierenden Patientenverfügungen zu haben.
==UC 5 ELGA Patientenverfügung löschen==
Ein Löschen von Patientenverfügungen durch ELGA-Teilnehmer oder durch die Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers) ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber automatisch zu löschen. Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess, wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.
===UC 5 Beschreibung===
Frau Huber ist vor 10 Jahren verstorben, ihre Patientenverfügung muss gelöscht werden.
===UC 5 Akteure===
Auftragsverarbeiter, der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreibt.
===UC 5 Vorbedingungen===
Der Tod von Frau Huber ist vor 10 Jahren eingetreten. Sie hatte eine Patientenverfügung in ELGA.
===UC 5 Ergebnis===
Die Patientenverfügung wurde aus dem ELGA Patientenverfügungsregister gelöscht.
<div class="landscape">
=Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens===Technischer Hintergrund=====ELGA===
{{BeginILFBox}}
Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}}
<br/>==Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden==
{{BeginILFBox}}
Das Kapitel [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f.C3.BCr_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|''Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden'']] des Allgemeinen Implementierungsleitfadens soll beachtet werdenist zu beachten.
{{EndILFBox}}
<br/>==Funktionale Anforderungen=====Darstellung===
Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGA GitLab] verfügbar.
===Verwendung in der ELGA Infrastruktur=======Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten)====
Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage ([https://www.elga.gv.at/technischer-hintergrund/technische-elga-leitfaeden/ www.elga.gv.at]) abrufbar.
<!-- Seitenumbruch -->
|R
|hl7at:formatCode
|<nowiki>urn:hl7-at:patv:1.0.0+yyyymmdd20210331</nowiki>
|Version des Implementierungsleitfadens Patientenverfügung für XDSdocumentEntry.formatCode (mit dem Publikationsdatum dieses Leitfadens)
|-
! style="text-align:left" width="50%" |Bemerkung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.E222realmCode.80.9ErealmCode.E2.80.9C22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
|realmCode
| 1..1 M||fixer Wert: AT
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.E222typeId.80.9EtypeId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung CDA R2]]
|typeId
|1..1 M||fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.E222templateId.80.9EtemplateId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]
|templateId
|3..* M
|templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"<br />templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"<br />templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.E222id.80.9Eid.E2.80.9D22.29|Dokumenten-Id]]
|id
|1..1 M||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.E222code.80.9Ecode.E2.80.9C22.29|Klassifikation des Dokuments (fein und grob)]]
|code / <br />translation
|1..1 M
'''translation (Dokumentenklasse):'''<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.E222title.80.9Etitle.E2.80.9C22.29|Titel des Dokuments]]
|title
|1..1 M||abhängig vom Dokumentinhalt:
*"Widerruf"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.E2.80.9Esdtc22sdtc:statusCode.E2.80.9C22.29|Status des Dokuments]]
|sdtc:statusCode
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:terminologyDate.E2.80.9C22.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]
|hl7at:terminologyDate
|1..1 M||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:formatCode.E2.80.9C22.29|FormatCode des Dokuments]]
|hl7at:formatCode
|1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:patv:20201.0.0+20210331</nowiki>
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:practiceSettingCode.E2.80.9C22.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]
|hl7at:practiceSettingCode
|1..1 M||ELGA_PracticeSetting:
"Rechtliche Dokumente", "F063"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.E222effectiveTime.80.9EeffectiveTime.E2.80.9C22.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] (medizinisch relevantes Datum)
|effectiveTime
|1..1 M||'''Rechtliches Errichtungsdatum der (eingebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.
(Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter author.time dokumentiert)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.E222confidentialityCode.80.9EconfidentialityCode.E2.80.9C22.29|Vertraulichkeitscode]]
|confidentialityCode
|1..1 M||fixer Wert: N
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.E222languageCode.80.9ElanguageCode.E2.80.9C22.29|Sprachcode des Dokuments]]
|languageCode
|1..1 M||fixer Wert: de-AT
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.E222setId.8022_und_.9EsetId22versionNumber.E2.80.9C_und_.E2.80.9EversionNumber.E2.80.9C22.29|Versionierung des Dokuments]]
|setId
versionNumber
|<br />versionNumber: fixer Wert 1
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.E2.80.9ErecordTarget22recordTarget.2FpatientRole.E2.80.9C22.29|Patient]]
|recordTarget
|1..1 M
| Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.E222author.80.9Eauthor.E2.80.9C22.29|Verfasser des Dokuments]]
|author
|1..1 M||Verantwortliche Person (u. Organisation), die CDA Patientenverfügung in ELGA einstellt. (z.B. ELGA Ombudsstelle)
author.time: '''Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.'''
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.E222dataEnterer.80.9EdataEnterer.E2.80.9C22.29|Personen der Dateneingabe]]
|dataEnterer
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#InformantInformant_Body|Informant]]
|informant
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.E222custodian.80.9Ecustodian.E2.80.9C22.29|Verwahrer des Dokuments]]
|custodian
|1..1 M||Patientenverfügung-Anwendung (Register)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.E222informationRecipient.80.9EinformationRecipient.E2.80.9C22.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
|informationRecipient
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.E222legalAuthenticator.80.9ElegalAuthenticator.E2.80.9C22.29|Rechtlicher Unterzeichner]], wird im speziellen Leitfaden definiert.
|legalAuthenticator
|style="background:LightSalmon" |'''1..1 M'''
| '''Natürliche Person, die die Aufnahme tatsächlich verlangt''' hat. Das ist im Regelfall die rechtskundige Person, kann unter Umständen auch der Patient/die Patientin selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (z.B. keine verbindliche Patientenverfügung, Erneuerung).
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.E222authenticator.80.9Eauthenticator.E2.80.9C22.29|Weitere Unterzeichner]]
|authenticator
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.E222participant.80.9Eparticipant.E2.80.9C22.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
|participant
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
[https://art-decor.org/art-decor/decor-valuesets--elga-?id=1.2.40.0.34.10.36&effectiveDate=2013-09-12T00:00:00&language=de-DE ELGA_TelecomAddressUse]
 
<!-- Seitenumbruch -->
<p style="page-break-before: always"></p>
=Anhang=
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