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ILF:Patientenverfügung Guide

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Es wird zwischen verbindlichen Patientenverfügungen und solchen, die zwar nicht verbindlich sind, aber trotzdem der Ermittlung des Willens der Patientin/des Patienten zugrundezulegen sind, unterschieden.
Voraussetzung für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist eine umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung. Danach muss sie schriftlich mit Angabe des Datums vor einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt, einer Notarin/einem Notar, vor einer rechtskundigen Mitarbeiterin/einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung oder vor einem rechtskundigen Mitarbeiter/einer rechtskundigen Mitarbeiterin eines Erwachsenenschutzvereins errichtet werden. Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte müssen sich in der Regel an verbindliche Patientenverfügungen halten.
 
Patientenverfügungen, die die Voraussetzungen für verbindliche Patientenverfügungen nicht erfüllen, sind von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten umso mehr zu berücksichtigen, je mehr sie die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllen.
 
Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
 
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt das ELGA Dokument Patientenverfügung in Österreich auf Basis von HL7 CDA R2.
Da für Patientenverfügungen keine detaillierten Vorschriften für Inhalt und Struktur bestehen (für verbindliche Patientenverfügungen bestehen formale Voraussetzungen hinsichtlich Inhalt, Aufklärung, Errichtung und Erneuerung) und davon ausgegangen werden kann, dass der Erfassungsprozess papierbasiert verläuft, wurde auch im CDA Implementierungsleitfaden auf Vorgaben für die Strukturierung des Inhalts verzichtet. Daher werden nur die Dokumentmetadaten beschrieben (Header). Die Patientenverfügungen werden darin als PDF eingebettet.
Die vom Leitfaden grundlegend unterstützen Anwendungsfälle finden sich im Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#User_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")]].
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=Inhaltliche Zusammenfassung=
Voraussetzung für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist eine umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung. Danach muss sie schriftlich mit Angabe des Datums vor einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt, einer Notarin/einem Notar, vor einer rechtskundigen Mitarbeiterin/einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung oder vor einem rechtskundigen Mitarbeiter/einer rechtskundigen Mitarbeiterin eines Erwachsenenschutzvereins errichtet werden. Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte müssen sich in der Regel an verbindliche Patientenverfügungen halten.
 
Patientenverfügungen, die die Voraussetzungen für verbindliche Patientenverfügungen nicht erfüllen, sind von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten umso mehr zu berücksichtigen, je mehr sie die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllen.
 
Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
 
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt das ELGA Dokument Patientenverfügung in Österreich auf Basis von HL7 CDA R2.
Da für Patientenverfügungen keine detaillierten Vorschriften für Inhalt und Struktur bestehen (für verbindliche Patientenverfügungen bestehen formale Voraussetzungen hinsichtlich Inhalt, Aufklärung, Errichtung und Erneuerung) und davon ausgegangen werden kann, dass der Erfassungsprozess papierbasiert verläuft, wurde auch im CDA Implementierungsleitfaden auf Vorgaben für die Strukturierung des Inhalts verzichtet. Daher werden nur die Dokumentmetadaten beschrieben (Header). Die Patientenverfügungen werden darin als PDF eingebettet.
Die vom Leitfaden grundlegend unterstützen Anwendungsfälle finden sich im Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#User_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")]].
<includeonly>Bereitgestellt von HL7 Austria</includeonly>
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