Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

ILF:Testseite

3.726 Bytes entfernt, 10:26, 24. Feb. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
{{Underconstruction}}<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->{{Infobox Dokument|Group =User Storys ("Anwendungsfälle")ELGA CDA<br/>Implementierungsleitfäden|Title =HL7 Implementation Guide for CDA<sup>&reg;</sup> R2:<br/>TestseiteDie Einsatzszenarien für Patientenverfügungen in |Subtitle = Zur Anwendung im österreichischen<br/>Gesundheitswesen|Short = Testseite|Namespace = ILF|Type = Implementierungsleitfaden|Version = 2021|Submitted = ELGA werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") knapp beschrieben, um Lesern GmbH|Copyright = © HL7 Austria 2021|Date = xxxx.xx.xx|Status = Normativ|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren|Period = n.a.|OID = n.a.|Realm = Austria}}{{ILF-TOC limit}}{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ '''vollständigen Implementierungsleitfaden''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und keine Vorentscheidung für die tatsächliche UmsetzungBerater.{{EndYellowBox}}
In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte MitarbeiterInnen der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6 (1) können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet. Sofern die technischen Möglichkeiten durch entsprechende Verordnung näher ausgestaltet sind und zur Verfügung stehen, können auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6 (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten und auch zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet werden. Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst.= TOC-Test =
Alternativ [[ILF:Allgemeiner Implementierungsleitfaden 2020#Wichtige unterstützende Materialien|Link zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern, erneuern oder widerrufen und in ELGA verfügbar machen lassen können. Die beschriebenen Abläufe beziehen sich auf jegliche Patientenverfügungen, ungeachtet davon, ob die Formvorschriften und Anforderungen an verbindliche Patientenverfügungen erfüllt sind oder nicht (siehe auch § 8 PatVG).==UC 1 Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung stellen=====UC 1 Beschreibung===anderem Leitfaden]][[#Frau Huber möchte ihren Willen hinsichtlich der Ablehnung mehrerer medizinischer Behandlungen in Form einer verbindlichen Patientenverfügung dokumentieren und über ELGA einsehbar machen. Sie vereinbart dazu einen Termin mit ihrem praktischen Arzt Dr. Hausarzt für das notwendige Aufklärungsgespräch. Dr. Hausarzt informiert und berät Frau Huber über Bedeutung und mögliche medizinische Folgen der Patientenverfügung und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Dr. Hausarzt bestätigt das vorgenommene Aufklärungsgespräch unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt Dr. Hausarzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann auch ein vom Patienten/von der Patientin mitgebrachtes PatientenverfügungsTOC-Formular zur Dokumentation genutzt werden''.#Frau Huber vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin Dr. Jus, um die verbindliche Patientenverfügung rechtsgültig Test 2|Link zu errichten. Dabei klärt Dr. Jus Frau Huber über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs auf. Dr. Jus bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Name, Anschrift, Datum und Unterschrift. Formell ist die verbindliche Patientenverfügung nun rechtsgültig.anderem Abschnitt]]# Da Frau Huber ELGA-Teilnehmerin ist und keinen Widerspruch gegen die Speicherung in ELGA äußert, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden (siehe ''UC 1 Ablauf''). ''Anmerkung[http: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "Verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen der Patientin/des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen/www. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschiedennupedia. Eine generelle Aufklärung über ELGA durch die rechtskundige Person ist nicht vorgesehen.''com/ Nupedia]
<p style="page-break-before: always"></p><p style="page-break-before: always"></p><p style=UC 1 Akteure===*Frau Huber (ELGA"page-break-Teilnehmerin)*Dr. Hausarzt (Aufklärender Arzt)*Dr. Jus (Rechtskundige Person, gemäß PatVG § 6 (1))*Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle)before: always"></p>
==TOC-Test 2 =UC 1 Vorbedingung===*Frau Huber und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben.*Herr Schneider ist als Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.
===UC 1 AblaufTOC-Test 3 ===Frau Huber bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter Herr Schneider identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder von Frau Huber eine kürzere Frist gewünscht wird. Die gewählte Frist für die Verbindlichkeit, das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, Frau Hubers Name (als Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat), sowie die eindeutige Kennung von Herrn Schneider (als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiter) werden von Herrn Schneider im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst. Abschließend generiert das Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle das CDA Dokument "Patientenverfügung", das konform zu den Vorgaben dieses CDA Implementierungsleitfaden ist, und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten in ELGA zur Verfügung.
===UC 1 Ergebnis= TOC-Test 4 ====Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern zuvor kein ELGA Opt-Out durchgeführt wurde.
===== TOC-Test 5 ===== = Boxen = == YellowBox == {{BeginYellowBox}}'''AnmerkungenHinweis: *''Alle Patientenverfügungen sind zu beachten'<br />Es dürfen keine Elemente oder Attribute verwendet werden, solange sie die nicht von der Patientin/vom Patienten widerrufen werden.allgemeinen oder einem speziellen ELGA-Implementierungsleitfaden definiert wurden {{EndYellowBox}} == ILFBox == {{BeginILFBox}}*''Sofern es sich um eine 'Verweis'''<br />Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden: …{{EndILFBox}} == ValueSetBox == {{BeginValueSetBox}}Text{{EndValueSetBox}} == Code-Beispiele == <pre class="ilfbox_code"><BEISPIEL><languageCode code="Verbindliche Patientenverfügungde-AT" handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn der/die ELGA-TeilnehmerIn nicht eine kürzere Frist bestimmt hat> <test codeSystem="1.2.40.0.34.5.174" nullFlavor="OTH"> <originalText> <reference value="#ref1"/> </originalText></test> <code codeSystem="1.2.40.0.34.5.174" nullFlavor="OTH"> <originalText> <reference value="#ref1"/> </originalText></code></pre> <pre class="ilfbox_code"><code codeSystem="1.2.40.0.34.5.174" nullFlavor="OTH"></code></pre> <pre class="ilfbox_code"><code codeSystem="1.2.40.0.34.5.''174" nullFlavor="OTH"> <originalText> <reference value="#ref1"/> </originalText></code></pre> = Sonstige Formattierungen =  == PRE == <pre>Test Test Test</pre> == PRE + class ILFGreen == *''Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC <pre class="Patientenverfügung erneuernILFgreen"), wodurch die 8>Test Test Test</pre> = ART-Jahresfrist bzwDECOR = == Strukturbeispiel == {{:1.2.40.0. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt34.'' *''Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann6.0.11.2.''71/dynamic}}
1.104
Bearbeitungen

Navigationsmenü