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{{Underconstruction}}<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->{{Infobox Dokument|Group =User Storys ("Anwendungsfälle")ELGA CDA<br/>Implementierungsleitfäden|Title =HL7 Implementation Guide for CDA<sup>®</sup> R2:<br/>TestseiteDie Einsatzszenarien für Patientenverfügungen in |Subtitle = Zur Anwendung im österreichischen<br/>Gesundheitswesen|Short = Testseite|Namespace = ILF|Type = Implementierungsleitfaden|Version = 2021|Submitted = ELGA werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") knapp beschrieben, um Lesern GmbH|Copyright = © HL7 Austria 2021|Date = xxxx.xx.xx|Status = Normativ|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren|Period = n.a.|OID = n.a.|Realm = Austria}}{{ILF-TOC limit}}{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ '''vollständigen Implementierungsleitfaden''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und keine Vorentscheidung für die tatsächliche UmsetzungBerater.{{EndYellowBox}}
<p style="page-break-before: always"></p><p style="page-break-before: always"></p><p style=UC 1 Akteure===*Frau Huber (ELGA"page-break-Teilnehmerin)*Dr. Hausarzt (Aufklärender Arzt)*Dr. Jus (Rechtskundige Person, gemäß PatVG § 6 (1))*Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle)before: always"></p>
==TOC-Test 2 =UC 1 Vorbedingung===*Frau Huber und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben.*Herr Schneider ist als Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.
===UC 1 AblaufTOC-Test 3 ===Frau Huber bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter Herr Schneider identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder von Frau Huber eine kürzere Frist gewünscht wird. Die gewählte Frist für die Verbindlichkeit, das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, Frau Hubers Name (als Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat), sowie die eindeutige Kennung von Herrn Schneider (als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiter) werden von Herrn Schneider im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst. Abschließend generiert das Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle das CDA Dokument "Patientenverfügung", das konform zu den Vorgaben dieses CDA Implementierungsleitfaden ist, und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten in ELGA zur Verfügung.
===UC 1 Ergebnis= TOC-Test 4 ====Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern zuvor kein ELGA Opt-Out durchgeführt wurde.
=Boxen =UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern oder ändern==Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden. Eine neue Patientenverfügung ergibt sich entweder durch inhaltliche Änderungen, wobei ein neues CDA Dokument "Patientenverfügung" (mit neuer eingebetteter PDF-Patientenverfügung) erstellt werden muss (siehe ''UC 2b Patientenverfügung mit Änderungen in ELGA erneuern'') oder bei ausschließlicher Änderung der Verbindlichkeitsdauer (Verlängerung), hier wird die bestehende eingebettete PDF-Patientenverfügung mit aktualisierten Gültigkeitsfristen in ein neues CDA Dokument "Patientenverfügung" gespeichert (siehe ''UC 2a Patientenverfügung ohne Änderung erneuern'').
==YellowBox =UC 2 Akteure===*Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)*Dr. Hausarzt (Aufklärender Arzt)*Dr. Jus (Rechtskundige Person, gemäß PatVG § 6 (1))*Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle)
==ILFBox =UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)=======UC 2a Beschreibung====Frau Huber möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern. Sie vereinbart einen Termin bei Dr. Hausarzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt. Das Ergebnis des Gesprächs wird dokumentiert (z.B. in einem Formular: "Erneuerung einer Patientenverfügung").
==ValueSetBox ==UC 2a Ergebnis====Für Frau Huber liegt eine neue verbindlichen Patientenverfügung in ELGA vor. Die neue Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erneuerungsdatum der Bestätigung der erfolgten ärztlichen Aufklärung zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werden.
==Code-Beispiele ==UC 2b Ablauf====#Dr. Hausarzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA von Frau Huber ab (UC 4). Er klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.#Eine erneute optionale Rechtsberatung bei Dr. Jus wird von Frau Huber nicht in Anspruch genommen.#Frau Huber übermittelt die neue Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter Herr Schneider identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, digitalisiert er das neue Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument "Patientenverfügung"''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).
<pre class="ilfbox_code"><BEISPIEL><languageCode code===UC 2b Ergebnis====Für Frau Huber liegt eine neue verbindliche Patientenverfügung in ELGA vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die ältere ELGA Patientenverfügung bleibt in einer Historie in ELGA abrufbar. "de-AT" />
<pre class==UC 3 Patientenverfügung widerrufen=="ilfbox_code"><code codeSystem===UC 3 Beschreibung===Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung widerrufen"1.2.40.0.34. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstelle5. 174" nullFlavor="OTH"></code>''Anmerkung: Der Widerruf kann grundsätzlich bei jeder rechtskundigen Person eingelegt werden, wobei noch zu definieren ist, in welcher Weise eine Zurverfügungstellung in ELGA erfolgen kann, allenfalls unter Einbindung der ELGA-Ombudsstelle.''</pre>
<pre class="ilfbox_code"><code codeSystem="1.2.40.0.34.5.174" nullFlavor=UC 3 Akteure=="OTH"> <originalText> <reference value="#ref1"/> </originalText>*Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)</code>*Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle)</pre>
=Sonstige Formattierungen ==UC 3 Vorbedingung===*Frau Huber besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.*Herr Schneider ist als Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.
==PRE =UC 3 Ablauf===Herr Schneider identifiziert als zuständiger Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle Frau Huber, lässt sie ein Widerrufsdokument unterschreiben und digitalisiert dieses.
==PRE + class ILFGreen =UC 3 Ergebnis===Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen des CDA Dokuments "Widerruf der Patientenverfügung" in ELGA widerrufen. Der Name von Frau Huber, als Auftraggeberin des Widerrufs, ist im Protokoll ersichtlich. Die ältere ELGA Patientenverfügung ist über eine Historie in ELGA abrufbar.
<pre class==UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen==Unter "Lesen" ist das Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen in ELGA zu verstehen. Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentationen ("Krankengeschichte" oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, dies sonst aber an keiner anderen Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht. Ein behandelnder Arzt ist nicht zur "interpretatorischen ZusammenschauILFgreen" mehrerer Dokumente verpflichtet, nur die jeweils aktuelle Version muss erhoben, d.h. eingesehen werden. Er darf davon ausgehen, dass die jeweils letzte Patientenverfügung gemäß ihrem Errichtungsdatum alle relevanten Informationen enthält. Dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung handelt. ===UC 4 Beschreibung=======Abruf durch ELGA-GDA====>*'''Behandelnder Arzt:''' Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall wochenlang auf der Intensivstation und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand verschlechtert sich täglich. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht in der ELGA der Patientin, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber.Test*'''Aufklärender Arzt:''' Dr. Hausarzt kann im Zuge von UC 1 und UC 2 in ELGA vorliegende Patientenverfügungen abrufen.====Abruf durch ELGA-Teilnehmer====Frau Huber loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat. ====Abruf durch ELGA Ombudsstelle====Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken. ===UC 4 Akteure===*Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)*ELGA Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers)*ELGA GDA Test===UC 4 Vorbedingungen=== Test* Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen in ELGA abzurufen.</pre>
=ART-DECOR ==UC 4 Ergebnis===Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
==UC 5 ELGA Patientenverfügung löschenStrukturbeispiel ==Ein Löschen von Patientenverfügungen durch ELGA-Teilnehmer oder durch die Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers) ist gesetzlich nicht vorgesehen.