Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

ILF:XDS Metadaten (Version 3)

258 Bytes hinzugefügt, 16:26, 31. Aug. 2021
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
{{#seo:
|title=XDS Metadaten 3.0.01
|titlemode=append
|keywords= XDS Metadaten, Metadaten, XDS, CDA, CDA Dokumente
|description=Dieses Dokument definiert die Metadaten beim Einbringen von CDA-Dokumenten in die österreichische ELGA Infrastruktur über das IHE Profil Cross-Enterprise Document Sharing (XDS).
}}
{{#customtitle:XDS Metadaten (Version 3.0.0)}}
<!--
{{Underconstruction}}
-->
<!--
Implementierungsleitfaden "XDS Metadaten (Version 3.0.0)"
-->
|Group = ELGA CDA Implementierungsleitfäden
|Title = ELGA XDS Metadaten (XDSDocumentEntry)
|Subtitle = Leitfaden zur Registrierung von CDA Dokumenten mit IHE Cross-Enterprise Document Sharing in ELGA (Version 3)[1.2.40.0.34.7.6.9.3]
|Short = XDS Metadaten
|Namespace = elga-cdaxds-2.06.2
|Type = Implementierungsleitfaden
|Version = 3.0.01+202103262021mmdd
|Submitted = ELGA GmbH
|Date = März 2021
Ein Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf [http://www.gesundheit.gv.at www.gesundheit.gv.at] zu veröffentlichen. Der Zeitplan zur Bereitstellung der Datenaustauschformate wird durch das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und darauf basierenden Durchführungsverordnungen durch den zuständigen Bundesminister vorgegeben. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich österreichischem und europäischem Recht, insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, DSGVO) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
===creationTime===
Medizinisch relevantes Datum, je nach Definition im speziellen Leitfaden.Das XDS Profil schreibt vor, dass sämtliche Zeiten in UTC vorliegen MÜSSENDieses Datum kann für die chronologische Sortierung der Befunde bei der Anzeige der Dokumentenliste verwendet werden.
Im Fall eines CDA R2 Dokuments gilt folgende Verknüpfung mit den CDA Header Elementen:
#Im CDA wird dieser Zeitpunkt wie folgt abgelegt:##<br />ClinicalDocument/effectiveTime
#Laut Vorgabe der ELGA Gesundheitsdaten ist die Angabe verpflichtend.
#Im CDA wird jeweils das medizinisch zutreffendste Datum angeführt. Die Bedeutung des Datums ist für jede einzelne Dokumentenklasse im zugehörigen speziellen Leitfaden separat definiert.
#Ein einfaches Zeitelement (HL7 TS) in CDA beinhaltet unter anderem die folgenden Attribute:#<br />@value … enthält das Datum in folgenden möglichen Formen
##YYYYMMDD
##YYYYMMDDhhmmss[+/-]HHMM (Zeitzone)###<br />Bsp: 20081224082015+0100###<br />Für: 24.12.2008, 08:20:14, Zeitzone GMT+1# Das XDS Profil schreibt vor, dass sämtliche Zeiten in UTC vorliegen MÜSSEN. 
{{BeginYellowBox}}
CreationTime entfällt bei On-Demand DocumentsDocumenten.
{{EndYellowBox}}
 
Das Aktualisierungsdatum von Dokumenten (Update-Datum) kann über submissionTime (in XDS.submissionSet) erkannt werden.
====Spezifikation====
2.168
Bearbeitungen

Navigationsmenü