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Änderungen
→Anzahl, Zeitpunkt der Meldungen
=== Anzahl, Zeitpunkt der Meldungen ===
* bei Vorliegen einer klinisch ausreichend gesicherten Diagnose, spätestens aber drei Monate danach.
* später einlangende Informationen, die die primäre Diagnose und ihre Ausprägung betreffen, sind in weiteren Meldungen nachzureichen (neue Version des CDA-Dokuments)