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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

2.071 Bytes hinzugefügt, 15:37, 19. Nov. 2020
Anwendungsfälle
TODO
=Anwendungsfälle=
Folgende Anwendungsfälle sind im Zusammenhang mit Patientenverfügungen und deren Verfügbarmachung in ELGA zu beachten. Ob es sich hierbei um eine "verbindliche" oder "anderen" Patienteverfügung handelt, ist für diese Abläufe unerheblich.
Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
*Aufklärender Arzt
*ELGA Ombudsstelle
*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (vollständige Liste entsprechend gemäß PatVG § 6. (1), sofern technisch die entsprechenden Möglichkeiten bestehen)
===Vorbedingung 1===
Eine Patientin möchte eine Patientenverfügung erstellen. Sie lädt sich eine Vorlage einer Patientenverfügung von der Homepage https://www.gesundheit.gv.at/ (TODO) herunter, druckt diese aus und trägt persönliche Angaben , sowie welche medizinische Behandlungen sie ablehnt, ein.
Anschließend macht sie einen Termin mit dem Arzt ihres Vertrauens, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der aufklärende Arzt dokumentiert auf dem vom Patienten von der Patientin mitgebrachten Patientenverfügungsformular, weshalb die Patientin die möglichen Folgen ihrer Erklärung zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift.
Die Patientin macht einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche die Patientin über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe des Datums, ihres Namen und ihrer Anschrift mit ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig. (TODO: prüfen)
Falls die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist und dem nicht widersprochen hat, soll nun die Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung gestellt werden. (TODO: muss sie dann in einem anderen Register registriert werden?)
===Beschreibung Ablauf===
Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle oder die Rechtsanwältin übermittelt diese an die ELGA Ombudsstelle. ''Anmerkung: Portalverbund? wie wird hier der Patient identifiziert?''Die in der Ombudsstelle dort zuständige Person identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (''Anmerkung: bisher war persönlich mit Ausweis verlangt?'') mittels Personalausweis und speichert scannt die Patientenverfügung . Sie erstellt das ELGA Dokument Patientenverfügung und speichert diese in ELGA. Hierbei muss das Datum der Errichtung der Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung gestellt werden, sowie die eindeutige Kennung jener Person, welche für die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA Verantwortlichen ist. ''Anmerkung: Der Name der Person, welche die Aufnahme der Patientenverfügung bei der ELGA-Ombudsstelle verlangt hat, ist zu protokollieren (entgegen § 22 Abs. 2 Z 5 GTelG 2012)''(TODO: immer Patient oder rechtskundige Person sein, die im Auftrag des Patienten handelt ?)
===Alternativer Ablauf 1===
Die Rechtsanwältin rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6 (1)) stellt, sofern technisch möglichund der Patient nicht widerspricht, selbst die rechtsgültige PV in ELGA ein, allenfalls unter Einbindung der ELGA-Ombudsstelle .''Anmerkung: Übermittlung der PV an die Ombudsstelle via Portalverbund? wie wird hier der Patient identifiziert?''
===Alternativer Ablauf2===
Die Patientenverfügung wurde errichtet und ist in ELGA verfügbar.
==UC ''Anmerkung: § 2 Patientenverfügung erneuern==. (3) PatVG: Ein Register ist ein Verzeichnis, das der Aufnahme von Patientenverfügungen dient. Datenspeicher (§ 2 Z 7 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 [GTelG 2012], BGBl. I Nr. 111/2012) und Verweisregister (§ 2 Z 13 GTelG 2012) sind '''keine''' Register.'' 
==UC 3 Patientenverfügung widerrufen==
===Akteure===
*ELGA-Teilnehmer
*ELGA Ombudsstelle
*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (nach PatVG § 6. (1))
 
===Vorbedingungen===
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügung oder deren Widerruf in ELGA einzustellen.
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.
 
===Beschreibung Ablauf===
Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun keine Patientenverfügung mehr. Sie vereinbart einen Termin bei der ELGA Ombudsstelle. Die dort zuständige Person identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und speichert ein neues Dokument Widerspruch der Patientenverfügung in ELGA. (TODO: klären, ob sie alternativ die PV löschen können soll: Der Patient hat ja ein Recht auf Löschen seiner Gesundheitsdaten und nachdem er das nicht über das Portal selbst machen kann, muss meiner Meinung nach die alte PV gelöscht werden)
 
''Anmerkung: Es gelten hier keine individuellen Zugriffsberechtigungen (gesetzlich ausgeschlossen nach § 14c. (2) PatVG "Hinsichtlich Patientenverfügungen finden die Rechte gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 lit. a GTelG2012 sowie § 21 Abs. 3 Z 1 GTelG 2012 keine Anwendung".
 
===Alternativer Ablauf ===
Die Patientin sucht ihre Rechtsanwältin auf, welche, sofern technisch möglich, den Widerruf in ELGA einstellt/die PV löscht?
 
===Ergebnis ===
Die Patientenverfügung wurde in ELGA entfernt/gelöscht ?
 
 
==UC 4 Patientenverfügung abrufen==
==UC 2 Patientenverfügung erneuern==
==Anwendungsfälle des Dokumentenmanagements==
3.869
Bearbeitungen

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