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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

32 Bytes hinzugefügt, 16:02, 3. Dez. 2020
keine Bearbeitungszusammenfassung
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|title=ELGA Patientenverfügung
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|keywords= Patientenverfügung
|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
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<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
{{Infobox Dokument
|Group = ELGA CDA<br/>Implementierungsleitfäden
|Title = HL7 Implementation Guide for CDA<sup>&reg;</sup> R2:<br/>ELGA Patientenverfügung
|Subtitle = Zur Anwendung im österreichischen<br/>Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7.23.1]
|Short = ELGA Patientenverfügung
|Namespace = ILF
|Type = Implementierungsleitfaden
=Zusammenfassung=
{{BeginYellowBox}}
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt das CDA-Dokument "ELGA Patientenverfügung " in Österreich.
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
'''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen'''
 
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers]] (administrative Daten)
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des CDA Bodys]] (medizinische Inhalte)
</div></div>
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
==Haftungsausschluss==
<div class="mw-collapsible-content">
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
== Verwendete Grundlagen und Bezug zu anderen Standards ==
{|
|style="vertical-align:top" |
Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist der internationale Standard "HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0" (CDA ©), für die das Copyright © von Health Level Seven International<ref name="HL7">Health Level Seven International [http://www.hl7.org www.hl7.org]</ref> gilt. 2009 wurde die Release 2.0 als ISO-Standard ISO/HL7 27932:2009 publiziert<ref>ISO/HL7 27932:2009 Data Exchange Standards — HL7 Clinical Document Architecture, Release 2 [https://www.iso.org/standard/44429.html]</ref>.
CDA definiert die Struktur und Semantik von "medizinischen Dokumenten" zum Austausch zwischen Gesundheitsdiensteanbietern und Patienten. Es enthält alle Metadaten zur Weiterverarbeitung und einen lesbaren textuellen Inhalt und kann diese Informationen auch maschinenlesbar tragen. Das Datenmodell von CDA und seine Abbildung in XML<ref>World Wide Web Consortium. Extensible Markup Language, 1.0, 5th Edition. [http://www.w3.org/TR/REC-xml]</ref> folgen dem Basisstandard HL7 Version 3<ref>HL7 Version 3 Product Suite [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=186]</ref> mit seinem Referenz-Informationsmodell (RIM). Dieser Leitfaden verwendet das HL7-Template-Austauschformat zur Definition der "Bausteine" (Templates) und ART-DECOR® <ref>ART-DECOR® [https://art-decor.org www.art-decor.org]</ref> als Spezifikationsplattform.
* HL7 Clinical Document Architecture (CDA) <ref name="CDA"> HL7 Clinical Document Architecture (CDA) [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=7]</ref> * HL7 Referenz-Informationsmodell (RIM)<ref name="RIM">HL7 Version 3: Reference Information Model (RIM) [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=77]</ref>* HL7 V3 Datentypen <ref name="HL7 Version 3 Standard: Data Types">HL7 Version 3 Standard: Data Types – Abstract Specification, Release 2[http://www.hl7.org/documentcenter/private/standards/v3/edition_web/infrastructure/datatypes_r2/datatypes_r2.html]</ref> * HL7 Template-Austauschformat Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1<ref name="Templates Specification"> HL7 Templates Standard: Specification and Use of Reusable Information Constraint Templates, Release 1 [http://www.hl7.org/implement/standards/product_brief.cfm?product_id=377] </ref>
Die HL7 Standards können über die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria)<ref>HL7 Austria [http://www.hl7.at/ www.hl7.at]</ref>, die offizielle Vertretung von Health Level Seven International in Österreich bezogen werden ([https://www.hl7.at www.HL7.at]). Alle auf nationale Verhältnisse angepassten und veröffentlichten HL7-Spezifikationen können ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren in jeder Art von Anwendungssoftware verwendet werden.
{{BeginILFBox}}
Die ELGA Patientenverfügung basiert auf den Vorgaben des '''[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeinen Implementierungsleitfadens 2020]]'''.{{EndILFBox}}
==Wichtige unterstützende Materialien==
{{BeginYellowBox}}
Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|ELGA Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:  * die PDF-Version dieses Leitfadens* Beispieldokumente * CDA-Schema* Schematron-Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Templatespezifikationen wurden im Art-Decor Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtlichen Erfordernisse erfüllt, werden "Verbindliche Patientenverfügungen" und "Andere Patientenverfügungen" unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben(siehe auch Begriffsdefintionen).
Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden. An diese müssen sich die behandelnden ÄrztInnen halten, da ansonsten der strafrechtliche Tatbestand der „eigenmächtigen Heilbehandlung“ (Paragraph 110 StGB) vorliegt. Ausgenommen davon sind medizinische Notfallsituationen.
==Zweck des Dokuments==
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Die eigentlichen Inhalte Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügungen sind Patientenverfügung ist im so genannten „Body“ enthalten.
{{BeginILFBox}}
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“.{{EndILFBox}}
Weitere Details zum Vorgehensmodell sind im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vorgehensmodell| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess - Vorgehensmodell]] zu finden.{{EndILFBox}}
Dieser Implementierungsleitfaden entstand durch die Harmonisierungsarbeit der [[AG Patientenverfügung][TODO:anpassen], die im ''Zeitraum von TODO tagte.'' Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe wurden durch ihre Organisation delegiert.
''Die Arbeitsgruppe harmonisierte primär die inhaltlichen Vorgaben und soweit möglich die zu verwendenden Terminologien (Value Sets).''Die Formulierung der technischen Spezifikation des CDA Implementierungsleitfadens Patientenverfügung erfolgte durch die ELGA GmbH parallel bzw. nach der inhaltlichen Festlegung.''
Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung soll durch eine Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012, BGBl.I Nr.111/2012 begründet werden.
Neue Versionen, die „verpflichtende Elemente“ (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind „Hauptversionen“, die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind „Nebenversionen“. Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
== Autoren und Mitwirkende ==
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen (Mitglieder der Arbeitsgruppe) erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
{| class="wikitable"
! Name! Organisation! Rolle
|-
| Stefan Sabutsch| ELGA GmbH, HL7 Austria| Autor, Herausgeber
|-
| Andrea Klostermann| ELGA GmbH| Autor
|-
| Nikola Tanjga| ELGA GmbH| Autor
|}
Unter Mitwirkung von<sup>1</sup>: Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH)
===Mitwirkende===
'''Teilnehmer der Arbeitsgruppe ELGA Patientenverfügung'''<sup>1</sup>:
TODO
In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte Mitarbeiter der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6. (1), welche zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet sind, können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet.
Sofern die technischen Möglichkeiten bestehen und eine entsprechende Verordnung dies erlässt, sollen auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6. (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten. Die Anwendungsfälle werden Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst.
Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patienten in einer eigens dafür geschaffenen Stelle in der ELGA Ombudsstelle medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern oder erneuern und in ELGA verfügbar machen lassen können.
===UC 1 Beschreibung===
# Eine Patientin möchte eine verbindliche Patientenverfügung erstellen. Sie vereinbart einen Termin mit einem Arzt, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der Arzt klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer Patientenverfügung auf und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt der Arzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. Optional kann ein von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungsformular verwendet werden. # Die Patientin vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche die Patientin über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Namen, Anschrift, Datum und ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig. # Da die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist und dem nicht widersprochen hat, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden.
''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden.''
===UC 1 Akteure===
 
*ELGA-Teilnehmer
*Aufklärender Arzt
===UC 1 Vorbedingung===
 * Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben. * Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.
===UC 1 Ablauf===
Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder eine kürzere Frist gewünscht wird. Dies und das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „Patientenverfügung“„ELGA Patientenverfügung“''' in die Dokumentmetadaten übernommen.
===UC 1 Ergebnis===
Das CDA-Dokument vom Typ „Patientenverfügung“ „ELGA Patientenverfügung“ wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin verfügbar.
''Anmerkung: Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''
===UC 2 Vorbedingung===
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.<br />
* Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA. * Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.<br />  === UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern) ===
==== UC 2a Beschreibung ====Die Patientin möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern (Dazu dazu kann ein Formular verwendet werden: „Erneuerung einer Patientenverfügung“). Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt.
==== UC 2a Ablauf ====
# Da die Patientin keine Änderungen an der Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert der Arzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument „Erneuerung der Patientenverfügung“ (siehe UC1). Eine erneute Rechtsberatung ist optional. # Die Patientin bringt die Erneuerung ihrer Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „Erneuerung der verbindlichen ELGA Patientenverfügung“''' in die Dokumentmetadaten übernommen.
==== UC 2a Ergebnis ====
Neben der verbindlichen Patientenverfügung liegt auch das Dokument zur (unveränderten) Erneuerung der Patientenverfügung (eigener Dokumenttyp) in ELGA vor. Die Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erstellungsdatum der Erneuerung erneut zu laufen.
=== UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern - mit Änderungen === ==== UC 2b Beschreibung ====
Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte die Patientin eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen. Sie benötigt daher eine neue Patientenverfügung, welche alle ihre Behandlungswünsche kumuliert. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät.
==== UC 2b Ablauf ====
# Der Arzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA der Patientin ab (UC 4). Er klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift. # Eine erneute Rechtsberatung ist optional möglich (wie UC1). # Die Patientin bringt die neue Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, scannt er das mitgebrachte Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument „Patientenverfügung“„ELGA Patientenverfügung“''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).
==== UC 2b Ergebnis ====Es liegt nun eine neue verbindliche ELGA Patientenverfügung in ELGA vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die alte ELGA Patientenverfügung soll über eine Historie in ELGA weiterhin abrufbar sein, da diese jedenfalls die Informationen des Rechtsberaters enthält.
Sofern die Gültigkeitsdauer der Verbindlichkeit der Patientenverfügung von der Patientin nicht verkürzt wurde, beginnt die 8-Jahresfrist ab Erstellungsdatum erneut zu laufen. Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar.
''Anmerkung: '''Jede''' vom Patienten nachträglich gewünschte '''Änderung''' seiner Patientenverfügung resultiert in diesem Usecase: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden.''
== UC 3 Patientenverfügung widerrufen == === UC 3 Beschreibung ===
Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstelle.
=== UC 3 Akteure === * ELGA-Teilnehmer* ELGA Ombudsstelle
=== UC 3 Vorbedingung ===
* Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist. * Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben
=== UC 3 Ablauf ===
Der zuständige Mitarbeiter in der ELGA Ombudsstelle identifiziert die ELGA-Teilnehmerin, lässt sie das Widerspruchsdokument unterschreiben und digitalisiert dieses.
Das Datum der Errichtung des Widerspruchs, der Name der Person, die die Aufnahme des Widerspruchs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA''' '''Dokuments „Widerspruch der ELGA Patientenverfügung“''' in ELGA in die Dokumentmetadaten übernommen.
=== UC 3 Ergebnis ===Die Patientenverfügung wurde durch Einstellen des neuen Dokuments „Widerspruch der ELGA Patientenverfügung“ in ELGA widerrufen. Der Name der Patientin, als Auftraggeberin des Widerspruchs, ist im Protokoll ersichtlich.
Alte Patientenverfügungen sind in einer '''Historie''' abrufbar.
== UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen ==
„Lesen“, d.h. Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen über ELGA.
=== UC 4 Beschreibung ===
==== Abruf durch ELGA-GDA ====
* '''Behandelnder Arzt:''' Die Patienten wird auf der Intensivstation aufgenommen und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, scheint sich aber von Tag zu Tag zu verschlechtern. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass diese vor drei Jahren eine Patientenverfügung errichtet hat. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend den Wünschen der Patientin anpassen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin. * '''Aufklärender Arzt:''' Der aufklärende Arzt ruft im Zuge von UC 1 und UC 2 die ELGA seiner Patientin auf.
==== Abruf durch ELGA-Teilnehmer ====
Die Patientin loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung und evtl. vorhandene Erneuerungen bzw. den Widerruf einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange diese noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat.
==== Abruf durch ELGA Ombudsstelle ====
Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken.
=== UC 4 Akteure ===
* ELGA-Teilnehmer * ELGA Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers) * ELGA GDA
=== UC 4 Vorbedingungen ===
Der Akteur ist zum Zugriff auf betreffende Daten in ELGA berechtigt
=== UC 4 Ergebnis ===
Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
== UC 5 ELGA Patientenverfügung löschen ==
=== UC 5 Beschreibung ===Die Patientin verstirbt, 10 Jahre danach muss die ELGA Patientenverfügung gelöscht werden.
=== UC 5 Akteure ===
Auftragsverarbeiter, der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreibt
=== UC 5 Vorbedingungen ===
Der Tod der Patientin ist vor 10 Jahren eingetreten. Die Patientin hatte eine Patientenverfügung in ELGA.
=== UC 5 Beschreibung ===
Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod der ELGA-Teilnehmerin automatisch zu löschen. 
=== UC 6 Ergebnis ===Die ELGA Patientenverfügung wurde aus dem Patientenverfügungsregister gelöscht.
==Anwendungsfälle des Dokumentenmanagements ==
Die folgenden Kapiteln aus dem allgemeinen Leitfaden stellen eine Zusammenfassung der Inhalte der ELGA-Gesamtarchitektur, des Leitfadens XDS Metadaten und Usability Styleguides zum Thema e-Befunde dar. Detailinformationen sind in den entsprechenden Dokumenten nachzulesen (verfügbar auf der Homepage der [https://www.elga.gv.at/ ELGA GmbH]). Die wesentlichen Anwendungsfälle sind
{{BeginILFBox}}
Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden:
 
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]
|effectiveTime
|1..1 M
|1..1 M||'''Errichtungsdatum der (eigebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerspruchs (nicht das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.E2.80.9EconfidentialityCode.E2.80.9C.29|Vertraulichkeitscode]]
| rowspan="2" |documentationOf
| rowspan="2" |0..* O
|1..1 M
|bei:
- Verbindlicher Patientenverfügung
TODO:
Diese angepassten Elemente umfassen:
 * ClincialDocument/templateId* ClincialDocument/code* ClinicalDocument/title* ClinicalDocument/formatCode* ClinicalDocument/documentationOf/serviceEvent
{{EndYellowBox}}
TODO
===Weitere CDA Fragmente ===
{{BeginILFBox}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_.28Fragmente.29 | Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu finden.{{EndILFBox}}
TODO
=Anhang=
==Abbildungen==
<references group="Abbildung"/>
==Tabellen==
<references group="Tabelle"/>
==Referenzen==
</div>
|}
<references />
3.869
Bearbeitungen

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