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→UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen
„Lesen“, d.h. Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen über ELGA.
Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentation ("Krankengeschichte" oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, aber sonst an keiner anderen Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht.
===UC 4 Beschreibung===