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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

479 Bytes entfernt, 07:55, 5. Dez. 2020
K
Ausgangslage und Motivation
Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden "Verbindliche Patientenverfügungen" und "Andere Patientenverfügungen" unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben (siehe auch Begriffsdefintionen).
Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden. An  Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese müssen sich die behandelnden Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.  Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen haltenpraktikabel und möglichst einfach sein, da ansonsten idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der strafrechtliche Tatbestand Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der „eigenmächtigen Heilbehandlung“ (Paragraph 110 StGB) vorliegtZurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Ausgenommen davon sind medizinische NotfallsituationenMit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#Sprachliche_Gleichbehandlung]] bin ich mir nicht sicher, ob wir "ÄrztInnen" schreiben sollten oder nur "Ärzte".
 
In der Praxis kann es für behandelnde ÄrztInnen schwierig sein, herauszufinden, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Manche Patienten deponieren Karten in der Geldbörse, mit Informationen, wo eine Patientenverfügung zu finden ist. Manche deponieren das Dokument auf dem Nachttisch. Vertrauenspersonen können ebenfalls über Vorliegen einer Patientenverfügung befragt werden. Weiters gibt es verschiedenste Register (von Notaren, Rechtsanwälten, Landeskrankenanstalten, usw.), die aber aufgrund deren Vielzahl in der Praxis oft nur mangelhaft abgefragt werden können.
Daher verstreicht mit der Suche nach dem Dokument oft unnötig Zeit. Die Schaffung einer zentralen Abfragemöglichkeit für ganz Österreich über die Elektronische Gesundheitsakte ist daher von besonderer Bedeutung.
Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
==Zweck des Dokuments==
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