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ILF:E-Impfpass

Keine Änderung der Größe, 08:42, 26. Aug. 2021
U2.5 Selbsteintragung von Impfungen durch den Bürger
Szenario:
# Max Muster möchte seinen Papier-Impfpass selbst in den e-Impfpass überführen.
# Max Muster überträgt das Papierdokument mit einem über das Internet verfügbares verfügbarem Softwaresystem, das ein Datenaustauschformat "Update Immunisierungsstatus" erzeugt und an die zentrale Anwendung übergibt.
'''Anmerkung''': Dieses Szenario ergibt sich aus dem GTelG § 24e: "''(1) Bürger/innen sowie deren gesetzliche oder bevollmächtigte Vertreter/innen haben das Recht (...) 2. Impfungen in das zentrale Impfregister einzutragen, wobei diese selbsteingetragenen Impfungen als solche gekennzeichnet werden und für Gesundheitsdiensteanbieter gemäß § 24c Abs. 2 Z 1 nur zur Information dienen.''". Eine entsprechende Funktion steht zum Stand der Erstellung dieses Leitfadens noch nicht zur Verfügung.
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