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ILF:E-Impfpass (Version 2)

18 Bytes hinzugefügt, 11:54, 13. Apr. 2023
U4 Datenkorrektur durch Behörde (fremde Einträge)
# Max Muster stellt fest, dass Dr. DeCarro, der mittlerweile in Pension ist, beim Übertragen einer Reiseimpfung aus dem Papier-Impfpass eine falsche Impfung eingetragen hat und möchte diese in seinem e-Impfpass korrigieren lassen. Er stellt bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Rolle "Korrekturberechtigte Person") einen entsprechenden Antrag.
# Amelia Amtsarzt aus der Bezirksverwaltungsbehörde ruft den "Kompletten Immunisierungsstatus" von Max Muster ab und trägt entsprechende Änderungen in ihr Softwaresystem ein.
# Das Softwaresystem der Bezirksverwaltungsbehörde, übergibt eine korrigierte Version des CDA-Dokuments "Update Immunisierungsstatus" (jenes, mit dem Dr. DeCarro damals den falschen Eintrag eingemeldet hat) an die zentrale Anwendung. Dabei sind alle Einträge in der Korrekturversion enthalten, auch jene aus dem original "Update Immunisierungsstatus", die nicht geändert werden müssen (als document.author ist Amelia Amtsarzt eingetragen).# Die zentrale Anwendung ersetzt alle Daten, die durch das originale CDA-Dokument "Update Immunisierungsstatus" übernommen worden waren durch die Daten, die in der korrigierten Version enthalten sind. Die korrigierten Daten werden in das On-Demand Dokument "Kompletter Immunisierungsstatus" eingetragen und Amelia Amtsarzt wird bei den geänderten Einträgen als "Korrigierende Person" geführt.
Grundlegend kann ein GDA nur jene Einträge in der ELGA-Infrastruktur aktualisieren, die von ihm selbst eingetragen wurden. Unter bestimmten Rahmenbedingungen sollen behördliche Stellen Daten im e-Impfpass korrigieren dürfen (z.B. wenn der impfende GDA, der eine Dokumentation ursprünglich erstellt hat, nicht mehr in der Lage ist, die Daten selbst zu korrigieren). Bei der zentralen e-Impfpass Anwendung gibt es daher ausgewählte GDA, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Immunisierungseinträge von anderen GDA aktualisieren oder stornieren dürfen. Dies ist notwendig, da Immunisierungseinträge lebenslang gespeichert werden, und es somit eine vom eintragenden GDA unabhängige Korrekturmöglichkeit falscher Daten geben muss.
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