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elga-cdaem-2.06.2:Anwendungsfälle

357 Bytes hinzugefügt, 11:22, 21. Mär. 2022
Ablauf
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=Anwendungsfälle=
Zum besseren Verständnis des Implementierungsleitfaden „e-Medikation“ sowie dem Zusammenspiel der CDA-Dokumente werden im Folgenden die Anwendungsfälle für die e-Medikation kurz dargestellt.
* Ein Substitutionsrezept ist im Status ABGELAUFEN, wenn das „bis Datum“ erreicht ist.
* Die Anzahl der Einlösungen bei Privatrezepten, gibt an wie viele Einlösungen auf ein Rezept durchgeführt werden dürfen bis die Verordnung auf dem Rezept und das Rezept den Status=EINGELÖST erhält. Anzahl der Einlösungen bezieht sich immer auf ein Rezept. Solange die Anzahl der Einlösungen (Abgaben) nicht erreicht wurde, haben die Verordnung und Rezept den Status=OFFEN.
* Die Rezeptart ist für die Regeln der Einlösung notwendig. Siehe dazu Use Case “Medikationsabgabe über Verordnung einlösen“ und „Medikationsabgabe „[[ILF:e-Medikation#Abgabe_mittels_eMED-ID_durchf.C3.BChren|Medikationsabgabe mit eMED-ID“ID]]“
Es können nur Arzneimittel verordnet werden, die in der Liste der Arzneimittelspezialitäten („ASP-Liste“) vorkommen und als gültig vermerkt sind (ELGA_Gültigkeit = true). Ohne Verordnungsbezug kann nur die Abgabe jener OTC-Präparate in der e-Medikation gespeichert werden, die auch wechselwirkungsrelevant sind.
====Ergebnis im Fehlerfall====
Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Der Akteur erhält eine Information über den Fehler. <br/>
'''Hinweis: Die Ausstellung eines Papierrezeptes darf durch eine etwaiges „Nicht-funktionieren“ der e-Medikation '''nicht''' verhindert werden.''
==Rezept mit Verordnung(en) abrufen==
===Ablauf===
Es werden 3 Prozessschritte durchlaufen:
 
Die Erfassung einer Abgabe stellt folgende Prozessschritte in der GDA-Software dar:
* eMED-ID anfordern: Die Vergabe der eMED-ID erfolgt durch die „e-Medikation“ und kann über eine entsprechende Schnittstelle angefordert werden.
Das Einlösen eines Rezepts nach Ablauf der Gültigkeit wird durch e-Medikation nicht verhindert. Die Abgabe wird in diesem Fall ohne Verordnungsbezug in e-Medikation gespeichert.
<u>Anmerkung zur Fachlogik:</u><br/>
Die Abgabe mittels e-card unterliegt den folgenden Regeln:
* Damit die Verordnung eingelöst werden kann (Verordnung zu einer Medikationsabgabe) muss die Verordnung den Status= OFFEN haben.
===Ablauf===
Die Erfassung einer Abgabe stellt folgende Prozessschritte in der GDA-Software dar:
 * eMED-ID anfordern: Die Vergabe der eMED-ID erfolgt zentral durch die e-Medikation und kann über eine entsprechende Schnittstelle angefordert werden. * Abgabe mit der eMED-ID in e-Medikation speichern: Prüfung der Eingabedaten 
Der Akteur erfasst die Medikationsabgabe. Wenn eine Medikationsabgabe (ohne Rezept/Verordnung) in e-Medikation gespeichert wird, dann gilt die Medikationsabgabe als vom Akteur geprüft. Wenn ein Papierrezept ohne e-Medikations-Verordnung vorhanden ist, dann obliegt es dem abgebenden Akteur diese zu prüfen.
Die Im Rahmen der Nacherfassung von bereits erfolgten Abgaben wird über „Einnahmestart“ und „Einnahmeende“ abgebildet. Einnahmestart und Einnahmeende können somit auch als Erfassungsdatum der Zeitpunkt der Nacherfassung gesetzt während als Abgabedatum das in der Vergangenheit liegen. Das Abgabedatum ist in diesem Fall das Erfassungsdatumliegende Datum der tatsächlichen Abgabe eintetragen wird.  
Beispiele für Nacherfassungsgründe:
 * Arzneimittel im Ausland bezogen* Medikationsdaten aus der GDA-Software vor Start der e-Medikation
====Ergebnis im Gutfall====
====Ergebnis im Fehlerfall====
Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Der Akteur erhält eine Fehlermeldung.
==Abgabe abrufen==
320
Bearbeitungen

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