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→Ablauf
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=Anwendungsfälle=
Zum besseren Verständnis des Implementierungsleitfaden „e-Medikation“ sowie dem Zusammenspiel der CDA-Dokumente werden im Folgenden die Anwendungsfälle für die e-Medikation kurz dargestellt.
Das Einlösen eines Rezepts nach Ablauf der Gültigkeit wird durch e-Medikation nicht verhindert. Die Abgabe wird in diesem Fall ohne Verordnungsbezug in e-Medikation gespeichert.
<u>Anmerkung zur Fachlogik:</u><br/>
Die Abgabe mittels e-card unterliegt den folgenden Regeln:
* Damit die Verordnung eingelöst werden kann (Verordnung zu einer Medikationsabgabe) muss die Verordnung den Status= OFFEN haben.
===Ablauf===
Die Erfassung einer Abgabe stellt folgende Prozessschritte in der GDA-Software dar:
* eMED-ID anfordern: Die Vergabe der eMED-ID erfolgt zentral durch die e-Medikation und kann über eine entsprechende Schnittstelle angefordert werden. * Abgabe mit der eMED-ID in e-Medikation speichern: Prüfung der Eingabedaten
Der Akteur erfasst die Medikationsabgabe. Wenn eine Medikationsabgabe (ohne Rezept/Verordnung) in e-Medikation gespeichert wird, dann gilt die Medikationsabgabe als vom Akteur geprüft. Wenn ein Papierrezept ohne e-Medikations-Verordnung vorhanden ist, dann obliegt es dem abgebenden Akteur diese zu prüfen.
Beispiele für Nacherfassungsgründe:
* Arzneimittel im Ausland bezogen* Medikationsdaten aus der GDA-Software vor Start der e-Medikation
====Ergebnis im Gutfall====
====Ergebnis im Fehlerfall====
Im Fehlerfall wird der Vorgang abgebrochen und kann bei Bedarf wiederholt werden. Der Akteur erhält eine Fehlermeldung.
==Abgabe abrufen==