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elga-cdapsb-2.06.2:Teilnehmende Parteien

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Die Elemente erfordern keine speziellen Vorgaben. Es gelten die Vorgaben der entsprechenden Kapitel des „[[ILF:Allgemeiner Implementierungsleitfaden#Teilnehmende_Parteien|Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]“.
</div>
 
{{Auszug Implementierungsleitfaden| aus dem Allgemeinen Implementierungsleitfaden|
{{elga-cdaalf-2.06.2:Verfasser des Dokuments („author“) }}
{{elga-cdaalf-2.06.2:Personen der Dateneingabe („dataEnterer“) }}
{{elga-cdaalf-2.06.2:Verwahrer des Dokuments („custodian“)}}
{{elga-cdaalf-2.06.2:Beabsichtigte Empfänger des Dokuments („informationRecipient“) }}
{{elga-cdaalf-2.06.2:Weitere Unterzeichner („authenticator“) }}
}}
===Elemente mit speziellen Vorgaben===
====Weitere Beteiligte („participants“)====
Im Pflegesituationsbericht ist verpflichtend die Angabe eines „Ansprechpartners“ vorgesehen. Dieser ist mit vollständiger Kontaktadresse ''<u>inklusive Telefonnummer'' </u> anzugeben.
Zweck dieser Information ist es, etwaige Anfragen der Dokumentempfänger an den Dokumentersteller zu kanalisieren. Es obliegt der Organisation des Dokumenterstellers, diese Information gemäß ihrer eigenen Richtlinien zu befüllen.
Bürokraten, maintenanceshell, Prüfer, Administratoren
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