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Lahnsteiner verschob die Seite Psb-Teilnehmende Parteien nach elga-cdapsb-2.06.2:Teilnehmende Parteien und überschrieb dabei eine Weiterleitung: zurück verschieben
Die Elemente erfordern keine speziellen Vorgaben. Es gelten die Vorgaben der entsprechenden Kapitel des „[[ILF:Allgemeiner Implementierungsleitfaden#Teilnehmende_Parteien|Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]“.
</div>
{{Auszug Implementierungsleitfaden| aus dem Allgemeinen Implementierungsleitfaden|
{{elga-cdaalf-2.06.2:Verfasser des Dokuments („author“) }}
{{elga-cdaalf-2.06.2:Personen der Dateneingabe („dataEnterer“) }}
{{elga-cdaalf-2.06.2:Verwahrer des Dokuments („custodian“)}}
{{elga-cdaalf-2.06.2:Beabsichtigte Empfänger des Dokuments („informationRecipient“) }}
{{elga-cdaalf-2.06.2:Weitere Unterzeichner („authenticator“) }}
}}
===Elemente mit speziellen Vorgaben===
====Weitere Beteiligte („participants“)====
Im Pflegesituationsbericht ist verpflichtend die Angabe eines „Ansprechpartners“ vorgesehen. Dieser ist mit vollständiger Kontaktadresse ''<u>inklusive Telefonnummer'' </u> anzugeben.
Zweck dieser Information ist es, etwaige Anfragen der Dokumentempfänger an den Dokumentersteller zu kanalisieren. Es obliegt der Organisation des Dokumenterstellers, diese Information gemäß ihrer eigenen Richtlinien zu befüllen.