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| ==Verbot von CDATA== | | ==Verbot von CDATA== |
| Die Verwendung von CDATA-Abschnitten (<![CDATA[…]]>), also von Zeichenketten, die vom Parser nicht als XML-Quellcode interpretiert werden können, ist für ELGA CDA Dokumente generell '''NICHT ERLAUBT'''. | | Die Verwendung von CDATA-Abschnitten (<![CDATA[…]]>), also von Zeichenketten, die vom Parser nicht als XML-Quellcode interpretiert werden können, ist für ELGA CDA Dokumente generell '''NICHT ERLAUBT'''. |
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| + | ==Verbot externer Verweise== |
| + | Es ist im Rahmen der ELGA-Anwendung e-Befund strikt untersagt, direkte Verlinkungen zu personenbezogenen Daten in externen Archiven oder Ressourcen (z.B. Dokumentenservern oder Bildportalen) in Befunden zu implementieren. Dies betrifft insbesondere die Verwendung von URLs oder QR-Codes, die auf Inhalte außerhalb der ELGA-Infrastruktur verweisen. |
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| + | Begründung: Die Integrität, Verfügbarkeit und langfristige Speicherung von medizinischen Informationen innerhalb von ELGA müssen jederzeit gewährleistet sein. Externe Verlinkungen bergen folgende Risiken: |
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| + | * Integritätsverlust: Inhalte auf externen Systemen können ohne Wissen der ELGA-Nutzer verändert oder gelöscht werden, was die Nachvollziehbarkeit und Validität der medizinischen Information beeinträchtigt. |
| + | * Datenschutz- und Sicherheitsbedenken: Externe Verlinkungen könnten unbeabsichtigt zu Zugriffen auf sensible Daten außerhalb der gesicherten ELGA-Infrastruktur führen. |
| + | * Verlust der Verfügbarkeit: Externe Server oder Ressourcen können temporär oder dauerhaft nicht erreichbar sein, was die Nutzbarkeit des ELGA-Befundes einschränkt. |