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− | ==Zweck des Dokuments== | + | ===Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen === |
− | Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten "Body" enthalten.
| + | Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben: |
− | {{BeginILFBox}}
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− | Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente 2020]].{{EndILFBox}}
| + | *In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG). |
| + | *Ein Arzt/eine Ärztin muss den Patienten/die Patientin über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen/deren Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG). |
| + | *Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten/die Patientin über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten. |
| + | *Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten/von der Patientin erneuert werden. |
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| + | '''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:''' |
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| + | *Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von PatientIn / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen |
| + | *Datum der Errichtung |
| + | *Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind |
| + | *Bestätigung, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt |
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| + | Optionale Angabe: |
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| + | *Weitere Anmerkungen des Patienten/der Patientin |
| + | *Benennung einer konkreten Vertrauensperson |
| + | *Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person |
| + | *Verpflichtung zur Information einer bestimmten Person. |