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| =User Storys ("Anwendungsfälle")= | | =User Storys ("Anwendungsfälle")= |
− | Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen in ELGA werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") knapp beschrieben, um Lesern den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung. | + | Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen im '''zentralen Patientenverfügungsregister (zPatVR)''' werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") beschrieben. Diese sind nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung. |
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− | In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte MitarbeiterInnen der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6 (1) können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet. Sofern die technischen Möglichkeiten durch entsprechende Verordnung näher ausgestaltet sind und zur Verfügung stehen, können auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6 (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten und auch zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet werden. Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst.
| + | Ergänzend zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen ist denkbar, dass Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA-Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, erneuern oder widerrufen und im zPatVR verfügbar machen lassen können. |
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− | Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patientinnen und Patienten in speziell eingerichteten ELGA Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern, erneuern oder widerrufen und in ELGA verfügbar machen lassen können.
| + | ==Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen== |
− | Die beschriebenen Abläufe beziehen sich auf jegliche Patientenverfügungen, ungeachtet davon, ob die Formvorschriften und Anforderungen an verbindliche Patientenverfügungen erfüllt sind oder nicht (siehe auch § 8 PatVG).
| + | Frau Huber möchte die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung dokumentieren und über das zentrale Patientenverfügungsregister einsehbar machen. Ihr praktischer Arzt Dr. Medicus berät sie hinsichtlich der medizinischen Folgen und dokumentiert, dass Frau Huber diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt das Aufklärungsgespräch unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift und nimmt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann ein Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden.'' |
− | ==UC 1 Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung stellen== | |
− | ===UC 1 Beschreibung===
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− | #Frau Huber möchte ihren Willen hinsichtlich der Ablehnung mehrerer medizinischer Behandlungen in Form einer verbindlichen Patientenverfügung dokumentieren und über ELGA einsehbar machen. Sie vereinbart dazu einen Termin mit ihrem praktischen Arzt Dr. Hausarzt für das notwendige Aufklärungsgespräch. Dr. Hausarzt informiert und berät Frau Huber über Bedeutung und mögliche medizinische Folgen der Patientenverfügung und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Dr. Hausarzt bestätigt das vorgenommene Aufklärungsgespräch unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt Dr. Hausarzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann auch ein vom Patienten/von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden''.
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− | #Frau Huber vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin Dr. Jus, um die verbindliche Patientenverfügung rechtsgültig zu errichten. Dabei klärt Dr. Jus Frau Huber über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs auf. Dr. Jus bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Name, Anschrift, Datum und Unterschrift. Formell ist die verbindliche Patientenverfügung nun rechtsgültig.
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− | # Da Frau Huber ELGA-Teilnehmerin ist und keinen Widerspruch gegen die Speicherung in ELGA äußert, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden (siehe ''UC 1 Ablauf''). ''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "Verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen der Patientin/des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden. Eine generelle Aufklärung über ELGA durch die rechtskundige Person ist nicht vorgesehen.''
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− | ===UC 1 Akteure===
| + | Die beiden möglichen Varianten – verbindliche und andere Patientenverfügung – werden in 6.1.1 und 6.1.2 beschrieben. |
− | *Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)
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− | *Dr. Hausarzt (Aufklärender Arzt)
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− | *Dr. Jus (Rechtskundige Person, gemäß PatVG § 6 (1))
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− | *Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle)
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− | ===UC 1 Vorbedingung=== | + | ===Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen=== |
− | *Frau Huber und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben. | + | Nach der ärztlichen Aufklärung benötigt Frau Huber eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen ihrer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des Widerrufs. Ihre Rechtsberaterin Dr. Justus bestätigt dies unter Angabe ihrer Daten mit Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung, die nun formell rechtsgültig ist. ''Anmerkung: Diese Aufgabe kann ebenso von der '''Patientenanwaltschaft in einer Ombudsstelle''' übernommen werden, welche die Patientenverfügung direkt ins zPatVR einstellen kann.'' |
− | *Herr Schneider ist als Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten. | + | ====Akteure und Vorbedingung==== |
| + | *Frau Huber (Patient) möchte ihre verbindliche Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben. |
| + | *Dr. Justus ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten. |
| + | ====Ablauf==== |
| + | Die Rechtsberaterin Dr. Justus speichert die digitalisierte Patientenverfügung unter Angabe folgender Metadaten in das eigene Register: |
| + | *Datum der Errichtung der Patientenverfügung und Startzeitpunkt der Verbindlichkeit (effectiveTime + serviceEvent/code/effectiveTime/low) |
| + | *eine eventuell von Frau Huber gewünschte verkürzte Verbindlichkeitsdauer (serviceEvent/code/effectiveTime/high) |
| + | *Frau Huber als Patient (recordTarget) |
| + | *Dr. Justus als die für die Errichtung der verbindlichen Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) |
| + | *Dr. Justus als die für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) |
| + | Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden automatisch aus dem Register der Rechtsberaterin in das zPatVR übertragen. |
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− | ===UC 1 Ablauf===
| + | '''Alternativ''' kann Dr. Justus das Einstellen der Patientenverfügung in das zPatVR der '''Ombudsstelle''' delegieren. In dem Fall ist die für das Einstellen verantwortliche Person (author) der Ombudsstellenmitarbeiter. |
− | Frau Huber bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter Herr Schneider identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder von Frau Huber eine kürzere Frist gewünscht wird. Die gewählte Frist für die Verbindlichkeit, das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, Frau Hubers Name (als Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat), sowie die eindeutige Kennung von Herrn Schneider (als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiter) werden von Herrn Schneider im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst. Abschließend generiert das Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle das CDA Dokument "Patientenverfügung", das konform zu den Vorgaben dieses CDA Implementierungsleitfaden ist, und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten in ELGA zur Verfügung.
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− | ===UC 1 Ergebnis=== | + | ===Andere Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen=== |
− | Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern zuvor kein ELGA Opt-Out durchgeführt wurde.
| + | Für die Errichtung und Verfügbarmachung einer '''anderen Patientenverfügung''' im zPatVR benötigt Frau Huber nach der medizinischen Aufklärung '''keine''' zusätzliche rechtliche Aufklärung. Dr. Medicus kann die Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen oder dies an die '''Ombudsstelle''' delegieren. |
| + | ====Akteure und Vorbedingung==== |
| + | *Frau Huber (Patient) möchte ihre "andere" Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben. |
| + | *Dokumentersteller: ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten |
| + | **Dr. Medicus (Aufklärender Arzt) |
| + | **Herr Schneider (Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle) |
| + | ====Ablauf==== |
| + | Der ''Dokumentersteller'' digitalisiert die Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem: |
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− | ''Anmerkungen:
| + | *das Datum der Errichtung der Patientenverfügung (effectiveTime), |
− | *''Alle Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht von der Patientin/vom Patienten widerrufen werden. | + | *Frau Huber als Patient (recordTarget) |
− | *''Sofern es sich um eine "Verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn der/die ELGA-TeilnehmerIn nicht eine kürzere Frist bestimmt hat.'' | + | *Dr. Medicus als der für die Errichtung der "anderen" Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) |
− | *''Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt.''
| + | *''Dokumentersteller'' als der für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) |
− | *''Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''
| + | Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert. |
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− | ==UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern oder ändern==
| + | Alternativ kann eine andere Patientenverfügung auch gänzlich '''ohne ärztliche oder juristische Aufklärung''' bei der '''Ombudsstelle''' errichtet und ins zPatVR eingestellt werden (mit Patient als legalAuthenicator und Ombudsstellenmitarbeiter als author). |
− | Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden. Eine neue Patientenverfügung ergibt sich entweder durch inhaltliche Änderungen, wobei ein neues CDA Dokument "Patientenverfügung" (mit neuer eingebetteter PDF-Patientenverfügung) erstellt werden muss (siehe ''UC 2b Patientenverfügung mit Änderungen in ELGA erneuern'') oder bei ausschließlicher Änderung der Verbindlichkeitsdauer (Verlängerung), hier wird die bestehende eingebettete PDF-Patientenverfügung mit aktualisierten Gültigkeitsfristen in ein neues CDA Dokument "Patientenverfügung" gespeichert (siehe ''UC 2a Patientenverfügung ohne Änderung erneuern'').
| + | ===Ergebnis=== |
| + | Das CDA-Dokument vom Typ "Patientenverfügung" wurde im zPatVR zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet einer eventuellen Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber verfügbar, sofern sie das möchte. |
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− | ===UC 2 Akteure===
| + | ''Anmerkungen: |
− | *Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin) | + | *Sowohl verbindliche als auch andere Patientenverfügungen sind zu beachten, solange sie nicht vom Patienten widerrufen werden. |
− | *Dr. Hausarzt (Aufklärender Arzt) | + | *Bestehende Patientenverfügungen können nicht geändert werden. Sie können aber jederzeit durch eine neue Patientenverfügung ersetzt werden. |
− | *Dr. Jus (Rechtskundige Person, gemäß PatVG § 6 (1)) | + | *Sofern es sich um eine "verbindliche Patientenverfügung" handelt, verliert diese nach Ablauf der gesetzlichen Frist ihre Verbindlichkeit, wenn nicht eine kürzere Frist bestimmt wurde. Nach entsprechender ärztlicher Aufklärung kann die verbindliche Patientenverfügung erneuert (verlängert) werden, wodurch die Frist neu zu laufen beginnt. |
− | *Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle) | + | *Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.'' |
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− | ===UC 2 Vorbedingung=== | + | ==Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR erneuern (verlängern oder ändern)== |
− | *Frau Huber besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
| + | Die beiden folgenden Anwendungsfälle 6.2.1 und 6.2.2 unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Dokumentation, aber nicht beim Einstellen der Patientenverfügung. |
− | *Herr Schneider ist als Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.
| + | ===Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung=== |
| + | Frau Huber möchte eine '''Verlängerung''' der Verbindlichkeitsfrist ihrer Patientenverfügung im zPatVR. Dafür sucht sie Dr. Medicus auf, der ihre aktuelle Patientenverfügung aus dem zPatVR abruft und sie erneut ärztlich aufklärt. Dr. Medicus dokumentiert das Aufklärungsgespräch mit seinen Daten sowie Datum und Unterschrift auf der bereits vorhandenen ausgedruckten Patientenverfügung. |
| + | ===Änderung der verbindlichen Patientenverfügung=== |
| + | Frau Huber möchte eine '''weitere medizinische Behandlung''' ablehnen. Da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann und eine bestehende Patientenverfügung nicht geändert werden darf, benötigt Frau Huber eine neue Patientenverfügung, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche zusammenfasst. Dr. Medicus klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf und dokumentiert dies in einer neuen Patientenverfügung unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift. |
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− | ===UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)=== | + | Da in beiden beschriebenen Fällen eine erneute optionale Rechtsberatung von Frau Huber '''nicht erforderlich''' ist, kann Dr. Medicus die verlängerte bzw. geänderte verbindliche Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen. |
− | ====UC 2a Beschreibung==== | + | ===Akteure und Vorbedingungen=== |
− | Frau Huber möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern. Sie vereinbart einen Termin bei Dr. Hausarzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt. Das Ergebnis des Gesprächs wird dokumentiert (z.B. in einem Formular: "Erneuerung einer Patientenverfügung").
| + | *Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine verbindliche Patientenverfügung im zPatVR |
| + | *Dr. Medicus (Aufklärender Arzt) ist autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten |
| + | ===Ablauf=== |
| + | Dr. Medicus digitalisiert die verbindliche Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem: |
| + | *das Datum der Errichtung der erneuerten verbindlichen Patientenverfügung (effectiveTime), welcher auch als Startzeitpunkt der Verbindlichkeit aufgenommen wird (serviceEvent/code/effectiveTime/low)) |
| + | *die Verbindlichkeitsdauer beginnt erneut zu laufen; eine gewünschte verkürzte Verbindlichkeit wird festgehalten (serviceEvent/code/effectiveTime/high) |
| + | *Frau Huber als Patient (recordTarget) |
| + | *Dr. Justus als die für die Errichtung der zugrundeliegenden Patientenverfügung Verantwortliche (legalAuthenticator) |
| + | *Dr. Medicus als der Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author) |
| + | Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Anschluss in das zPatVR gespeichert. |
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− | ====UC 2a Ablauf====
| + | '''Alternativ''' kann die Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung nach der ärztlichen Aufklärung auch bei der '''rechtskundigen Person''' (§ 6 Abs. 1) stattfinden, welche dann als Errichter (legalAuthenticator) und Ersteller (author) in den CDA-Metadaten aufscheint. |
− | #Da Frau Huber keine Änderungen an ihrer bestehenden Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert Dr. Hausarzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument "Erneuerung der Patientenverfügung".
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− | #Eine erneute optionale Rechtsberatung bei Dr. Jus wird von Frau Huber nicht in Anspruch genommen.
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− | #Frau Huber übermittelt das Dokument zur Erneuerung der Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter, Herr Schneider, identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und archiviert das übermittelte Dokument. Er ruft die ursprüngliche Patientenverfügung aus ELGA ab. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name von Frau Huber, als Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie seine eigene eindeutige Kennung als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiter werden erfasst und als neue Metadaten mit dem PDF-Inhalt der ursprünglichen Patientenverfügung in ein neues CDA Dokument übernommen.
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− | ====UC 2a Ergebnis==== | + | Das '''Einstellen der verlängerten/geänderten verbindlichen Patientenverfügung''' kann auch durch die '''Ombudsstelle''' erfolgen (im author-Element festgehalten). |
− | Für Frau Huber liegt eine neue verbindlichen Patientenverfügung in ELGA vor. Die neue Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erneuerungsdatum der Bestätigung der erfolgten ärztlichen Aufklärung zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werden. | + | ===Ergebnis=== |
| + | Für Frau Huber liegt eine erneuerte verbindliche Patientenverfügung im zPatVR vor. Die Verbindlichkeitsdauer beginnt ab dem Datum der Errichtung zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werden. |
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− | ===UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern - mit Änderungen=== | + | ==Patientenverfügung im zPatVR widerrufen== |
− | ====UC 2b Beschreibung==== | + | Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. |
− | Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte Frau Huber eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen lassen. Da es nur '''eine''' gültige Patientenverfügung geben kann, benötigt Frau Huber eine neue Patientenverfügung, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche kumuliert*. Sie vereinbart einen Termin bei Dr. Hausarzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät.
| + | ===Akteure und Vorbedingungen=== |
− | ''*Anmerkung: PatVG § 14a.(5) hält fest, dass ein ELGA-GDA die jeweils aktuelle Version der Patientenverfügung zu erheben hat.''
| + | *Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine Patientenverfügung im zPatVR |
| + | *Alternativ: Dr. Medicus, Ombudsstelle oder rechtskundige Person. Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR verarbeiten. |
| + | ====Widerruf via Portal==== |
| + | Frau Huber authentifiziert sich mittels Handysignatur im zPatVR und erzeugt mittels Funktion "Patientenverfügung widerrufen" ein Widerrufsdokument, welches die bestehende Patientenverfügung für unwirksam erklärt. |
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− | ====UC 2b Ablauf====
| + | ''Anmerkung: Diese Funktion benötigt die Berechtigung des Patienten, Dokumente bereitzustellen (anders als in ELGA). Die zentrale Anwendung muss sicherstellen, dass nur ein bestehendes Dokument ersetzt werden kann (replace). |
− | #Dr. Hausarzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA von Frau Huber ab (UC 4). Er klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.
| + | Siehe auch Anwendungsfall "Löschen"'' |
− | #Eine erneute optionale Rechtsberatung bei Dr. Jus wird von Frau Huber nicht in Anspruch genommen.
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− | #Frau Huber übermittelt die neue Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter Herr Schneider identifiziert Frau Huber (z.B. mittels Personalausweis oder Pass) und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, digitalisiert er das neue Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument "Patientenverfügung"''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).
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− | ====UC 2b Ergebnis==== | + | ====Widerruf bei Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person==== |
− | Für Frau Huber liegt eine neue verbindliche Patientenverfügung in ELGA vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die ältere ELGA Patientenverfügung bleibt in einer Historie in ELGA abrufbar.
| + | Um ihre im zPatVR gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, sucht Frau Huber die jeweilige Stelle auf. Nach erfolgter Identitätsfeststellung wird der digitalisierte Widerruf der Patientenverfügung mit folgenden Metadaten ins zPatVR eingestellt: |
| + | *das Datum der Errichtung des Widerrufs (effectiveTime), |
| + | *Frau Huber als Patient (recordTarget) |
| + | *Frau Huber als die für die Errichtung des Widerrufs der Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator) |
| + | *Dokumentersteller (Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person) als der für die Erstellung des CDA-Dokuments Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)) |
| + | Abschließend generiert das Dokumentationssystem das leitfadenkonforme CDA-Dokument "Patientenverfügung" und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten im zPatVR zur Verfügung (bzw. im Falle der rechtskundigen Person über den Zwischenschritt des jeweiligen Registers). |
| + | ===Ergebnis=== |
| + | Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen des Widerrufs der Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. Die ältere(n) Patientenverfügung(en) ist/sind über eine Historie im zPatVR abrufbar. |
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− | Die neue Gültigkeitsdauer der verbindlichen Patientenverfügung beginnt ab Erneuerungsdatum und nach 8 Jahren, da keine frühere Frist von Frau Huber gesetzt wurde. Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber in ELGA verfügbar, sofern zuvor kein ELGA Opt-Out durchgeführt wurde.
| + | ==Patientenverfügung aus dem zPatVR abrufen== |
| + | ===Abruf durch GDA=== |
| + | *Behandelnder Arzt: Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall nicht ansprechbar und in aussichtslosem Zustand auf der Intensivstation. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht im zPatVR des Patienten, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber. |
| + | *Aufklärender Arzt: Dr. Medicus kann im Zuge einer Errichtung oder Erneuerung einer Patientenverfügung im zPatVR vorliegende Patientenverfügungen abrufen. |
| + | ===Abruf durch ELGA-Teilnehmer=== |
| + | Frau Huber meldet sich in ihrem zPatVR an und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann diese ausdrucken oder z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist. Im Protokoll sieht sie, wer wann darauf zugegriffen hat. |
| + | ===Abruf durch ELGA Ombudsstelle=== |
| + | Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken. |
| + | ===Akteure und Vorbedingungen=== |
| + | *Frau Huber (Patient) |
| + | *Alternativ: Dr. Medicus oder Ombudsstelle. Der jeweilige Akteur ist entsprechend autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR abzurufen. |
| + | ===Ergebnis=== |
| + | Die Patientenverfügung im zPatVR wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert. |
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− | ''Anmerkung: '''Jede''' von einer Patienten/einem Patienten nachträglich gewünschte '''Änderung oder Ergänzung''' ihrer/seiner Patientenverfügung resultiert in dieser User Story: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden.''
| + | ==Patientenverfügung aus zPatVR löschen== |
| + | Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die im zPatVR zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod des Patienten automatisch zu löschen. Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess und wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt. |
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− | ==UC 3 Patientenverfügung widerrufen==
| + | Ein Löschen von Patientenverfügungen durch Patienten oder durch die Ombudsstelle (in Vertretung des Patienten) ist gesetzlich nicht vorgesehen. |
− | ===UC 3 Beschreibung===
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− | Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstelle.
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− | ''Anmerkung: Der Widerruf kann grundsätzlich bei jeder rechtskundigen Person eingelegt werden, wobei noch zu definieren ist, in welcher Weise eine Zurverfügungstellung in ELGA erfolgen kann, allenfalls unter Einbindung der ELGA-Ombudsstelle.''
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− | ===UC 3 Akteure===
| + | ''Anmerkung: Falls das Recht auf Löschen (Art. 17 DSGVO) auch für Patientenverfügungen durchgesetzt werden soll, kann das technisch ermöglicht werden (ITI-57, Löschdämon). Diese Funktion kann im Portal angeboten werden, es ist angeraten, dennoch ein Widerspruchsdokument zu hinterlegen, um Klarheit gegenüber allfälligen auf Papier existierenden Patientenverfügungen zu haben.'' |
− | *Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)
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− | *Herr Schneider (ELGA Ombudsstelle)
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− | ===UC 3 Vorbedingung===
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− | *Frau Huber besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
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− | *Herr Schneider ist als Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten.
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− | ===UC 3 Ablauf===
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− | Herr Schneider identifiziert als zuständiger Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle Frau Huber, lässt sie ein Widerrufsdokument unterschreiben und digitalisiert dieses.
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− | Das Datum der Errichtung des Widerrufs, der Name von Frau Huber als Person, die die Aufnahme des Widerrufs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung von Herrn Schneider (als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiter) werden von Herrn Schneider im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst und beim Speichern des CDA Dokuments "Widerruf der Patientenverfügung" in ELGA in die Dokumentmetadaten übernommen.
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− | ===UC 3 Ergebnis===
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− | Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde durch Einstellen des CDA Dokuments "Widerruf der Patientenverfügung" in ELGA widerrufen. Der Name von Frau Huber, als Auftraggeberin des Widerrufs, ist im Protokoll ersichtlich. Die ältere ELGA Patientenverfügung ist über eine Historie in ELGA abrufbar.
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− | ==UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen==
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− | Unter "Lesen" ist das Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen in ELGA zu verstehen. Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentationen ("Krankengeschichte" oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, dies sonst aber an keiner anderen Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht. Ein behandelnder Arzt ist nicht zur "interpretatorischen Zusammenschau" mehrerer Dokumente verpflichtet, nur die jeweils aktuelle Version muss erhoben, d.h. eingesehen werden. Er darf davon ausgehen, dass die jeweils letzte Patientenverfügung gemäß ihrem Errichtungsdatum alle relevanten Informationen enthält. Dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung handelt.
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− | ===UC 4 Beschreibung===
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− | ====Abruf durch ELGA-GDA====
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− | *'''Behandelnder Arzt:''' Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall wochenlang auf der Intensivstation und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand verschlechtert sich täglich. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht in der ELGA der Patientin, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber.
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− | *'''Aufklärender Arzt:''' Dr. Hausarzt kann im Zuge von UC 1 und UC 2 in ELGA vorliegende Patientenverfügungen abrufen.
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− | ====Abruf durch ELGA-Teilnehmer====
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− | Frau Huber loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat.
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− | ====Abruf durch ELGA Ombudsstelle====
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− | Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und ausdrucken.
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− | ===UC 4 Akteure===
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− | *Frau Huber (ELGA-Teilnehmerin)
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− | *ELGA Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers)
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− | *ELGA GDA
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− | ===UC 4 Vorbedingungen===
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− | * Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen in ELGA abzurufen.
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− | ===UC 4 Ergebnis===
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− | Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
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− | ==UC 5 ELGA Patientenverfügung löschen==
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− | Ein Löschen von Patientenverfügungen durch ELGA-Teilnehmer oder durch die Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers) ist gesetzlich nicht vorgesehen.
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− | Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod von Frau Huber automatisch zu löschen. Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess, wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.
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− | ===UC 5 Beschreibung===
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− | Frau Huber ist vor 10 Jahren verstorben, ihre Patientenverfügung muss gelöscht werden.
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− | ===UC 5 Akteure===
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− | Auftragsverarbeiter, der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreibt.
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− | ===UC 5 Vorbedingungen===
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− | Der Tod von Frau Huber ist vor 10 Jahren eingetreten. Sie hatte eine Patientenverfügung in ELGA.
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− | ===UC 5 Ergebnis===
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− | Die Patientenverfügung wurde aus dem ELGA Patientenverfügungsregister gelöscht.
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